Und wenn die volljährigen Schüler sich am ersten Abend volllaufen lassen wollen und am nächsten Tag ins Flugzeug nach weißdergeierwo steigen wollen und erst zum Ende der Klassenfahrt wiederkommen wollen, dürfen Sie das dann auch, weil sie eben volljährig sind?
Genau das dürfen sie. Sie sind ja volljährig. Die einzige Frage wäre, ob sie anschließend in irgendeiner Form Probleme bekommen, weil sie ihre schulischen Pflichten sprich Anwesenheit bei einer Schulveranstaltung verletzt haben. Ich vermute, dass sie einerseits die Kosten für die Klassenfahrt natürlich tragen müssen und andererseits genauso bestraft würden als wenn sie normal eine Woche blau machen.