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Und genau deswegen braucht es eine korrekte Erfassung: weil es eben Unterschiede zwischen den Bedingungen in einzelnen Fächern gibt, aber eben auch zwischen Menschen und ihrer Arbeitsweise. In jedem anderen Job schlägt sich das ebenfalls nieder (Kollege A schafft in 8 eingestempelten Stunden im Büro mehr als Kollege B) und das ist okay so. Deswegen muss B trotzdem keine pauschal abgegoltenen 60-Stunden-Wochen schieben.
Nein, muss er sicher nicht. Er muss dann aber im Zweifelsfall plausibel darlegen, wie es zu einer solchen Minderleistung kommen kann.
PS: Das gilt natürlich nur, wenn es sich auch um eine objektiv feststellbare Minderleistung handelt, B also nachweislich deutlich weniger als die Vergleichsgruppe in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit schafft.
Leider scheint in Niedersachsen Bildung keinen hohen Stellenwert in der Politik zu genießen - ich habe eben inzwischen einen guten Vergleich.
Nein, du kennst lediglich einige sächsische und niedersächsische Lehrkräfte aus deiner unmittelbaren Umgebung. Dass das auch genau andersherum laufen kann, ist dadurch natürlich nicht wahrnehmbar. Ich habe hier beinahe täglich mit Anwärtern zu tun und denen geht es in ihrer Ausbildung ziemlich gut. Die Ausbilder des hiesigen Seminars haben z.B. einen guten Blick auf die jeweiligen Ausgangs- und Rahmenbedingungen ihrer Anwärter und legen als Maßstab letztlich an, wie sie mit diesen Rahmenbedingungen (z.B. Zusammensetzung der Lerngruppe und deren Kenntnisstand) konkret umgehen und weniger, wie das in der Theorie sein sollte. Die häufigen Unterrichtsbesuche gewährleisten dabei eine enge Rückkopplung von Ausbildung am Seminar und Tätigkeit an den Schulen...das kannte ich z.B. aus Thüringen ganz anders.
Wieso? Das ist angebracht, wenn man Zweifel an der Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat, aber das ist das hier ganz klar ja nicht. Die Anordnung zur Teilnahme ist rechtmäßig.
Im Eröffnungsbeitrag und in meiner darauf bezogenen Antwort ging es aber überhaupt nicht um die generelle Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen, sondern um deren Nichtanrechnung auf dadurch entfallenen Unterricht und um den scheinbar ungeklärten Umgang mit fehlenden Einverständniserklärungen.
Kein Problem. Die bleiben unter Aufsicht einiger KuK in der Schule und freuen sich
Das ist Business as usual.
..und vermutlich nicht vorgesehen, wenn die TE schreibt, dass alle Klassen und Kollegen an der Exkursion teilnehmen sollen. Aber ja, deine Beschreibung stellt den Regelfall dar und sollte so mitgedacht werden.
Da muss ich in der Schule 2 Wochen die Sekretärin ersetzen. Jeder ist 2 Wochen "dran".
Wie kann das an einem Gymnasium bei nur nur 75 Werktagen unterrichtsfrei sein? Seid ihr nur 10 Kollegen ??
Als letzte Info war tatsächlich "nur gehaltener Unterricht zählt, alles andere ist damit abgegolten". Diesen Passus gibt es tatsächlich im AV.
Das ist ja grundsätzlich auch richtig. Gleichzeitig erstreckt sich das auch nicht auf beliebige Umfänge, sondern muss sich in der regulären Wochenarbeitszeit unter Berücksichtigung der Teilzeitquote bewältigen lassen.
Es gibt mit hoher Sicherheit auch in SN einen Teilzeiterlass, der vorsehen wird, dass Teilzeitlehrkräfte für außerunterrichtliche Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Teilzeitquote heranzuziehen sind. Und ja: nicht gehaltener Unterricht ist bei Wahrnehmung anderer angeordneter dienstlicher Tätigkeiten natürlich vollumfänglich anzurechnen.
Insofern unbedingt schriftlich remonstrieren. Einerseits um der Nichtanrechnung entfallenen Unterrichts zu widersprechen und andererseits mit Bitte um schriftliche Dienstanweisung, wie im Falle fehlender Einverständniserklärungen vorgegangen werden soll.
wie geil ist das denn bitte? in NRW sind Korrekturtage imho nicht gestattet und werden quasi allenfalls unter der Hand von der SL genehmigt.
Ja, ich bin da ganz froh darüber, dass es hier Rechtssicherheit in diesem Handeln gibt. Natürlich wird das auch mit etwas Augenmaß gehandhabt und bei nur 6 Arbeiten und fast 3 Wochen Zeit überlegt man schon gemeinsam, ob ein Korrekturtag nötig ist und ob der unbedingt an genau dem Wochentag mit 6 eigenen Unterrichtsstunden liegen muss und somit wieder zu Vertretungsbelastungen des Kollegiums führt. Gleichzeitig ermuntern wir aber explizit auch Kolleginnen und Kollegen, die sehr viele Korrekturen haben, solche Tage in gemeinsamer Absprache in Anspruch zu nehmen.
Das ist krass. Bei einer so kurzen Korrekturfrist wärst du bei uns mit 30 Abiarbeiten für eine gute Woche von allen anderen Dienstverpflichtungen freigestellt. Das in nur 4-5 Werktagen (wenn man Samstag mitzählt) ggf. ohne Freistellung umsetzen zu müssen, ist unzumutbar. Auch während der Abiturkorrekturen hast du ein Recht (und streng genommen auch die Pflicht) auf Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit und auf die Mindestruhezeiten.
Das ist so und daher sind so kurze Korrekturfristen völlig unzumutbar. Wie kommt diese zustande?
PS: In NDS gibt es inzwischen zum Glück eine ziemlich klare Vorgabe zu Korrekturtagen im Abitur. So sind als Richtwert bei Korrekturfristen von unter 3 Wochen (!) für jeweils 5 Arbeiten je 1 Tag zu gewähren. Auch bei längeren Fristen gibt es dennoch Korrekturtage, dann aber für mehr Arbeiten.
Das durchschnittliche Politikeralter ist ja mittlerweile nicht mehr Rentenalter, sondern fortgeschrittenes Altersheim-Alter.
Seit wann kommt man mit 47,3 Jahren ins Altersheim? Das ist zumindest der - seit dieser Legislaturperiode um knapp 2 Jahre niedrigere als bislang - Durchschnitt im Bundestag.
Genau für diese Fälle bietet sich ein Präsenzstundensystem an, zumindest für die schlecht erreichbaren Kolleginnen und Kollegen
Eure ADO lässt das im entsprechenden Einzelfall ja explizit zu.
"Normal" im Sinne von "ist an den meisten Schulen so" ist das mit Sicherheit nicht. Das klingt nach einer Mischung aus einer - diplomatisch ausgedrückt - nicht optimal organisierten Schule und der Ausnutzung der Situation angestellter Kollegen in Probezeit.
Wolfgang Autenrieth Teile davon haben wir hier auch ganz ohne AfD an der Macht.
Dann sollten wir froh sein, dass das derzeit noch nicht umfassender der Fall ist.
Bei uns in Thüringen dürfen maximal 10% auf Note 1 und 20% auf Note 2 entfallen.
Würde mir wünschen, dass wir gleiche Vorgaben beim Abi hätten
An den Unis ist das noch so und in den Abiturprüfungen eigentlich auch. Nur passen die Vornoten nicht immer so gut zu den Prüfungsnoten, was zumindest bemerkenswert ist ![]()
Bedeutet das, dass die Bewertung eben nicht nach Worturteil erfolgt, sondern die bewertende Person gucken muss, dass 60% des Kollegiums so viele Unterpunkte erhalten müssen, dass sie am Ende irgendwie auf 6-10 Gesamtpunkte kommen?
Ja, dahinter steckt letztlich die Annahme einer normalverteilten Leistungsdichte in einem Kollegium, so wie wir das ja auch in den Klassen beim Bewertungsmaßstab zumindest implizit annehmen.
Und hat die Regelbeurteilung eurer Einschätzung /Erfahrung nach überhaupt eine Relevanz fürs weitere Berufsleben?
Ich habe mich da gerade mal kurz durchgewühlt und vermute eher "Nein". Das hängt damit zusammen, dass es scheinbar trotzdem anlassbezogene Beurteilungen (z.B. bei Bewerbung auf Funktionsstellen) gibt, die sich explizit nicht auf vorherige Beurteilungen beziehen sollen. Was die anlasslosen Regelbeurteilungen dann überhaupt noch sollen (natürlich außer unnötiger Arbeit für die Lehrkräfte und insbesondere die SL), erschließt sich mir nicht. Hier in NDS gibt es sie folgerichtig auch nicht.
Ich schrieb Wechsel nicht Abordnung! Das sind zwei paar Schuhe.
Den Unterschied musst du mir nicht erklären
Mir ist - anders als Abordnungen - aber ehrlich gesagt kein einziger Fall bekannt, in dem eine als StR tätige Lehrkraft eine Entlassung aus dem Dienst i.V.m. Wiedereinstellung in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes durchgeführt hätte.
Wenn man als Studienrat*in auf eine Sonderpädagogenstelle wechselt geht damit eine Umstufung in den GH einher.
Ähm nein. Als StR ist man im höheren Dienst und das erst einmal völlig unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Daran ändert auch eine Abordnung an eine Förder- oder Grundschule erst einmal herzlich wenig. Anders sieht das teilweise aus, wenn man zwar das 2. Staatsexamen für LAG hat, dann aber im gehobenen Dienst eingestellt wird....dann war man aber auch nicht StR.
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