Schüler wollen Mietwagen auf Klassenfahrt – erlaubt?

  • Und wenn die volljährigen Schüler sich am ersten Abend volllaufen lassen wollen und am nächsten Tag ins Flugzeug nach weißdergeierwo steigen wollen und erst zum Ende der Klassenfahrt wiederkommen wollen, dürfen Sie das dann auch, weil sie eben volljährig sind?

    Genau das dürfen sie. Sie sind ja volljährig. Die einzige Frage wäre, ob sie anschließend in irgendeiner Form Probleme bekommen, weil sie ihre schulischen Pflichten sprich Anwesenheit bei einer Schulveranstaltung verletzt haben. Ich vermute, dass sie einerseits die Kosten für die Klassenfahrt natürlich tragen müssen und andererseits genauso bestraft würden als wenn sie normal eine Woche blau machen.

  • Beförderung ist juristisch die Mitnahme von anderen Personen, der Absatz bezieht sich auch meines Wissens darauf, dass Lehrer keine Schüler mitnehmen sollen, ich muss aber meine Schulaufsicht nicht fragen, das ist für Kollegen an öffentlichen Schulen irrelevant.

    P.S.: Selbst fahren ist "führen".

    Dann wäre das Mitnehmen von Mitschülern damit nicht erlaubt, die werden dann ja befördert. Jeder müsste sich also sein eigenes Auto mieten. :cash:

    Ob das wiederum funktioniert, hängt wahrscheinlich von den Vorgaben der Schule ab.

  • Und wenn die volljährigen Schüler sich am ersten Abend volllaufen lassen wollen und am nächsten Tag ins Flugzeug nach weißdergeierwo steigen wollen und erst zum Ende der Klassenfahrt wiederkommen wollen, dürfen Sie das dann auch, weil sie eben volljährig sind?

    Es muss doch irgendetwas geben, was selbst volljährige Schüler unterschreiben müssen, wenn sie sich auf Klassenfahrt begeben und sich damit - innerhalb eines Schulverhältnisses, für das sie sich auch entschieden haben- einer schulischen Veranstaltung und den dort entsprechend geltenden Regeln unterwerfen…?

    Wir hatten letztes Jahr mal den Fall, dass ein Schüler den Flug verpasst hat und dann selbstorganisiert nachgreist ist - denke nicht, dass man den umgekehrten Fall (volljähriger Schüler reist eigenständig verfrüht ab oder sonstwohin weiter) verwehren könnte. Und ja, die volljährigen Schüler sind auch abends alleine um die Häuser gezogen und haben was getrunken. Wieso auch nicht. Bei meiner letzten Fahrt haben sich einige auch hin und wieder aus den festen Veranstaltungspunkten ausgeklinkt und lieber was anderes gemacht (offiziell, weil "zu viel"/brauchten mal Abstand und Ruhe) - nicht so schön, aber ist dann halt mal so und kann ich prinzipiell auch verstehen. Wenn die sich in der Zeit ein Auto gemietet hätten, hätte ich es gar nicht mitbekommen.

    Ich hab mir tatsächlich nichts unterschreiben lassen und wüsste auch nicht, dass Kollegen das tun. Fände es auch irgendwie albern, für Erwachsene "Regeln" aufzustellen - man kennt sich doch und traut sich grundsätzlich zu, ein normalvernünftiger Mensch mit normalem Benehmen zu sein.

    ...möglicherweise bin ich an der Stelle aber auch etwas naiv^^

  • Bei Erwachsenen? Nee 🤔

    Wir haben auch Alkohol auf der Weihnachtsfeier und auf dem Schulfest und am Chaostag. Kein Massenbesäufnis natürlich, aber ein Verbot wäre auch irgendwie komisch.

  • Bei Erwachsenen? Nee 🤔

    Wir haben auch Alkohol auf der Weihnachtsfeier und auf dem Schulfest und am Chaostag. Kein Massenbesäufnis natürlich, aber ein Verbot wäre auch irgendwie komisch.

    Nur weil man mit Volljährigen unterwegs ist, dürfen die im Rahmen einer Schulveranstaltung nicht auf einmal alles machen was sie wollen. Eine gewisse Verantwortung hat man als begleitende Lehrkraft auch für die volljährigen Teilnehmenden.

  • Sicherlich. Ich kann aber im Zweifelsfall nichts "verbieten", sondern höchstens im Nachgang mit Maßnahmen belegen - darum ging es mir. Wenn sich ein volljähriger Mensch einen Mietwagen mieten will, dann tut er das vermutlich. Im Idealfall ist die persönliche Beziehung gut genug, dass man einvernehmlich klären kann, was in Ordnung ist und was eher nicht (und warum).

  • Sicherlich. Ich kann aber im Zweifelsfall nichts "verbieten", sondern höchstens im Nachgang mit Maßnahmen belegen - darum ging es mir.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, was du in dem Zusammenhang mit "verbieten" meinst. Ich kann auch keinen Schüler (egal ob nun minder- oder volljährig) effektiv davon abhalten, das Schulgelände zu verlassen oder sein Handy zu nutzen. Und dennoch ist das in Schulen i.d.R. verboten und wird entsprechend sanktioniert. Dasselbe gilt natürlich auch für den Konsum von Rauschmitteln im Rahmen schulischer Veranstaltungen.

  • Ich bezog mich damit auf die Mietwagenthematik.

    Umgang mit Alkohol habe ich an verschiedenen Schulen sehr unterschiedlich erlebt, von sehr rigorosen Verboten über moderate Regelungen bis hin zu recht lockerem Umgang.

  • Umgang mit Alkohol habe ich an verschiedenen Schulen sehr unterschiedlich erlebt, von sehr rigorosen Verboten über moderate Regelungen bis hin zu recht lockerem Umgang.

    Um das SchulG § 54 kommt man aber in NRW nicht herum: "Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt". Über Ausnahmen muss die Schulkonferenz entscheiden. Auch ein volljähriger Schüler muss sich an diese Regeln halten, darauf wollte meines Erachtens Seph hinaus.

    Im Übrigen gilt hinsichtlich der Mietwagenproblematik - ergänzend zum oben zitierten Beförderungsverbot - dieses Passage aus dem Schulfahrtenerlass in NRW:

    "Die Leiterin oder der Leiter [der Schulfahrt] kann den Schülerinnen und Schülern unter Beachtung der dargestellten Grundsätze und nach vorheriger Absprache mit den Eltern [bzw. den volljährigen Schülern] die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Schulfahrt zeitlich und örtlich begrenzte, angemessene Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen". Was angemessen ist, entscheidet also die Fahrtleitung. Das schließt zwar keine Mietwagenbuchung prinzipiell aus, angesichts des Charakters einer Schulfahrt wäre ich aber über eine Erlaubnis durch die Fahrtleitung sehr erstaunt.

  • Erinnert mich an meine 10er in Waren. Die hatten 2 Stunden Freizeit um etwas zu shoppen und sich die Umgebung anzugucken. Nach den 2 Stunden haben wir uns getroffen, und wie das immer so ist, haben die meisten gezeigt, was sie sich so gekauft haben. Nur eine Gruppe nicht. Die hatte sich ein 15 PS Motorboot gemietet und war über den See gefahren. (Das geht privat ab 16 ohne Führerschein.)

  • Im Übrigen gilt hinsichtlich der Mietwagenproblematik - ergänzend zum oben zitierten Beförderungsverbot - dieses Passage aus dem Schulfahrtenerlass in NRW:

    "Die Leiterin oder der Leiter [der Schulfahrt] kann den Schülerinnen und Schülern unter Beachtung der dargestellten Grundsätze und nach vorheriger Absprache mit den Eltern [bzw. den volljährigen Schülern] die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Schulfahrt zeitlich und örtlich begrenzte, angemessene Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen". Was angemessen ist, entscheidet also die Fahrtleitung. Das schließt zwar keine Mietwagenbuchung prinzipiell aus, angesichts des Charakters einer Schulfahrt wäre ich aber über eine Erlaubnis durch die Fahrtleitung sehr erstaunt.

    Danke - damit wäre es also prinzipiell möglich, dem TE grünes Licht zu geben.

    Dass ich das auch nicht für wahnsinnig sinnvoll halte, habe ich ja bereits geschrieben.

  • Ist der TE den eigentlich aus NRW?

    Edit: Für Bayern habe ich folgendes gefunden:

    5.3 
    Ab Jahrgangsstufe 10 kann den Schülerinnen und Schülern bei entsprechender Reife und Disziplin Ausgang in kleinen Gruppen – gegebenenfalls auch an einzelnen Abenden – gewährt werden. Für den Ausgang in kleinen Gruppen an einzelnen Abenden ist bei noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern die vorherige schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die geplanten Aktivitäten sind im Vorfeld von den Schülerinnen und Schülern mit den Begleitpersonen abzusprechen. Dabei sind insbesondere Ziel der Unternehmungen und Erreichbarkeit sowie der genaue Zeitpunkt der Rückkehr festzulegen. Schülerinnen und Schüler, die sich über die getroffenen Regelungen und Vereinbarungen hinwegsetzen, verlieren unter Umständen ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (vgl. auch Nr. 7). Hierauf sind die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte rechtzeitig vor Antritt einer Schülerfahrt hinzuweisen.


    Auch hier wäre es evtl möglich, als Lehrkraft die Fahrt zu gestatten. Ob man das dann aber auch machen sollte, muss man sich genau überlegen.

  • Nur weil man mit Volljährigen unterwegs ist, dürfen die im Rahmen einer Schulveranstaltung nicht auf einmal alles machen was sie wollen. Eine gewisse Verantwortung hat man als begleitende Lehrkraft auch für die volljährigen Teilnehmenden.

    Und ebenso wenig kann ich Volljährigen "normale Dinge" verbieten. Am Ende ist es ein wenig wie eine Reisegruppe. Ich kann sicherlich problemlos Alkohol- oder Zigaretten auf der Fahrt also beispielsweise in der Unterkunft oder bei gemeinsamen Veranstaltungen verbieten.

    Ich kann sicherlich verbieten, dass Personen alkoholisiert etwas zu sich nehmen.

    Ich kann sicherlich auch die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten vorgeben.

    Problematisch wird es aber beispielsweise in Zeiten, die zur freien Verfügung sind. Warum soll sich ein volljähriger Schüler in dieser Zeit dann kein Mietauto nehmen?

    Wo man nun genau die Grenze ziehen kann/muss, ist natürlich die Frage. Man wird das sicherlich im Einzelfall beurteilen müssen.

  • Warum sollte sich ein 18-jähriger Schüler keinen Mietwagen mieten? Weil die Mietpreise in der Regel für alle unter 25 deutlich höher sind (oder gar nicht gestattet). Das ist natürlich keine Schulrechtsfrage. Sollte aber von den anfragenden SuS mit bei der Planung beachtet werden.

    Ansonsten könnte man die Frage vielleicht auch noch etwas anders stellen: Was wäre, wenn sich volljährige SuS entschieden, sich durch ihre Eltern im Elterntaxi zur Klassenfahrt fahren zu lassen. In ein großes Auto passen durchaus sechs SuS.

    Wir raten Eltern (und Kollegen) immer davon ab, fremde Kinder mit im Auto zu transportieren (Haftungsfrage bei Unfällen - sicherlich auch bei Mietwagen mit Beschädigungen im Innenraum). Mitfahrzentralen geben Hinweise, wie man sich als Fahrer evtl. bei Unfällen (bzw. vorab pauschal) möglichst absichert, um nicht in massenweise Schadensersatzforderungen etc. von Mitfahrern unterzugehen.

    Möchte man als Fahranfänger tatsächlich die Verantwortung für eine längere Strecke für Auto und Mitfahrer übernehmen?

    Möchte man als organisierende Lehrkraft den SuS einfach nur sagen: Macht ruhig. Und hinterher ggf. intensiv befragt werden / ggf. in der Mitschuld sein, weil man dies zugelassen hat?

  • Welcher Schüler stellt sich als Fahrer zur Verfügung, wenn man ihm klarmacht, dass er bei einem Unfall eventuell den Rest seines Lebens an den zivilrechtlich durchgesetzten Schmerzensgeldzahlungen oder Versorgungsleistungen zu knabbern hat? Die Insassenunfallversicherung deckt nicht alles ab.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Welcher Schüler stellt sich als Fahrer zur Verfügung, wenn man ihm klarmacht, dass er bei einem Unfall eventuell den Rest seines Lebens an den zivilrechtlich durchgesetzten Schmerzensgeldzahlungen oder Versorgungsleistungen zu knabbern hat?

    Aber das ist doch erstmal nicht grundlegend anders als bei gemeinsamen Fahrten mit dem Auto der Eltern. Ich weiß nicht, ob sich Jugendliche über die Insassenunfallversicherung Gedanken machen, bevor sie Bekannte mitnehmen oder irgendwo einsteigen. Oder habe ich einen Denkfehler, und da ist bei Mietwagen ein Unterschied?

  • Welcher Schüler stellt sich als Fahrer zur Verfügung, wenn man ihm klarmacht, dass er bei einem Unfall eventuell den Rest seines Lebens an den zivilrechtlich durchgesetzten Schmerzensgeldzahlungen oder Versorgungsleistungen zu knabbern hat? Die Insassenunfallversicherung deckt nicht alles ab.

    Es ist vollkommen normal, dass Menschen zusammen im Auto fahren, natürlich auch unter jungen Erwachsenen. Solange man hinreichende Sorgfalt walten lässt, hat man auch bei einem Unfall nichts zu befürchten. Da jeder immer denkt, eine hinreichende Sorgfalt an den Tag zu legen, sind derlei Überlegungen realitätsfern.

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