Beiträge von kodi

    Das es ja laut Überschrift um NRW geht:

    Als Lehrerrat (örtlicher Personalrat) hast du keinen festen Anspruch auf Entlastung. Du wirst wenn aus dem Lehrertopf entlastet. Über die Verteilung dieser Entlastung entscheidet die Lehrerkonferenz.

    Als festes Bezirkspersonalratsmitglied bekommst du externe Entlastung. Die Verteilung legt der Personalrat in der Regel Aufgaben gebunden fest und kann von einigen Stunden bis zur Vollfreistellung variieren.

    Habt ihr echt Schüler aus Ländern, die sich gegenseitig mit Krieg übersäten, in eine Klasse gesteckt?

    Ist bei uns nur in extremen Einzelfällen ein Problem. Unsere Geflüchteten sind in der Regel die, die den Scheiß in ihren Heimatländern nicht gut finden.

    Aktuelles Beispiel Russland und Ukraine. Völlig problemlos bei unseren Schülern. Sie lehnen den Krieg alle ab.

    Was er mir aber partout nicht sagen will - auf Nachfrage, wie die Perspektive ist, kommt nur ein vages "Müssen wir mal sehen, wie die Anmeldezahlen im Mai sind."

    Was soll er auch sagen? Hellsehen kann er ja auch nicht und die Stellen hängen nun einmal an den Schülerzahlen.

    Anstelle dessen lässt er das Verfahren kühl und bürokratisch durchlaufen, macht keine Zusagen, macht sich nicht angreifbar (gegenüber wem auch immer).

    Natürlich. Ihr kommuniziert doch per Rechtsanwalt. Von daher muss besonders darauf geachtet werden, dass alles seinen rechtskonformen und dadurch auch bürokratischen Weg geht.

    Aber den Schlüssel durfte ich schon abgeben, obwohl ich auf dem Papier ja immer noch am WBK bin, nur zu 100% abgeordnet.

    Du benötigst derzeit keinen Zugang zum alten Gebäude, also musstest du den Schlüssel abgeben. Das ist doch völlig normal und auch richtig so.

    Vorsicht damit. Das hat in meinem Regierungsbezirks mal zu 4 Jahren vollständigem Einstellungsstopp in einer Schulform geführt, als es aufflog.

    Halt solange bis der Stellenüberhang "natürlich" abgebaut war. ;)

    Heute wäre man froh, wenn man die damals verloren gegangenen potentiellen Lehrkräfte hätte.... :autsch:

    Die Note muss in NRW spätestens am Tag des Auswahlgesprächs vorliegen und in dem Fall vor dem Auswahlgespräch der Auswahlkommission vorgelegt werden.

    Wenn deine Note wegen fehlender Staatsprüfung zum Vorauswahlgespräch (Dort wird festgelegt wer zum Auswahlgespräch eingeladen wird.) noch nicht vorliegt, erhältst du Ordnungsgruppe 99. Alle zulässigen Bewerber mit dieser Ordnungsgruppe, dei die festgele müssen immer zum Auswahlgespräch eingeladen werden.

    Denk dran, dass du in NRW deine Bewerbungsunterlagen auch an die Schule schicken musst und dich nicht nur Online bewirbst, ansonsten bist du kein zugelassener Bewerber, selbst wenn du auf der Ordnungsgruppenliste stehst. Dieser Fehler passiert bei jedem 2. Verfahren einigen Bewerbern.

    50% von 5 Nachmittagen sind 2,5

    Realistisch gesehen haben die meisten Ganztagsschulen 3 Nachmittage. 50% davon sind immer noch 1,5.

    Wenn du dich als Teilzeitkraft oder als Vollzeitkraft dem Nachmittagsunterricht ganz entziehen willst, dann bist du extrem unkollegial und auch falsch an einer Ganztagsschule. Denn klar ist, dass das Kollegium als Ganzes alle Zeiten abdecken muss, auch den Nachmittag.

    So eine Tandemlösung wäre ok. Aber realistisch gesehen klappt das nicht, weil die Vormittags-/Nachmittagszeiten im Empfinden der Kollegen schlicht nicht gleichwertig sind.

    Vertretungsstellen vor dem Ref haben immer das Risiko, dass sich Gewohnheiten einschleifen, die nicht so optimal sind. Dazu gibt es oft einen deutlichen Unterschied der Schulkultur zwischen den reinen S1-Schulen und den Gymnasien. Sieht man auch manchmal hier im Forum. Auch da kann es sein, dass du dich umstellen musst.

    Am besten fragst du bei deinen Fachleitern und deinen Mentoren bei Kritik sofort konkret nach, was du verbessern kannst und vor allem, ob sie Tipps und Vorschläge haben, wie du das genau umsetzen könntest. Die greifst du dann auf und lässt sie dir explizit widerspiegeln. Du kannst beim nächsten UB auch darauf Bezug nehmen.... also nicht auf den Negativaspekt, sondern auf das was du geändert hast.

    Dieses Vorgehen hat auch den charmanten Nebeneffekt, dass du durch die eingeforderte Konkretisierung elegant ungerechtfertigte Pauschalkritik abstellst, ohne dass der Betreffende das allzu bewusst merkt. Darüber hinaus signalisiert es deutlich, dass du Kritik annimmst und daran arbeitest.

    Bezüglich deiner Mitreffis:

    Viele verschweigen Schwierigkeiten im Ref. Lass dich davon nicht verunsichern. Sie sind nicht so perfekt, wie sie vielleicht tun.

    [...] Die Tätigkeit in der Schule ist jedenfalls dienstlich, nicht privat und geht damit grundsätzlich die Kollegen an.

    Grundsätzlich geht einen Kollegen nur das an, was zur Erfüllung des Dienstes notwendig ist.

    Das sind die Stundenpläne der anderen Kollegen sicher nicht, sondern der eigene und vielleicht der der Klasse.

    Ich persönlich finde die Sperrung der Fremdstundenpläne auch seltsam, aber im Grunde braucht der normale Kollege sie nicht.

    Als Faustregel empfehle ich, das genannte Zeitfenster der Teilzeitkraft (gemessen in Schulstunden) zu den überhaupt möglichen Schulstunden ins Verhältnis zu setzen und das dann mit der Teilzeitquote zu vergleichen.

    Wer 50% Teilzeit macht, sollte auch nur maximal 50% der möglichen Schulstunden als Zeitfenster angeben müssen bzw. bei einem festen Konferenznachmittag eher etwas weniger, denn die Konferenzzeit muss sich ja auch die Teilzeitkraft komplett als Arbeitszeit freihalten.

    Wer bei 50% Teilzeit sagt, ich arbeite am Konferenznachmittag und möchte dann nur noch an vier Vormittagen von 8-12 Uhr arbeiten, hat keine extremen Wünsche.

    Bei einer Halbtagsschule sicher. Bei einer Ganztagsschule ist das hingegen ein sehr grenzwertiger Wunsch.

    The board passed a new rule last month that would require parental notification two weeks in advance of any curriculum that is taught that is “potentially controversial,” Bishop said.

    The parents will also be able to review the curriculum and the photos that go along with it, and a reminder notice will go out one week in advance.

    Die Eltern wollen auch Steinpenis-Pornos bekommen. ;)

    Was Ihr dann aber auch nochmal prüfen müsst, ist die Sache mit dem Streikgeld. Ich weiß dass der DBB 50 Euro Streikgeld pro Streiktag rausrückt. Das

    Die GEW zahlt pro vollständigem Streiktag den jeweiligen Nettogehaltsabzug des Tages. Dieser ist jedoch gedeckelt auf maximal das 3fache des monatlichen Beitrags. Voraussetzung ist die Eintragung in die Streikliste im Streikbüro.

    Deine Frage zur Einsatzhäufigkeit solltest du mit einem Referenzrahmen präzisieren, z.B. "pro Klasse/Kurs im Schuljahr".

    Wenn ich 1 Jahr im Dienst bin und 10x Erklärvideos eingesetzt habe ist das (vielleicht) oft. Bin ich 10 Jahre im Dienst und hab 10x ein Erklärvideo eingesetzt, ist das wohl eher selten. ;)

    Darüber hinaus empfinde ich einige der Kriterien eher "medientheoretisch" und wenig praxisrelevant. Vielleicht macht es Sinn die Praxisrelevanz der von dir erhobenen Kriterien mit einschätzen zu lassen.

    Trotzdem kann man erwarten, dass man das als Lehrkraft professionell handhabt.

    Das dies wieder Mal eine zusätzliche Belastung darstellt, ist ohne Zweifel der Fall. Die Grenze ist immer dann erreicht, wenn dies zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. In solchen Fâllen hat die Gesundheit natürlich Vorrang und muss ggf. auch erst einmal wiederhergestellt werden. Möglicherweise ist das bei dem ein oder anderen auch ein notwendiger Zwischenschritt, um Zeit für sich zu haben persönliche Strategien für die neuen Herausforderungen zu entwickeln 🤷

    Die unterschwellige Empfehlung zum "Defekt Spielen" finde ich nicht angemessen. Das untergräbt übrigens auch die Position des Personalrats, wenn das so empfohlen wird.

    Ernstes Gespräch mit dem Personalrat und dem Hinweis das man so keine Schule leitet.

    ??

    Was für eine Anmaßung. Ich hätte die ausgelacht und rausgeschmissen. Das steht höchstens dem Dienstvorgesetzten zu.

    Selbst wenn ich den Gedanken dahinter persönlich nachvollziehen kann.

    Vielen lieben Dank an alle für den Input!

    Das mit den Ruhepausen finde ich sehr wichtig, vor allem vor Konferenzen. Oder muss man an denen während der Wiedereingliederung nicht teilnehmen?

    Und wie sieht es mit der Teilnahme an Arbeitsgruppen und an schulischen Veranstaltungen aus (Schulfest etc.)? Kann man da evtl. auch eine Zeit lang aussetzen?

    Das kannst du zum Beispiel in die Wiedereingliederungsvereinbarung schreiben lassen, wenn es medizinisch Sinn macht.

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