Wie ist das eigentlich bei euch in NRW geregelt, wenn man angebotene Stellen ausschlägt? Fliegt man dann aus dem Listenverfahren und muss sich später neu bewerben oder bleibt man automatisch drin, bis man etwas annimmt?
Zum Thema Gesamtschule vs Gymnasium: Ich kann schon nachvollziehen, warum man lieber an ein Gymnasium gehen möchte, wenn man die entsprechende Chance realistisch hat. Angebotene Planstellen auszuschlagen, um evtl. später einmal - schlimmstenfalls erst in 1-2 Jahren - überhaupt eine Stelle annehmen zu können, muss man sich aber auch leisten können.