Beiträge von Seph

    Also müsste man KuK an Schulen, an denen perspektivisch Abordnungen drohen (es trifft wohl auch viele Gymnasien in NRW) raten, sich entweder durch besondere Aufgaben unentbehrlich zu machen ( zB spezielle IT Wartung), über einen Zertifikatskurs mit einem benötigten Fach (zB Mathe) oder eine A14 Stelle bzw Mitglied im Lehrerrat zu werden?

    Womit wir wieder am Anfang wären. Die Übernahme besonderer Aufgaben kann dazu führen, dass man nicht gleich als erstes im Blick ist, wenn es um Abordnungen geht und die Aufgaben denn wirklich auch ausgefüllt werden. Einen tatsächlichen Schutz im rechtlichen Sinne stellt das aber auch nicht dar.

    Nein, das passiert äußerst selten. Mir sind da nur Einzelfälle bekannt. Wenn A15-Stellen aufgrund der Unterschreitung von bestimmten Schülerzahlen rechnerisch wegbrechen, kann es sein, dass die nächste freie A15-Stelle in der Region dann durch Versetzung besetzt wird.

    Wie schon mal erwähnt, wäre es zu begrüßen, erst die Fortbildung zu geben und dann an den neuen Einsatzort zu schicken. Passiert meist halt nicht.

    Nein, natürlich nicht. Die wenigsten dürften sich bereits vorab für solche Nummern empfehlen wollen. Das ist übrigens der Grund, warum ich größere Fortbildungsangebote rund um das Thema Inklusion bislang immer an mir vorbeiziehen lassen habe.

    Ich bin allerdings auch erst vor gut 3 Jahren eingestellt worden, „unter der Hand“ aus dem Landesversetzungspool.

    Die Frage, warum man mich überhaupt geholt hat habe ich dann der aktuellen SL auch gestellt (der damalige Chef ist nun nicht mehr unser Chef). Darauf erhielt ich keine zufriedenstellende Antwort.

    Das kann mit allem möglichen zusammenhängen und bedeutet ja offensichtlich gerade nicht, dass man dich und deine Fächer auch mittelfristig zwingend halten muss. Manchmal geht es gar nur um die Möglichkeit, eine Stelle nicht verfallen zu lassen. Jemanden abzordnen bedeutet übrigens bei weitem nicht immer, dass man eine konkrete Lehrkraft unbedingt loswerden möchte. Man bekommt als Schule schlicht die Anforderung "Ordnen Sie xx Stunden an Schule A und yy Stunden an Schule B ab". Die Entscheidung, welche Kollegen man hierfür vorsieht, fällt i.d.R. nicht nach unpassender Nase, sondern nach verschiedensten Gesichtspunkten wie z.B. mit Blick auf die Unterrichtsversorgung, Bewerberlage, Bedarf der aufnehmenden Schule, sozialer Verträglichkeit usw.

    Die Frage stellt sich in Anbetracht des Mangels an Förderschullehrkräften derzeit gar nicht. Zumindest für Thüringen und NDS kann ich aber sagen, dass diese ohnehin bereits oft im gemeinsamen Unterricht über die Teilabordnungen an andere Schulen miteingesetzt werden.

    Da ist der ÖD richtig human dagegen. Hier wird gerade was die Distanzen angeht schon darauf geachtet, dass nicht noch Trennungsgeld anfällt oder netter formuliert: die Versetzung für den Arbeitnehmer räumlich zumutbar bleibt.

    Genau das, habe ich auch gedacht!

    Das ist auch einer von mehreren Gründen, warum ich nicht an einer staatlichen Schule arbeite.

    Ich kann damit nicht umgehen, dass evtl. der Arbeitsgeber auswählen kann, wann und wo ich arbeite.

    Ein entsprechendes Direktionsrecht haben nicht nur Dienstherrn im ÖD, sondern grundsätzlich alle Arbeitgeber....

    Rechtlich ist es schlicht so, dass die SL im Rahmen ihres Direktionsrechts entsprechende Aufgaben anweisen kann, völlig unabhängig davon, ob diese bereits vorab durchgeführt wurden oder nicht. Gleichzeitig ist man natürlich gehalten, sich an die Arbeitszeiten zu halten. Wenn hier eine deutliche Diskrepanz auftritt, wird es im Gespräch eine Lösung geben müssen.

    Wenn die SL darauf besteht, die Aufgaben weiter durch dich bearbeiten zu lassen, ist das erst einmal möglich. Dir wiederum kann man (nicht erst dann) nur raten, die Arbeitszeiten konsequent zu protokollieren und entsprechend Aufgaben zu priorisieren und nötigenfalls auch mal liegen zu lassen. Aber nicht aus Trotz, sondern aus der darstellbaren Unvereinbarkeit mit der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit.

    Hier in NDS ist in mehreren Landkreisen und Städten für morgen bereits Unterrichtsausfall angekündigt. In der Mail unseres Schulleiters vom frühen Abend schrieb er explizit den Satz: "Bitte bleiben Sie zuhause und fahren Sie morgen nicht zur Schule. Wir sehen uns hoffentlich am Dienstag wohlbehalten wieder."

    Jupp, bei uns findet morgen kein Präsenzunterricht statt. Mir solls recht sein, bevor ich bei Glatteis los muss.

    Kris24

    Ein Gymnasiallehrer hätte umgekehrt auch an der Realschule Schwierigkeiten. Wie sagte mir eine Hauptseminarleiterin Mal, man müsse die SuS da abholen wo sie stehen. In den meisten Realschule würden sich 80% der SuS mental verabschieden, wenn man auf gymnasialem Niveau unterrichtet.

    Ist dir bewusst, dass es in einigen Bundesländern auch Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe gibt? Da unterrichten dann auch Gymnasiallehrkräfte Schülerinnen und Schüler der gesamten Bandbreite (von Kindern mit Förderbedarf LE bis hin zu künftigen Abiturienten). Das bringt seine Herausforderungen mit sich, ist aber nicht das Prolem, zu dem es hier gemacht wird.

    Ich habe den Deal eingehalten und mein Dienstherr hat ihn gerichtlich nachgewiesen gebrochen. In der Arbeitswelt würde man das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, dass das Vertrauen nachhaltig und unwiederbringlich zerstört ist beenden. Und wir sollen weitermachen wie bisher?

    Halt dich fest: du darfst auch als Beamter das Dienstverhältnis einseitig aufkündigen und brauchst dafür nicht einmal eine Begründung. Ich nehme aber an, dass du es doch fortsetzen möchtest und darfst dabei genießen, dass dein Dienstherr nun gezwungen wurde, die Besoldung doch anzupassen.

    Die Schlussfolgerung ist nicht nur falsch, sondern völlig übertrieben. Es ergibt nach wie vor Sinn, Lehrkräfte (und andere Beamte in anderen Laufbahnen) zielgerichtet auf eine spezielle angestrebte Verwendung auszubilden. Und gleichzeitig kann es eben sein, dass in einzelnen Bereichen aufgrund notwendiger Umstrukturierungsmaßnahmen für einzelne Beamte eine auch inhaltlich andere amtsangemessene Beschäftigung gefunden werden muss. Dass bedeutet dann auch nur für genau diejenigen eine notwendige Neueinarbeitung.

    So großzügig ist die Auslegung hier gar nicht notwendig. Der Dienstherr hat einen breiten Ermessensspielraum bei der Festlegung des Inhalts des auszuübenden Amtes, sofern wenigstens ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich verbleibt. Er darf also den Beamten nicht einfach längerfristig unterwertig beschäftigen, sehr wohl aber teilweise unterwertige Aufgaben übertragen, sofern der angesprochene amtsangemessene Tätigkeitsbereich verbleibt.

    Beim Einsatz von Lehrkräften in anderen Schulformen als den ursprünglich anvisierten liegt oft nicht einmal ein unterwertiger Einsatz vor, sondern i.d.R. ein amtsangemessener. Der "Deal" den man mal eingegangen ist, lautet übrigens nicht "Ich behalte mein Leben lang die gleichen Arbeitsbedingungen und muss nie was neues lernen", sondern "Ich erfülle die mir übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und werde dafür amtsangemessen alimentiert". Das beinhaltet auch die Pflicht zur Weiterbildung, um die übertragenen Amtspflichten auch in neuen Situationen angemessen erfüllen zu können.

    PS: Mir ist klar, dass das hier unpopulär ist und ich würde persönlich vermutlich auch die Krise bekommen, wenn ich auf einmal an eine Förderschule abgeordnet würde. Rein rechtlich ist das aber durchaus stimmig, sofern die dazwischenliegenden Hürden für den Dienstherrn (z.B. Anhörung des Beamten, Beteiligung PR u.ä.) sauber genommen wurden.

    Mir ist kein Bundesland bekannt, in dem man als Sek 1 Lehrkraft aktuell keine Chancen hätte, unbefristet und mit sofortiger Verbeamtung eingestellt zu werden...eine gewisse räumliche Flexibilität vorausgesetzt. Mit 2 Kernfächern + Sport + DaZ bringst du auch einige sehr interessante Dinge mit.

    Aber eben über die Tatsache, dass es den Beamten nicht möglich ist, solange er im System bleibt, seine Anstrengung und zusätzlich investierte Zeit zu monetarisieren.

    Das stimmt, wie hier bereits mehrfach dargestellt, schlicht nicht. Aber damit scheinst du dich nicht auseinandersetzen zu wollen.

    Und eben die Tatsache, dass man als Beamter etwas Leibeigener des Landes ist, siehe abgelehnte Freigaben bei gewünschten Versetzungen oder Zwangsversetzungen.

    Auch das ist perspektivisch verzerrt. Das stellt nur ein Problem dar, solange man das wärmende Mäntelchen "Beamter sein" nicht mal kurzzeitig abstreifen möchte. Natürlich muss der eigene Arbeitgeber nicht jedem Wechselwunsch in eine andere seiner Abteilungen nachgeben...das ist auch in der freien Wirtschaft nicht anders. Dann bewirbt man sich eben auf eine passende (Aufstiegs-)Stelle, was auch als Beamter locker möglich ist und keine Freigabe erfordert oder man kündigt eben, was ebenfalls als Beamter möglich ist...nur etwas anders heißt und abläuft. Die Bezeichnung "Leibeigener" ist vollkommen absurd.

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