Mit der Technik der 60er-70er Jahre möchtest du heute auch gar nicht mehr auf den Mond fliegen
Also lieber als mit SpaceX schon. ![]()
Mit der Technik der 60er-70er Jahre möchtest du heute auch gar nicht mehr auf den Mond fliegen
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Die fragliche Person hat wohl schon mal einen Laborumbau koordiniert.
Als jemand der das auch schon gemacht hat, finde ich es einen ziemlich schwaches Entscheidungskriterium.
Ich fand die Einschätzung, dass es nicht geht wegen LbGr. 2.1 passend.
Das dachte ich bisher auch.
Komisch ist aber, dass in den Hinweisen zu diesen Stellen steht, man solle seine Laufbahn 2.1 oder 2.2 angeben. Das ist ja eigentlich eher ungewöhnlich bei Dingen die ausgeschlossen sind.
Ich bin auch nur noch 2 Tage in der Schule und habe fast nur Prüfungsfächer. Geht prima, nur eine Frage des Stundenplans.
Achja, Einzelstunden
ich vergaß, sowas gibts bei uns natürlich nicht. Ich könnte mit Einzelstunden auch nix anfangen.
Ist halt je nach Schulform und Fach unterschiedlich.
An meinen Schulen wäre das mit Hauptfächern nie möglich gewesen. Selbst als wird ein Modell gefahren sind, wo es einen Anteil an Doppelstunden gab.
Ich halte das jetzt nicht für unlösbar. Ich sehe nur für meine Schulform keine gute Lösung. Es gibt ja ein paar vorrangigere Dinge bei der Schulorganisation als Lehrerausbildung.
Das ist hier anders. Es gibt einige Professuren im Bereich Fachdidaktik in Deutschland, da weiß ich, dass die Personen teilweise auch kein Lehramt studiert haben, teilweise zwar Lehramt studiert, aber kein Ref gemacht haben etc.
Das Problem kenne ich auch. Fachdidaktikstellen, die genutzt werden um Fachwissenschaftler zu "parken". Das ist aber nochmal ein anderes Problem und hat was mit der Anerkennung innerhalb der Unis, der Bedeutung von Drittmitteln, Publikationen und Impactfaktoren zu tun. Leider ist die Qualitätsmetrik der Unis maximal nachteilig für alle echten Fachdidaktiklehrstühle. Entsprechend gering ist deren Uni interne Macht, weshalb sie leicht Ziel von Ressourcenwilderei werden.
Wenn der Widerspruch eingelegt wird, geht der zunächst an die Schule. Die SL wird dem vermutlich keine Abhilfe schaffen, da ihr ja eine ordnungsgemäße Erprobungsstufenkonferenz durchgeführt habt.
Dann geht der Widerspruch an die Bezirksregierung und wird dort rechtlich und schulfachlich geprüft.
Dazu muss dann eine Dokumentation über alle Fördermaßnahmen, Beratungen und Beratungsangebote eingereicht werden. Im wesentlichen geht es da darum, ob das Kind Förderangebote erhalten hat und ob die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Beratung und Information eingehalten wurden.
Wir führen deshalb in der Erprobungsstufe für jeden Schüler eine entsprechende Dokumentation.
Das gewinnt auch deshalb jenseits des Widerspruchs zunehmend Relevanz, weil die Schulplatzsuche inzwischen meistens über die Bezirksregierung und Zuweisungen läuft, da es eigentlich keine "freien" aufnehmende Schulen mehr gibt und da inzwischen jede Abschulung in Frage gestellt wird.
Hier in NRW reicht ein formloses Bewerbungsschreiben.
Danach machst du dann die große dienstliche Überprüfung:
Dazu gehört natürlich auch die Dokumentation:
Für mich sind da noch so einige Fragen offen:
Ich lese die auch noch, aber sie sind mir inzwischen oft zu oberflächlich.
Ich weiß nicht, ob sich das wirklich verändert hat oder das an der angesammelten Lebens/Joberfahrung liegt.
Zur Ausgangsfrage:
In der Schule haben wir die kommentierte Schulrechtsausgabe vom Wingen Verlag. Ich finde es jetzt nur so mäßig hilfreich. Wenn es um was wirklich kritisches geht, frag ich die Schulrechtler der Bezirksregierung.
Bei intensivem Werben für Gendersprache in der Form, die nicht amtlich anerkannt ist, handelt es sich meiner Auffassung nach um eine politische Bekundung.
Ist doch prima. So hattest du nun diesen Nachmittag eine Beschäftigung.
„Tischin“, „Stuhlin“ und „Plakatin“ finde ich auch großartig. Ich kenne zwar nur Rechtspopulisten, die so reden, aber jede Minute, wo die mit was Unwichtigem abgelenkt sind, ist gut.
Interessanterweise steht bei den Gesamtschulausschreibungen, dass man seine Laufbahn angeben soll. Da frag ich mich wieso, wenn es den Ausschluss noch gäbe....
Prima, dass der GEW-Kollege dich aktivieren konnte, sodass du gewählt hast. ![]()
Bei 57 Deutschklausuren komme ich dann auf 57 Stunden umgerechnet.
Ich verstehe bis heute nicht, wieso nicht an allen Schulen die zentrale Abschlussprüfung im Fachteam korrigiert wird. Es gibt doch keine standardisiertere Prüfung mit Korrekturanleitung. Und es sicher auch vorteilhaft, wenn alle Fachkollegen auf dem Laufenden sind, wie solche Prüfungen aussehen und korrigiert werden müssen.
... und denkt dran, dass das dusselige Namensfeld auf dem Briefumschlag ausgefüllt werden muss, damit die Wahl gültig ist.
Wer immer sich dieses dämliche Vorgehen überlegt hat.... ![]()
Ich bin ja momentan bei einem privaten Träger, sollte es aber zur Übernahme zurück in den Landesdienst kommen, möchte ich (jedenfalls nach derzeitigem Stand der Überlegungen) ebenfalls kein Beamtenverhältnis mehr. Zu fremdbestimmt, zu unflexibel, zu viele Brennpunkte in unmittelbarer Nähe. Die aktuellen Erlasse machen das Beamtenverhältnis beim Land zumindest hier in NRW derzeit extrem unattraktiv.
Was ist deiner Meinung nach daran als Angestellter im Landesdienst anders?
[...]Hinzu kommt, dass die reine Feststellung, dass der krank geschriebene Herr x auf der Baustelle gesichtet wurde, noch nichts aussagt. [...] Insbesondere bei Krankschreibungen im psychischen Bereich, kann es durchaus sein, dass der behandelnde Arzt das als gesundheitsförderlich sieht.
Das mag zwar rechtlich so sein, ist aber eine ziemlich amüsante Argumentation bei unserer Berufsgruppe, die schon die Invaliditätsgefahr wittert, wenn sie mal amtsunangemessen einen Schülertisch zwecks Klassenraumgrundreinigung auf den Flur tragen soll. ![]()
Freut euch doch einfach.
Wer vor Neid grün wird, kann ja einfach in die Stadt ziehen, 3 Kinder bekommen und das kolportierte fürstliche A16+-Gehalt beziehen und den unermesslichen Reichtum nach Lehrerforumlesart genießen....
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Willst du nicht? Vielleicht doch nicht so attraktiv? Etwas naiv und mit Übertreibung gerechnet? ![]()
Ich weiß nicht wie das bei den Gymnasialstellen für A14 ist, aber beim ersten Beförderungsamt im Realschulbereich sind die Stellen in NRW in der Regel für Bewerber, die bereits A13 haben, gesperrt. Da ist also nix mit Laufbahnvorteil. Das geht also nicht in allen Bundesländern.
5 ist 5 und wenn es statt 8 hinterher 50 Kinder sind, ist das allein das Problem des Schulträgers.
Leider eben nicht Problem des Schulträgers, sondern der abgebenden Schule.
Das Kind verbleibt solange an seiner bisherigen Schule bis es einen anderen Schulplatz erhalten hat. Geschickt oder mies gemacht, je nachdem wie man das sieht. ![]()
Läuft das in NRW tatsächlich so anders? Gibt es bei euch keinerlei Abschulungen an SEK.I- Schularten?
Doch gibt es und das ist immer die absolute Katastrophe für die Kinder.
Wir haben zunehmend auch das Problem, dass die Zielschulen voll sind. In der Realschule geht quasi keiner mehr, weil es keine Hauptschulen mehr gibt. Entsprechend können wir auch nur extrem wenige abgeschulte Schüler vom Gymnasium aufnehmen. Bei denen, die kommen, brauchen wir mindestens ein halbes Jahr, bis wir die psychisch wieder aufgebaut haben.
Der Eingangsbeschreibung nach würde ich das Kind auf die Realschule empfehlen. Vermutlich mit guter Perspektive dann später in die Oberstufe zu wechseln. Solche Kandidaten kriegen wir gut hin. ![]()
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