Beiträge von Seph

    Die hast du auch verheiratet immer!

    Mag zwar grundsätzlich für die Frage PKV vs. GKV gelten, aber nicht für die Frage, ob man das Kind kostenfrei in der GKV bzw. ohne spätere Risikozuschläge in der PKV unterbringt. Hierfür sind jeweils Nebenbedingungen einzuhalten, wie ich bereits dargestellt hatte.

    Ich würde die GKV vorziehen, weil damit auch Kind-Kranktage, Haushaltshilfe usw. mit drin sind, die in der PKV nur über zusätzliche Versicherungen mit abzudecken sind.

    (...)

    Naja, außer eben der Verdienstausfall bei Krankheit der Kinder usw.

    Der kann sich dann läppern, wenn es kein Kinderkrankengeld, keine Verdienstausfallerstattung bei KKH-Aufenthalten usw. gibt für den nicht verbeamteten.


    Den Aspekt finde ich auch wichtig und kann nur zustimmen. Fairerweise: ich habe es noch nie erlebt oder gehört, dass einem Beamten wirklich die Besoldung gekürzt wurde, weil etwas mehr Kindkranktage notwendig waren. Möglicherweise kennst du aber solche Fälle. In der Theorie stimmt die Aussage aber zumindest.

    nur bei den Kinderkranktagen gibt es höchstens 90% des Nettos.

    Dann nehme ich doch lieber die 100% des Nettos weiter mit ;)

    Das kommt darauf an, wieviel du verdienst. Nur wenn du über der Grenze bist, ist das interessant. Kann dann aber zum bösen Erwachen führen, weil das auch jährlich rückwirkend dann abgerechnet wird (und ein rückwirkender Wechsel nicht möglich ist, die Kosten dann also zu tragend sind für die GKV)

    Was genau soll denn auf welcher Rechtsgrundlage jährlich rückwirkend abgerechnet werden?

    [Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen]

    Das kommt nie vor.

    Zumindest nicht, wenn man das Kind dann freiwillig gesetzlich versichert und die entsprechenden Kosten dafür trägt. Die PKV mit Beihilfe ist dann mit hoher Sicherheit erheblich günstiger. Das hast du nur vermutlich vergessen zu schreiben, als du die Sorge der TE davor, überhaupt Kosten tragen zu müssen, so schnell beiseite geschoben hast.

    Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen - wäre dann mit einem höheren Beitrag zu rechnen, als wenn wir es gleich mit der Geburt in der PKV aufgenommen hätten? Also zB durch Vorerkrankungen, die bis dahin eventuell aufgetreten sind?

    Das ist sicher nicht ganz auszuschließen, wenn auch bei Kindern vlt. nicht so häufig zu erwarten. Relevanter wird das eher bei Vorerkrankungen, die bereits bei Geburt bestehen. In einem solchen Fall - den man niemandem wünscht - ist es wichtig zu wissen, dass die PKV einem Kontrahierungszwang unterliegt und neugeborene Kinder ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden müssen.

    Dieses - hier gern verwendete - Argument ist Unsinn. Sorry dafür. Wenn meine Sekretärin oder mein Hausmeister ab morgen plötzlich 1000 € mehr bekommen als ich, geht es mir deshalb materiell vielleicht nicht schlechter. Aber es entwertet meine Arbeit. Und ja, deshalb hätte ich ein Problem damit.

    Das Beispiel hinkt schon an der Stelle, dass die Alimentation von Beamten gerade keine Bezahlung für geleistete Arbeit darstellt. Sie soll dem Beamten einen amtsangemessenen Lebensstandard ermöglich, was mit Kindern höhere Ausgaben erfordert als ohne Kinder. Daher wird folgerichtig die Alimentation mit Kindern erhöht.

    Mir ist viel mehr ein Rätsel, warum das bereits einkommensunabhängig auch bei verheirateten kinderlosen Paaren (->Familienzuschlag der Stufe 1) geschieht.

    1) Aber ist die PKV überhaupt sinnvoll oder würdet ihr eher zur kostenlosen Familienversicherung bei meinem Freund raten?

    2) Lohnt sich die PKV eurer Meinung nach? Oder sind die Unterschiede bei Kindern doch nicht so gravierend?

    Da wird es sehr kontroverse Meinungen dazu geben. Für Kinder ist aber auch der PKV-Beitrag überschaubar. Und andersherum habe ich in der GKV bei Kindern noch keine erheblichen Leistungseinschränkungen wahrnehmen können.

    3) Wie würde das weitergehen, wenn wir heiraten? Ich verdiene ca 100 Euro mehr als mein Freund, also nicht sehr viel, aber dennoch wäre ich die, die in der Ehe das höhere Einkommen hat, sobald ich wieder Vollzeit arbeite.

    Das hängt davon ab, ob du mit deinem Einkommen über die Jahresentgeltgrenze kommst. Dann entfällt die Möglichkeit zur kostenfreien Mitversicherung in der GKV.

    4) Was ist, wenn der Beitrag für das Kind irgendwannn so hoch ist, dass wir das Kind doch lieber in der GKV versichern wollen würden? Kann man so einfach wechseln?

    Das geht, wenn du als Beamte noch unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegst oder wenn dein Kind irgendwann aus anderen Gründen (z.B. eigene Arbeit) versicherungspflichtig wird.

    Ich halte das Vorgehen nicht für legitim. Bestehen Zweifel an der Dienstunfähigkeit des Beamten, so besteht für diesen nach §44 Abs. 6 BBG die Pflicht, sich auf Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und ggf. auf Veranlassung von amtsärztlicher Seite beobachten zu lassen. Genau das wäre das geeignete Mittel der Dienststelle, bei entsprechenden Zweifeln zu agieren.

    Die arbeitsrechtliche (!) Möglichkeit zur Arbeitnehmerüberwachung wiederum gilt auch nur bei handfestem Verdacht und nicht bereits bei Vorliegen von Indizien oder gar auf Basis von Vermutungen. Nur im Falle eines solchen handfesten Verdachts können Arbeitnehmer durch einen beauftragten Detektiv beobachtet werden.

    Eine solche Dienstanweisung wie hier beschrieben, halte ich für völlig rechtswidrig und kann den Betreffenden nur empfehlen, im Wiederholungsfall selbst zu remonstrieren.

    Zufällig habe ich, beim Sekretariat stehend mitbekommen, dass 2 Abteilungsleiter vom Schulleiter schon den zweiten Tag hintereinander angewiesen worden, zur Baustelle eines krank geschriebenen Kollegen zu fahren, um zu prüfen, ob dieser im Krankenstand arbeitet. Die Bespitzelung war ohne Erfolg.

    Problematisch ist hier durchaus auch, dass über ein einziges "Treuhand"-Konto Zahlungen für voneinander völlig unabhängige wirtschaftlich Berechtigte laufen sollen. Hier muss man die besonderen Sorgfaltspflichten nach dem GwG peinlich genau beachten.

    Das sind zugegebenermaßen einige Dinge, die sich nicht alle Kinder im Stidium leisten können. Beim Thema "Miete" kann es heißen: Du darfst zuhause wohnen bleiben, wenn du einen Unkostenbeitrag bezahlst, den du dir verdienen kannst, indem du neben dem Studium einen 540€-Job aufnimmst!

    Das kann man mit seinem Kind so ausmachen. Dieses kann aber genauso gut entscheiden, in eigener Wohnung/WG o.ä. zu wohnen und Unterhalt durch die Eltern zu beanspruchen. Dann sind wir im Regelfall wieder bei 930€/Monat.

    ch habe dafür noch nie mein privates Konto hergegeben. Ich weiß ja nicht, wie das bei euch in NRW abläuft. Bei uns in BaWü bin ich zur Volksbank, habe dort ein gebührenfreies Klassenkonto, das zwar auf meinen Namen - aber als "Klassenkonto Klasse 9 der xxxx-schule" lief - eingerichtet und der gesamte Finanzverkehr incl. Bildung und Teilhabe lief darüber. Was übrig blieb haben wir für die Abschlussfeier verballert.

    Wir hatten das hier schon mehrfach. Genau diese Konstruktion ist rechtlich oft nichts anderes als ein privates Konto auf deinen Namen und gerade kein Treuhandkonto. Die Benennung des Kontos als "Klassenkonto" selbst ändert daran gar nichts. Lies dir sicherheitshalber mal die Geschäftsbedingungen zu diesem Konto genau durch. Bei meinem früheren Versuch, sowohl bei Volksbank als auch bei der Sparkasse ein Treuhandkonto zu eröffnen, legte man mir bei genauerem Blick jedenfalls nur kostenfrei gestellte Privatgirokonten als Option vor.

    Ich hatte mich daraufhin erfolgreich geweigert und auf einmal ging das ganze doch über das Schulkonto. An meiner aktuellen Schule ist letzteres der vorgeschrieben Standard und so soll es auch sein.

    Der vollständige Rückzug ins Privatleben und maximal Dienst nach Vorschrift lohnt sich als Beamter (finanziell) mehr als Einsatz im Berufsleben!

    Ähm nein, definitiv nicht. Wenn man schon unselbständig arbeiten geht, dann doch so, dass man die Bedingungen mitbestimmen kann und eine gewisse Berufszufriedenheit mitnimmt.


    A13 mit 4 Kindern kommt bei circa 6.100€ Netto raus. A14 Stkl 1 bei knapp über 4000 Netto. A13 mit 3 oder 4 Kindern schlägt zudem sogar den Single Schulleiter mit A16!!!

    Dh Kinderbekommen führt zu einem im Verhältnis zur "Karriere" überproportional hohen Soldzuwachs.

    Der Betrachtungsfehler liegt mal wieder darin, den Kindern keine damit verbundenen Kosten gegenüberzustellen. Der A14er Single hat noch immer einen deutlich höheren soziökonomischen Lebensstandard als der A13er mit 4 Kindern.

    Vorsicht, in §38 Abs. 3 steht nicht "muss mindestens 20 Minuten dauern", sondern "dauert in der Regel mindestens 20 Minuten". Ein frühzeitiger Abbruch des ersten Prüfungsteils ist nicht unbedingt der Regelfall. Im Übrigen sollte man als Prüfer durchaus zunächst die Möglichkeiten für Hilfestellungen nach §38 Abs. 2 nutzen und sich klar machen, dass die "Soll"-Bestimmung in §38 Abs. 4 Satz 1 nicht zwingend heißt, dass nur der Prüfling reden darf. Meiner Meinung nach sind hier auch themenbezogene Nachfragen möglich, wenn der Prüfling nicht von selbst weitermacht.

    Die Darstellung, man dürfe den ersten Prüfungsteil sehr früh abbrechen und dafür den zweiten Prüfungsteil unverhältnismäßig ausdehnen, halte ich für gewagt.

    Was nutzt mir die ausgebildete Ärztin mit 0,7er Abitur, die nach ihrem Studium nur noch 5 Stunden/Woche arbeitet, durch ihr Studium aber einem anderen Bewerber mit etwas schlechterem Abitur, der nach dem Studium aber vollzeit gearbeitet hätte, den Studienplatz weggenommen hat? Da gilt es aus den sehr begrenzen Ressourcen das Maximum für die Gesellschaft rauszuholen.

    Sorry, aber wie frauenfeindlich willst du das eigentlich noch formulieren? Die allerwenigsten gehen in Teilzeit - übrigens schon gar nicht mit nur 5h/Woche - weil sie keinen Bock zu arbeiten haben, sondern nicht selten aus familiär bedingten Gründen. Das hängt wiederum leider noch viel zu oft an den Frauen.

    Kann ich dann auch meine Verwandten anweisen gefälligst nur in den Schulferien zu versterben, damit ich zu deren Beisetzung fahren kann? Denn ja, den Fall hatte ich gerade. Gab da kein Frei dafür, weil der Verwandtschaftsgrad eine Ecke zu weit war, als das es einen Anspruch auf Sonderurlaub gegeben hätte. :daumenrunter:

    Erst einmal: mein herzliches Beileid. Dennoch finde ich den polemischen Unterton unangemessen. Auch in der vielbesungenen freien Wirtschaft hättest du nicht unbedingt spontan Urlaub nehmen können. Und andersherum gibt es auch im ÖD immer wieder Dienstvorgesetzte, die in solchen Fällen kreative Lösungen finden.

    Und schaut gerne auch nach anderen Händlern, vor allem in der Umgebung. Thomann hat zwar de facto ein "Vollsortiment" und ist vermutlich der bekannteste Onlinehändler für alles rund um Musik in Deutschland, ist aber nicht zwingend der günstigste Anbieter. Gute Erfahrungen habe ich aber sowohl mit ihnen als auch mit anderen.

    Danke, darauf hatte ich plattyplus bereits im Thread "Arbeitszeit für nicht unterrichtliche Aufgaben - Recht der LuL" im September letzten Jahres hingewiesen. Aus dem Urteil des BAG lässt sich gerade nicht ableiten, dass AN grundsätzlich Anspruch auf völlig freie Festsetzung von mind. 2/5 ihres Urlaubsanspruchs haben. Einschlägig ist hier u.a. auch das BUrlG, in dem es explizit heißt:

    Zitat von §7 BUrlG

    (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

    Die Vorgabe, den Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen - die noch immer genügend Spielraum für individuelle Wünsche lässt - entspricht gerade dienstlichen Belangen. Der AG ist hier nicht dazu angehalten, eine Vertretungsreserve für Urlaube in der Unterrichtszeit vorzuhalten.

    Aber auch in der Wirtschaft dürfen die Werksferien nicht 100% des Urlaubsanspruchs umfassen sondern maximal 2/5 der Zeit. Hat ein Arbeitnehmer also 5 Wochen Urlaubsanspruch im Jahr, dürfen die Werksferien maximal 2 Wochen andauern und über die verbleibenden 3 Wochen kann er frei verfügen. Das können wir nicht.

    Wir hatten das Thema hier schon einmal. Und ich hatte in dem Zusammenhang schon einmal beschrieben, dass sich diese Regelung auf einen konkreten Fall im Arbeitsrecht bezog, in dem eine Firma versucht hatte, den Urlaub des AN vollumfänglich mit bestimmten Zeitraum festzulegen. Ganz frei sind die AN auch in der freien Wirtschaft nicht bei der Urlaubsfestlegung, was du zutreffend im Beitrag #255 beschreibst.

    Wir mögen zwar auf die unterrichtsfreie Zeit festgelegt sein, dennoch haben wir für unsere 30 Tage Urlaubsanspruch noch immer ca. 75 Werktage zur freien Auswahl.

    Das ist unangenehm und anstrengend, aber wenn konstruktive Maßnahmen nicht fruchten, kann soziale Kontrolle durchaus helfen, auch wenn diese Meinung unpopulär ist.

    Ich habe offen gestanden noch nie erlebt, dass eine Lehrkraft mit hohen Fehlzeiten auf einmal wieder häufiger anwesend ist, weil die Kolleginnen und Kollegen über sie lästern. Vielmehr dürfte das Gegenteil der Fall sein...

    Ich habe viele junge KuK, die gerade wie wild Kinder bekommen. Viele bekommen das mit dem Beruf gut vereinbart und haben kaum (besondere) Ansprüche. Manche können oder wollen das nicht so regeln, dass es vereinbar ist. Gibts diesen Querschnitt nicht immer?

    Meiner Meinung nach triffst du damit den Nagel auf den Kopf. Ich würde mich sogar so weit aus dem Fenster lehnen, zu sagen, dass gerade die wenigen KuK, die das nicht so geregelt bekommen (wollen) auch ohne Kinder nicht gerade die zuverlässigsten und engagiertesten KuK wären.

    Danke für eure Antworten.

    Von den Mathe-Fachschafts-Vorsitzenden habe ich schonmal erfahren, dass uns für unsere Fachschaft etwa 100€ pro Jahr vorgesehen sind. Bei etwa 20 Mathe-Lehrern fällt das definitiv in die Kategorie Taschengeld...

    Und genau ein solches ist das auch. Die 100€ sind vermutlich schlicht die jeder Fachschaft zugeordnete Summe zur "freien Verfügung", also für kleinere Anschaffungen, für die nicht extra ein Antrag gestellt werden muss. So handhaben wir das jedenfalls. Für größere Anschaffungen muss dann Rücksprache mit den anderen Fachbereichen und der SL gehalten werden, sodass eine sinnvolle Priorisierung möglich ist. Und alles über 1000€ muss bei uns ohnehin für das folgende Haushaltsjahr beim Schulträger beantragt werden.

Werbung