Stundenpläne von Kolleginnen und Kollegen einsehen

  • [...] Die Tätigkeit in der Schule ist jedenfalls dienstlich, nicht privat und geht damit grundsätzlich die Kollegen an.

    Grundsätzlich geht einen Kollegen nur das an, was zur Erfüllung des Dienstes notwendig ist.

    Das sind die Stundenpläne der anderen Kollegen sicher nicht, sondern der eigene und vielleicht der der Klasse.


    Ich persönlich finde die Sperrung der Fremdstundenpläne auch seltsam, aber im Grunde braucht der normale Kollege sie nicht.

  • Ach ja, hast Recht.

    Ich glaube, ich wollte damit aufzeigen, dass man ja, was rauslesen kann aus den Stundenplänen, dass es aber halt nicht zuverlässig stimmt...

    ich hab ja nicht gesagt, dass alle, die Aufsichten machen, nicht schwanger sind. (Genaugenommen hat die Kollegin genau das gemacht, was Du gemacht hast - nämlich der SL nix von ihrer Schwangerschaft erzählt - aber eben, damit es nicht jedeR sofort via Stundenplan mitbekommt)



    Wer nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, kriegt das doch so oder so mit. Wenn eine Kollegin auf einmal keine Vertretung mehr macht, andere Kollegen ihre Vertretung machen müssen, dann schaltet doch fast jeder zügig. Ob mit oder ohne einsehbare Stundenpläne.

    grundsätzlich hast Du Recht, aber hier gilt, was eigentlich immer bei Datenschutzrechten im Digitalen das Problem ist: nämlich die Kombination und Menge der Daten. Wenn ein Kollege ohne von heute auf morgen ne andere/zusätzliche Pausenaufsicht übernehmen muss, dann weiss das erstmal nur er und müsste dann halt recherchieren, wer vor ihm die Aufsicht hatte - machen sicherlich nur wenige. Mit der Planveröffentlichung kann jedeR sofort erkennen, dass da Aufsichten fehlen.


    Insofern, wäre so ne Oldschoollösung, bei der Stundenplan und Aufsichtenplan getrennt sind, wie die an Quittengelees Schule deutlich datensparsamer und auch via UNTIS kein Problem. Ich finde nämlich schon, dass Schulen darauf achten sollten, keine Datenschleudern zu sein - ganz egal, was andere Unternehmen für welche sind. Es gibt jedenfalls genug - auch große - Unternehmen, die nicht die Emailadresse mit Photo und Geschäftsbereich aller Mitarbeitenden im Internet veröffentlichen.

  • Ich persönlich finde die Sperrung der Fremdstundenpläne auch seltsam, aber im Grunde braucht der normale Kollege sie nicht.

    In dem Augenblick, wo man die Krankheitsvertretung als KV für den Kollegen übernehmen soll, ist der Plan unabdingbar.
    Das betrifft jedoch nicht die Einsicht für das gesamte Kollegium.
    Ich saß jedoch auch schon mehrfach im Lehrerzimmer, als ein Anruf aus dem Schulsekretariat kam, dass man einem Kollegen dringend eine Mitteilung übermitteln sollte. Da ist es durchaus hilfreich zu wissen, wo der sich befindet, damit der sich am Ende der Stunde nicht schon wieder ganz woanders befindet. Immerhin haben wir wechselnde Einsatzstellen - und die Schulsekretärin kann auch nicht ständig durchs Schulhaus rennen.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Grundsätzlich geht einen Kollegen nur das an, was zur Erfüllung des Dienstes notwendig ist.

    Das sind die Stundenpläne der anderen Kollegen sicher nicht, sondern der eigene und vielleicht der der Klasse.

    ...das gilt vlt. wenn man sich auf den auch hier im Forum manchmal geäußerten Standpunkt stellt, der Dienst sei mit der Durchführung des eigenen Unterrichts bereits hinreichend erledigt.

  • Einsichten in die Pläne von Kollegen haben mit Datenschutz nichts zu tun. In jeder Firma kann man immer die Kalender von zahllosen Kollegen im Detail einsehen. Bei allen bis zur Geschäftsführung sieht jeder Mitarbeiter, wann derjenige verfügbar ist und wann er bereits in einem anderen Termin weilt. Darauf basiert in Großunternehmen die Organisation des Arbeitsalltags. Bei vielen Arbeitsplätzen wird das Telefon aufgezeichnet. Die Tätigkeit in der Schule ist jedenfalls dienstlich, nicht privat und geht damit grundsätzlich die Kollegen an.


    Was genau offengelegt wird, ist Sache der Firma bzw. der Schule, es sei denn, man ist einmal beim Arzt, dann kann man bei Firmen in Outlook einen Termin als privat eintragen und der genaue Grund der Abwesenheit geht nicht an. Dann sieht jeder eben nur, dass man da nicht verfügbar ist. Wie weit die Schulleitung Kalender unter Kollegen öffentlich macht, ist ihre Führungsentscheidung. Datenschutz zieht hier nicht. Verlangen kann man auch nichts.

    Nur weil etwas gemacht wird, ist es noch lange nicht rechtlich OK und mit Sicherheit nicht die Sache des Unternehmens oder der Schule.

    Trotzdem erleichtert die Einsehbarkeit in Webuntis die Planung von Besprechungen oder einen Stundentausch erheblich.


    Die Datenschutz-Grundverordnung hat vieles geändert und klar gestellt, besonders was das Recht auf die eigenen Daten angeht.


    Viele Dinge, die wir uns jahrelang einfach so gemacht haben und für richtig hielten, stellten sich im Nachhinein als falsch heraus.

  • Viele Dinge, die wir uns jahrelang einfach so gemacht haben und für richtig hielten, stellten sich im Nachhinein als falsch heraus.

    ...und einige Dinge, die mal jahrelang gemacht hat, sind noch immer richtig und möglich, da sie sich auf noch immer gültige Rechtslage stützen. Im konkreten Fall von Stundenplänen (nicht Vertretungsplänen!) handelt es sich u.U. gar um eine Art Geschäftsverteilungsplan, der im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur schulintern, sondern gar öffentlich zugänglich zu machen wäre.


    Wesentlich kritischer sind kurzfristig aktualisierte Vertretungspläne zu sehen, zu denen wirklich nur eine geschlossene Nutzergruppe Zugang erhalten sollte. Wen das alles umfassen kann, hängt auch vom Detailgrad des Plans und damit den enthaltenen Daten ab.

  • ...und einige Dinge, die mal jahrelang gemacht hat, sind noch immer richtig und möglich, da sie sich auf noch immer gültige Rechtslage stützen. Im konkreten Fall von Stundenplänen (nicht Vertretungsplänen!) handelt es sich u.U. gar um eine Art Geschäftsverteilungsplan, der im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur schulintern, sondern gar öffentlich zugänglich zu machen wäre.

    Das gilt in Niedersachsen nicht, siehe mein Beitrag Nr. 66 hier im Thread.

  • [...] handelt es sich u.U. gar um eine Art Geschäftsverteilungsplan, der im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur schulintern, sondern gar öffentlich zugänglich zu machen wäre.

    Naja. Wenn ich mir mal so einen typischen Geschäftsverteilungsplan angucke, dann finde ich dort nirgends den Stundenplan einer Person.

    Beispielsweise der Geschäftsverteilungsplan des Oberlandesgerichts Karlsruhe 2023:

    https://oberlandesgericht-karl…2023%20-%2016.12.2022.pdf


    Dort kann ich sehen, was Richter D r . G e i g e r machen muss, aber einen Stundenplan kann ich von ihm nicht sehen.

  • Ich störe mich ohnehin ein bisschen an der Bezeichung "Stundenpläne von KollegInnen", wie im Threadtitel. Natürlich geht mich der persänliche Stundenplan von Kollege XY zunächst nichts an, aber den Gesamtstundenplan nicht einsehen zu können, fände ich befremdlich.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Dort kann ich sehen, was Richter D r . G e i g e r machen muss, aber einen Stundenplan kann ich von ihm nicht sehen.

    Warum solltest du auch? Oder arbeitest du dort?


    Es geht ja nicht darum die Pläne der Kollegen öffentlich ins Netz zu stellen, sondern sie irgendwo intern zu hinterlegen, so dass andere "KollegInnen" sie sehen können.

  • Es geht ja nicht darum die Pläne der Kollegen öffentlich ins Netz zu stellen, sondern sie irgendwo intern zu hinterlegen, so dass andere "KollegInnen" sie sehen können.

    im Fall der TE nicht, aber in diesem Zusammenhang ist Sephs Einschätzung:

    Im konkreten Fall von Stundenplänen (nicht Vertretungsplänen!) handelt es sich u.U. gar um eine Art Geschäftsverteilungsplan, der im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nur schulintern, sondern gar öffentlich zugänglich zu machen wäre.

    fände ich ein Unding und kann ich mir auch nicht vorstellen - Datensparsamkeit ist leider echt Neuland in D.

  • Fände ich ein Unding und kann ich mir auch nicht vorstellen - Datensparsamkeit ist leider echt Neuland in D

    Klassenstundenpläne werden doch auch veröffentlicht. Damit kann man sich mit Leichtigkeit auch einen Lehrerstundenplan zusammenreimen. Bei uns kann jeder mit Zugang zu webuntis alle Stundenpläne sehen. Ich wüsste nicht was dagegen spricht. Neid?

  • Warum solltest du auch? Oder arbeitest du dort?

    Bitte meinen Betrag vollständig lesen. Ich habe mit einem Zitat angefangen, in dem dargestellt wurde, dass Stundenpläne öffentlich zu machen sein, weil das bei einem Geschäftsverteilungsplanes zu machen sei. Das habe ich durch meinen Betrag widerlegt. Mein Zitat war in der Tat gekürzt, was ich aber durch "[...]" dargestellt habe. Wenn man sich nicht mehr an den vollständigen Text erinnern kann, dann bitte #107 komplett nachlesen.

  • Klassenstundenpläne werden doch auch veröffentlicht. Damit kann man sich mit Leichtigkeit auch einen Lehrerstundenplan zusammenreimen. Bei uns kann jeder mit Zugang zu webuntis alle Stundenpläne sehen. Ich wüsste nicht was dagegen spricht. Neid?


    1. Bei uns sind Klassenpläne nicht öffentlich.

    2. Nur weil etwas technisch geht bedeutet es nicht, dass es auch rechtlich gemacht werden darf. Einfaches Beispiel: Im Telefonbuch stehen auch alle Telefonnummern und Namen. Trotzdem durfte man keine "Rückwärtssuche" anbieten. Dies musste erst rechtlich erlaubt werden. siehe https://www.focus.de/digital/d…fonkunden_id_2283469.html

  • Unabhängig von rechtlichen Fragen, bei denen ich vermuten würde, dass eine interne Bekanntgabe der Stundenpläne innerhalb des Kollegiums, das ja auch der Schweigepflicht unterliegt und das deshalb die Informationen darüber, wann wer im Hause ist und unterrichtet, nur für den internen Bedarf nutzen kann, datenschutzrechtlich eher unbedenklich erscheint, finde ich es im Sinne der Vorstellung von Teamarbeit, Tranzparenz usw in Schule völlig out of order und altmodisch, die Stundenpläne nicht innerhalb des Kollegiums zu veröffentlichen.

    Natürlich ist es völlig überflüssige Arbeit, Stundenpläne auszudrucken und aufzuhängen, da diese ja schon veraltet sind, sowie sie aushängen. Das frisst ja unnötig Papier. Im letzten Schuljahr habe ich allein für einen Standort 13 Perioden bei Untis erstellt, wobei eine Periode über 4 Monate ging - entsprechend kurz waren die anderen 12 angelegt.

    Auch ist mir nicht klar, wie man im Jahr 2023 an einer Schule, die keine Kleinstschule an der Grenze der Selbstständigkeit ist und die eine ausgewiesene KonrektorInnenstelle hat, noch undigitale Stundenpläne als Grundlage zur Darstellung der Pläne verwendet.


    Ich habe den Gedanken des heimlichen Planes verglichen mit normalen Arbeitsplätzen z.B. im Bauamt:

    Da sitzt also Herr Clausen im Büro drei Gänge weiter als Herr Baumann. Da sie unterschiedliche Fachgebiete haben, hat Herr Baumann eine Frage an Herrn Clausen, läuft in dessen Büro und stellt fest: der ist nicht da. Nun fragt er den Abteilungsleiter, wann er denn wohl den Herrn Clausen antrifft, und der Abteilungsleiter antwortet ihm dann: Also Herr Baumann, das darf ich Ihnen doch nicht sagen, die Arbeitszeiten unterliegen doch hier dem Datenschutz!

    Völlig unlogisch, oder?

  • Finde ich auch unlogisch, schließlich ist Herr Clausen evtl. krank, sitzt auf dem Klo, ist ausnahmsweise in einem Meeting, ...

    Dafür laufe ich doch nicht zum Abteilungsleiter.


    Ich würde dann

    ... eine E-Mail schreiben.

    oder

    --- eine Notiz in sein Fach/Briefkasten legen

    oder

    ... (falls vorhanden) seine Vertretung fragen

    oder

    ... mich daran erinnert, wann ich ihn sonst so immer sehe und bis dahin gewartet

    oder (wenn es zeitlich dringend ist)

    ... den Abteilungsleiter bitten mir die eigentlich Frage zu beantworten.


    Was bringt es mir jetzt erst den Plan von Herrn Clausen zu prüfen? Dadurch bekäme ich die Antwort auch nicht schneller.

  • Immer diese Berufsvergleiche. Was interessiert mich der Dienstplan der Fließbandkollegin, wenn ich nicht ihre Schicht planen muss?


    Es kann gut sein, dass es in einem Kollegium hilfreich ist, den Plan der anderen einsehen zu können und im anderen ist das irrelevant, weil man nichts aufeinander abstimmen muss. Wenn ersteres der Fall ist, dann sollte man das erst mal bei der SL ansprechen. Vielleicht ist das ja passiert, aber wissen wir nicht, der TE ist so allgemein geblieben, dass überhaupt nicht klar ist, was eigentlich das Problem ist.

  • Wenn ich an manche Ämter eine Mail schreibe, kommt oft die automatische Antwort, dass die betreffende Person bis soundsovielten im Urlaub ist.

    Schimpft sich "Abwesenheitsnotiz", Beispiel von der Seite


    https://www.personio.de/hr-lex…bwesenheitsnotiz-vorlage/


    Betreff

    Hierfür reicht ein Wort, um dem Absender zu signalisieren, was ihn erwartet:

    Abwesenheitsnotiz oder auf Englisch Out of Office Message.

    Anrede und Dank

    Begrüßen Sie den Absender in jedem Fall und danken Sie für die eingegangene Nachricht.

    Sehr geehrte Damen und Herren, vielen/herzlichen/besten Dank für Ihre Nachricht/Ihre E-Mail

    Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Mail!

    Abwesenheitszeitraum

    Geben Sie als nächstes den konkreten Zeitraum an, in dem Sie für die Absender der Mail nicht erreichbar sind, verbunden mit der Information, wann Sie frühestens auf die Mail antworten können. Sie dürfen den Grund für Ihre Abwesenheit nennen, müssen dies aber nicht – bei Anlässen wie längerem Urlaub, Sabbatical oder Elternzeit kann dies aber in jedem Fall für mehr Transparenz sorgen.


    (erste Hervorhebung durch mich)

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • "Liebe Eltern von xy, natürlich kann ich dem Kollegen abc ihren Zettel mit Bitte um ein Gespräch ins Fach legen. Leider kann ich nicht sagen, ob dieser ihn zeitnah lesen wird, da ich nicht weiß, an welchen Tagen der Kollege im Haus ist oder ob er zZ gar nicht zum Dienst erscheint oder ob er vielleicht in Altersteilzeit ist, denn dann wird er noch als Kollege geführt, arbeitet aber de facto nicht mehr."

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

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