Beiträge von Seph

    Wie ist das eigentlich bei euch in NRW geregelt, wenn man angebotene Stellen ausschlägt? Fliegt man dann aus dem Listenverfahren und muss sich später neu bewerben oder bleibt man automatisch drin, bis man etwas annimmt?

    Zum Thema Gesamtschule vs Gymnasium: Ich kann schon nachvollziehen, warum man lieber an ein Gymnasium gehen möchte, wenn man die entsprechende Chance realistisch hat. Angebotene Planstellen auszuschlagen, um evtl. später einmal - schlimmstenfalls erst in 1-2 Jahren - überhaupt eine Stelle annehmen zu können, muss man sich aber auch leisten können.

    Also wer Kinder hat bekommt die Filetstunden, so 2.-5. Stunde.

    Der kinderlose Pöbel ohne Familien Zuschlag kann ja schauen, dass er früh aufsteht und zerstückelt bis spät nachmittags in der Schule bleibt.

    Der Blick auf die Stundenpläne eines Kollegiums widerlegt diese provokative Aussage natürlich sehr schnell...vermutlich sogar an deiner eigenen Schule. Ich bin mir aber fast sicher, dass dir das ebenso bewusst ist.

    Was meinst du mit "üblich"? Den Anteil der jeweiligen Ausgangsbesoldungsgruppen unter allen erfolgreichen Stellenbesetzungen der letzten x Jahre? Ich bezweifle, dass es darüber eine öffentlich einsehbare Statistik gibt. Oder soll "üblich" im Sinne der typisch vorgesehenen Laufbahn verstanden werden? In diesem Fall wäre der "übliche" Weg wohl zunächst die Tätigkeit als Koordinator für schulfachliche Aufgaben oder als Abteilungsleiter (jeweils A15), bevor man in die stellvertrende Leitung geht.

    wie gesagt: auch in Präsenz sind Kollegen nicht immer bei der Sache. Und wer ein Tabelt offen vor sich liegen hat, oft schon gar nicht. Was zeigt, dass wir Lehrer nicht viel anders gestrickt sind als Schüler ;)

    Das stimmt und lässt sich durch das Setting der Sitzung bereits etwas abmildern. Es braucht zum Beispiel für die meisten Sitzungen mit dem gesamten Kollegium keinerlei Tische ;)

    Das dachte ich auch, denn ich sah den Sinn darin, dass die Bewertung dann gerechter und nicht einseitig ist.

    Warum sollte denn ein Dialogverfahren von 2 bis 3 Personen ungerechter und einseitiger sein, als die konsequent getrennte Bewertung und anschließende Festlegung der Note durch eine dritte Person...im schlimmsten Fall als einfaches arithmetisches Mittel? So oder so erfolgt die Bewertung auf Basis der landesweit einheitlichen Erwartungshorizonte.

    Bis jetzt hatte ich nur in Frankreich schlechte Erfahrungen mit der Kommunikation - in jedem anderen Land wurde ein Versuch in Englisch zumindest nicht abgeblockt.

    Auch in Frankreich sind viele durchaus bereit, auf Englisch umzuschwenken oder sich notfalls mit Händen und Füßen zu verständigen. Gleichzeitig wird es gerne gesehen, wenn man sich wenigstens etwas mit der Sprache auseinandergesetzt hat und zumindest rudimentäre Sprachkenntnisse mitbringt, um sich zu begrüßen u.ä.

    Mir ehrlich gesagt auch nicht. Ich weiß ganz genau, welchen Nachmittag ich mir für Besprechungen freihalten muss und eine Kinderbetreuung brauche. Ich weiß andersherum auch ganz genau, dass es an den anderen Nachmittagen keinerlei Probleme mit spontanen Terminen gibt und kann entsprechend gut planen.

    Das haben wir leider aktuell auch bei uns an der Schule. Ist dann ganz toll, wenn man als Teilzeitkraft eigentlich an dem Tag frei hat und dann trotzdem fast in jeder Woche extra für irgendwelche Besprechungen antanzen muß. :daumenrunter:

    Also wenn schon Konferenzen, dann bitte über die komplette Woche verteilt und nicht immer an einem bestimmten Wochentag.

    Das sehe ich offen gestanden anders. Der von dir beschriebene Fall kann in einzelnen Ausnahmen auftreten, gleicht sich dann aber über die Schuljahre i.d.R. wieder aus. Auch müssen Teilzeitlehrkräfte bei weitem nicht an allen Sitzungen teilnehmen und inzwischen besteht bei vielen Sitzungen auch die Option, diese hybrid stattfinden zu lassen.

    Andersherum ermöglicht ein solch fester Besprechungstag eine gute Planbarkeit von Terminen, was insbesondere Lehrkräften mit kleinen Kindern bei der Betreuungsplanung sehr hilft...jedenfalls dann, wenn wie bei uns dann auch an allen anderen Tagen verlässlich keine Termine liegen.

    Alles andere richtet sich an der Nützlichkeit aus, ist also Ausbildung. So ist in Englisch und Französisch die Literatur zurückgetreten zugunsten von anwendbaren, praktischen Sprachkenntnissen. Verhandlungssicher ist das Ziel, nicht Shakespeare.

    Das mag für die Spracherwerbsphase noch gelten, für die gymnasiale Oberstufe mit Sicherheit nicht mehr. Das gilt jedenfalls dann, wenn man auch zeitgenössische Literatur mit einbezieht.

    Bei manchen Lehren fragt man sich, was es da überhaupt zu lernen gibt (Bäckereifachverkäuferin).

    Nur mal am Beispiel:

    -> Warenpräsentation/Verkaufsraumgestaltung/Marketing

    -> Verkaufsgespräche

    -> Ernährungslehre

    -> Lebensmittelhygiene, Warenkenntnis

    -> Zubereitung kalte Küche

    -> Lagerhaltung

    -> Arbeits-/Sozial- und Vertragsrecht

    -> Betriebswirtschaft (Kalkulation, Kassenführung...)

    usw.

    Ansonsten kann man aus persönlichen Gründen bis zu fünf Tage vom Dienst fernbleiben ohne eine AU vorlegen zu müssen.

    Kieselsteinchen

    Hier wird vermutlich auf die Möglichkeit bezahlten Sonderurlaubs nach §275 Abs. 3 BGB i.V.m. §616 BGB angespielt. Diese Möglichkeit bedeutet jedoch gerade nicht, dass man einfach mal so bis zu fünf Tage vom Dienst fernbleiben kann. Die persönlichen Gründe müssen entsprechend gravierend sein und zu einer Unzumutbarkeit der Leistungspflicht führen (z.B. eigene Hochzeit, Beerdigung naher Angehöriger u.ä.).

    In Bayern fehlen die Leute da ab und an wegen allen möglichen Gründen, scheint reines Ermessen zu sein.

    ...oder eine SL, die darüber hinwegsieht und dieses (nicht selten) Fehlverhalten einfach durchgehen lässt.

    PS: Bei uns sind das manchmal witzigerweise genau die Lehrkräfte, die sich mit am lautesten über Fehlzeiten von Schülern aufregen :autsch:

    Dann ist es eher eine dienstliche Besprechung oder eine Konferenz aber keine Dienstbesprechung.

    Magst du mal den Unterschied von "Dienstbesprechung" und "dienstlicher Besprechung" erläutern? Eure Konferenzordnung scheint neben den klar definierten Konferenzen nämlich nur den Begriff der Dienstbesprechung zu kennen.

    Normalerweise muss eine Woche vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Grundsätzlich bist du verpflichtet hin zu gehen, es sei denn es geht aus dienstlichen Gründen nicht. Wenn du z.B. an dem Tag auf Fortbildung bist.

    Das gilt für Konferenzen, nicht aber für einfache Dienstbesprechungen, die auch sehr spontan (z.B. SL ruft alle mal kurz während einer Hofpause im Lehrerzimmer zusammen) stattfinden können. Natürlich wird bei sehr spontanten Besprechungen kaum von einer Anwesenheit aller auszugehen sein, bei einem angemessenen Vorlauf hingegen schon.

    Zwei Fragen zum Thema DB:

    1. Wie werdet ihr über den Termin informiert (per Aushang, Mail, Schreiben im Fach)?

    2. Welche Konsequenzen drohen bei unentschuldigtem Fehlen? (Ist ja quasi ein Fernbleiben vom Dienst, oder?)

    Bei uns finden nahezu alle Besprechungen und Konferenzen verlässlich an einem bestimmten Tag nachmittags statt, sodass sich die entsprechenden Termine freizuhalten sind und eine Anwesenheit aller gewährleistet wäre. Auch Besprechungen werden i.d.R. mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben. Es gibt in Ausnahmefällen dennoch Lehrkräfte, die ausgerechnet dann ganz spontan einen wichtigen Termin haben. Im Ermessen der SL kann hier (analog zu Freistellungsgesuchen von Schülern) eine Beurlaubung für die Besprechung gewährt werden. Ein einfaches Nichterscheinen kann natürlich dienstrechtliche Konsequenzen haben, vor allem bei häufigem Fehlen (selten) geht das über eine einfache Ansprache hinaus.

    PS: Ich bekomme eine eher niedrige, einstellige Zahl an Mails von Eltern pro Woche. Die meisten davon sind kurze Informationen, die eigentlich nicht mal eine Antwort benötigen. Die Flut überflüssiger Mails wird von Kolleginnen produziert, nicht von Eltern.

    So ist das hier auch. Wenige Elternanfragen per Mail oder kurz per Diensttelefon, Sprechzeiten weisen wir nicht separat aus. Die Mailflut hängt wesentlich damit zusammen, dass es immer noch viele Kolleginnen und Kollegen nicht kapiert haben, dass man Infos an 2-3 andere nicht in über den Verteiler "Lehrer" laufen lassen muss.

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