So großzügig ist die Auslegung hier gar nicht notwendig. Der Dienstherr hat einen breiten Ermessensspielraum bei der Festlegung des Inhalts des auszuübenden Amtes, sofern wenigstens ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich verbleibt. Er darf also den Beamten nicht einfach längerfristig unterwertig beschäftigen, sehr wohl aber teilweise unterwertige Aufgaben übertragen, sofern der angesprochene amtsangemessene Tätigkeitsbereich verbleibt.
Beim Einsatz von Lehrkräften in anderen Schulformen als den ursprünglich anvisierten liegt oft nicht einmal ein unterwertiger Einsatz vor, sondern i.d.R. ein amtsangemessener. Der "Deal" den man mal eingegangen ist, lautet übrigens nicht "Ich behalte mein Leben lang die gleichen Arbeitsbedingungen und muss nie was neues lernen", sondern "Ich erfülle die mir übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und werde dafür amtsangemessen alimentiert". Das beinhaltet auch die Pflicht zur Weiterbildung, um die übertragenen Amtspflichten auch in neuen Situationen angemessen erfüllen zu können.
PS: Mir ist klar, dass das hier unpopulär ist und ich würde persönlich vermutlich auch die Krise bekommen, wenn ich auf einmal an eine Förderschule abgeordnet würde. Rein rechtlich ist das aber durchaus stimmig, sofern die dazwischenliegenden Hürden für den Dienstherrn (z.B. Anhörung des Beamten, Beteiligung PR u.ä.) sauber genommen wurden.