Schüler wollen Mietwagen auf Klassenfahrt – erlaubt?

  • Im Fall "Bierchen" auch süchtig, wenn man es mal nicht ne Woche aushält ohne...

    In den meisten Fällen geht aber nicht ums nicht aushalten können, sondern darum dass man Erwachsen ist und mit Klassenkameraden/innen ein Bier in geselliger Runde trinken möchte.

    Richtig
    Ob man das sanktioniert und ggf. dann wie, ist dann eine andere Sache.

    Ich habe schonmal nach der Praxis gefragt. Wie handhabt ihr das denn konkret?


    Ich persönlich würde das gänzlich ignorieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe schonmal nach der Praxis gefragt. Wie handhabt ihr das denn konkret?

    Ich persönlich würde das gänzlich ignorieren.

    Rauchen war bisher kein Problem und bei den paar "Süchtigen" habe ich dann ein Auge zugedrückt. Trinken war in den letzten 20 Jahren zweimal ein Problem. Einmal hat der betroffene Schüler vor Scham den letzten Abend freiwillig auf dem Zimmer verbracht, das andere mal hatte die Schülerin ihr Handy drei Tage lang nicht gefunden, was für sie augenscheinlich eine viel größere Strafe war... Karma sage ich da nur.

  • s3g4 Ich bezog mich mit dem Kommentar auf Maylin, die schrieb "im Fall von Rauchen wohl auch süchtig". Für den Alkohol scheint dagegen zu gelten, dass das völlig normal ist, dass man halt trinken "muss" bzw. es undenkbar scheint, das zu verbieten.

    Vielleicht eine persönliche Befindlichkeit von mir, aber ich finde einfach bedenklich, wie gesellschaftsfähig Alkoholkonsum ist. Trotz aller Gefahren scheint es viel seltsamer zu sein, als Erwachsener mal nichts zu trinken, als auf das gemeinsame Bierchen (für lediglich ein paar Tage noch dazu) nicht klaglos verzichten zu können.

  • Vielleicht eine persönliche Befindlichkeit von mir, aber ich finde einfach bedenklich, wie gesellschaftsfähig Alkoholkonsum ist. Trotz aller Gefahren scheint es viel seltsamer zu sein, als Erwachsener mal nichts zu trinken, als auf das gemeinsame Bierchen (für lediglich ein paar Tage noch dazu) nicht klaglos verzichten zu können.

    Sehe ich auch so. Meiner Meinung nach ganz klare Anzeichen dafür, dass man schon ein Drogenproblem hat.

  • s3g4 Ich bezog mich mit dem Kommentar auf Maylin, die schrieb "im Fall von Rauchen wohl auch süchtig". Für den Alkohol scheint dagegen zu gelten, dass das völlig normal ist, dass man halt trinken "muss" bzw. es undenkbar scheint, das zu verbieten.

    Vielleicht eine persönliche Befindlichkeit von mir, aber ich finde einfach bedenklich, wie gesellschaftsfähig Alkoholkonsum ist. Trotz aller Gefahren scheint es viel seltsamer zu sein, als Erwachsener mal nichts zu trinken, als auf das gemeinsame Bierchen (für lediglich ein paar Tage noch dazu) nicht klaglos verzichten zu können.

    Es geht nicht ums Müssen, sondern darum, dass Alkohol - in Maßen - gesellschaftlich konsensfähig und unter jungen Erwachsenen völlig normal ist. Meine letzte Fahrt traf mit Fußball EM zusammen, da wurde beim Public Viewing im Biergarten natürlich nicht durchgängig Cola und Wasser bestellt. Für mich ist das auch in Ordnung bei volljährigen Menschen. Geht ja nicht um maßloses Besaufen, sondern um den einen oder anderen gemütlichen Drink am Abend und gut ists.

    Wie völlig realitätsfern wäre es bitte, wenn ich versuche, Leuten ab Mitte 20 aufwärts in dem Feld irgendwelche Verbote auszusprechen? Dass bei Teenagern andere Regeln gelten müssen, ist logisch, bei Erwachsenen macht man sich mit sowas aber doch völlig lächerlich. Eine Kursfahrt ist ja kein begleiteter Knastausflug.

  • Die persönliche Bewertung von Alkoholkonsum oder Rauchen sei jedem belassen, so wie er sie für richtig hält.

    Dafür, erwachsenen Menschen Vorgaben zu machen, wie sie sich in ihrer Freizeit zu verhalten haben, gibt es schlicht keine rechtliche Handhabe. Das gilt für volljährige Schüler an den programmlosen Abenden einer Klassenfahrt genau so, wie für Lehrkräfte auf einer mehrtätigen Fortbildung.

    Die von Bolzbold oben zitierte Regelung gibt es im Fahrtenerlass bei uns (in vermutlich in allen anderen Bundesländern ebenso) auch. Dieser greift aber bei volljährigen Schülern trotzdem nicht in die Persönlichkeitsrechte in deren Freizeit ein, außerhalb des offiziellen Programmes sind und bleiben das Erwachsene mit allen Rechten. Wenn man versucht, einen volljährigen Fahrtteilnehmer von der weiteren Fahrt auszuschließen und nach Hause zu schicken, weil er am Abend Alkohol konsumiert hat wird man vermutlich ein Problem damit bekommen, dass der Schüler entgegen der Regel bei Minderjährigen einen Anspruch auf Erstattung der Kosten haben wird.

    Ganz grundsätzlich wird man Erwachsene auch nicht davon abhalten können, sich einen Mitwagen zu besorgen, das wird dann hoffentlich der gesunde Menschenverstand übernehmen, wenn die Schüler mal nachrechnen, was ein Wagen mit Zuschlag für junge Fahrer für 5 Tage kostet, den man dann nur wenige Stunden am Tag nutzen kann, denn bei allen offiziellen Programmpunkten ist die Verwendung privater PKW natürlich untersagt.

  • EM mag da evtl. eine Außnahme sein. Aber wie oft im Jahr ist EM? (Ich gehe mal naiv von der Herren Fußballmannschaft aus). Aber es findet sich vermutlich für fast jeden Tag eine Sportart die gerade ein wichtiges Spiel oder Finale hat. Das ist eben das trügerische, was Leute mit Drogenproblemen nicht erkennen. Das das Dorgenproblem leider "normal" (im Sinne von häufig / große Wahrscheinlichkeit) ist, dass stimmt leider. Das das Problem "normal" im Sinne von "gesund" ist: Mit Sicherheit nicht.

    Ich frage mich, ab wann man in solchen Situationen eingreifen muss. Erst, wenn es sehr eindeutig gesetzlich Vorgeschrieben ist, oder doch schon vorher, wenn es gesetzlich in einer Grauzone ist?

    • Offizieller Beitrag

    Die persönliche Bewertung von Alkoholkonsum oder Rauchen sei jedem belassen, so wie er sie für richtig hält.

    Dafür, erwachsenen Menschen Vorgaben zu machen, wie sie sich in ihrer Freizeit zu verhalten haben, gibt es schlicht keine rechtliche Handhabe. Das gilt für volljährige Schüler an den programmlosen Abenden einer Klassenfahrt genau so, wie für Lehrkräfte auf einer mehrtätigen Fortbildung.

    Die von Bolzbold oben zitierte Regelung gibt es im Fahrtenerlass bei uns (in vermutlich in allen anderen Bundesländern ebenso) auch. Dieser greift aber bei volljährigen Schülern trotzdem nicht in die Persönlichkeitsrechte in deren Freizeit ein, außerhalb des offiziellen Programmes sind und bleiben das Erwachsene mit allen Rechten. Wenn man versucht, einen volljährigen Fahrtteilnehmer von der weiteren Fahrt auszuschließen und nach Hause zu schicken, weil er am Abend Alkohol konsumiert hat wird man vermutlich ein Problem damit bekommen, dass der Schüler entgegen der Regel bei Minderjährigen einen Anspruch auf Erstattung der Kosten haben wird.

    Das trifft zumindest für NRW so nicht zu. Die "Freizeit" ist kein rechtsfreier Raum. Die gesamte Fahrt ist eine Schulveranstaltung, so dass die Regeln für die Fahrt auch für die Zeiten gelten, in denen kein Programm ist. Die Ansicht, dass die Regeln nur während des Programms gelten, kann ich sachlich nicht nachvollziehen. Das ist eine individuelle Interpretation, ggf. Wunschdenken, die aber durch die Erlasslage nicht unterstützt wird. Das würde auch keinen Sinn ergeben, wenn die SchülerInnen nur während des Programms nicht - vulgo - rauchen und saufen dürfen.

    Die erwachsenen SchülerInnen unterliegen ansonsten ja auch allen Pflichten, die sich aus dem Schulverhältnis ergeben und haben hier mit Ausnahme der eigenen Wahrnehmung ihrer schulischen Angelegenheiten keine Privilegien.

    Im für NRW gültigen Erlass ist zu lesen:
    Die Leiterin oder der Leiter kann den Schülerinnen und Schülern unter Beachtung der dargestellten Grundsätze und nach vorheriger Absprache mit den Eltern die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Schulfahrt zeitlich und örtlich begrenzte, angemessene Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen, ohne dass dabei eine Aufsichtsperson jede Schülerin oder jeden Schüler überwacht. Auch bei nicht unmittelbar beaufsichtigten Unternehmungen muss eine Begleitperson jederzeit erreichbar und ansprechbar sein.

    Das ist der Passus, der sich auf die so genannte Freizeit bezieht. Ich sehe hier ehrlich gesagt nicht viel Auslegungsspielraum.

  • (Berufs)-schulen könnten das aber durchaus (teilweise) in der Schulkonferenz beschließen, oder?

    Zitat

    §54 Schulgesundheit

    (5) Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich.

  • § 54 Abs. 5 gilt für alle Schulen.

    Der Zusatz für (bzw. gegen) Hochprozentigeres dürfte aber klar machen, dass grundsätzlich im schulischen Kontext kein Besäufnis erlaubt ist.

    Die Erwähnung der Vorbildfunktion von Schule schließt den Konsum von Alkohol zwar nicht per se aus, aber es dürfte klar sein, dass der regelmäßige abendliche Konsum von Alkohol auf Studienfahrten - am besten noch im Beisein oder mit ausdrücklicher Billigung der Lehrkräfte - die Vorbildfunktion von Schule arg dehnt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • s3g4 Ich bezog mich mit dem Kommentar auf Maylin, die schrieb "im Fall von Rauchen wohl auch süchtig". Für den Alkohol scheint dagegen zu gelten, dass das völlig normal ist, dass man halt trinken "muss" bzw. es undenkbar scheint, das zu verbieten.

    Vielleicht eine persönliche Befindlichkeit von mir, aber ich finde einfach bedenklich, wie gesellschaftsfähig Alkoholkonsum ist. Trotz aller Gefahren scheint es viel seltsamer zu sein, als Erwachsener mal nichts zu trinken, als auf das gemeinsame Bierchen (für lediglich ein paar Tage noch dazu) nicht klaglos verzichten zu können.

    Darum geht es aber hier überhaupt nicht. Das Alkohol eine Droge wie vieles andere ist, ist mir schon bekannt. Das magst du so sehen, ist auch vollkommen in Ordnung.

  • EM mag da evtl. eine Außnahme sein. Aber wie oft im Jahr ist EM? (Ich gehe mal naiv von der Herren Fußballmannschaft aus). Aber es findet sich vermutlich für fast jeden Tag eine Sportart die gerade ein wichtiges Spiel oder Finale hat. Das ist eben das trügerische, was Leute mit Drogenproblemen nicht erkennen. Das das Dorgenproblem leider "normal" (im Sinne von häufig / große Wahrscheinlichkeit) ist, dass stimmt leider. Das das Problem "normal" im Sinne von "gesund" ist: Mit Sicherheit nicht.

    Ich frage mich, ab wann man in solchen Situationen eingreifen muss. Erst, wenn es sehr eindeutig gesetzlich Vorgeschrieben ist, oder doch schon vorher, wenn es gesetzlich in einer Grauzone ist?

    Darum geht es hier gar nicht.


    Ist man volljährig und hält sich an geltende Gesetze, dann brauche ich keine übergriffigen Lehrkräfte, die mir erzählen was ich außerhalb der Schule zu tun und zu lassen habe.

  • Bin mir jetzt nicht sicher, auf was du dich beziehst. Eiegntlich geht es hier nur um das Autofahren im privaten PKW. Stimmt. Bei einem Zitat habe ich jetzt aber 2 Punkte angesprochen und die meine ich durchaus ernst. Es gibt neben der BASS noch weitere Quellen, die ggf. ein Einschreiten erfordern: Unterlassene Hilfeleistung, Garantenstellung und Verantwortung gegenüber Dritten. Gerade als Lehrer auf einer Klassenfahrt haben wir eine Beschützergarantenstellung gegenüber unseren Schülern. Und die Frage ist, ab wann man eingreifen muss. Das ist eben ein Graubereich und wir werden es wohl erst dann erfahren, wenn mal ein Lehrer deshalb verklagt wird.

  • Das ist der Passus, der sich auf die so genannte Freizeit bezieht. Ich sehe hier ehrlich gesagt nicht viel Auslegungsspielraum.

    Dann müsste ich meinen erwachsenen Schülern ja auch verbieten, auf Fahrten abends noch in Clubs zu gehen. Das ist doch komplett absurd - wenn Erwachsene entscheiden, abends nochmal um die Häuser zu ziehen, dann machen sie das.

    • Offizieller Beitrag

    Dann müsste ich meinen erwachsenen Schülern ja auch verbieten, auf Fahrten abends noch in Clubs zu gehen. Das ist doch komplett absurd - wenn Erwachsene entscheiden, abends nochmal um die Häuser zu ziehen, dann machen sie das.

    Du kannst im Rahmen der Schulveranstaltung durchaus erlauben, dass sie um die Häuser ziehen. Das muss ja nicht zwingend in einem Besäufnis enden.

    Der Umstand, dass SchülerInnen mitunter Verbote übertreten, kann ja nicht die Grundlage dafür sein, welche Regeln man aufstellt.

  • Du kannst im Rahmen der Schulveranstaltung durchaus erlauben, dass sie um die Häuser ziehen. Das muss ja nicht zwingend in einem Besäufnis enden.

    Der Umstand, dass SchülerInnen mitunter Verbote übertreten, kann ja nicht die Grundlage dafür sein, welche Regeln man aufstellt.

    Aber nach der Norm ist doch verboten. Was denn nun?

  • Ganz klar verboten, solange die Schulkonferenz nichts anderes beschlossen hat. In der "privaten" Zeit dürfen sie nämlich nicht machen was sie wollen. Sie müssen z.B. erreichbar sein, normalerweise in Gruppen unterwegs sein, ... und dürfen eben auch nicht trinken.

  • Nicht, dass ich die Hinweise auf entsprechende Paragraphen heutzutage unwichtig finde. Aber hat man da früher nicht so drauf geachtet, oder gab es die noch nicht?

    ... und dürfen eben auch nicht trinken.

    Tja, und wenn sie es doch tun?

    Abschlussfahrt Klasse 10 Realschule, Mitte 70er Jahre: Skifahren in Österreich. Viele von uns waren noch keine 16, es gab für einige "das erste" Bier ihres Lebens... dann das zweite, dritte usw. Im Untergeschoss der Herberge war eine "Disco"... So gab es für ein paar Mitschüler (ohne *innen) auch den ersten Rausch. Ärger gab's nicht, unser Sportlehrer, der gleichzeitig auch unse Klassenlehrer war, sah es völlig gelassen. Die Eltern (sofern es die überhaupt erfuhren) auch. Alles empfand man als "normal" und bei späteren Klassentreffen waren vor allem die "Après-Ski-Erfahrungen" amüsante Gesprächsthemen...

    • Offizieller Beitrag

    Abschlussfahrt Klasse 10 Realschule, Mitte 70er Jahre: Skifahren in Österreich. Viele von uns waren noch keine 16, es gab für einige "das erste" Bier ihres Lebens... dann das zweite, dritte usw. Im Untergeschoss der Herberge war eine "Disco"... So gab es für ein paar Mitschüler (ohne *innen) auch den ersten Rausch. Ärger gab's nicht, unser Sportlehrer, der gleichzeitig auch unse Klassenlehrer war, sah es völlig gelassen. Die Eltern (sofern es die überhaupt erfuhren) auch. Alles empfand man als "normal" und bei späteren Klassentreffen waren vor allem die "Après-Ski-Erfahrungen" amüsante Gesprächsthemen...

    Wenn das alles im Rahmen bleibt und nicht eskaliert, habe ich damit auch kein Problem. Heutzutage findet sich ein solches Gelage dann aber schnell in den sozialen Netzwerken. Dann habe ich ggf. im Nachgang ein Erklärungsproblem. Bis in die 2000er hinein reichte es, wenn man beharrlich schwieg...

    ...heute wird eher gepostet und "gebrüllt". Da bekomme ich persönlich in meiner jetzigen Funktion irgendwann auch ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem...

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