Und auch Erwachsene können dort nicht tun und lassen was sie wollen.
Einschränkungen für erwachsene Schüler
1. Meinungsfreiheit
- Grundrecht bleibt bestehen, aber:
- In der Schule gilt das pädagogische Hausrecht: Provokative, beleidigende oder politisch agitierende Äußerungen können sanktioniert werden.
- Lehrer dürfen die Unterrichtsdisziplin sicherstellen – auch gegenüber Erwachsenen.
- Kritik am Unterricht oder an der Schule ist erlaubt, muss aber sachlich und konstruktiv geäußert werden.
2. Versammlungsfreiheit & politische Betätigung
- Politische Aktivitäten auf dem Schulgelände sind nur im Rahmen der Schulordnung erlaubt.
- Schüler dürfen keine Parteiveranstaltungen auf dem Schulgelände durchführen oder Werbung verteilen, wenn die Schulordnung das untersagt.
3. Pflicht zur Teilnahme am Unterricht
- Auch volljährige Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen, solange sie freiwillig Teil der Schule sind.
- Unentschuldigtes Fehlen kann zu Verweisen oder Schulverweis führen.
4. Hausrecht der Schule
- Schulen haben das Recht, Regeln für das Verhalten auf dem Gelände festzulegen – z. B. zum Tragen von Kleidung, zur Nutzung von Handys oder zu Ruhezeiten.
- Auch erwachsene Schüler müssen sich an diese Regeln halten.
5. Ordnungsmaßnahmen (Schulrecht)
- Volljährige Schüler können genauso wie Minderjährige mit pädagogischen Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen oder einem Schulverweis belegt werden.
- Ihr Status als Erwachsene schützt sie nicht vor schulischen Konsequenzen.
6. Kein Streikrecht im Schulverhältnis
- Auch volljährige Schüler dürfen den Unterricht nicht "bestreiken", etwa durch organisierte Fernbleiben-Aktionen – das gilt als Verletzung der Schulpflicht (bzw. Schulordnung) und kann sanktioniert werden.