pepe: Das sind doch zwei total verschiedene Dinge. Man darf auch nicht bei Rot über die Ampel fahren. Trotzdem haben das schon hunderte von Leuten gemacht und wurden nicht bestraft. Ob das nun Sinn macht oder nicht, dass überlasse ich dir. Die Antwort sollte eine erwachsene Person eigentlich selbst wissen.
Schüler wollen Mietwagen auf Klassenfahrt – erlaubt?
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Das sind doch zwei total verschiedene Dinge.
Was jetzt? 2025 und 1976?
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Nein. Ich meine den Fakt, dass etwas verboten ist und es andere Leute trotzdem machen; oder eben auch nicht.
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Ist mir nicht neu... Aber danach wurde auch nicht gefragt. Sprich: Was soll denn die Konsequenz eines Nichtbeachtens des Alkoholverbotes für erwachsene Schüler*innen sein? Wie gesagt, wir waren damals zum Teil keine 16 Jahre alt.
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Das wird die Teilkonferenz festlegen. Genau so, wie die Teilkonferenz die Strafen festlegen, wenn einer im Untericht immer stört.
Im ersten Moment sinnvoll fände ich zum Beispiel Ausschluss vom nächsten Ausflug, da sich die Schüler offensichltich nicht an Anweisungen halten. Bzw. wenn es am Anfang der Fahrt ist sogar noch Ausschluss von der aktuellen Fahrt.
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Ist nicht die eigentliche Frage, welche Verantwortung die Lehrkraft trägt?
Ich meine, ich verbiete ja auch minderjährigen Schülern nicht einfach irgendwelche Dinge, weil ich Spaß an Verboten habe. Ich erteile Verbote, um sie zu schützen (oder ggfs. um den störungsfreien Ablauf der Fahrt nicht zu gefährden, aber darum geht es hier ja nicht). Indem ich sie schütze, schütze ich auch mich selbst, da ich ja als Aufsichtsperson grundsätzlich erstmal die Aufsichtspflicht inne habe.Ob ich jetzt volljährige Schüler vor ihren eigenen Entscheidungen schützen muss, ist sicherlich fraglich. Und es kann natürlich durchaus auch übergriffig sein. Interessant ist deshalb für mich ja eigentlich nicht, wie ich das persönlich finde, wenn volljährige Schüler morgens um halb vier rabenvoll aus irgendwelchen Clubs stolpern, sondern ob ich zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn dabei irgendwelche Sach- oder Personenschäden entstehen.
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Ich würde bei deiner letzten Frage auf jeden Fall auf "Ja, kannst du." wetten.
Ob die Einschränkung bei Erwachsenen jetzt sinnvoll ist oder nicht, halte ich ehrlich gesagt leider nicht für fraglich. Offensichltich sind solche Einschränkungen auch bei Erwachsenen Leuten nötig. Ansonsten würden es ja ähnliche Einschränkungen zum Beispiel nicht für andere Personen auch geben. z.B. erwachsene Lehrer oder erwachsene Soldaten dürfen auch nicht alles machen, was "normale" erwachsene Leute ganz legal machen dürfen.
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z.B. erwachsene Lehrer oder erwachsene Soldaten dürfen auch nicht alles machen, was "normale" erwachsene Leute ganz legal machen dürfen.
Was denn nicht?
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Bei Soldaten zum Beispiel ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt (vgl. GG Art. 5), das Versammlungsrecht (vgl GG Artl. 8), die Koalitionsfreiheit (vgl. GG Art. 9), Freizügigkeit und Aufenthalt (vgl. GG Art. 11), Recht auf Körperliche Unversehrtheit (vgl. GG Art. 2), Post und Fernmeldegeheimnis (vgl. GG Art. 10), Weisungsgebundenheit (vgl. GG Art. 11).
Bei Lehrern zum Beispiel Streikrecht, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Neutralitätsgebot, Freizügigkeit, Verfassungstreue, Dienstweg, ...
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Bei Soldaten zum Beispiel ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt (vgl. GG Art. 5), das Versammlungsrecht (vgl GG Artl. 8), die Koalitionsfreiheit (vgl. GG Art. 9), Freizügigkeit und Aufenthalt (vgl. GG Art. 11), Recht auf Körperliche Unversehrtheit (vgl. GG Art. 2), Post und Fernmeldegeheimnis (vgl. GG Art. 10), Weisungsgebundenheit (vgl. GG Art. 11).
Bei Lehrern zum Beispiel Streikrecht, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Neutralitätsgebot, Freizügigkeit, Verfassungstreue, Dienstweg, ...
Schüler stehen nicht in einem besonderen Dienstverhältnis. Die stehen in gar keinem Dienstverhältnis zur Schule. Erwachsene sind dort bloß angemeldet. Daraus ergibt sich keine Einschränkung von Rechten.
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Klar sind zum Beispiel Schüler auch eingeschränkt. Wenn er Schulpflicht hat, dann kann er nämlich nicht hingehen wohin er will. Er ist erstmal grundsätzlich verpflichtet zur Schule zu gehen und kann sich nicht darauf berufen, dass er "Frei" ist.
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Und auch Erwachsene können dort nicht tun und lassen was sie wollen.
Einschränkungen für erwachsene Schüler
1. Meinungsfreiheit
- Grundrecht bleibt bestehen, aber:
- In der Schule gilt das pädagogische Hausrecht: Provokative, beleidigende oder politisch agitierende Äußerungen können sanktioniert werden.
- Lehrer dürfen die Unterrichtsdisziplin sicherstellen – auch gegenüber Erwachsenen.
- Kritik am Unterricht oder an der Schule ist erlaubt, muss aber sachlich und konstruktiv geäußert werden.
2. Versammlungsfreiheit & politische Betätigung
- Politische Aktivitäten auf dem Schulgelände sind nur im Rahmen der Schulordnung erlaubt.
- Schüler dürfen keine Parteiveranstaltungen auf dem Schulgelände durchführen oder Werbung verteilen, wenn die Schulordnung das untersagt.
3. Pflicht zur Teilnahme am Unterricht
- Auch volljährige Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen, solange sie freiwillig Teil der Schule sind.
- Unentschuldigtes Fehlen kann zu Verweisen oder Schulverweis führen.
4. Hausrecht der Schule
- Schulen haben das Recht, Regeln für das Verhalten auf dem Gelände festzulegen – z. B. zum Tragen von Kleidung, zur Nutzung von Handys oder zu Ruhezeiten.
- Auch erwachsene Schüler müssen sich an diese Regeln halten.
5. Ordnungsmaßnahmen (Schulrecht)
- Volljährige Schüler können genauso wie Minderjährige mit pädagogischen Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen oder einem Schulverweis belegt werden.
- Ihr Status als Erwachsene schützt sie nicht vor schulischen Konsequenzen.
6. Kein Streikrecht im Schulverhältnis
- Auch volljährige Schüler dürfen den Unterricht nicht "bestreiken", etwa durch organisierte Fernbleiben-Aktionen – das gilt als Verletzung der Schulpflicht (bzw. Schulordnung) und kann sanktioniert werden.
- Grundrecht bleibt bestehen, aber:
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Meiner Meinung nach muss man die erwachsenen Schüler*innen auch mal lassen, wenn das Risiko nicht so groß ist. Die sollten doch ne schöne Klassenfahrt haben. Und wenn es zu wild wird, dann kann man auch nachträglich Sachen einschränken. Ich wünsche euch viel Spaß.😊
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Klar sind zum Beispiel Schüler auch eingeschränkt. Wenn er Schulpflicht hat, dann kann er nämlich nicht hingehen wohin er will. Er ist erstmal grundsätzlich verpflichtet zur Schule zu gehen und kann sich nicht darauf berufen, dass er "Frei" ist.
Bei Erwachsenen in NRW ist Schulpflicht aber vorbei.
Was du alles aufzählst sind auch nur wieder Dinge innerhalb der Schule. Eine Klassenfahrt findet aber in der Regel nicht in der Schule statt.
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Soll doch die Schulkonferenz beschließen, dass die Schüler 1 oder 2 Bier während der Fahrt trinken dürfen. Ist doch rechtlich überhaupt kein Problem das festzulegen. Ich würde wetten, dass so ein Beschluss sofort durch käme. Das schöne mit dem Beschluss ist dann, dass man dem Lehrer später schwerer bzw. gar nicht mehr an den Karren fahren kann. Jetzt einfach nur die Augen zuzudrücken ist aus Sicht des Lehrers eigentlich dumm. Das einzige was man als Lehrer dann macht, ist die Verantwortung unnötigerweise auf sich zu nehmen.
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Soll doch die Schulkonferenz beschließen, dass die Schüler 1 oder 2 Bier während der Fahrt trinken dürfen. Ist doch rechtlich überhaupt kein Problem das festzulegen. Ich würde wetten, dass so ein Beschluss sofort durch käme. Das schöne mit dem Beschluss ist dann, dass man dem Lehrer später schwerer bzw. gar nicht mehr an den Karren fahren kann. Jetzt einfach nur die Augen zuzudrücken ist aus Sicht des Lehrers eigentlich dumm. Das einzige was man als Lehrer dann macht, ist die Verantwortung unnötigerweise auf sich zu nehmen.
Und wenn es 3 sind? Wer kontrolliert das? Wahrscheinlich niemand, also ist ein solches Verbot oder Beschluss vollkommen wertlos.
Ich stelle die Norm ansich in Frage. Sollte es mal rechtlich geprüft werden, dann sehe ich da keine Aussicht auf Erfolg.
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Soll doch die Schulkonferenz beschließen, dass die Schüler 1 oder 2 Bier während der Fahrt trinken dürfen. Ist doch rechtlich überhaupt kein Problem das festzulegen. Ich würde wetten, dass so ein Beschluss sofort durch käme. Das schöne mit dem Beschluss ist dann, dass man dem Lehrer später schwerer bzw. gar nicht mehr an den Karren fahren kann. Jetzt einfach nur die Augen zuzudrücken ist aus Sicht des Lehrers eigentlich dumm. Das einzige was man als Lehrer dann macht, ist die Verantwortung unnötigerweise auf sich zu nehmen.
Ich glaube man kann nicht alles hundertprozentig festlegen oder sich absichern und das ist auch gut so. Ab dem dritten Bier trägst du dann die Verantwortung?
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Du trägst jetzt schon ab dem 1. Bier jetzt und heute (ohne diese Reglung) die Verantwortung.
Wer das kontrolliert ist bei so einer Regel erstmal unerheblich. Ansonsten könntest du auch sagen: "Hmm. Warum darf man bei Rot nicht über die Ampel fahren. Wer kontrolliert das denn?". Es gibt trotzdem diese Regel, obwohl ganz oft dagegen verstoßen wird ein keiner bestraft wird, weil es nicht immer kontrolliert wird.
Der Unterschied wäre, du könntest "offiziell" mit deinen Schüler abends beim Essen ein Bierchen trinken und das Foto könnte auch problemlos auf Instagram und Co. landen. Es kann dir im ersten Moment keiner etwas falsches Vorwerfen. Gibt es diese Regel nicht, dann kann man dir hingegen etwas vorwerfen. Aber musst du wissen. Ich trinke keinen Alkohol und bei mir ist es ohne so eine Erlaubnis ganz einfach: Ich verbiete es. Und ich kann nur das kontrollieren, was ich sehe. Wenn ich nicht dabei bin, dann kann ich es nicht kontrollieren, es sei denn, die Leute kommen besoffen zurück. Wie soll ich das sonst kontrollieren?
Das ist aber übrigens nichts neues. Wenn du zum Beispiel eine private Party machst und einer deiner erwachsenen Gäste bei dir Bier trinkt und der dann anschließend nach Hause fahren will, dann kannst du insbesondere als Gastgeber (aber auch als zufälliger Gast) sehr wohl dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der statt 1 Bier schon 10 drin hat.
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Bei Erwachsenen in NRW ist Schulpflicht aber vorbei.
Nein. Wenn man eine Ausbildung beginnt und noch nicht 21 ist, ist man bis zum Ende schulpflichtig.
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Das gilt für volljährige Schüler an den programmlosen Abenden einer Klassenfahrt genau so, wie für Lehrkräfte auf einer mehrtätigen Fortbildung.
Nein, eine Fortbildung ist keine Klassenfahrt, auch rechtlich nicht.
Das trifft zumindest für NRW so nicht zu. Die "Freizeit" ist kein rechtsfreier Raum. Die gesamte Fahrt ist eine Schulveranstaltung, so dass die Regeln für die Fahrt auch für die Zeiten gelten, in denen kein Programm ist. Die Ansicht, dass die Regeln nur während des Programms gelten, kann ich sachlich nicht nachvollziehen.
Kann ich auch nicht nachvollziehen. Es ist eine schulische Veranstaltung und wir haben die Aufsichtspflicht, selbstverständlich geben wir dann auch die Regeln vor. Volljährigkeit hin oder her, eine Schulfahrt ist kein Urlaub, sonst könnte auch jemand, der keine Lust auf Mehrbettzimmer hat, ein Hotelzimmer buchen und statt an der Stadtbesichtigung teilzunehmen, einen Stripclub aufsuchen.
Ich bin wahrlich keine Verfechterin von Klassenfahrten, aber wenn man welche durchführt, müssen sie auch ein Ziel verfolgen und bestimmten Sicherheitsstandards unterliegen.
...Geht ja nicht um maßloses Besaufen, sondern um den einen oder anderen gemütlichen Drink am Abend und gut ists.
Okay, und ab wie viel Promille ist Schluss? Zählst du dann die Biere oder verbietest Getränke ab 37,5% vol.?
Irgendeine Regelung wirst du finden müssen, wenn du eine Schulfahrt leitest. Darauf zu warten, wie man sich spontan entscheiden wird, sobald einer torkelt, ist keine professionelle Vorgehensweise.
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