Altersgrenze Verbeamtung Hessen

  • Hallo zusammen,


    ich bin noch im Ref, werde allerdings demnächst schon 46 (nach Zweitstudium Lehramt an Förderschulen, war vorher in einem anderen Berufsfeld tätig).

    Jetzt liegt ja die Altersgrenze für die Verbeamtung in Hessen bei erfreulichen 50 Jahren, ich kann aber nirgends eine Angabe finden, worauf sich das bezieht - Verbeamtung auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit. Weiß da jemand hier evtl. mit einer möglichst belastbaren Quelle etwas drüber?

    Hintergrund meiner Frage ist, dass ich Anfang nächsten Jahres nach dem Ref gern noch mal eine 2-4monatige Elternzeit einschieben würde, um vor der Einschulung meines Kindes noch mal länger ins Ausland zu gehen.

    Wäre die Altersgrenze aber auf die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgelegt, würde ich das eher nicht wagen, da es dann ja recht knapp gestrickt ist und mir eventuelle Unabwägbarkeiten nach hinten raus noch einen Strich durch die Verbeamtung machen könnten. Da würde ich auf den "Luxus" der Auszeit dann eher verzichten. Dass die Planstelle nahtlos nach dem Ref beginnt, ist schon weitgehend klar, das wäre also kein Problem...


    LG, Lili

  • Es gibt aber den Haken, dass ich gemeint habe, gelesen zu haben, dass Hessen mit dem Erlangen einer Planstelle nicht unbedingt sofort verbeamtet z.B. in NRW ist das faktisch Automatismus, in Hessen nicht)


    Vielleicht findet sich ja ein Sachkundigerer als mich, der das bestätigen oder dementieren kann.

  • Es gibt aber den Haken, dass ich gemeint habe, gelesen zu haben, dass Hessen mit dem Erlangen einer Planstelle nicht unbedingt sofort verbeamtet z.B. in NRW ist das faktisch Automatismus, in Hessen nicht)


    Vielleicht findet sich ja ein Sachkundigerer als mich, der das bestätigen oder dementieren kann.

    doch Planstelle bedeutet Verbeamtung. Manchmal wird man noch 1-2 Monate angestellt, weil die Mühlen bekanntlich sehr langsam mahlen.

Werbung