Beiträge von Seph

    Spannend, das scheint mal wieder so ein Bundesland-Ding zu sein. Ich meine, bei mir gab es erst einmal nur eine Bestätigung der Besetzungsentscheidung, dann die Amtsübertragung (ob das bereits eine Urkunde war oder nur ein Schreiben weiß ich gerade nicht sicher). Ernennungsurkunden gab es auf jeden Fall jeweils nach Ablauf der Probezeiten für das 1. und das 2. Beförderungsamt.

    Ich habe auch gerade nochmal im Nds. Schulrecht nachgeschaut. Zumindest für die Ernennungsurkunde kommen wirklich nur folgende Gründe in Frage:

    Aber vlt. sehe ich den Begriff "Urkunde" in dem Zusammenhang zu eng und nur im Sinne einer Ernennungsurkunde. Ich möchte nicht ausschließen, dass auch die Einweisung in eine andere Planstelle in Form einer Urkunde erfolgen kann...nur dann halt nicht als Ernennungsurkunde. Über sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    Für den Kollegen entsteht damit eine deutlich belastbarere Gesprächsgrundlage, um mit der SL mal drauf zu schauen, ob nicht doch die Arbeitsbelastung zu hoch ist. Das gilt umso mehr, wenn die Arbeitszeiterfassung auch in verschiedene Teilhandlungen differenziert erfolgt. Ich sehe auch die Missbrauchsgefahr eher nicht. Eine SL wird meist gut unterscheiden können, ob die hohe Belastung tatsächlich durch eine Vielzahl von Sonderaufgaben o.ä. besteht oder ob an bestimmten Stellen Potential zur Effizienzsteigerung besteht.

    Ich habe eine Kurzsichtigkeit von -2,5 Dioptrien auf beiden Augen und ich habe Sorge, dass der Amtsarzt deswegen sagen kann, dass ich nicht verbeamtet werden kann. Kann mir jemand sagen, wie sehr eine Sehschwäche sich negativ auswirken kann?

    Ein solcher Ausschluss mag ja für eine Pilotenausbildung nachvollziehbar sein, für die Tätigkeit als Lehrkraft stellt eine Kurzsichtigkeit mit -2,5 Dioptrien kein Verbeamtungshindernis dar.

    Das fragen sich auch eine ganze Reiher User, bei den paranoiden Äußerungen von einigen Usern, nicht nur dir, aber dir besonders viel. Du bist doch der zweite Nymphicus.

    Hier schießt du deutlich über das Ziel hinaus. Ich habe Nymphicus auch noch mit vielen Beiträgen in Erinnerung, in denen der Teufel an die Wand gemalt wurde. Das ist mit den Aussagen von Tom123 , der letztlich nur darauf hinweist, dass es diese Erkrankungswelle noch immer gibt und man nicht so tun muss, als wäre das durch, nicht zu vergleichen.

    Dass du hier eine andere Agenda verfolgst und es bereits als Zumutung empfindest, wenn andere (!) sich versuchen, zu schützen, hast du hinreichend deutlich gemacht.

    Naja, in Anbetracht einer in Kürze anstehenden Lehrprobe sollte das ziemlich schnell geschehen ;)

    Der Hinweis, zunächst einmal die Ziele der Stunde festzulegen und sich mit der Methodik der geplanten Texteinführung zu beschäftigen, bevor es an die Feinplanung gehen kann, ist mit Sicherheit zielführend.

    Fortbildung ist keine Arbeitszeit? Wenn wir einen pädagogischen Tag haben und uns den ganzen Tag fortbilden, machen wir Minusstunden?

    Wie du weiter oben lesen kannst, ist angeordnete Fortbildung sehr wohl Arbeitszeit (dein Beispiel), nicht angeordnete Fortbildung jedoch nicht.

    Es ist ein — gut gepflegtes — Märchen, dass Radwege der Sicherheit dienten. Das Gegenteil ist der Fall. Die gefürchteten und häufig tödlichen Rechtsabbiegeunfälle werden von unsinnigen Verkehrsführungen verursacht. Also zum Beispiel durch Rechtsabbiegespuren, die man links von Geradeausspuren (Radwege oder -streifen) anordnet.

    Und dann liegt das Problem bei den Radwegen? Meines Erachtens doch eher an den Autofahrern, die den Schulterblick vergessen....

    ich bin durchaus in der Lage auf „anwesende aufzupassen“ und gleichzeitig auf dem „Smartphone zu wischen“

    Das kann man sich einreden, aber die Anforderungen an eine Aufsichtsführung gehen doch etwas über die reine körperliche Anwesenheit hinaus. Aber wie immer gibt es hier keine scharfe Trenngrenze. Es wird wohl kaum was auszusetzen sein, wenn eine Aufsichtsperson einen kurzen Blick auf ihr Handy wirft, gleichwohl, wenn diese die gesamte Aufsichtszeit sich lediglich darauf konzentriert.

    Da bin ich mir inzwischen gar nicht mal mehr so sicher. Ich habe interessehalber mal den aktuellen Einstellungserlass für NDS herausgesucht und auch dort findet sich folgender Passus:

    Zitat

    Das Land Niedersachsen stellt aus Gründen der Sicherung der Unterrichtsqualität im Rahmen des Einstellungsverfahrens an allgemein bildenden Schulen keine Lehrkräfte ein, deren dauerhafte Nichteignung für eine Tätigkeit im Schuldienst bereits festgestellt wurde. Dies sind insbesondere Bewerberinnen und Bewerber,

    • die die Staatsprüfung bzw. die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter endgültig nicht bestanden haben,
    • die bereits einmal aus dem Schuldienst nach Feststellung der Nichtbewährung in der Probezeit entlassen wurden,
    • die vor Ende der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme für Lehrkräfte ohne eine Lehramtsausbildung oder einer entsprechenden Maßnahme im Schuldienst anderer Länder wegen Nichteignung entlassen wurden oder
    • deren befristeter Vertrag nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme wegen Nichteignung nicht entfristet wurde.
    • Ebenfalls wird nicht eingestellt, wer den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt nach § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVOLehr) vom 13.7.2010 (Nds. GVBl. S. 288; SVBl. S. 325), zuletzt geändert durch VO vom 25.3.2021 (Nds. GVBl. S. 164; SVBl. S. 239) – VORIS 20411 – nicht mehr mit einer Staatsprüfung erfolgreich abschließen kann.

    Auch hier findet sich keine Einschränkung auf ein endgültiges Nichtbestehen nur des entsprechenden Lehramtes und in der Einleitung ist gar die Zielstellung dieser Maßnahme konkretisiert.

    Ähm, der zitierte Passus bezieht sich allein auf Smartwatches und nicht auf Handys! Bezüglich Handys besteht zwar auch kein generelles Verbot (des Mitführens) von Handys, gleichwohl dürfen Schulen deren Nutzung sowohl räumlich als auch zeitlich einschränken. Daraus kann sich z.B. das von Humblebee erwähnte Ausweisen von Handyzonen in bestimmten Pausen ergeben.

    Ich denke derweil für die Sommermonate über ein Elektromotorrad nach. :gruebel:

    --> https://www.zeromotorcycles.com/de-de/model/zero-sr

    Mit dem Gedanken habe ich offen gestanden auch schon gespielt, war aber mangels Motorradführerschein eher bei den Rollern bis 45km/h. Da fehlen mir aber bisher jegliche Erfahrungen. Für deine Distanz kommt ein solcher Roller aber wohl auch nicht in Frage und die Rahmendaten des verlinkten Elektromotorrads sehen ja ganz vielversprechend aus.

    Hold my beer ;)

    Du läufst außer Konkurrenz, wenn ich mir u.a deine Urlaubsplanungen der letzten Jahre in Erinnerung rufe :victory:

    Die Gefahr der Falscheintragungen ist m.E. gar nicht so groß, da die Falscheintragung keine direkten Konsequenzen erzeugt. Sie löst z.B. keinen automatischen Anspruch an Ausgleich von Mehrarbeit aus, da diese gar nicht angeordnet war.

    Ja, NDS gehört dazu chilipaprika . Genauer gesagt, werden die freien Ausbildungsplätze nach Quoten vergeben:

    1. Schritt: Reservierung von 20% der Stellen für Fächer des dringenden Bedarfs

    2. Schritt: 55% nach bisher erbrachten Leistungen für das angestrebte Ausbildungsziel (Reihung nach Noten des Master of Education bzw. 1. STEX)

    3. Schritt: 35% nach Wartezeit

    4. Schritt: 10% für Härtefälle

    5. Schritt: Vergabe der Ausbildungsplätze; erst für Fächer des dringenden Bedarfs, danach alle anderen

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