Wofür nutzt ihr die Lehrer-Ipads

  • Wir haben sowohl iPad als auch Notebook bekommen. Was jetzt noch fehlt sind Peripheriegeräte. Ich bräuchte dringend eine Maus, eine externe Tastatur und einen Monitor.

  • Wir erhielten vor Jahren ein Tablet, dass ich immer noch gerne verwende und jetzt ein Convertible mit viel Zubehör. Ich benötige tatsächlich nichts weiteres mehr.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • In NRW? Dann hat der Schulträger aber ordentlich draufgelegt, 500 EUR war ja die Grenze, 10% davon Schulträgeranteil. Alles dadrüber müsste der Schulträger voll zahlen.

    Ja, ist NRW. Regierungsbezirk Köln.

  • An meiner Schule bekommt jede Lehrkraft ein MacBook und ein Ipad zur Verfügung gestellt. Arbeitsplätze mit Desktop-PCs gibt es im Schulhaus zur genüge. Jedes Klasenzimmer ist mit Wlan. Doku-Kamera, Laptop und digitaler Tafel ausgestattet. Sukzessive wurden die SuS mit Ipads ausgestattet. In 2 Jahren haben wir 100% der ca. 700 SuS mit Ipads versorgt. Als Schulleitungsmitglied habe ich einen Laptop, ein MacBook, ein Ipad und einen PC mit zwei großen Bildschirmen zur Verfügung. Ich bin an einer beruflichen Schule in BW. Viel mehr geht an digitaler Ausstattung soweit ich es sehe nicht.

  • An meiner Schule bekommt jede Lehrkraft ein MacBook und ein Ipad zur Verfügung gestellt. Arbeitsplätze mit Desktop-PCs gibt es im Schulhaus zur genüge. Jedes Klasenzimmer ist mit Wlan. Doku-Kamera, Laptop und digitaler Tafel ausgestattet. Sukzessive wurden die SuS mit Ipads ausgestattet. In 2 Jahren haben wir 100% der ca. 700 SuS mit Ipads versorgt. Als Schulleitungsmitglied habe ich einen Laptop, ein MacBook, ein Ipad und einen PC mit zwei großen Bildschirmen zur Verfügung. Ich bin an einer beruflichen Schule in BW. Viel mehr geht an digitaler Ausstattung soweit ich es sehe nicht.

    Das ist ein Traum.

    :verliebt:

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Wir haben sowohl iPad als auch Notebook bekommen. Was jetzt noch fehlt sind Peripheriegeräte. Ich bräuchte dringend eine Maus, eine externe Tastatur und einen Monitor.

    Wow! Was für ein Luxus!!! Das wäre ja ideal. Wir durften aber weder auswählen, noch haben wir 2 Geräte bekommen. Von den Peripherie Geräten ganz zu schweigen.....

  • An meiner Schule bekommt jede Lehrkraft ein MacBook und ein Ipad zur Verfügung gestellt. Arbeitsplätze mit Desktop-PCs gibt es im Schulhaus zur genüge. Jedes Klasenzimmer ist mit Wlan. Doku-Kamera, Laptop und digitaler Tafel ausgestattet. Sukzessive wurden die SuS mit Ipads ausgestattet. In 2 Jahren haben wir 100% der ca. 700 SuS mit Ipads versorgt. Als Schulleitungsmitglied habe ich einen Laptop, ein MacBook, ein Ipad und einen PC mit zwei großen Bildschirmen zur Verfügung. Ich bin an einer beruflichen Schule in BW. Viel mehr geht an digitaler Ausstattung soweit ich es sehe nicht.

    Wenn ich das lese, könnte ich heulen!!! Wir arbeiten mit Kreidetafeln und OHP. Die Schüler haben gar kein Gerät, die Lehrer nur Ipads.

  • Wenn ich das lese, könnte ich heulen!!! Wir arbeiten mit Kreidetafeln und OHP. Die Schüler haben gar kein Gerät, die Lehrer nur Ipads.

    Ich bin doch immer wieder erstaunt, wie unterschiedlich die Bedingungen in den Schulen so sind - scheinbar völlig unabhängig vom Bundesland, sondern vlt. eher vom einzelnen Sachkostenträger? Wenn man noch gezwungen ist, mit Kreidetafeln und OHP zu arbeiten und die Schüler keine Geräte haben, sind Tablets für Lehrkräfte nicht gerade der entscheidende Schritt zur Digitalisierung.


    Wir können diese bei flächendeckendem WLAN, digitalen Tafeln in allen Räumen, auf die sich die Tablets problemlos aufschalten lassen und schülereigenen Geräten hingegen gut nutzen. Ich weiß gar nicht mehr, wann ich das letzte Mal einen OHP gesehen habe....ich glaube verstaubt in einer Ecke des Schulkellers.


    Ich drücke dir die Daumen, dass sich das bei euch auch zügig ändert...wenigstens in einigen Räumen.

  • An meiner Schule bekommt jede Lehrkraft ein MacBook und ein Ipad zur Verfügung gestellt. Arbeitsplätze mit Desktop-PCs gibt es im Schulhaus zur genüge. Jedes Klasenzimmer ist mit Wlan. Doku-Kamera, Laptop und digitaler Tafel ausgestattet. Sukzessive wurden die SuS mit Ipads ausgestattet. In 2 Jahren haben wir 100% der ca. 700 SuS mit Ipads versorgt. Als Schulleitungsmitglied habe ich einen Laptop, ein MacBook, ein Ipad und einen PC mit zwei großen Bildschirmen zur Verfügung. Ich bin an einer beruflichen Schule in BW. Viel mehr geht an digitaler Ausstattung soweit ich es sehe nicht.

    Glückwunsch für die geniale Ausstattung an deiner Schule. Luxus pur, aber da zeigt sich natürlich mal wieder die Misere an deutschen Schulen. Wir kloppen uns jeweils 15 Klassen um 4 Beamer. Von Doku-Kamera....eine hab ich mal gesehen (ca. 950 Schüler), mal abgesehen. Die Lehrerinnen und Lehrer wurden mit Laptops ausgestattet, für die Schüler haben wir I-Pads zur Verfügung. Ist natürlich im Unterricht toll zu kombinieren. Eine handvoll Klassenräume haben dann auch mal ein Smartboard, aber eben nicht die normalen Klassenräume. Ich will mich nicht "direkt" beschweren, die Dinge sind halt so wie sie sind, aber es ist doch einfach bescheuert, dass wohl einige Schulen mit technischen Geräten überschüttet werden und bei anderen noch die Overheadprojektoren genutzt werden müssen, weil man auch mal nicht jede Stunde einen Beamer zur Verfügung hat.

  • Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole... Das stimmt so nicht. Die Leihgeräte sollen nicht ausschließlich für die Durchführung von digitalem Unterricht genutzt werden.

    Siehe dazu mein Post von gestern:

    Liebe Humblebee,

    du bist Beamtin des Landes Niedersachsens. Das Land hat per Erlass sehr deutlich gemacht, wofür die Geräte eingesetzt werden dürfen. Dazu gehört auch die Vor- und Nachbereitung digitalen Unterrichtes. Es wird aber auch eindeutig gesagt, dass die Speicherung Personenbezogener Daten auf diesen Geräten nicht vorgesehen ist. Das habe ich die auch schon mehrfach verlinkt. Das hat auch nichts mit iPad zu tun, sondern es ist generell für die Geräte nicht vorgesehen. Es ist ja super, wenn euer Schulträger/Schulleitung das anders handhabt. Es ist aber nicht mit den Vorgaben des Landes konform. Und genau darum ging es hier: Die Speicherung von Schülerdaten ist auf dem Gerät nicht zulässig. Deswegen kann ich es nicht als einziges Dienstgerät für meine tägliche Arbeit nutzen.

  • Die Speicherung von Schülerdaten ist auf dem Gerät nicht zulässig. Deswegen kann ich es nicht als einziges Dienstgerät für meine tägliche Arbeit nutzen.

    Die Speicherung erfolgt schlicht - wie auch bei beantragter Nutzung privater Geräte oder bei Nutzung der in der Schule vorgehaltenen Geräte - auf der schuleigenen Plattform mit internem Server. Genau so ist es im Übrigen in der Mustervereinbarung über die Leihe eines mobilen Endgeräts auch vorgesehen.


    PS: Deine Aussage ist im Übrigen nicht ganz korrekt. Die Handreichung "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder" spricht hier von:


    Sämtliche Dokumente insbesondere aber personenbezogene Daten sollen - soweit möglich - auf dem schuleigenen Server gespeichert werden. (...) Alternativ wird den Lehrkräften die regelmäßige Sicherung der dienstlich verarbeiteten Daten ggf. auf einem externen verschlüsselten Speichermedium empfohlen. Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen.

    Eine "Soll"-Vorschrift räumt im Verwaltungsrecht nur einen eingeschränkten Ermessenspielraum ein, im Regelfall bindet diese also stark. Die hier zulässige Ausnahme wird bereits aufgezeigt: sollte wider Erwarten noch keine entsprechende interne Plattform vorhanden sein, so ist ausnahmsweise auch die Speicherung auf dem Gerät erlaubt. Die Klausel "ist nicht vorgesehen" beschreibt gerade, dass dies nicht der Regelfall sein darf, normiert aber gerade kein generelles Verbot. Im Regelfall sollten die Schulen inzwischen aber aus dem Digitalpakt entsprechende Infrastruktur haben und dann ist diese natürlich zu nutzen.

  • Das Problem an der ganzen Sache ist doch, dass schuleigene Plattformen, Server etc. an der Mehrheit der (Grund)schulen nicht existieren. Die gibt es in der Praxis nur an den weiterführen Schulen. (Ja, es gibt auch Grundschulen mit iserv etc.. Das ist aber deutlich die Minderheit).


    Laut Medienberater des Landes bedeutet "soll", dass in Einzelfällen personenbezogene Daten gespeichert werden dürfen, wenn es keine Alternative gibt das Gerät sonst zu nutzen. Er hat beispielsweise auf die Anmeldung beim App-Store hingewiesen. Die Speicherung von Schülerdaten ist aus ihrer Sicht eigentlich immer unzulässig, da es immer andere Alternativen gibt.


    Dazu kommt, dass wenn du personenbezogene Daten auf deinem Endgerät speichern möchtest, es als privates Endgerät gilt und der entsprechende Erlass wieder gilt. Dort steht dann:

    Die Speicherung personenbezogener Daten auf dem Festspeicher privater mobiler Endgeräte (Smartphones und Tablets) ist nicht zulässig. Das Speichern und Anzeigen personenbezogener Daten in Clouds oder über Applikationen von Fremdanbietern ist zulässig, wenn zuvor mit diesen einen Auftragsverarbeitungsvertrag i. S. von Artikel 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen wurde. Für den Fall, dass im Rahmen einer Auftragsverarbeitung eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt, sind die Artikel 44 bis 49 DSGVO
    einzuhalten.

    D.h. die fast überall gekauften iPads sind dann raus. Aber selbst wenn ich einen Laptop habe, müsste ich noch einiges in Sachen Datensicherheit etc. beachten. Warum muss ich das als Lehrkraft einem dienstlich zur Verfügung gestellten Gerät? Das haben andere Bundesländer auch besser gelöst. Nur letztlich ist auch die Bund-Länder Vereinbarung für uns vollkommen irrelevant, weil nur die Vorgaben des Landes zählen ...

  • Liebe Humblebee,

    du bist Beamtin des Landes Niedersachsens. Das Land hat per Erlass sehr deutlich gemacht, wofür die Geräte eingesetzt werden dürfen. Dazu gehört auch die Vor- und Nachbereitung digitalen Unterrichtes. Es wird aber auch eindeutig gesagt, dass die Speicherung Personenbezogener Daten auf diesen Geräten nicht vorgesehen ist. Das habe ich die auch schon mehrfach verlinkt. Das hat auch nichts mit iPad zu tun, sondern es ist generell für die Geräte nicht vorgesehen. Es ist ja super, wenn euer Schulträger/Schulleitung das anders handhabt. Es ist aber nicht mit den Vorgaben des Landes konform. Und genau darum ging es hier: Die Speicherung von Schülerdaten ist auf dem Gerät nicht zulässig. Deswegen kann ich es nicht als einziges Dienstgerät für meine tägliche Arbeit nutzen.

    Liebe/r Tom,

    zusätzlich zu dem, was Seph bereits schrieb, möchte ich dich auffordern, meine Posts richtig zu lesen! Ich habe überhaupt nichts zur Speicherung personenbezogener Daten geschrieben - auch wenn du darauf ständig herumreitest -, sondern es ging lediglich um die Vor- und Nachbereitung von Unterricht mit Hilfe der Dienstgeräte als auch die Durchführung des D. U. (da du geschrieben hattest, dass die Geräte uns nur für die Durchführung des Digitalunterrichts zur Verfügung gestellt wurden). Und noch einmal: Hier hat das Land eindeutig geschrieben (und meine Schulleitung hat sich dessen noch einmal beim MK rückversichert!), dass auf diesen Geräten nicht nur der digitale Unterricht durchgeführt werden darf, sondern wir darauf sämtlichen Unterricht in Form digitalen Unterrichts vor- und nachbereiten und natürlich auch durchführen dürfen, egal ob dieser dann im "Homeschooling" oder als Präsenzunterricht durchgeführt wird.

    Hierzu noch ein letztes Mal der Auszug aus der bereits genannten Richtlinie - "gefettete" Teile von mir (https://digitaleschule.nieders…te_fuer_Lehrkraefte.pdf):

    "Ziel dieser Fördermaßnahme ist der Einsatz schulgebundener digitaler Endgeräte durch Lehrkräfte. Hiermit soll kurzfristig ermöglicht werden, mobile Endgeräte als Teil der im Rahmen des DigitalPakts geförderten schulischen Infrastruktur flexibel für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen zu nutzen, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet."

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Liebe/r Tom,

    zusätzlich zu dem, was Seph bereits schrieb, möchte ich dich auffordern, meine Posts richtig zu lesen! Ich habe überhaupt nichts zur Speicherung personenbezogener Daten geschrieben - auch wenn du darauf ständig herumreitest -, sondern es ging lediglich um die Vor- und Nachbereitung von Unterricht mit Hilfe der Dienstgeräte als auch die Durchführung des ...

    Da hast du auch vollkommen Recht. Für mich zählte dazu auch die Vor- und Nachbereitung. Es ging halt um die Abgrenzung zu den anderen Dingen, die wir Lehrkräfte auch noch außerhalb von Unterricht machen müssen.


    Du hattest mich ja zitiert. Und da ging es um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Und dass die gerade nicht erlaubt ist. Das ist etwas verwirrend, wenn es dir nur um die Vor- und Nachbereitung geht. Das löst natürlich das eigentliche Problem nicht, wo/wie ich Zeugnisse oder Gutachten schrieben, wie ich meine Noten speichere oder dass ich noch nicht mal ein Foto/Video trotz Erlaubnis der Eltern von den Schülern mit dem Gerät aufnehmen darf. Da hilft es mir nur wenig, dass ich meine digitalen Unterricht auch digitale vorbereiten darf. Denn darum geht es letztlich. Das Geräte ist im weiten Sinne für den digitalen Unterricht und nicht als Arbeitsgerät für die Lehrkräfte.

  • Du hattest mich ja zitiert. Und da ging es um die Verarbeitung personenbezogener Daten.

    Langsam wird's spooky, finde ich... Hast du meinem Post Nr. 255 vom 17.05. irgendwie falsch gelesen oder verwechselst du da etwas? Ich habe dich doch dort überhaupt nicht hinsichtlich "personenbezogener Daten" zitiert. Dein einziger Satz, den ich in dem Beitrag zitiert habe, lautete: "Die sollen für die Durchführung von digitalen Unterricht genutzt werden." Und auch in meinem Beitrag Nr. 228 vom 16.05. wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit keinem Wort erwähnt; weder in meinem Post noch in deinen Zitaten, die ich dort eingefügt habe (auch dort hatte ich mich nur auf die Unterrichtsvorbereitung bezogen).

    Blättere doch bitte mal die paar Seiten zurück und lies' diese beiden Beiträge von mir noch einmal nach, bevor du hier weitere Verwirrung stiftest!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

Werbung