Beiträge von Volker_D

    Und auch Erwachsene können dort nicht tun und lassen was sie wollen.

    Einschränkungen für erwachsene Schüler

    1. Meinungsfreiheit

    • Grundrecht bleibt bestehen, aber:
      • In der Schule gilt das pädagogische Hausrecht: Provokative, beleidigende oder politisch agitierende Äußerungen können sanktioniert werden.
      • Lehrer dürfen die Unterrichtsdisziplin sicherstellen – auch gegenüber Erwachsenen.
      • Kritik am Unterricht oder an der Schule ist erlaubt, muss aber sachlich und konstruktiv geäußert werden.

    2. Versammlungsfreiheit & politische Betätigung

    • Politische Aktivitäten auf dem Schulgelände sind nur im Rahmen der Schulordnung erlaubt.
    • Schüler dürfen keine Parteiveranstaltungen auf dem Schulgelände durchführen oder Werbung verteilen, wenn die Schulordnung das untersagt.

    3. Pflicht zur Teilnahme am Unterricht

    • Auch volljährige Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen, solange sie freiwillig Teil der Schule sind.
    • Unentschuldigtes Fehlen kann zu Verweisen oder Schulverweis führen.

    4. Hausrecht der Schule

    • Schulen haben das Recht, Regeln für das Verhalten auf dem Gelände festzulegen – z. B. zum Tragen von Kleidung, zur Nutzung von Handys oder zu Ruhezeiten.
    • Auch erwachsene Schüler müssen sich an diese Regeln halten.

    5. Ordnungsmaßnahmen (Schulrecht)

    • Volljährige Schüler können genauso wie Minderjährige mit pädagogischen Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen oder einem Schulverweis belegt werden.
    • Ihr Status als Erwachsene schützt sie nicht vor schulischen Konsequenzen.

    6. Kein Streikrecht im Schulverhältnis

    • Auch volljährige Schüler dürfen den Unterricht nicht "bestreiken", etwa durch organisierte Fernbleiben-Aktionen – das gilt als Verletzung der Schulpflicht (bzw. Schulordnung) und kann sanktioniert werden.

    Bei Soldaten zum Beispiel ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt (vgl. GG Art. 5), das Versammlungsrecht (vgl GG Artl. 8), die Koalitionsfreiheit (vgl. GG Art. 9), Freizügigkeit und Aufenthalt (vgl. GG Art. 11), Recht auf Körperliche Unversehrtheit (vgl. GG Art. 2), Post und Fernmeldegeheimnis (vgl. GG Art. 10), Weisungsgebundenheit (vgl. GG Art. 11).


    Bei Lehrern zum Beispiel Streikrecht, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Neutralitätsgebot, Freizügigkeit, Verfassungstreue, Dienstweg, ...

    Ich würde bei deiner letzten Frage auf jeden Fall auf "Ja, kannst du." wetten.

    Ob die Einschränkung bei Erwachsenen jetzt sinnvoll ist oder nicht, halte ich ehrlich gesagt leider nicht für fraglich. Offensichltich sind solche Einschränkungen auch bei Erwachsenen Leuten nötig. Ansonsten würden es ja ähnliche Einschränkungen zum Beispiel nicht für andere Personen auch geben. z.B. erwachsene Lehrer oder erwachsene Soldaten dürfen auch nicht alles machen, was "normale" erwachsene Leute ganz legal machen dürfen.

    Das wird die Teilkonferenz festlegen. Genau so, wie die Teilkonferenz die Strafen festlegen, wenn einer im Untericht immer stört.

    Im ersten Moment sinnvoll fände ich zum Beispiel Ausschluss vom nächsten Ausflug, da sich die Schüler offensichltich nicht an Anweisungen halten. Bzw. wenn es am Anfang der Fahrt ist sogar noch Ausschluss von der aktuellen Fahrt.

    Bin mir jetzt nicht sicher, auf was du dich beziehst. Eiegntlich geht es hier nur um das Autofahren im privaten PKW. Stimmt. Bei einem Zitat habe ich jetzt aber 2 Punkte angesprochen und die meine ich durchaus ernst. Es gibt neben der BASS noch weitere Quellen, die ggf. ein Einschreiten erfordern: Unterlassene Hilfeleistung, Garantenstellung und Verantwortung gegenüber Dritten. Gerade als Lehrer auf einer Klassenfahrt haben wir eine Beschützergarantenstellung gegenüber unseren Schülern. Und die Frage ist, ab wann man eingreifen muss. Das ist eben ein Graubereich und wir werden es wohl erst dann erfahren, wenn mal ein Lehrer deshalb verklagt wird.

    (Berufs)-schulen könnten das aber durchaus (teilweise) in der Schulkonferenz beschließen, oder?

    Zitat

    §54 Schulgesundheit

    (5) Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich.

    EM mag da evtl. eine Außnahme sein. Aber wie oft im Jahr ist EM? (Ich gehe mal naiv von der Herren Fußballmannschaft aus). Aber es findet sich vermutlich für fast jeden Tag eine Sportart die gerade ein wichtiges Spiel oder Finale hat. Das ist eben das trügerische, was Leute mit Drogenproblemen nicht erkennen. Das das Dorgenproblem leider "normal" (im Sinne von häufig / große Wahrscheinlichkeit) ist, dass stimmt leider. Das das Problem "normal" im Sinne von "gesund" ist: Mit Sicherheit nicht.

    Ich frage mich, ab wann man in solchen Situationen eingreifen muss. Erst, wenn es sehr eindeutig gesetzlich Vorgeschrieben ist, oder doch schon vorher, wenn es gesetzlich in einer Grauzone ist?

    Vielleicht eine persönliche Befindlichkeit von mir, aber ich finde einfach bedenklich, wie gesellschaftsfähig Alkoholkonsum ist. Trotz aller Gefahren scheint es viel seltsamer zu sein, als Erwachsener mal nichts zu trinken, als auf das gemeinsame Bierchen (für lediglich ein paar Tage noch dazu) nicht klaglos verzichten zu können.

    Sehe ich auch so. Meiner Meinung nach ganz klare Anzeichen dafür, dass man schon ein Drogenproblem hat.

    Erinnert mich an meine 10er in Waren. Die hatten 2 Stunden Freizeit um etwas zu shoppen und sich die Umgebung anzugucken. Nach den 2 Stunden haben wir uns getroffen, und wie das immer so ist, haben die meisten gezeigt, was sie sich so gekauft haben. Nur eine Gruppe nicht. Die hatte sich ein 15 PS Motorboot gemietet und war über den See gefahren. (Das geht privat ab 16 ohne Führerschein.)

    Tolle Neuigkeiten: Die neuen Linux Distributionen unterstützen nun auch HDR.

    Aber leider auch schlechte Neuigkeiten: Trump hat sich ja leider mit der ein oder anderen Universtät angelegt und Forschungsgelder gekürzt bzw. die Steuerbefreiung einiger Universtäten aufgehoben.

    Das ganze hat nun die erste gravierenden Auswirkungen auf die Zukunft von Open Source:

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    Wenn ich das Landesrecht BW korrekt lese, dann stimmt die Lehrerkonferenz nur über einen Vorschlag ab (Siehe Konferenzordnung §2.16). Festlegen tut es die Schulkonferenz, und die könnte durchaus von dem Vorschlag der Lehrerkonferenz abweichen.

    Ich sehe nicht, was irgendein geschützter Bereich mit den Problemen zu tun haben soll, die ich oder andere, die ein Problem sehen, in diesem Thread aufgeworfen haben.

    Man kann Probleme mit der Moderation sehen oder nicht, in letzterem Fall braucht man keinen geschützten Bereich, im ersten Fall wird ein geschützter Bereich nichts am Problem ändern.

    1. Der Unterschied liegt darin, dass es dauerhaft sichtbar bleibt für Google und Co.. Ist in etwa so, als wenn ihr an der Schule dauerhaft einen Aushang an die Eingangstür klebt, auf dem die Leute stehen, die eine Klassenkonferenz hatten und das dort auch noch jeder schriftlich kommentiert.

    2. Wie gesagt gehören in den Teil aber auch mehr Dinge. Wenn da z.B. Leute über evtl. Sicherheitsprobleme oder Updates der Software sprechen, dann braucht das keiner extern lesen. Könnte ggf. ein Sicherheitsproblem sein, welches böse Leute so schneller ausnutzen könnten.

    Ich bin sicher, dass es diesen Bereich schon gibt. Denn die Moderatoren werden sicher nicht faxen oder telefonieren, wenn es etwas zu besprechen gibt. Außerden gibt es mit Sicherheit ein "geheimes" Archiv für gelöschte Threads und Beiträge.

    Ja klar geht es den. Ich spreche aber von dem öffentlich sichtbaren "Foren intern" Bereich. Es gibt hier einen "Foren intern" Bereich, der gerade öffentlich sichtbar ist. Da kann dann ja etwas von der Logik nicht ganz stimmen. Entweder ist der Name falsch, oder es dürfte vom Sinn her nicht für alle sichtbar sein.

    Nee, meiner Meinung nach gehören alle "Forum internen" Dinge in einen abgeschotteten Bereich. Das hat überhaupt nichts mit "nicht benehmen können" zu tun. Sondern schlicht mit Dingen, die Foren intern sind. Das sind meiner Meinung nach i.d.R. die Beiträge, die jetzt schon unter dem Namen "Foren intern" zu finden sind.

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