Beiträge von kodi

    🤣 Man schreibt doch keine Stelle aus, wenn man nicht schon jemand im Kopf hat.

    Hier in NRW im Zweifel schon. Wir können uns nämlich nicht aussuchen ob und wann wir eine Beförderungsstelle für das 1. Beförderungsamt bekommen. Die wird zugewiesen und dann auch ausgeschrieben.

    Natürlich überlegt man sich welcher Bereich gebraucht wird und wer in Frage käme. Wir haben nur die Freiheit die Aufgabenbeschreibung selbst festzulegen, aber nicht ob wir überhaupt eine Beförderungsstelle ausschreiben.

    Ich wundere mich sehr stark über diesen von Moebius schon angesprochenen Untertanenreflex!

    Das hat nichts mit Untertanenreflex zu tun, sondern mit einer schlichten Risiko-Nutzen-Abwägung.

    Der Nutzen bei einer Klage wäre, dass du eventuell die Zahlung schneller bekommst als jetzt, wobei auch das (inzwischen) zweifelhaft ist.

    Das Risiko ist, dass du genau deinen rechtlichen Anspruch bekommst und der Ermessensspielraum zu deinen Gunsten bei der Anerkennung nicht genutzt wird.

    Könnte die jetzige Schule die Planstelle denn mit Vertretungsunterricht decken? Bin im Moment sowieso in Elternzeit, sodass es ohnehin eine Vertretungskraft für mich gibt.

    1. Abordnungen sind für die Schule nur interessant, wenn es Überhang gibt und deine Fächer nicht gebraucht werden. Dann kann man aber auch gleich einer Versetzung zustimmen. Außer man weiß, dass der Überhang nur temporärer Natur ist.
    2. Für Abordnungen gibt es keine Vertretungsmittel.
    3. Wenn deine Schule derzeit eine Vertretungskraft für dich eingestellt hat, dann geht das nur wegen der aktuellen Elternzeit.
    4. Wenn du in Elternzeit bist, kannst du auf Vertretungsbasis arbeiten wo du willst. Das muss nicht die eigene Schule sein. Wenn du allerdings deine Schule wählst, dann kann sie sich in der Praxis nur schwer dagegen wehren.
    5. Es ist immer noch so, dass der Versetzungswunsch nach der Elternzeit in der Regel priorisiert wird. Anders als früher ist die Versetzung allerdings nicht mehr so sicher.
    6. Wenn du dich während oder mit Ende der Elternzeit versetzen lässt, bekommt die Schule nicht unbedingt einen Ersatz. Im besten Fall rutscht sie in den Unterhang und bekommt in der nächsten Runde eine Stelle zugewiesen und findet einen geeigneten Bewerber. Im schlechtesten Fall bleibt sie auf dem Unterhang hängen. Das könnte neben Fachmangel der Grund sein, wieso deine SL eine Versetzung für die Schule nicht so gut findet.

    Es muss dir doch klar sein, dass ein paar - einzelne - missbräuchliche Anzeigen nicht gleich eine ganze Bewegung...

    Traurigerweise ist das das gleiche Argumentationsmuster unter dem früher (und auch oft heute noch) die Missbrauchsopfer gelitten haben. "Alles Einzelfälle", "missbräuchliche ausgelegt", "daraus kann man keinen Verdacht begründen", etc. Die ganze eklige Klaviatur zur Marginalisierung von Opfern.

    Wie viele der 25% sind beispielsweise Flüchtlinge, die noch nicht lange in Deutschland sind.

    An meiner Schule zum Beispiel quasi keiner.

    Unsere Schüler aus den Internationalen Vorbereitungsklassen verlassen diese in der Regel mit einer Lesekompetenz deutlich über der der schwachen Regelschüler.

    Auch bei der IQB-Studie, bei der wir eine der Testschulen waren, können die Flüchtlingskinder schon allein zahlenmäßig in keinster Weise die Gruppe mit niedrigem Kompetenzniveau erklären.

    Vielleicht sind wir eine Ausnahme, was ich persönlich zwar nicht glaube, da wir seit mehr als 10 Jahre eine der hiesigen Schwerpunktschulen für Erstförderung von Flüchtlingen sind, aber diese pauschale Zuschreibung mieser Studienergebnisse auf die Flüchtlingskinder macht mich richtig sauer, weil ich da in meiner Praxis keine Grundlage für sehe.

    Was offizielles schriftliches wäre schon spannend.

    Das gibt es so pauschal für alle nicht mehr. Die generellen Regelungen wurden durch die individuelle arbeitsmedizinische Beurteilung durch Arbeitsmediziner des BAD ersetzt. Als Schule bekommst du von dem dann ein Schreiben, was geht und was nicht. Auf dieser Basis wird dann die Gefährdungsbeurteilung erstellt. Dort kann die SL die Schwangere noch mit einem individuellen Betretungsverbot belegen, wenn sie eine Gefährdung nicht ausschließen kann, muss es aber nicht.

    Da ich gerne lebe, würde ich auf Mohamed-Karikaturen doch lieber verzichten.

    Und damit sind wir beim Kern des Problems...

    Individuell nachvollziehbar, gesellschaftlich eine Katastrophe.

    Den Rahmen des Erlaubten legt das GG fest und nicht irgendwelche religiösen Spinner. Als Gesellschaft müssen wir das aktiv verteidigen und dürfen uns nicht aus Angst verstecken und uns deren Meinungen unterwerfen.

    Ich weiß nicht. Diesen Bürgergeld-Diskussionsstrang finde ich etwas seltsam. Wenn ich mir die ökonomische Situation vieler meiner Schüler und ihrer Familien ansehe, dann ist Bürgergeld nicht so supi, wie das hier der eine oder andere meint. ;)

    Ähnlich mit den Mietstufen. Wir sind hier zwar nur Stufe 3, aber meine Kollegen mit Kindern schwelgen mitnichten im Luxus.

    Es gibt ja absurderweise keine Einrichtung, keine HR-Abteilung im engeren Sinne in der Bez.Reg., deren Aufgabe es wäre, Menschen wie mich zu überreden, anzuhören, zu beraten oder einen Ausstieg zu begleiten. All das sieht der größte Arbeitgeber des Landes (!) nicht vor. Es wird nicht mal Statistik darüber geführt, wieviele LK und vorallem aus welchen Gründen aus dem Schuldienst ausscheiden...

    Wieso sollte das Land ein Exitmanagement betreiben?

    Die Zahl der Fälle ist im Verhältnis klein, es bietet sich keine geeignete Verwendung in anderen Bereichen des ÖD an, Rechtsstreitigkeiten sind auch eher nicht zu erwarten und die "Tür offen zu halten" um ggf. irgendwann ehemalige Lehrkräfte zurückzugewinnen ist auch eher ein unsinniges Unterfangen.

    Insofern sehe ich tatsächlich auch keine Motivation für ein Exitmanagement seitens des Landes.

    Klar aus individueller Betroffenensicht wäre es schön, wenn es sowas gäbe.

    Da würden unsere Planer zu Recht sagen, dass das doppelte Arbeit wäre. Wir sind 120 KuK. Wenn das alle so machen würden, wären die zu Recht not amused.

    Also einen ausgeplanten Kollegen wieder in den Stundenplan zu nehmen, sind ca. 3s Arbeit, wenn man eins der einschlägigen Stundenplanprogramme benutzt. Die Vertretung für jemanden kurz vor knapp zu regeln, dauert hingegen wesentlich länger. Da ist es viel besser, wenn der Kollege von vorne herein ausgeplant wurde und man ihn im Bedarfsfall nur wieder hinein nimmt.

    Natürlich will keiner unnötige Vertretungen vorplanen, aber in Zweifelsfällen ist es immer besser die Vertretung mitzuplanen und dann wieder herauszunehmen, wenn sie nicht nötig wird.

    Was kennst du denn für Ärzte???

    So viel verdient man noch nicht mal als Chefarzt in der Klinik.

    Gibt es durchaus. Kenne einen niedergelassenen Augenarzt, der auch operiert und da eher am oberen Rand der genannten Spanne liegt. Kenne allerdings auch einen niedergelassenen Zahnarzt, der in etwa mit A13 nach Hause geht. Ist also sehr unterschiedlich.

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