Beiträge von Seph

    Das gab es ja auch schon.

    Der Landesrechnungshof in NDS hat mal wieder ausgerechnet, wofür Lehrkräfte ihre Zeit lassen

    https://www.ndr.de/nachrichten/ni…bildung512.html

    Die Darstellung finde ich verzerrt, es scheint, als würden Lehrkräfte Girokonten verwalten statt Unterricht zu erteilen.

    Das lese ich dort so nicht heraus, durch die Darstellung werden die Dimensionen von (einfacher) Verwaltungstätigkeit durch sehr gut bezahlte (ja, ja...ich weiß) Fachkräfte deutlich. Wenn zum Beispiel der Landesrechnungshof feststellt, dass

    Zitat

    Darüber hinaus sind nach der Erhebung des Landesrechnungshofs 286 Lehrkräfte damit beschäftigt, Girokonten zu pflegen, auf die das Geld für Klassenfahrten überwiesen wird.

    dann ist damit natürlich nicht gemeint, dass es Lehrkräfte gibt, die nahezu nur Girokonten verwalten, sondern dass diese Aufgabe landesweit das Vollzeitäquivalent von 286 Lehrkräften in Anspruch nimmt, obwohl diese Tätigkeit auch (gebündelt) durch z.B. Sachbearbeiter bewältigt werden könnte.

    Nein, FREIER TAG

    Nein, selbst im von dir zitierten Frauenförderplan ist von "unterrichtsfreie Tage" die Rede, die "möglichst nicht an Tagen mit regelmäßig wiederkehrenden Konferenzen liegen sollen". Und selbst das ist nicht verbindlich, das Land Berlin hat soweit ich das überblicke bislang noch keine entsprechende Rechtsvorschrift geschaffen, die über das Informationsschreiben "Empfehlungen für den Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte“ von 2017 hinausgeht, in dem ebenfalls explizit von "unterrichtsfreien Tagen" die Rede ist.

    Du bist bislang einen mehrfach angeforderten Nachweis deiner Behauptung durch entsprechende Rechtsvorschrift schuldig geblieben.

    Das kann ich nur unterstreichen, insbesondere auch den teils immensen Druck, dem man auch als gestandene Lehrkraft nicht immer gewachsen ist. Mir ist eine Schule bekannt, die jährlich Klassenfahrten durchführt - was das Budget schlicht nicht hergibt - und daher die Gesamtkonferenz hat beschließen lassen, dass Lehrkräfte die Fahrtkosten nur nach einem Verteilungsschlüssel anteilig erstattet erhalten. Dass das ganz klar rechtswidrig ist, müsste zumindest die Leitungsebene wissen...und weiß es vermutlich auch wirklich. Auch sind in NDS ja Fahrten mit Übernachtung nicht verpflichtend für Lehrkräfte. Und dennoch steht es dort überhaupt nicht zur Debatte, mit der eigenen Klasse jährlich zu fahren. Von einer völlig freien Entscheidung kann dabei überhaupt keine Rede sein.

    Wir wohnen in der Mitte zwischen zwei Gymnasien und dürften wählen, welches unser Sohn nach der vierten Klasse besucht. Geplant war beim Tag der offenen Tür erstmal zu schauen. Worauf sollte man achten? Welche Fragen sollte man stellen, wie vergleicht man am besten? Danke vorab.

    Die Unterschiede zwischen den 2 Gymnasien sind im Mittel mit hoher Sicherheit geringer als die Unterschiede innerhalb des Kollegiums jeder dieser Schulen. Insofern kann man da relativ entspannt an die Standortwahl herangehen und vlt. wirklich vor allem darauf schauen, wo denn die Freunde des Kindes hingehen möchten. Tage der offenen Türen sollten nicht überschätzt werden, diese bilden den schulischen Alltag i.d.R. kaum ab, können aber dennoch einen ersten Eindruck von Ausstattung der Schule, Atmosphäre u.ä. vermitteln.

    Ja, Seph, dir gelingt das prima, du hast dich persönlich hervorragend eingerichtet.

    An deiner Schule ist das überhaupt nie ein Problem gewesen.

    Das habe ich oft genug vernommen ... und weiß auch, dass es an anderen Schulen ganz anders aussieht.

    Den sarkastischen Unterton kannst du dir wirklich sparen. Die Vorgabe von §38 NSchG ist doch eine ganz klare: Konferenzen und entsprechende Sitzungen haben außerhalb der Unterrichtszeit stattzufinden und können nicht einfach durch Unterrichtsausfall in den Vormittag gelegt werden.

    An SekII-Schulen muss es ein Zuckerschlecken sein,

    ... dann wird es ja auch kein Problem sein, alle zusätzlichen Aufgaben in die unterrichtsfreie Zeit zu legen...

    ... nach 20 Uhr oder am WE, damit die Elternbeteiligung wirklich möglich ist.

    Die von dir erwähnte Arbeitszeitstudie zeigte ja, dass gerade an den Sek II Schulen die durchschnittliche Arbeitsbelastung noch spürbar über der an Grundschulen liegt. Du eröffnest hier aber Nebenschauplätze, die zur ursprünglichen Aussage nichts beitragen. Und nein, man kann Sitzungen auch außerhalb der Unterrichtszeit noch vor 20 Uhr unterbringen...sogar an Werktagen.

    Rein rechtlich könnte die Lösung eigentlich ziemlich einfach sein:

    Zitat von §669 BGB

    Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten.

    Insofern würde das von O. Meier vorgeschlagene zweischrittige Verfahren durchaus denkbar sein, probiert habe ich das offen gestanden aber noch nicht. Ich bin mir vergleichsweise sicher, dass dann die Dienstreise nicht genehmigt wird ;)

    Genau zweimal, danach gabs eine Untätigkeitsanzeige und danach das anwaltliche Schreiben. Hat dennoch gedauert.

    Fahrt wurde genehmigt, obwohl Budget bereits überzogen war, das er die Ausrede. Aber es ist nicht mein Verschulden wenn an entsprechender Stelle die SL nicht ablehnt obwohl Budget drüber.

    Für ein überzogenes Budget haftet sicher nicht die begleitende Lehrkraft, sondern zunächst dennoch das Bundesland als Dienstherr. Dieses kann ggf. den SL in Regress nehmen. Mit Sicherheit muss aber nicht die Lehrkraft auf ihren Kosten sitzenbleiben, weil der SL einen Fehler gemacht hat.


    Und jeder der mir hier erzählen will ich krieg das nur anteilig über die Steuer:

    Ich habe bisher alle Fahrten die ich absetzte mit 100% dienstlich angegeben und entsprechend auch zu 100% angerechnet bekommen/zurück bekommen…entweder ich hatte bisher Glück mit der SSB oder wir reden hier aneinander vorbei 😅

    Es wurde hier bereits mehrfach erklärt: die 100% Berücksichtigung dienstlich entstandener Kosten führt nicht zu einer 100% Rückzahlung dieser Kosten, sondern lediglich zu einer Verminderung des steuerpflichtigen Einkommens um diesen Betrag. Wie ich weiter oben schon geschrieben hatte, bezahlt man damit selbst im Spitzensteuersatz I noch immer 58% der Kosten selbst.

    Das wissen die Kinder ja nicht. Wenn einzelne kommen, kriegen sie die Note eh schon gesagt. Es ging mir um die Zeremonie der "Quartalsnote" bzw. Mitteilung der Zeugnisnote vor den Zeugnissen.

    Dass es keine Quartalsnoten gibt, hatten wir hier ja schon hinreichend festgestellt. Dass die Schülerinnen und Schüler dennoch ein Recht darauf haben, ihren aktuellen Leistungsstand von der Lehrkraft zu erfahren und diese wiederum dazu verpflichtet ist, gehört aber auch zur Wahrheit dazu. Und das darf mit Sicherheit nicht davon abhängen, dass die Kids erst einzeln darum betteln müssen.

    Cool, dann lege ich das als Elterninfo aus und spare mir die nervige Zeremonie in Zukunft.

    Die Auslegung wäre aber grob falsch. Es steht doch eindeutig dort, dass die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu informieren sind und nicht nur die Eltern.

    Die Klassenfahrt hat mich mit allem (Kosten für Übernachtung, Veranstaltungen vor Ort, Anreise Abreise, Verpflegung) 500€ gekostet. Aus der Erfahrung mit anderen Fahrten (z.B. die Vorreise um vor Ort die wandertouren zu erkunden) weiß ich, dass mein Finanzamt mir das vollumfänglich erstattet wenn ich nachweisen kann das ich es dienstlich gemacht habe.

    "Vollumfängliche Erstattung" heißt hier aber lediglich, dass sich das zu versteuernde Einkommen um den entsprechenden Betrag verringert. Du zahlst also selbst im Spitzensteuersatz I noch immer 58% dieser Kosten selbst!

    Den von dir daraus gezogenen Schluss, in Zukunft dann eben wirklich nicht mehr zu fahren, kann ich hingegen gut nachvollziehen.

    Drauf bestehen bringt nur was wenn das Land dann ich zahlen würde. Ist derzeit nicht absehbar und ich warte sicherlich nicht Jahre für das Geld.

    Daher Steuer: SL hat ein Schriftstück unterschrieben das es eine dienstliche Fahrt war. Alle nachweisbar getätigten Ausgaben kommen dann halt als steuerminderung an mich zurück. Besser als drauf sitzen zu bleiben.

    Das ist nicht annähernd nachvollziehbar, die Rechtslage ist seit Jahren völlig klar. Eine genehmigte Dienstreise ist auch in vollem Umfang vom Dienstherrn zu erstatten. Das gilt sogar dann, wenn vorher schriftlich auf den Erstattungsanspruch verzichtet wurde! Das weiß im Übrigen mit Sicherheit auch der Dienstherr, warum wohl versuchen sie den Umweg über ein nicht nachweisbares Telefonat anstatt eines schriftlichen Bescheids?

    PS: Auf die volle Erstattung hast du dementsprechend auch nach diesem Telefonat noch den Anspruch.

    Nicht gut, aber leider immer noch gängige Praxis, insbesondere an kleinen dörflichen Schulen. Deshalb mein Wunsch nach einer klaren Erlasslage.

    Diese klare Erlasslage gibt es doch für unser Bundesland (NDS) längst und ich hatte vorhin erst auf den entsprechenden Erlass hingewiesen. Bezüglich Barmitteln ist dort klar geregelt:

    Zitat von RdErl. d. MK v. 1.8.2018 – 12.4 - 80 101 - 3 – VORIS 22410 –

    4.4. Schulen können in Ausnahmefällen Bareinzahlungen von Erziehungsberechtigten für die Landesaufgaben Lernmittelausleihe und Schulfahrten annehmen. Die Bewirtschaftung von Barmitteln durch die Schulen ist auf diese Bereiche begrenzt. Diese Mittel sind in Transferkassen für den

    Barzahlungsverkehr zu vereinnahmen, es sind Quittungen auszustellen.

    Für die Einrichtung einer Transferkasse ist erforderlich, dass ein Konto nach Nr. 2.1 von der Schule geführt wird. Die Verantwortung der Transferkasse obliegt der Schulleitung. Die Verwaltung kann einer oder einem Landesbediensteten schriftlich übertragen werden. Die Transferkasse darf nur einen laufenden Bestand von bis zu 500 Euro aufweisen. Darüber hinausgehende Barmittel sind unverzüglich auf das Konto nach Nr. 2.1 zu Gunsten der jeweiligen Zweckbestimmung einzuzahlen. Die Bargeldbestände sind diebstahlsicher z. B. in einem Schulsafe aufzubewahren. Die Transferkasse ist spätestens zum 15. Dezember des laufenden Haushaltsjahres abzurechnen, der Bestand ist auf das Konto nach Nr. 2.1 einzuzahlen.

    Dass grundsätzlich noch Kosten für Projekte, Theatervorführungen u.ä. anfallen können, ist ziemlich normal. Viele dieser Kosten sind zu Beginn des Schuljahres schon klar, sodass ein entsprechend gewählter Pauschalbetrag bereits zu Beginn ebenfalls über das Schulkonto von allen eingesammelt wird. In der zugehörigen Verwaltungssoftware sind dann virtuelle Unterkonten mit Nutzerberechtigungen angelegt, sodass die Klassenlehrkräfte für ihre Klassen den Überblick behalten können, ohne selbst das Geld physisch oder auf eigenen Konten verwalten zu müssen.

    Wenn man TZ beantragt, wird die dann auch zwischen den Ferien gewährt oder ist man da dann ganz pünktlich zum 1.8. mit der Stundenreduktion...?

    Da bin ich mir nicht 100% sicher, da mich das bislang nicht betraf, ich vermute aber, dass sie da sehr pünktlich sind ;)

    PS: Fairerweise gilt das dann aber wohl auch beim Aufstocken für volle Monate. Was wiederum natürlich nicht geht (da rechtsmissbräuchlich) ist eine Aufstockung für einen vollen Monat innerhalb der Sommerferien, um dann wieder mit Teilzeitquote weiterzuarbeiten.

    Für NDS ist die Sache eigentlich auch klar. Laut RdErl. d. MK. v. 01.08.2018 "Führung von Girokonten durch die Schulen / Onlinebanking" können Schule ein entsprechendes Girokonto führen und sind Zahlungen im Zusammenhang mit Schulfahrten explizit über dieses abzuwickeln. Das scheint nur noch nicht bei allen SL und in allen Kollegien angekommen zu sein.

    Und genau diese Arbeitsbedingungen wird man nur dadurch schaffen können, dass die Nutzung eigener Konten konsequent unterlassen wird und auf entsprechende Dienstkonten bestanden wird.

    Übrigens hast du mit dieser Einschätzung hier:

    Übrigens bieten die örtlichen Banken/Sparkassen auch keine Treuhandkonten mehr an (Region Freiburg) -

    obwohl das Kultusministerium genau das als Notlösung vorschlägt.

    völlig Recht, was wir hier im Forum auch in der Vergangenheit bereits mehrfach auf dem Tisch hatten. Leider haben bei weitem noch nicht alle Kolleginnen und Kollegen verstanden, dass diese "Klassenkonten" wirklich keine Treuhandkonten sind.

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