Beiträge von Seph

    Ich habe irgendwie den Eindruck, dass nicht wenige hier im Forum einen Großteil der Punkte in den vergangenen 2 Jahren im Corona-Unterforum gesammelt hatten. Aber das ist ja bereits in einem anderen Thread hinreichend kritisiert worden.

    fossi74 Respekt im Übrigen dafür, mit einem Thread über Punkte bereits mind. 18 weitere gesammelt zu haben :top:

    Da das oben vlt. etwas scharf formuliert war, versuche ich noch einmal aus einer anderen Richtung heranzugehen. Meiner Meinung nach liegt hier ein Missverständnis vor, welches durch die synonyme Verwendung sehr ähnlicher Begriffe - die aber nicht synonym sind - befeuert wird. Das MK ist uns dabei leider keine große Hilfe, da diese Verwechslungsgefahr geradezu heraufbeschworen wird.

    In Niedersachsen wird sehr genau zwischen den schriftlichen Leistungen und den mündlichen bzw. sonstigen fachspezifischen Leistungen und den zugehörigen Lernkontrollen unterschieden. Die schriftlichen Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen und teilen sich noch einmal auf in die bewerteten schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten bzw. Klausuren) und die nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten (z.B. vorbereitende Übungsklausuren). Nur die bewerteten schriftlichen Arbeiten sind für den Teilaspekt der schriftlichen Leistungen heranzuziehen.

    (vgl. u.a. RdErl. d. MK "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen").

    Möglicherweise setzt an der Unterscheidung zwischen bewerteten und nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten das Missverständnis an, man dürfe keine kurzen Tests bewerten. Die kurzen schriftlichen Lernkontrollen, die die KCs teilweise explizit erwähnen, gehören aber gerade nicht zum Teilbereich der schriftlichen Leistungen, sondern zu den sonstigen fachspezifischen Leistungen. Diese dürfen m.M.n. - und sollen laut KCs ja auch - zur Bewertung dieses Teilbereichs herangezogen werden. Sie dürfen hingegen nicht zur Bewertung der schriftlichen Leistungen dienen.

    Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten ist per Erlass geregelt, aber Tests darf man schreiben, so viel man möchte. Aber Achtung: Sie dürfen nicht zensiert werden. Zumindest in Niedersachsen. Ich weiß, dass sich viele Schulen darum nicht scheren, trotzdem ist das Zensieren eines Tests nicht erlaubt. Das hat mir die Rechtsabteilung der Schulbehörde bestätigt.

    Wie so oft: Das stimmt so pauschal nicht und mich würde wundern, wenn die Rechtsabteilung der Landesschulbehörde das in dieser Pauschalität bestätigt hätte. Dafür reicht bereits ein Blick in die Kerncurricula der einzelnen Fächer und Schulformen. In diesen ist jeweils - nicht einmal abschließend - beschrieben, welche Formen von Leistungen zu Beurteilung der Gesamtleistung herangezogen werden dürfen.

    Nur mal beispielhaft an den Kerncurricula für Mathematik:

    Zu sonstigen Leistungen (und andere fachspezifische Leistungen) zählen z. B.:

    (....)

    mündliche Überprüfungen und kurze schriftliche Lernkontrollen

    (....)

    Die Ergebnisse schriftlicher Lernkontrollen und die sonstigen Leistungen, die sich aus mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zusammensetzen, gehen zu etwa gleichen Teilen in die Zeugnisnote ein. Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z. B.:

    (...)

    Kurze mündliche oder schriftliche Überprüfungen (z. B. von Verfahren, Regeln und Routinen)

    (...)

    Im KC für die Sek I an Gesamtschulen wiederum fehlt ein solcher Passus tatsächlich. Auch dort wird aber darauf abgestellt, dass zu den sonstigen Leistungen z.B. das Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen gehört. Ich sehe keine Einschränkung, dass diese nur beobachtet und nicht auch individuell dokumentiert und eingereicht werden dürfen.

    Ergänzung: Auch das MK selbst spricht explizit von dieser Möglichkeit, auch bereits in der Primarstufe:

    Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch schriftliche und mündliche Hinweise der Lehrkraft gewürdigt. Hinzu kommen je nach Entwicklungsstand kurze schriftliche Lernkontrollen. Die Auswertung der Lernkontrollen bildet eine Grundlage für die Zeugnisse sowie für die weitere individuelle Förderung der Schülerin oder des Schülers.

    Ganz ausgeschlossen sind diese nicht und zumindest als Hilfen im Sinne von Nachteilsausgleichen habe ich das auch schon für Einzelschüler mehrfach durch (z.B. nachgewiesene Probleme am Handgelenk i.V.m. mit langem Schreiben). Für den flächendeckenden Einsatz sind noch einige Fragen weitgehend ungeklärt, was übrigens auch das Thema "Papierberge vermeiden" betreffen: So musste die am Notebook angefertigte Klausur ausgedruckt und unterschrieben werden, um die Dokumentenechtheit für beide Seiten sicherzustellen und die Klausurleistung damit gerichtsfest zu machen. Weitere ungeklärte Aspekte sind bisher:

    -> Lautstärkeproblem bei 20-30 Rechnern im Raum

    -> Chancengleichheit bei unterschiedlichen Geräteklassen

    -> Verwendete Software, Nutzung von Rechtschreibkorrekturen

    -> Sperren unerlaubter Hilfsmittel und Netzzugriff

    -> je nach Fach auch umständlichere Bedienung als die Nutzung von Papier: alles, was über einfache Textverarbeitung hinausgeht benötigt schon weitere Programmtabs, die aber kaum nebeneinander geöffnet sein können, während ich auf dem Tisch meinen Text, Schmierblätter, Skizzen, Taschenrechner usw. nebeneinander haben kann

    Sind unsere politischen Entscheider wirklich zu blöd in das entsprechende Gesetz reinzuschreiben, dass diese Steuerermäßigung 1:1 an den Endkunden weiterzugeben ist?

    Ist die Frage ernst gemeint oder siehst du wirklich nicht, dass das keinen Unterschied machen würde. Selbst wenn man festschreiben würde, dass diese Steuerermäßigung 1:1 weiterzugeben ist, erfolgt die Preisbildung des Produkts selbst noch immer am Markt. Offenbar ist die Nachfrage ja auch bei hohen Preisen noch groß genug, um die verfügbaren Mengen auch abzusetzen.

    Abgesehen davon halte ich eine Politik, die Preise über Steuermittel stützt für asozial. Damit werden letztendlich spekulationsgewinne aus Steuermitteln bezahlt. Sinnvoller wäre es m.E. die Preise für Energieträger und Lebensmittelgrundstoffe zu deckeln. Das kostet den Steuerzahler nix und hilft allen.

    Was die Deckelung von Preisen bringt, hat man bei der Mietpreisbremse wunderbar sehen dürfen. Im Energie- und Lebensmittelsektor wäre bei Festsetzung von Maximalpreisen bei gleichzeitig steigenden Bezugskosten schnell mit einer Verknappung des Angebots zu rechnen, es sei denn der Staat springt hier dann doch mit massiven Subventionen ein, wie es z.B. in der DDR für den Grundbedarf gehandhabt wurde.

    Damit ist es rechtlich faktisch eine Schulveranstaltung

    Nein, der Charakter einer Privatveranstaltung Veranstaltung, die privat organisiert und durchgeführt wird, bleibt auch bei Einladung von Lehrkräften gewahrt.

    Hinweis: Der Begriff Privatveranstaltung ist noch einmal enger gefasst, was z.B. lizenzrechtliche Fragestellungen wie GEMA-Gebühren oder haftungsrechtliche Fragestellungen rund um das Sicherheitskonzept usw. berührt.

    Der Dienstweg über den Tisch der SL ist bei Bewerbungen auf Beförderungsstellen an anderen Schulen i.d.R. nicht einzuhalten, sondern die Bewerbung direkt bei der zuständigen Behörde einzureichen. Man sollte sich aber auch darüber im Klaren sein, dass diese früher oder später die Personalakte anfordern wird und nicht selten bestehen zwischen den zuständigen Personen (in NDS die Dezernenten) und den Schulleitungen direkte Kontakte, sodass die eigene SL so oder so schnell von der Bewerbung erfahren wird. Insofern kann man da auch gleich mit offenen Karten spielen.

    Ich kann als Mathelehrerin, wenn ich mir einfache Statistiken anschaue, da in Zukunft nicht viel Hoffnung sehen.

    Auch eins der interessanten "Argumentationsmuster", denen man immer mal wieder begegnet ist der Verweis auf "die Statistiken". Als Mathematiker interessiert mich da doch vor allem erst einmal welche Statistiken konkret gemeint sind und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden (und überhaupt werden können). Daher bitte ich hier um Konkretisierung.

    Alasam

    Das ist in der bisherigen Praxis doch problemlos. Der §265a StGB verlangt zum Einen eine vorsätzliche Handlung und zum Anderen einen Vermögensschaden. Bei Fällen wie "Ticket vorhanden, abstempeln vergessen" oder "Dauerticket zu Hause vergessen" ist der Tatbestand gerade nicht erfüllt. Auch ist bei einmaligen "erwischt werden" kaum von Vorsatz auszugehen bzw. wäre ein solcher vor Gericht sehr schwer zu beweisen. Auch deswegen wird häufig auf Strafanzeige verzichtet und nur das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Anders sieht das bei notorischen Schwarzfahrern aus, gegen die man auf diese Weise eine Handhabe hat.

    Was ist dabei ergaunert? Ein 9€-Ticket ist gültig für tägliche Fahrten einer Person für einen Monat, also 30 Personenfahrtage. Wenn eine Person davon nur 20 in Anspruch nimmt, warum soll eine andere Person nicht die restlichen 10 in Anspruch nehmen?

    Es entsteht doch dadurch keinerlei Schaden.

    Die Betrachtungsweise ist falsch. Das 9€-Ticket ist gerade keine übertragbare 30er-Tageskarte, sondern berechtigt nur genau die eine eingetragene Person, 1 Monat lang den ÖPNV zu benutzen. Die Nutzung durch eine andere Person ist laut Beförderungsbedingungen ausgeschlossen, das Fahren ohne gültiges Ticket eine Straftat.

    Doof nur, dass die, die es am dringensten brauchen, keine oder kaum Steuern zahlen, ergo auch nix zurückkriegen ("Mobilitätspauschale" mal weggelassen).

    Merke: Steuerabsetzbarkeit = Klientelpolitik für Besserverdiener.

    Den Punkt kann ich gut nachvollziehen und spricht wirklich gegen diese Lösung, danke! Mich wundert halt, dass so pauschal die auch private Nutzung von Kraftfahrtzeugen weiter subventioniert wird...ok, inzwischen wohl v.a. die "arme" Mineralölindustrie. Das 9-Euro-Ticket hat tatsächlich den Vorteil, auch diejenigen mitzunehmen, die du angesprochen hast. Bin mal gespannt, wie es mittelfristig weitergehen soll mit Nutzung, Finanzierung und Kosten des ÖPNV.

    In NRW wäre es keine Mehrarbeit. Wenn das mündliche Abitur beispielsweise auf den freien Tag einer Teilzeitkraft fällt und man 8 Stunden als Protokollant eingesetzt wird, ist das ärgerlich, aber leider unbezahlte Dienstpflicht

    Wie Karl-Dieter bereits richtig bemerkt hat, stimmt das nicht, auch wenn das hier im Forum immer wieder zu lesen und in Kollegien immer wieder zu hören ist. Wir werden gerade nicht nur für Unterricht bezahlt, sondern unsere Dienstpflichten - für die wir sehr wohl bezahlt werden - umfassen eben u.a. auch die Teilnahme an Besprechungen, die Beratung von Eltern und Schülern, die Durchführung von Schülerfahrten oder eben auch die Mitwirkung an Prüfungsverfahren.

    Smiley e.V. kam mir spontan auch gerade, Palim war schneller ;) Elternabende mit ihnen zusammen hatte ich noch nicht, dafür aber sehr gute Erfahrungen in der Arbeit mit Klassen. Ich denke aber auch, dass das eher nicht in die Auftaktveranstaltungen gehört, sondern für sich genommen bereits eine abendfüllende Veranstaltung wäre.

    Wir haben das an der weiterführenden Schule oft so gehandhabt, dass wir tagsüber mit Klassen Mediennutzung mit Chancen und Risiken über externe Kräfte thematisiert haben (wie gesagt: gute Erfahrungen mit Smiley e.V.) und dann noch einmal eine zeitnahe Abendveranstaltung für interessierte Eltern konkret zu diesem Thema angeboten haben. Damit erreicht man dann zwar nicht alle Eltern, das lässt sich rudimentär aber durch einen Info-Elternbrief vorab etwas auffangen.

    @Der Pirol

    Ich finde das echt bemerkenswert. Der TE fragt nach Ideen für Einstiege in die Stunde, eine Mathe-Lehrkraft antwortet darauf ganz konkret und nachvollziehbar und du wirfst der Lehrkraft einfach mal eben

    Ich frage deswegen, weil du schnell dabei bist, Tips aus dem hohlen Bauch heraus zu geben, ohne dass dahinter Fachwissen steckt.

    vor. An diesem Beitrag ist so gar nichts rein sachlich.

    Im Übrigen ging es hier im Thread um den Austausch von Ideen und nicht um fertige Stundenentwürfe. Die anfragende Lehrkraft wird mit ihrer didaktischen Expertise aus diesen Ideen passend für ihre Lerngruppe selbst etwas zusammenstricken können.

    PS: Der Vorschlag, konkret mit haptischem Material (Würfelnetze, selbst gebastelte Würfel...) zu arbeiten, ist gerade mit Kindern mit Förderbedarf sehr zielführend. Mir ist völlig unklar, worauf sich deine Kritik hieran eigentlich bezieht und was dich zu o.g. Vorwürfen führt.

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