Gesundmeldung vor den Ferien

  • Guten Morgen,

    ich bin momentan wegen eines Unfalls krank geschrieben. Meine Krankmeldung geht bis zum letzten Schultag in diesem Jahr und dauerte dann vier Wochen.

    Da ich im neuen Jahr wieder arbeiten kann, würde ich mich gerne schon am letzten Schultag wieder gesund melden. Ansonsten falle ich (wegen der dann sechswöchigen Dauer) in die BEM (Baden-Württemberg). Das will ich aber vermeiden, da nicht nötig.


    Da ich diesen Fall noch nie hatte: Wie läuft diese Gesundmeldung aus? Rufe ich einfach am letzten Schultag in der Schule an und sage, dass ich wieder gesund bin?! Brauche ich etwas Schriftliches vom Hausarzt? Muss ich sonst noch irgendwas beachten?

    Vielen Dank 🙏🏽

  • Kann sein, dass es de jure anders ist, aber bei uns ist man automatisch gesund, wenn man sich nach der Krankmeldung nicht weiterhin krank meldet.

  • Wenn die AUB des Arztes ebenfalls exakt bis zum letzten Schultag geht (was ich aus deinem Beitrag herauslese) musst du gar nichts machen. Dann endet deine Krankmeldung mit dem kommenden Dienstag, eh sei denn, du würdest eine Folgekrankmeldung einreichen.

    Sollte die AUB einmal länger ausgestellt sein als du tatsächlich krank bist, dann gibst du einfach am Vortag deiner Rückkehr an die Schule bekannt (Mail/Anruf, je nachdem, wie bei euch Krankmeldungen erfolgen), dass man dich ab dem Folge Tag wieder einplanen kann. Gesundmelden muss man sich genau genommen nicht mehr, deshalb musst du das auch nur machen, sollte der Arzt dich länger krankgeschrieben haben, als du das benötigst, damit man dich eben wieder einplanen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Unsere SL verlangt in einem solchen Fall (krank bis zu den Ferien) definitiv immer eine Gesundmeldung und sagt, dass sie sonst die Ferien mit als Krankenzeit dazurechnen muss!

    Daher meine Frage…


    Wie ich es jetzt aber aus den Antworten rauslese, scheint das aber gar nicht nötig oder sogar rechtens zu sein 😬, daher bin ich jetzt etwas überrascht…

  • Unsere SL verlangt in einem solchen Fall (krank bis zu den Ferien) definitiv immer eine Gesundmeldung und sagt, dass sie sonst die Ferien mit als Krankenzeit dazurechnen muss!

    Daher meine Frage…


    Wie ich es jetzt aber aus den Antworten rauslese, scheint das aber gar nicht nötig oder sogar rechtens zu sein 😬, daher bin ich jetzt etwas überrascht…

    Frag deine SL ganz freundlich, wo du das bitte nachlesen könntest. Wenn du noch im Ref oder in der Probezeit bist, dann verbinde die Frage vielleicht mit der Gesundmeldung, um dir Stress zu sparen (nicht weil dein SL recht hätte).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Auch wenn es keine rechtliche Pflicht gibt, könnte man nach längerer Erkrankung dem Ersuchen des Schulleiters nachkommen und anrufen, um mitzuteilen, dass man wieder einsatzbereit ist. Ich würde deswegen jetzt kein Fass aufmachen, aber generell mal den Personalrat ansprechen, dass die das offiziell klären.

  • Das ist vermutlich die pragmatische Lösung und beugt mit wenig Aufwand nachträglichem Ärger vor.

    Unsere SL verlangt in einem solchen Fall (krank bis zu den Ferien) definitiv immer eine Gesundmeldung und sagt, dass sie sonst die Ferien mit als Krankenzeit dazurechnen muss!

    Weder muss noch darf sie das. Wie gesagt: Die Krankheitsdauer ergibt sich automatisch aus der AU-Bescheinigung. Mit Auslaufen der AU gilt man automatisch als wieder dienstfähig. Die SL darf nicht einfach vom Gegenteil ausgehen und weiß das vermutlich selbst. Immer wieder erschreckend, mit welch ... ich bin versucht zu sagen "bösartigen"...Mitteln einzelne Schulleitungen so agieren. Zum Glück sind das Ausnahmen.

  • Unsere SL verlangt in einem solchen Fall (krank bis zu den Ferien) definitiv immer eine Gesundmeldung und sagt, dass sie sonst die Ferien mit als Krankenzeit dazurechnen muss!

    Da bin ich mir sehr sicher, dass deine SL die Ferien nicht mit dazurechnen darf! Wenn du gemäß einer AU bis zum Tag X krankgeschrieben bist, bist du doch automatisch ab dem auf Tag X folgenden Tag wieder arbeitsfähig. Egal, ob da nun Ferien sind oder nicht (Ferien sind ja schließlich "unterrichtsfreie Tage").

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Da bin ich mir auch sicher!


    Wo ich mir allerdings nicht sicher bin, ist folgender hypothetische Fall:

    Jemand ist vor den Ferien krank und wie oben beschrieben bis zum ersten Ferientag krank geschrieben, ist zwischendurch tatsächlich auch gesund und ist dann am ersten Schultag nach den Ferien aber auch wieder krank.

    Ist das dann wie an einem Wochenende, das zwischen einem kranken Freitag und einem kranken Montag liegt?

    Oder werden die Ferien nicht mitgezählt, weil die erste Krankmeldung ja am Ferienbeginn zu Ende war?

  • Wenn man sich klar macht, dass Ferien lediglich "unterrichtsfrei" und nicht "arbeitsfrei" sind, dann wird auch schnell klar, dass der Fall "bis zu Ferienbeginn krank" und "nach Schuljahresstart wieder krank" nicht so viel anders ist wie "in Kalenderwoche 4 krank und in Kalenderwoche 10 wieder krank" ist.

  • Es gibt keine Gesundmeldung.

    Für Rheinland-Pfalz: Es gibt Gesundmeldungen.


    Aus der "Orga Hand" Seite 9:


    "Die Wiederaufnahme des Dienstes ist – soweit irgend möglich – spätestens am Tage zuvor der Schule mitzuteilen, damit entsprechend disponiert werden kann. Im Falle einer Wiederaufnahme des Dienstes vor Ablauf der ärztlich verordneten Krankschreibung ist eine ärztliche Bescheinigung über die vorzeitige Arbeits- bzw. Dienstfähigkeit vorzulegen. Gesundmeldungen müssen auch für unterrichtsfreie Tage erfolgen."


    In Baden-Württemberg gibt es zumindest den Begriff auch: -> Schulamt Tübingen, Merkblätter Verwaltung

    Dort meint es wohl einem Meldung, welche die Schule abgeben muss. Vielleicht gibt's dazu aber auch noch etwas in irgendeiner Dienstordnung oder VwV?

  • Dort meint es wohl einem Meldung, welche die Schule abgeben muss.

    Sowas hab ich auch im Kopf, dass unsere Sekretärin mal meinte, sie müsse rückmelden, wenn ein kranker Kollege wieder gesund ist. Weiß es aber nicht sicher. Wenn man so rumgoogelt, ist es wohl nicht erforderlich und macht ja irgendwie auch keinen Sinn.

  • Sowas hab ich auch im Kopf, dass unsere Sekretärin mal meinte, sie müsse rückmelden, wenn ein kranker Kollege wieder gesund ist. Weiß es aber nicht sicher. Wenn man so rumgoogelt, ist es wohl nicht erforderlich und macht ja irgendwie auch keinen Sinn.

    Genau, sowas gibt es bei uns auch, eine "Dienstantrittsmeldung", aber da steht z.B. bei mir dann der erste Tag nach den Winterferien damals zum erstmaligen "Arbeitsantritt" drauf, obwohl ich ab dem zweiten Tag der Winterferien angestellt war und auch bezahlt wurde.

  • Wir müssen uns definitiv gesundmelden, spätestens morgens am Tag des Dienstantritts, unabhängig davon, ob dieser Tag der letzte Tag der Krankschreibung ist. Unsere Schulleitung (Hessen) erinnert uns regelmäßig wieder daran. Da man auch in den Ferien zum Dienst (Prüfungen o.ä.) herangezogen werden kann, gilt dies bei uns auch für den Tag vor den Ferien oder innerhalb der Ferien.

  • Genau, sowas gibt es bei uns auch, eine "Dienstantrittsmeldung", aber da steht z.B. bei mir dann der erste Tag nach den Winterferien damals zum erstmaligen "Arbeitsantritt" drauf, obwohl ich ab dem zweiten Tag der Winterferien angestellt war und auch bezahlt wurde.

    Eine Dienstantrittsmeldung ist ja auch etwas völlig anderes und hat mit einer "Gesundmeldung" rein gar nichts zu tun.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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