Sie bleiben bei der Schule, solange sie dir nicht explizit von der Bezirksregierung persönlich gewährt wurden.
Beispiel: Deine Fachleitungsentlastung nimmst du mit, Fachberatungsentlastung auch.
Alles aus dem Lehrertopf nimmst du nicht mit.
Praxissemesterentlastung nimmst du leider auch nicht mit.
Das Problem dabei ist, dass die Verteilung der einzelnen Schule obliegt. Die könnten sie dir nur mitgeben, wenn du für den Entlastungsstundenanteil deines Deputats rückabgeordnet würdest. (Hab ich noch nie gehört, dass das gemacht wurde.)
Eine gute SL wird da natürlich eine Regelung finden, dich noch zu entlasten, solange du da bist. Es ist ja nicht so, dass es da keine Schlupflöcher gäbe, die für (etwas) Flexibilität sorgen...
Dazu muss aber natürlich die Versetzung klar sein.