Beiträge von Seph

    Ich will nicht ausschließen, dass es auf Ebene der regionalen Behörden Interpretationshinweise von Seite einzelner Dezernenten an die betreuten Schulen dazu gab. Ich musste an anderer Stelle schon feststellen, dass es da zwischen den Regionalabteilungen und auch zwischen einzelnen Dezernenten durchaus Uneinigkeit in einigen Punkten gibt.

    Die niedersachsenweit bindenden (Mindest-)Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitszeit gibt aber nun einmal die zitierte ArbZVO-Schule wieder, die sich natürlich an die Nds. ArbZVO anlehnt. Darüber hinaus gibt es noch Erlasse, die den Einsatz von Tarifbeschäftigten und von Lehrkräften an Internatsschulen sowie für Teilzeitbeschäftigte genauer regeln.

    (vgl. https://www.rlsb.de/themen/lehrkra…itszeitregelung)

    War das vielleicht eine interne Dienstvereinbarung, wie sie durchaus zwischen Personalrat und Schulleitung an manchen Schulen existiert? Einen solchen Korridor festzulegen, ist durchaus für beide Seiten sinnvoll und schafft einen gewissen Planungskorridor, während gleichzeitig einfacher gewährleistet wird, dass der Zielbereich von +/- 40 Stunden nicht überschritten wird.

    Hier dürfte §4 Abs. 2 Nds. ArbZVO-Schule einschlägig sein. Demnach kann die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft aus dienstlichen Gründen wöchentlich um bis zu vier Stunden über- oder bis zur Hälfte unterschritten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Mehr- und Minderzeiten am Schuljahresende den Umfang von 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Insofern gibt es also relativ viel Spielraum, auch bei der Anrechnung von "Negativstunden". Das können je nach Unterrichtseinsatz in Einzelwochen, in denen Klassen in Praktika, auf Klassenfahrt o.ä. sind, also durchaus bis zu ca. 12 Stunden sein.

    Der Ausgleich wiederum darf auch nicht so gestaltet werden, dass zulässige Höchstarbeitszeiten überschritten werden. Man kann also nicht eine Lehrkraft in einer Woche nur hälftig beschäftigen und diese Fehlstunden gleich in der nächsten Woche komplett ausgleichen lassen.

    Ich glaube nicht, dass man per se ein Recht darauf hat, zu wohnen wo man will, da das im Extremfall dazu führen würde, dass es Orte gibt, wo jeder wohnen will, und Orte, wo niemand wohnen will.

    Das sieht unser Grundgesetz in Art. 11 zum Glück anders als du....

    Bzgl. Elternzeit: Da gibt es doch dann die Regelung, dass die eben NICHT genau im Anschluss an die Ferien genommen werden darf? Der Abstand zu den Ferien soll doch immer der Dauer der Ferien entsprechen?

    Wenn es nachvollziehbare Sachgründe gibt, die Elternzeit nah an den Ferien zu beginnen oder zu beenden (z.B. Elterngeldbezug auf Basis voller Lebensmonate), dann ist das auch zulässig. Bei der genannten Regelung handelt es sich eher um eine Verfahrensvorschrift, um eine rechtsmissbräuchliche Nutzung der Terminierung von Elternzeit zu verhindern, die so aber nicht als zwingende Regel existiert. Mir ist bislang zumindest ein Urteil aus NDS bekannt, in dem eine Beamtin einen Elternzeitraum kurz vor den Sommerferien enden und direkt danach einen weiteren Abschnitt aufnehmen wollte, was das Gericht als rechtsmissbräuchlich erkannt hat.

    Du darfst dir das auch nicht zu einfach vorstellen. Ich finde auch, dass Seph da etwas naiv ist. Es hängt natürlich viel von den Begebenheiten vor Ort ab und wie flexibel du selber bist. Wenn du beispielsweise in einer kleinen Fachschaft arbeitest und einen Leistungskurs übernehmen muss, sind die Bänder/Zeiten in Regel fest.

    Sorry, aber spätestens wenn ich hier naiv genannt werde, muss ich etwas deutlicher werden: Dieses Urteil finde ich unglaublich vermessen. Wir reden hier noch immer von nds. Gymnasien, die eine gewisse Mindestgröße haben und mit dem System, in dem du arbeitest, nicht vergleichbar sind. Im Übrigen ist es - neben vielen anderen Dingen - genau mein Job, solche Planungen durchzuführen. Ist dir der zeitliche Ablauf von Unterrichtseinsatz, Kurs- und Leistenplanung überhaupt bewusst?

    Die Bänder sind, anders als von dir hier dargestellt, zum Zeitpunkt der Unterrichtsverteilung gerade noch nicht auf feste Zeiten gelegt. Wenn ich weiß, dass ich für einen bestimmten Leistungskurs nur 3 Lehrkräfte habe, dann schaue ich bereits beim Belegen der Leisten auf mögliche Kollisionen und nicht erst, wenn es zu spät ist. Der Rest sind Binsenweisheiten, die hier kaum zur Diskussion beitragen. Eine Klassenlehrerschaft stellt an Gymnasien kaum ein Hindernis in der Leistenbelegung dar, da man selten mehr als 6-8 Stunden in der eigenen Klasse eingesetzt ist und gerade Sek I-Klassen ziemlich frei auf den Leisten verschiebbar sind.

    Und ja: wenn das ganze Kollegium Freitag frei haben will, geht das natürlich nicht. In der Praxis lassen sich die meisten Wünsche aber problemlos umsetzen, auch wenn dann die ein oder andere "Klappstunde" entstehen kann.

    Dass ich dein Urteil vermessen finde, hängt im Übrigen auch mit der Argumentationsstragie zusammen. Wir haben bereits weiter oben festgestellt, dass Wünsche zu berücksichtigen sind, wenn dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. Diese müssen aber bereits relativ gravierend sein. Nun stellst du meine Aussage als "naiv" dar und nennst letztlich auch nur Gründe, die eventuell unter ganz schlechten Umständen zu "dringenden dienstlichen Gründen" der Versagung einzelner Zeitwünsche führen.

    Das Entscheidende ist aber: die Schule hat grundsätzlich Zeitwünsche zum Zweck der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu berücksichtigen und diese nicht pauschal abzulehnen.

    Das verstehe ich durchaus :)

    Es gibt auch eine Handreichung zu dem Gesetz und dort steht dann, dass die dienstlichen Gründe dringend sein müssen, also die Gründe so sein müssen, dass sie eine fehlende Betreuung eines Kleinkindes überwiegen…allgemeine organisatorische und langfristig Plantage Begebenheiten (Personalmangel allgemein) sollen demnach nicht geltend gemacht werden können…

    Genau das ist das Entscheidende und wird gerne manchmal "vergessen".

    Nein, es gibt keinen Anspruch. Es gibt ja Einrichtungen, die ab 7Uhr geöffnet sind und du kannst ja einen 45-Stunden-Platz in Anspruch nehmen. (Arbeitszeit Plus Wegzeit)

    Das heißt nicht, dass es nicht Schulen gibt, die das ermöglichen!

    Ich bin zwar aus NRW, aber kann mir nicht vorstellen dass es bei euch anders geregelt ist.

    Ganz so einfach ist es dann doch nicht. @Schlaubi Schlau hat bereits vollkommen richtig §5 NGG zitiert. Eine vollkommen analoge Regelung habt ihr mit §13 Abs. 1 LGG NRW ebenfalls. Darüber hinaus greifen auch allgemeine Fürsorgepflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten.

    Du hast das Kernproblem aus deiner Sicht schon gefunden: "soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.

    Das ist zwar tatsächlich das Kernproblem, rechtfertigt aber noch keine pauschal ablehnende Haltung des grundlegenden Ersuchens um Vereinbarkeit der Arbeitszeiten mit der Familie. Es muss schon eine gewisse Hürde der "Nichtmachbarkeit" erreicht sein, um dringende dienstliche Belange berührt zu sehen. Um das mal etwas konkreter zu machen:

    Als Lehrkraft am Gymnasium hat @Schlaubi Schlau ein Deputat von 23,5 Unterrichtsstunden bei einer Vollzeitstelle. Wenn nun lediglich an 2 Tagen ein Beginn erst zur 2. Stunde ersucht wird, dann fallen von etwa 40 Stundenslots in der Woche lediglich 2 aus. Es wird dem Stundenplaner zuzumuten sein, in der Einsatzplanung 22-24 Unterrichtsstunden in 38 Slots unterzubringen.

    Eine Grenze ist andererseits sicher überschritten, wenn eine Aufstellung kommt wie "Jeden Tag außer Montage erst zur 3. Stunde und bitte am Mittwoch kein Unterrichtseinsatz". Die damit verbundene Reduzierung auf der Einsatzmöglichkeit auf nur noch etwa 26 Slots für 22-24 Stunden dürfte kaum möglich sein. Dem werden dann wirklich dringende dienstliche Belange entgegenstehen. Das gleiche gilt für Termine am vorab bekannten "Konferenz- und Besprechungstag", sofern die Schule einen solchen festlegt.

    CDL Natürlich kann ich das gerne teilen (siehe Anhang). Ich habe mich da vor einigen Jahren auch an verschiedenen Schulen umgeschaut und auch Raster ähnlich wie das von Joker13 vorgestellte ausprobiert, welches ich schön strukturiert finde. Einige Schulen schlüsseln das noch weiter auf und geben dann noch Verteilungsschlüssel für die Einzelbereiche an, was ich aber für unnötig kompliziert und wenig handhabbar halte.

    Die bisher besten Erfahrungen - gerade auch für die Selbsteinschätzung der Schüler - habe ich mit der im Anhang zu sehenden Liste gemacht, die über die Notenbereiche hinweg mit vergleichbaren, aber wenig Items auskommt. Sowohl für mich als auch für die Schüler selbst ist im Laufe einer Unterrichtsreihe gut beobachtbar, ob die einzelnen z.B.

    -> den Unterrichtsstoff stets beherrschen und anderen sicher erklären können oder nur einfache Inhalte im Wesentlichen wiedergeben können, was auch bei hoher Quantität eben nur ausreichende Fachleistungen sind.

    -> Problemstellungen eigenständig oder mit Hilfe (ganz/teils) oder gar nicht lösen können

    usw.

    Nicht geeignet ist das Raster für Versuche, die Leistungen auf Basis von Einzelstunden zu beurteilen. Das halte ich aber wie gesagt für ohnehin nicht möglich. Natürlich kann und sollte man sich im Hintergrund kurze Notizen in den Stunden machen, ob jemand gerade mal eine entscheidene Idee mit eingebracht hat, die heutigen Übungen sicher/ mit kleinen Hilfestellungen / gar nicht geschafft hat usw.

    Präsenz als wichtigen Faktor im Umgang mit Jugendlichen lässt sich über so viel mehr erreichen als über die Körpergröße, sodass diese in der Praxis nahezu irrelevant ist. Du wirst in deiner Lehrerlaufbahn mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Handgreiflichkeiten mit Schülern haben, auf physische Stärke kommt es in diesem Job überhaupt nicht an. Das gilt auch für Brennpunktschulen.

    Ausweispflicht Mitführpflicht.

    Schon klar, aber was willst du mir jetzt genau sagen? Nichts anderes habe ich geschrieben und im Kontext dieser Diskussion ging es gerade um die Schwierigkeit des Identitätsnachweises bei Kontrolle für Inländer. Die Problematik ist in Deutschland ohne Mitführpflicht nicht anders als in Österreich ohne Ausweispflicht.

    In Österreich gibrt es aber keine Ausweispflicht wie in Deutschland.

    Auch in Deutschland besteht keine Pflicht zur Mitführung des Personalausweises. Die Polizei wird im Fall einer Kontrolle um Angaben zur eigenen Person bitten und diese auf Plausbilität prüfen. Ergeben sich hier Unstimmigkeiten, sind die Angaben nicht glaubhaft oder werden erst gar keine gemacht, können erkennungsdienstliche Maßnahmen ergriffen werden. Das wird in Österreich vermutlich nicht viel anders sein, oder?

    Die Frau ist 80 und es geht um 8 Wohnungen. Wünschen wir ihr ein langes Leben, aber ich fürchte, dass der Vorschlag so nicht klappen wird.

    Das erinnert mich aber daran, dass das deutsche Erbschaftsrecht echt mies ist :( .

    Mein Mitleid mit Erben, die in München ein Haus mit 8 Wohneinheiten erhalten, hält sich ehrlich gesagt in Grenzen. Wie das Ganze aufzulösen ist, hat fossi74 bereits schön dargestellt.

    Ich halte es für unmöglich, auf Basis von Einzelstunden die Leistungen aller Schüler zu beurteilen. In einer normalen Doppelstunde entfallen auf jeden einzelnen wenn es gut läuft vlt. 2-3 Minuten Redezeit und auch detaillierte Einblicke in die Bearbeitungen sind in so kurzer Zeit nicht bei allen machbar. Ich führe daher keine Listen, in denen ich nach jeder Stunde Notizen zu allen Schülern anfertige.

    Ich habe für mich als zielführender die Arbeit mit einer Kriterienliste erlebt, die auch den Schülern vorliegt und beobachtbare Kriterien enthält, die zur Selbsteinschätzung geeignet sind. So lässt sich z.B. gut differenzieren zwischen "...kann (auch einfache) Problemstellungen nicht bearbeiten" über "...kann Problemstellungen mit Unterstützung teilweise eigenständig lösen" bis hin zu "...kann zu neuen Problemstellungen selbständig Lösungswege entwickeln und diese vorstellen". Ähnliche Abstufungen lassen sich dann auch zur Sicherheit in der Verwendung von Fachsprache, der Qualität von Diskussionsbeiträgen, der Verknüpfung von Fachinhalten usw. treffen.

    Ergänzung: Nicht in jeder Einzelstunde lassen sich alle Kriterien in allen möglichen Abstufungen beobachten (z.B. Umgang mit neuen Problemstellungen). Die Einschätzung der Gesamtleistung lässt sich daher m.E. erst über einen gewissen Zeitraum hinweg vornehmen.

    Wieso nicht? Wenn jemand unentschuldigt im Unterricht fehlt, wird diese Unterrichtsstunde mit "ungenügend" bewertet.

    Das gilt für tatsächlich versäumte Leistungsüberprüfungen, insbesondere Klassenarbeiten. Die Bewertung einer Unterrichtsstunde mit "ungenügend" wäre hingegen sehr fraglich und scheitert nicht nur an der fehlenden Trennung von Lern- und Leistungssituation, sondern auch daran, dass es kaum realistisch ist, die Fachleistung von Schülern jeweils auf Basis einer einzigen Unterrichtsstunde einzuschätzen, in der sie im besten Fall effektiv 1-2 Minuten Redezeit pro Person haben.

    Edit: Bei sehr hohen Fehlzeiten kann es hingegen sein, dass die fachlichen Leistungen eines Schülers gar nicht erst einzuschätzen sind, was zum Urteil "nicht bewertbar" und damit zumindest in der Sekundarstufe II zum Ausweisen von 00 Punkten bzw. Nichtbelegung des Kurses führen kann.

    Traurig, aber wahr. Unsere SL ist sehr ähnlich gestrickt. Ich finde es erschreckend, wie oft man von solchen Beispielen hört oder es selbst erlebt.

    (Ich wurde im Krankheitsfall zu Hause angerufen wegen zu erledigender Arbeit. Als ich darauf hinwies, dass ich krank sei, wurde ich am Telefon angeschrien, wie ich mir das denn vorstellen würde, wenn ich das jetzt nicht erledige.)

    Das ist natürlich ein absolutes No-Go und mich entsetzt, dass es wirklich noch solche Leitungen gibt. Damit meine ich neben der indiskutablen Aufforderung auch den Umgangston. Mir fiele da eigentlich nur die Bitte um schriftliche Dienstanweisung ein, die mit Sicherheit nicht erfolgen wird. Aber wahrscheinlich ist man in einem solchen Moment schlicht sprach- und fassungslos.

    Gewagte These auf einem überbevölkerten Planeten und angesichts von Prognosen, die bei fortschreitender Entwicklung von künstlicher Intelligenz und Automatisierung den Wegfall eines signifikanten Teils von Arbeitsplätzen prophezeihen.

    Kinder sind kein sozialer Imperativ, sondern letztlich SIND sie ein Hobby.

    Wir reden doch noch immer hier von Deutschland, oder? Und damit von einem Land, in dem die Fertilitätsrate gerade einmal bei ca. 1,5 liegt. Zum Erhalt unserer Gesellschaft, so wie wir sie kennen, ist das bereits jetzt deutlich zu wenig. Damit hat Mueller Luedenscheidt vollkommen Recht und dabei hilft es uns zunächst auch nichts, dass die Weltbevölkerung im Ganzen noch immer anwächst.

    Ich gehe zwar davon aus, dass das ein nett gemachter Trollversuch ist, um genau solch hochschäumende Reaktionen zu provozieren, möchte aber ebenfalls ausdrücken, dass ein "Nachtreten" vollkommen unangemessen und peinlich wäre. Wenn man zum Ausdruck bringen möchte, dass man froh ist, die gemeinsame Zeit beendet zu sehen, dann lässt man eine entsprechende Verabschiedungs"feier" einfach sein und sagt diese ab. Das wäre deutlich genug.

    Wenn Kaufen wirklich so teuer ist, würden ja Vermieter die Preise noch weiter erhöhen, damit sie mehr Gewinn machen. Du gehst von den aktuellen Mietpreisen aus, ohne zu wissen, wie sie sich in der Zukunft entwickeln werden.

    Der Einwand gilt genauso für die Entwicklung der Kaufpreise und die Entwicklung der - teils nicht umlagefähigen - laufenden Ausgaben für die Immobilie.

    Mit einer Immobilie, die 40 Jahreskaltmieten kostet, kann man bei realistischer Betrachtung nur dann Gewinn machen, wenn die Mieten auch in Zukunft deutlich steigen können. Hierfür gibt es aber Grenzen in der Kaufkraft der potentiellen Mieter.

    Dass sich Kaufpreise und Mieten in einigen Lagen vollkommen voneinander abgekoppelt haben, ist nicht meine Erfindung, sondern gut nachvollziehbar.

    Ist das so?

    Wenn du das nicht als isoliertes Zitat genutzt hättest, sondern die Aussage von elCaputo in den Zusammenhang gestellt hättest, in der sie fiel, wäre dir aufgefallen, dass da durchaus was dran sein kann. In den diskutierten gefragten Lagen übersteigen Kaufpreise nicht selten 30-40 Jahreskaltmieten, sodass mit Sanierungen und laufenden, nicht auf die Miete umlegbaren Kosten durchaus Bereiche überschritten werden können, die in keinem Verhältnis mehr zu erwartbaren Mieteinnnahmen stehen, sondern rein spekulativ bedingt sind.

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