Beiträge von Seph

    Nichts anderes habe ich immer wieder geschrieben.

    Es ist dennoch sachlich falsch. Die von dir geforderte Rufbereitschaft von Lehrkräften zu vom Dienstherrn definierten Zeiten scheitert an mindestens folgenden beiden Punkten:

    1. Keine Dienstgeräte vorhanden.

    2. Eigenverantwortliche Verteilung der ungebundenen Arbeitszeit von Lehrkräften.

    Zitat von §2 Satz 2 Nds. ArbZVO-Schule

    Soweit die Lehrkräfte nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.

    OK - dann entfällt für dich und für alle, auf die dies zutrifft, aber auch die Schutzwirkung einer vereinbarten Arbeitszeit.

    Wenn Dein Dienstherr /Arbeitgeber Dich für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, darf er IMHO zu Recht auch 40 Stunden Erreichbarkeit erwarten.

    Ich werde als Beamter nicht für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, sondern werde alimentiert. Dafür habe ich mich mit vollem Einsatz meinen Amtspflichten zu widmen. Dazu gehört auch eine zeitnahe Reaktion auf Anfragen und ähnliches. Dazu gehört keine permanente Rufbereitschaft, schon gar nicht mittels privater Geräte.

    Im Grunde hast du ja recht, aber ich kann mir die Reaktion der Kollegen schon vorstellen, wenn ich echt nicht mitfahre. Es kam schon ein Kommentar in Richtung, dass ich mich nicht so anstellen und einfach fahren soll, Antrag hin oder her.

    Um das vlt. noch ein bisschen deutlicher auszudrücken und dich hoffentlich aus einem inneren Konflikt herauszulösen:

    Mit einer nicht (rechtzeitig) erfolgten Genehmigung der SL (trotz ja bereits mehrfacher Erinnerung von dir), hat deine SL bereits entschieden, dass du nicht fahren darfst. Es geht also gar nicht darum, dass du dich anstellen würdest, was nebenbei bemerkt ein unsäglicher Vorwurf deines Kollegen ist, sondern darum, dass dir die SL die Dienstreise schlicht nicht erlaubt.

    Im Grunde hast du ja recht, aber ich kann mir die Reaktion der Kollegen schon vorstellen, wenn ich echt nicht mitfahre. Es kam schon ein Kommentar in Richtung, dass ich mich nicht so anstellen und einfach fahren soll, Antrag hin oder her.

    Der Schwarze Peter liegt nicht bei dir, sondern bei deiner SL. Dem Kollegen kann man eigentlich nur mitteilen, dass eine nicht genehmigte Dienstreise ganz offensichtlich gar nicht angetreten werden darf....sonst würde sie ja genehmigt werden.

    PS: Ich kann das Dilemma auf persönlicher Ebene schon nachvollziehen. Gleichzeitig hätte ich null Verständnis für solche Aussagen eines Kollegen und würde persönlich da ziemlich klare Worte finden. Das kann ich aber nur für mich persönlich so sagen.

    Wenn Du nicht in der Schule bist, weil Du keine Unterichtsstunde zu leisten hast, Du aber keinen Urlaub hast und Dich innerhalb Deiner formalen Arbeitszeit befindest, dann handelt es sich um Arbeitszeit.


    Die Definition der formalen Arbeitszeit unterliegt dem Arbeitsvertrag und der Absprache mit dem Arbeitgeber.

    Nur haben wir keine "formale Arbeitszeit", sondern legen die genaue Verteilung der ungebundenen Arbeitszeit eigenverantwortlich fest. Dafür bedarf es auch keiner weiteren Absprache mit dem Dienstherrn. Wenn ich zu einem Zeitpunkt t nicht in der Schule bin, weil ich gerade keinen Unterricht habe, kann das gerade zur Arbeitszeit gehören oder auch nicht. Für diese Abgrenzung erfasse ich meine Arbeitszeiten auch konsequent.

    Wie handhabt ihr das denn im Privatleben?


    Also ich habe mein Handy fast immer bei mir. Dann gehe ich auch dran, wenn es klingelt. Wenn ich aber gerade im Fitnessstudio / im Schwimmbad / im Garten bei der Gartenarbeit / in der Dusche / auf dem Klo / im Wartezimmer beim Arzt etc. bin, dann gehe ich natürlich nicht dran, rufe aber nach Möglichkeit später zurück, oder frage per WA etc. nach, ob etwas Wichtiges war.

    Eigentlich genau wie du und denke, dass das auch ein sinnvoller Weg ist. (Für mich) natürlich ist, dass ich über mein Handy durchaus per App Zugang zu unserem IServ habe und darüber auch Nachrichten empfange. Die lese ich in von mir definierten (!) Zeiten auch außerhalb der Schule und dringende Sachen beantworte ich dann auch mal außerhalb. Andere Mails u.ä. können meist auch warten, bis ich wieder vor Ort bin.

    Meine Telefonnummer haben nur ganz wenige Kollegen und die SL, die habe ich aber inzwischen auch so weit "erzogen", dass es nicht mehr wie anfangs zu Kontaktversuchen am späten Abend oder am Wochenende kommt. Andersherum gibt es auch Phasen im Schuljahr, in denen schon bekannt ist, dass bestimmte Funktionsträger auch spontan in schnelle Entscheidungen eingebunden werden müssen. Dann gehe ich auch mal unkompliziert von unterwegs sofort ans Telefon.

    Pikant ist dass SL meinen Antrag im Intranet weder ablehnt noch weiterreicht, er also in der Schwebe bleibt. Doof nur, dass ich nächsten Dienstag fahren soll.

    Nein, mach dir keine Sorgen. Du sollst ja gerade nicht fahren, wie dir deine SL indirekt und dennoch klar mitteilt. Sonst läge längst eine Genehmigung vor. Wenn du magst, kannst (musst aber nicht) du noch einmal freundlich eine Erinnerung schreiben:

    "Liebe SL, da mir noch immer keine Genehmigung für die beantragte Dienstreise vorliegt, gehe ich davon aus, dass diese nicht stattfinden soll. Andernfalls sollte diese für den notwendigen Planungsvorlauf bis spätestens Freitag, 07.06. schriftlich erfolgen."

    Das kann man natürlich auch noch netter, keinesfalls aber weniger bestimmt, formulieren.

    Siehe das Thema dieses Fadens - und lies doch einfach mal den Beitrag, auf den ich mich bezogen hab - war nicht meine Idee.

    Darum ging es doch. In deinem ersten Beitrag hattest du die Behauptung aufgestellt, telefonische Erreichbarkeit könne auch an unterrichtsfreien Tagen erwartet werden. Wir haben inzwischen aufgezeigt, dass das nicht einmal an Tagen mit Unterricht gilt. Auch die weiterführende Behauptung, der Dienstherr könne sonst erheblich ausgedehnte Präsenzzeiten einfordern, ist nicht haltbar.

    Davon unbenommen kann von uns Lehrkräften erwartet werden, dass wir zeitnah (nicht unmittelbar) auf Kontaktanfragen reagieren.

    Ich bin ebenfalls verwirrt darüber, dass man in NRW offenbar nicht in beiden Fächern als Reffi Unterricht halten muss. In meinem Fall ist die Didaktik in der Fachrichtung eine andere als im Unterrichtsfach.

    Davon ist doch überhaupt keine Rede. Es geht lediglich darum, ob dieser auch zwingend eigenverantwortlich sein muss oder auch als betreuter Unterricht in Frage kommt. Unsere Anwärter müssen z.B. in jedem ihrer Fächer zwischendurch auch mal in der Sek 2 eingesetzt gewesen sein. Eigenverantwortlich dürfen sie aber keinen Prüfungskurs übernehmen....das wiederum war - zumindest früher - in Thüringen zum Beispiel anders.

    Dass die unterichtsfreie Arbeitszeit überhaupt zu Hause verbracht werden kann, wird zwar vielfach als selbstverständlich angesehen - ist es aber nicht. Prinzipiell könnte bei Weigerung, das Privattelefon zu nutzen auch verlangt werden, diese Zeiten im Lehrerzimmer abzusitzen. Es handelt sich schließlich um Arbeitszeit. Kollegiale Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.

    Das ist ein Fehlschluss. Grundsätzlich kann in unserem Beruf überhaupt keine ständige telefonische Rufbereitschaft verlangt werden. Das gilt auch innerhalb der Schule. Verlangt werden kann eine zeitnahe Reaktion auf Anfragen. Das kann u.a. per Mail oder auch per Rückruf erfolgen. Und nein: die Weigerung, das private Telefon für dienstliche Zwecke zu nutzen, kann keineswegs zur Rechtmäßigkeit einer Anweisung zu erheblich ausgedehnten Präsenzzeiten ohne gleichzeitige Schaffung geeigneter individueller Arbeitsplätze führen.

    Als Beispiel: Ein Biologielehrer möchte den Schülern die Tiere des Dschungels näher bringen und dazu einen Mitarbeiter des Zoos mit ein paar Schlangen und Spinnen einladen. Das kostet 200€ für die Anfahrt und Arbeitszeit des Mitarbeiters.


    Kann der Lehrer das machen und hat er dafür ein Budget über das er selbst entscheiden kann oder wird das durch den Rektor genehmigt? Müsste der Lehrer so etwas zu Beginn des Schuljahres planen oder gibt es ein freies Budget auf das Lehrer auch kurzfristig zugreifen können, wenn ihnen so eine Idee mitten im Schuljahr kommt?

    Lehrkräftebezogene Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung gibt es wohl an keiner Schule, bei kompletten Fachbereichen sieht das teils schon wieder anders aus. Im Rahmen abgesprochener Konzepte ist es durchaus möglich, externe Experten einzuladen und zu bezahlen. Die vorherige Genehmigung durch die SL ist unumgänglich.

    Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden

    ...sofern denn gerade ein Dienstgerät in Griffweite ist. Das dürfte bei den meisten Lehrkräften sicher nicht der Fall sein.

    Hallo,

    angenommen, man hat aufgrund seiner Teilzeittätigkeit einen unterrichtsfreien Tag in der Woche, wie sieht es da mit der Erreichbarkeit an eurer Schule aus? Wird erwartet, dass man telefonisch erreichbar ist bzw. Textnachrichten liest und beantwortet?

    Mir ist klar, dass viele KuK dies bereitwillig tun, aber wird es darüber hinaus auch erwartet?

    Meine telefonische Erreichbarkeit scheitert bereits daran, dass meine Kolleginnen und Kollegen (bis auf wenige Ausnahmen) meine Telefonnummer nicht haben. Ein Dienstgerät habe ich außer Haus auch nicht dabei. Im Sinne der bewussten Abgrenzung von Dienst und privaten Tätigkeiten (siehe paralleler Thread zur Arbeitszeiterfassung) beantworte ich außer Haus auch keine Mails mehr. Ausnahme hiervon sind äußerst seltene Notfälle und bewusst definierte Arbeitszeiten im Home Office.

    Ich überlege mir Unterrichtseinstiege in der Badewanne. Und ich würde diese Nachdenkzeit natürlich in die Arbeitszeiterfassung einbauen. Wenn ich meinen Schultag plane, sitze ich oft nicht steif am Schreibtisch. Ich schaue dabei fern, höre Musik etc.

    Lehrer sein ist eben keine normale Bürobeschäftigung, die mit Stechuhr messbar ist.

    Das ist doch aber auch genau einer der Punkte, die zur gefühlten hohen Arbeitsbelastung in unserem Beruf führt: die fehlende Abgrenzung von beruflichen und privaten Handlungen. Und genau zu einer solchen bewussten Abgrenzung kann eine konsequente Arbeitszeiterfassung genutzt werden.

    Sagt wer war auch interessant: Der Kollege meinte, ich solle mitfahren. Von der SL habe ich dazu nichts Direktes angewiesen bekommen. Nur indirekt, indem die meinte, dass ein gewöhnlicher Dienstreisenantrag nicht genehmigt werden könne.

    Es sollte zudem klar sein, dass ein Kollege keine Dienstanweisungen geben kann. Entweder die SL weist dich konkret an, diese Dienstreise zu unternehmen (mit allen Konsequenzen bzgl. Antragsgenehmigung, Fahrtkosten, Ausplanung aus sonstigen Verpflichtungen usw.) oder es erfolgt eben keine solche Dienstreise.

    SL meint normale Dienstreise könne so nicht beantragt werden, das müsse über Antrag des Lehrers, der die Fahrt organisiert hat geschehen.

    Im Übrigen ist die Aussage, ein "gewöhnlicher" Dienstreiseantrag käme nicht in Frage, nicht haltbar. Mir ist tatsächlich auch schleierhaft, was denn nun einen "gewöhnlichen" von einem "außergewöhnlichen" Dienstreiseantrag abgrenzen sollte. Zwar kann es sinnvoll sein, für Dienstreisen, die mehrere Lehrkräfte betreffen, einen gebündelten Dienstreiseantrag (lange vor der Fahrt!) zu stellen, es ist aber keineswegs erforderlich, bei so kurzfristigen Einsatzänderungen für alle einen neuen Antrag auf den Weg zu bringen. Selbstverständlich reicht hier der individuelle "gewöhnliche" Antrag vollkommen aus. Dieser wird dann halt genehmigt oder nicht....alles andere ist nicht mehr dein Problem.

    Es ist falsch verstanden worden, wenn jetzt einige meinen, ich hätte keine Lust meine Arbeitszeit zu messen. Ich befürchte nur eine zusätzliche Arbeitsbelastung.

    Ich weiß nicht, ob dir das hilft: Ich erfasse seit etwa 3 Jahre meine Arbeitszeiten sehr konsequent per App, um diese für mich sinnvoll zu steuern. Das dauert am Tag keine 5min und wird natürlich ebenfalls als Teil der Arbeitszeit erfasst. Insofern entsteht da auch keine Mehrbelastung und hilft wie gesagt andererseits sehr, um auch mal guten Gewissens sagen zu können "Für heute reicht es".

    In Niedersachsen haben Eltern überhaupt kein Mitspracherecht bei dem Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Sie können einen solchen weder verhindern, aufheben oder einfordern. Das läuft alles schulintern. Eltern werden lediglich informiert.

    Nein, wie Palim schon richtig beschrieben hat, werden Eltern nicht nur informiert, sondern in das Verfahren aktiv einbezogen. Auch können sie selbst die Einberufung einer Förderkommission verlangen.

    Wenn doch eigentlich allen klar ist, dass wir mehr als 40 Stunden arbeiten, warum ist es dann nicht möglich, dass z.B. mit mehr Urlaubstagen abzugelten? Darüber würden sich viele Lehrer freuen, der Staat müsste nicht mehr zahlen.

    Weil dafür erst einmal klar sein müsste, wieviel Lehrkräfte nun wirklich arbeiten...dafür braucht man nun einmal eine Arbeitszeiterfassung. Diese hilft im Übrigen auch selbst sehr, den Überblick über die eigene Arbeitszeit zu behalten und bewusster die Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit zu gestalten.

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