Beiträge von Seph

    Kris24

    Ein Gymnasiallehrer hätte umgekehrt auch an der Realschule Schwierigkeiten. Wie sagte mir eine Hauptseminarleiterin Mal, man müsse die SuS da abholen wo sie stehen. In den meisten Realschule würden sich 80% der SuS mental verabschieden, wenn man auf gymnasialem Niveau unterrichtet.

    Ist dir bewusst, dass es in einigen Bundesländern auch Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe gibt? Da unterrichten dann auch Gymnasiallehrkräfte Schülerinnen und Schüler der gesamten Bandbreite (von Kindern mit Förderbedarf LE bis hin zu künftigen Abiturienten). Das bringt seine Herausforderungen mit sich, ist aber nicht das Prolem, zu dem es hier gemacht wird.

    Ich habe den Deal eingehalten und mein Dienstherr hat ihn gerichtlich nachgewiesen gebrochen. In der Arbeitswelt würde man das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, dass das Vertrauen nachhaltig und unwiederbringlich zerstört ist beenden. Und wir sollen weitermachen wie bisher?

    Halt dich fest: du darfst auch als Beamter das Dienstverhältnis einseitig aufkündigen und brauchst dafür nicht einmal eine Begründung. Ich nehme aber an, dass du es doch fortsetzen möchtest und darfst dabei genießen, dass dein Dienstherr nun gezwungen wurde, die Besoldung doch anzupassen.

    Die Schlussfolgerung ist nicht nur falsch, sondern völlig übertrieben. Es ergibt nach wie vor Sinn, Lehrkräfte (und andere Beamte in anderen Laufbahnen) zielgerichtet auf eine spezielle angestrebte Verwendung auszubilden. Und gleichzeitig kann es eben sein, dass in einzelnen Bereichen aufgrund notwendiger Umstrukturierungsmaßnahmen für einzelne Beamte eine auch inhaltlich andere amtsangemessene Beschäftigung gefunden werden muss. Dass bedeutet dann auch nur für genau diejenigen eine notwendige Neueinarbeitung.

    So großzügig ist die Auslegung hier gar nicht notwendig. Der Dienstherr hat einen breiten Ermessensspielraum bei der Festlegung des Inhalts des auszuübenden Amtes, sofern wenigstens ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich verbleibt. Er darf also den Beamten nicht einfach längerfristig unterwertig beschäftigen, sehr wohl aber teilweise unterwertige Aufgaben übertragen, sofern der angesprochene amtsangemessene Tätigkeitsbereich verbleibt.

    Beim Einsatz von Lehrkräften in anderen Schulformen als den ursprünglich anvisierten liegt oft nicht einmal ein unterwertiger Einsatz vor, sondern i.d.R. ein amtsangemessener. Der "Deal" den man mal eingegangen ist, lautet übrigens nicht "Ich behalte mein Leben lang die gleichen Arbeitsbedingungen und muss nie was neues lernen", sondern "Ich erfülle die mir übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und werde dafür amtsangemessen alimentiert". Das beinhaltet auch die Pflicht zur Weiterbildung, um die übertragenen Amtspflichten auch in neuen Situationen angemessen erfüllen zu können.

    PS: Mir ist klar, dass das hier unpopulär ist und ich würde persönlich vermutlich auch die Krise bekommen, wenn ich auf einmal an eine Förderschule abgeordnet würde. Rein rechtlich ist das aber durchaus stimmig, sofern die dazwischenliegenden Hürden für den Dienstherrn (z.B. Anhörung des Beamten, Beteiligung PR u.ä.) sauber genommen wurden.

    Mir ist kein Bundesland bekannt, in dem man als Sek 1 Lehrkraft aktuell keine Chancen hätte, unbefristet und mit sofortiger Verbeamtung eingestellt zu werden...eine gewisse räumliche Flexibilität vorausgesetzt. Mit 2 Kernfächern + Sport + DaZ bringst du auch einige sehr interessante Dinge mit.

    Aber eben über die Tatsache, dass es den Beamten nicht möglich ist, solange er im System bleibt, seine Anstrengung und zusätzlich investierte Zeit zu monetarisieren.

    Das stimmt, wie hier bereits mehrfach dargestellt, schlicht nicht. Aber damit scheinst du dich nicht auseinandersetzen zu wollen.

    Und eben die Tatsache, dass man als Beamter etwas Leibeigener des Landes ist, siehe abgelehnte Freigaben bei gewünschten Versetzungen oder Zwangsversetzungen.

    Auch das ist perspektivisch verzerrt. Das stellt nur ein Problem dar, solange man das wärmende Mäntelchen "Beamter sein" nicht mal kurzzeitig abstreifen möchte. Natürlich muss der eigene Arbeitgeber nicht jedem Wechselwunsch in eine andere seiner Abteilungen nachgeben...das ist auch in der freien Wirtschaft nicht anders. Dann bewirbt man sich eben auf eine passende (Aufstiegs-)Stelle, was auch als Beamter locker möglich ist und keine Freigabe erfordert oder man kündigt eben, was ebenfalls als Beamter möglich ist...nur etwas anders heißt und abläuft. Die Bezeichnung "Leibeigener" ist vollkommen absurd.

    Wenn man sich klar macht, dass Ferien lediglich "unterrichtsfrei" und nicht "arbeitsfrei" sind, dann wird auch schnell klar, dass der Fall "bis zu Ferienbeginn krank" und "nach Schuljahresstart wieder krank" nicht so viel anders ist wie "in Kalenderwoche 4 krank und in Kalenderwoche 10 wieder krank" ist.

    Das ist vermutlich die pragmatische Lösung und beugt mit wenig Aufwand nachträglichem Ärger vor.

    Unsere SL verlangt in einem solchen Fall (krank bis zu den Ferien) definitiv immer eine Gesundmeldung und sagt, dass sie sonst die Ferien mit als Krankenzeit dazurechnen muss!

    Weder muss noch darf sie das. Wie gesagt: Die Krankheitsdauer ergibt sich automatisch aus der AU-Bescheinigung. Mit Auslaufen der AU gilt man automatisch als wieder dienstfähig. Die SL darf nicht einfach vom Gegenteil ausgehen und weiß das vermutlich selbst. Immer wieder erschreckend, mit welch ... ich bin versucht zu sagen "bösartigen"...Mitteln einzelne Schulleitungen so agieren. Zum Glück sind das Ausnahmen.

    Ich denke nicht. Leistung wird in der freien Wirtschaft, in den richtigen Branchen, bezahlt, und ich habe von leistungsstarken Singles gesprochen. Ist so eine Definitionssache. Auch in der freien Wirtschaft ist nur ein Teil der Arbeitnehmer leistungsstark.

    Ich denke doch. Wenn man sich ausschließlich eine kleine spezielle Gruppe herausgreift und nicht das große Ganze betrachtet, dann ist die Wahrnehmung verzerrt. Man kann zum halbwegs realistischen Vergleich ja wunderbar mit den Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft mal rumspielen (-> https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user…lung/index.html) und mal das Einkommen des engagierten (Jung-)Singlelehrers mal eingeben. Selbst im Vergleich zu nur Akademikern ist dieser nicht gerade am unteren Ende der Verteilung.

    Es ist vollkommen unbestritten, dass es Branchen gibt, in denen man - insbesondere bei Positionen mit Personalverantwortung - auch deutlich mehr verdienen kann als als Lehrkraft. Ob das mit gleichen Arbeitszeiten einhergeht, ist dann schon fraglicher. Man darf aber insbesondere nicht den Fehler machen, aus dem reinen Vorhandensein solcher Jobs darauf zu schließen, dass das in der Breite so gilt.

    Bei uns sind höchstens drei Überstunden im MONAT erwünscht, da ab der vierten Anrecht auf Bezahlung besteht.

    Lässt du dir die Stunden auszahlen oder mit dem Deputat verrechnen?

    Das ist so nicht korrekt. Ihr seid verpflichtet, bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Monat unentgeltlich (= sind bereits mit der Besoldung abgegolten) zu leisten. Bei Überschreitung dieser Grenze sind alle Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen (Regelfall) oder auszubezahlen (Sonderfall, falls Regelfall nicht möglich).

    In Niedersachsen gibt es diese Bagatellgrenze nicht, dafür wird bereits ab der 1. Unterrichtsstunde Mehrarbeit ein Freizeitausgleich durchgeführt.

    Wer erst um 10h Unterricht hat, muss online schauen, ob er nicht ggf ab 8h vertreten muss. Teilzeitkräfte

    haben aber Vertretungsfreie Blöcke, wo sie nicht vertreten müssen.

    das find ich echt schlimm. oder empfindet Ihr das anders? Ich würd direkt mal ne Arbeitsgruppe gründen zu dem Thema.

    Dafür gibt es an nicht wenigen Schulen Präsenzzeiten, die hier im Forum aber auch schon sehr umstritten waren. Jede Lehrkraft hat dabei 1-2 Präsenzzeiten im Plan ausgewiesen. Ich persönlich empfinde diese als sehr entlastend, da man deutlich besser planen kann, wann man zu einer Vertretung herangezogen werden könnte und wann man sich andere Termine legen kann. Es kommt nur äußerst selten vor, dass doch einmal außerhalb der Präsenzzeiten ein Vertretungseinsatz erfolgt, dann aber gerade nicht in Verbindung mit spontaner Anfahrt.

    Nur habe ich zunehmend das Gefühl, dass Leistungsanreize kaum existieren und individuelle Anstrengung nicht belohnt wird.


    Bislang hat mich noch kein Argument vom Gegenteil überzeugt. Eher wurde empfohlen, die Situation so zu nehmen wie sie ist. Akzeptieren, dass sich Mehrarbeit nicht unbedingt in klingender Münze oder anderen Benefits ausdrückt (wie in vgl Positionen in der Privatwirtschaft) und es sich deshalb zB im Privaten gemütlich zu machen.

    Für mich passt das einfach nicht zusammen. Auf der einen Seite beschwerst du dich über den von dir ergriffenen Beruf und schielst auf die ach so tolle Wirtschaft und gleichzeitig wären für dich gerade die Berufsgruppen, in denen man wirklich eine realistische Chance auf höhere Verdienste hätte, ohnehin nicht in Frage gekommen:

    Maschinenbau, Ingenieurwesen etc. wäre nichts gewesen, weil ich in Mathe und Physik kein Interesse hatte. Wäre wohl ne Cashcow geworden. Medizin ebenso nicht, allein wegen eines mittelmäßigen NCs… zumal man da heute tlw auch verheizt wird.

    Zur Frage des Benefits: Man kann - im Übrigen auch im Rahmen der regulären Wochenarbeitszeiten ohne Mehrarbeit - sein eigenes Profil im Bereich Schule ganz gut ausschärfen, sich in diverse Prozesse miteinbringen, mitgestalten und sich damit auch für Beförderungsstellen empfehlen. Wie in der hochgelobten freien Wirtschaft geht das manchmal mit der Notwendigkeit eines Standortwechsels einher. Dann schlägt sich das aber neben der höheren Selbstwirksamkeit und damit auch Berufszufriedenheit durchaus auch in klingender Münze nieder. Die Einkommensteigerungen sind dabei nicht so hoch wie in der Wirtschaft, was auch an der schon recht hohen Besoldung im Eingangsamt liegt. Führungspositionen in Großunternehmen werden freilich besser bezahlt, kommen aber wohl eher nicht mit einer 41-Stunden-Woche aus.

    Ich habe gerade mal etwas im Rechner rumgespielt und ich müsste in der Wirtschaft schon deutlich über 7.000€ im Monat haben, um mit dem gleichen Geld wie jetzt nach Hause zu gehen. Das ist mit den von dir ausgeschlossenen Fachbereichen vermutlich auch außerhalb des Lehramts möglich, in den Gesellschaftswissenschaften wohl eher nicht.

    Mal eine ganz blöde Frage: Dürfen wir überhaupt so viele Schüler gleichzeitig beaufsichtigen?

    Ich erinnere mich, wenn das Stichwort "Aula" fällt, immer an mein Referendariat. Damals im Jahr 2010 hatten wir extremen Schneefall, so daß an einem Morgen nur versprengte Schüler und noch viel weniger Lehrer durchs Gebäude irrten. Damals habe ich die einzelnen Schüler in der Aula beaufsichtigt und prompt eine Breitseite von der Schulleitung bekommen, daß ich gar nicht mehr als 30 Schüler beaufsichtigen dürfe.

    Jede normale Hofaufsicht beaufsichtigt erheblich mehr Schülerinnen und Schüler gleichzeitig....

    Im ÖD vielleicht. Normale Arbeitgeber stellen zum 1. des Monats ein und zahlen am letzten Tag des Monats das erste Gehalt. Das ist dann auch kein "Abschlag" (warum zum Teufel auch?!), sondern das arbeitsvertraglich geschuldete Gehalt, abzüglich der gesetzlich festgelegten Einbehalte.

    Warum das im ÖD nicht funktioniert? Man kann nur spekulieren...

    Das meinte ich: auch bei "normalen Arbeitgebern" erhält man nicht gleich zu Beginn der Tätigkeit die Bezahlung, sondern zeitverzögert. Vermutlich habe ich mich da nicht deutlich ausgedrückt, sorry.

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