Beiträge von Seph

    Wir waren mit unserem Kleinen (3) die letzten beiden Jahre auf der Insel Spiekeroog, die anderen ostfriesischen Inseln dürften ähnlich sein. Konkret an Spiekeroog gefällt mir, dass die Insel autofrei ist, es kleinere Einkaufsmöglichkeiten und vor allem einen sehr sauberen, flachen Strand ohne nennenswerte Strömungen gibt. Und selbst an Schlechtwettertagen findet man genug Programmpunkte bis hin zu einem kostenfreien Indoor-Spielplatz mit vielen Möglichkeiten für die Kinder. Schaut euch das ruhig mal an, mit Kindern in dem Alter ist das sicher eine schöne Option.

    Ich persönlich finde es gut, dass du zu der bereits gefundenen und begründeten Note stehst, das dürfte dich auch in weiteren ähnlichen Fällen stärken. Aus meiner Sicht wäre es ein fatales Signal, eine gut begründete Note auf Druck hin zu relativieren. Das schafft einen unschönen Präzedenzfall. Mit etwas persönlichem Abstand lässt sich auch der Vorwurf, man verbaue jemandem etwas, ganz gut aushalten. Und ein volljähriger Schüler in der Qualifikationsphase des Abiturs sollte genug geistige Reife besitzen, um seine selbst getroffenen Entscheidungen und die daraus folgenden Konsequenzen abschätzen zu können.

    Ich musste deswegen zum Gespräch mit Koordinator und Eltern. Sie sahen es nicht ein und ich würde dem Kind seine Zukunft verbauen, weil er dann die 12 wiederholen müsste.

    Bei einer unentschuldigten Fehlquote von 50% und enormen Lücken im Spracherwerb hat sich allein der Schüler selbst diese Zukunft verbaut.


    Die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) regelt den Fall eigentlich ziemlich deutlich. §7 Absatz (4) gibt dabei klar an, dass bei fehlender Bewertungsmöglichkeit aufgrund selbst zu vertretender Versäumnisse der Unterricht mit "ungenügend" abgeschlossen wird. Weiterhin ist selbst bei nicht selbst zu vertretenden Gründen in der Qualifikationsphase der Kurs mit "nicht teilgenommen" zu werten. Die verspäteten Entschuldigungen sind also irrelevant.


    Und zu guter Letzt legst du die Note aus pädagogischen Ermessen fest. Die Note "ungenügend" mit 0 Punkten attestiert laut Verordnung gerade, dass Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass diese Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können, während die Note "mangelhaft" die Behebbarkeit in absehbarer Zeit vorhersagt.



    Gerade im Spracherwerb waren die Lücken in den verschieden Kompetenzbereichen viel zu groß.

    Und mit dieser Begründung, sofern sie entsprechend dokumentiert ist, und dem Verweis auf die Unmöglichkeit der Leistungsbewertung aufgrund der viel zu hohen (und dokumentierten) Fehlzeiten sollte das auch vor einem Verwaltungsgericht stand halten. Ob dieser Weg überhaupt eingeschlagen wird, ist zudem unwahrscheinlich, auch wenn gerne damit gedroht wird. Die Kläger müssten hierfür nicht ganz unerhebliche Kosten tragen, Rechtsschutzversicherungen existieren meist nicht für Verwaltungsrecht und die Verfahren ziehen sich (ohne aufschiebende Wirkung auf Nichtversetzung) über 1-2 Jahre.

    Die Lehrer haben in D gar nicht die Mittel um sich durchzusetzen. Allein schon wenn ich das hier lese, daß das Jugendamt etc. gerade keine Zeit hat. Wir müßten sowas auch selber schaffen, unsere Vorgänger haben es ja auch geschafft bei Klassen mit 80 Schülern. Nur damals hatten sie rein rechtlich natürlich ganz andere Möglichkeiten im Extremfall wirklich durchzugreifen.

    Doch haben sie und wenn man die zur Verfügung stehenden Mittel auch konsequent nutzt, reichen diese vollkommen aus. An welche anderen Mittel denkst du denn? Prügelstrafen? Ich denke, wir kommen ganz gut ohne diese aus.


    Neben den klassischen Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen zur Begegnung schulischer Vorfälle darf bei entsprechend schwerwiegenden Problemen auch gerne die Polizei einbezogen werden. Wir haben dafür z.B. direkt einen Kontaktbeamten bei der Polizei, der sofort involviert wird, wenn wir es mit Körperverletzung, schwerem (Cyber-)Mobbing u.ä. zu tun haben. Die konsequente Umsetzung geeigneter Maßnahmen macht natürlich zunächst Arbeit und nervt, langfristig erspart man sich dadurch viel Ärger. Ich kann dabei nur unterstreichen, was Krabappel bereits angemerkt hat:

    Und es hängt auch viel vom Schulleiter ab. Wenn der Angst vor Konflikten mit Eltern und Behörden hat und seinen Kollegen in den Rücken fällt, können die sich noch so verkämpfen.

    Seph: "bösen bösen Ausländern" ist genauso Provokation und Polemik.

    Stimmt, wenn ich ehrlich bin, ist es das irgendwie auch, das tut mir Leid. Auf dem Niveau müssen wir wirklich nicht reden. Danke für die differenzierte Antwort.


    Es gibt mehr Problemschulen mit hohem als solche mit geringem Migrationsanteil. Im Umkehrschluss gibt es mehr Vorzeige- und Eliteschulen mit geringem als solche mit hohem Anteil.

    Dem schließe ich mich an, aber ich lege den Fokus leicht anders. Aus meiner Sicht besteht der kausale Zusammenhang nicht zu Migrationshintergrund ja/nein sondern eher zu den sozioökonomischen Hintergründen. Die Problematik höherer Gewalt, Leistungsverweigerung etc. haben wir genauso bei Deutschen ohne Migrationshintergrund aus sozioökonomisch schwächer aufgestellten Elternhäusern, ist also m.E. nicht primär daran gekoppelt, woher eine Person oder deren Eltern kommen.


    Die natürlich offene Frage dabei ist, warum Personen mit Migrationshintergrund tendenziell eher diesen Hintergrund haben. Neben Hemmnissen beim Arbeitsmarktzugang aufgrund von Vorurteilen gegenüber MIgranten, hört man oft von WIrtschaftsflüchtlingen im Sinne davon, dass ohnehin schwächer gestellte tendentiell eher eine neue Heimat suchen. Nicht vergessen darf man dabei aber, dass in Deutschland recht hohe formale Anforderungen an zertifizierte Bildung / Ausbildung gestellt werden, die in vielen anderen Ländern so gar nicht existieren. Anders ausgedrückt: obwohl viele der Migranten hier möglicherweise gerne arbeiten wollen (und das vom Know-How her wohl auch könnten) scheitern sie leider oft genug an den formalen Anforderungen an Berufsausbildung (deutsche Spezialität btw.). Ich denke, dass spielt leider eine große, wenig beachtete, Rolle.

    kodi: Ich verstehe, was du meinst. Im Grunde hätte man das Problem mit Schulen mit 80% Migrationsanteil u.ä. wohl nicht, wenn man bereits vorher (vlt. getrieben durch Schuldgefühle durch die Ereignisse im 2. WK), also in den 60ern bis 80ern, eine deutlich geringere Anzahl an Ausländern den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland gewährt hätte. Jetzt muss man aber mit der Ist-Situation umgehen und die heißt, entweder damit rechnen, dass aus den 80% in absehbarer Zeit 100% werden oder den Anteil durch Abschiebung integrationsunwilliger Ausländer senken. Bevölkerungskontrolle ist natürlich ein hartes Wort, aber gar keine Kontrolle würde zum failed state-Status führen und das kann auch nicht die Lösung sein.

    Hast du den Beitrag von Kodi nicht richtig gelesen, oder warum polemisierst du hier weiter von den bösen bösen Ausländern und stellst Schulen mit hohem Migrantenanteil als grundsätzlich problembehaftet dar? Kodi schreibt doch gerade, dass ein hoher Migrationsanteil nicht unbedingt mit problembehafteter Schülerschaft assoziiert ist. Auch ist Deutschland weit weg von einem Failed State, also lass die Hetze bitte sein.


    Wie so oft steht und fällt erfolgreiche Schule mit entsprechenden Konzepten und engagierten Lehrkräften und Schulleitungen diese angepasst an ihre Rahmenbedingungen auch umzusetzen. Dass Schulen mit hohen Migrationsanteilen andere Baustellen (hier z.B. Sprachförderung usw.) haben, als Schulen in ländlichen konservativen Räumen (die übrigens auch problembehaftet sein können, hier aber auf ganz andere Arten, ich denke da z.B. an über Schule ausgetragene Kleinkriege zwischen einflussreichen alteingesessenen Dynastien) sollte klar sein. Wird so etwas antizipiert und damit ernsthaft gearbeitet, kann das aber auch sehr erfolgreich verlaufen.


    Und ganz ehrlich:

    Es gibt Migranten, die sich bedingungslos als Teil des Landes ansehen und teilweise deutscher als der Durchschnittsdeutsche sind. Bishin zu Migranten, die alles Deutsche ablehnen und sich ausschließlich der Pflege ihrer Kultur und ihren Gewohnheiten widmen.

    Es gibt Deutsche, die sich bedingungslos als Teil des Landes ansehen und inzwischen mehr als genug Deutsche, die den deutschen Staat und die grundgesetzlich verankerten Werte bezüglich des Zusammenlebens in diesem Land ablehnen und sich ausschließlich der Pflege ihrer (eng begrenzten) "Kultur" und ihren Gewohnheiten widmen.

    Warum nicht 3 kleine Tests anstelle 1 Klassenarbeit? Warum MUSS es eben die Klassenarbeit sein. Warum darf ich das nicht einfach selbst entscheiden? Tests kann ich ja weglassen, wenn es sich gerade daheim stapelt. Die Klassenarbeiten nicht. Also nicht dass jetzt jemand fragt, ob ich dann nur einfach alles weglassen will, nein, das habe ich nicht gesagt. Ich würde mehr Tests schaffen, wenn ich nicht die vorgegebene Anzahl von Klassenarbeiten hätte. Ich würde lieber öfter testen

    Die Antwort darauf, warum du es musst, kam ja bereits mehrfach: Rahmenbedingung von außen per Verordnung.


    Warum es auch sinnvoll ist, größere Klassenarbeiten anstatt nur kleiner Tests zu schreiben, hängt m.E. mit den zu erreichenden Kompetenzen und verschiedenen Anforderungsniveaus zusammen. Hand aufs Herz: In kleinen Tests wird häufig lediglich Sachkompetenz im AFB I (pure Reproduktion) und etwas AFB II in Form unterrichtsnaher Anwendungen abgefragt. Komplexere Aufgabenstellungen, die zunächst durchdacht werden müssen und Aufgaben des AFB III vermisse ich da recht häufig...aber auch diese gehören zum Leistungspektrum dazu.


    Zudem ist in den einzelnen Bundesländern ggf. auch geregelt, wie die Anforderungsniveaus und die Noten zu gewichten sind. Für Mathematik in Niedersachsen in Sek I und Sek II gibt das KC z.B. her, dass Aufgaben des AFB I nicht für eine 4,0 ausreichen dürfen, solche der AFBs I und II zusammen nicht für eine Note 1. Mit lediglich kurzen Tests dürfte das schwer zu berücksichtigen sein.

    Das Problem mit Vollautomaten ist wirklich, dass da innen ordentlich etwas schimmelt, wenn die nicht sauber gemacht werden. Immerhin fließt da Kaffee und Milch innen durch die Rohre und kann sich festsetzen. Und wenn ich unsere Kaffeeküche so sehe.........ich würde von einem Vollautomaten definitiv abraten, wenn nicht klar ist, wer den täglich reinigt.


    Wir haben inzwischen 2 sehr große Filtermaschinen stehen, die für den Büroeinsatz ausgelegt sind und schnell durchlaufen. Ergänzt wird das um 2 Padmaschinen für die Individualisten. Typbezeichnung der Filtermaschinen müsste ich aber schauen. Alternativ käme vlt. auch eine Siebträgermaschine aus der Gastronomie in Betracht...die haben immerhin den Vorteil, dass im Inneren nur Heißwasser läuft und daher nur die Siebe regelmäßig gereinigt werden müssen und innen nur alle paar Monate Kalkablagerungen bekämpft werden müssen.

    Wenn ich das Gefühl habe, da könnte im nächsten Moment einer ein Messer ziehen, schaue ich mal sicher nicht weg sonder zücke das Handy und rufe die Polizei.

    Kann ich absolut unterschreiben. Nicht einfach wegzuschauen gebietet schon die Garantenstellung, die wir unseren Schülern gegenüber einnehmen.

    Warum gibt es für uns keine gesetzlich geregelten Ruhezeiten? Doch wahrscheinlich nur, weil alle denken, daß Lehrer nur morgens bis nachmittags arbeiten und sich das Problem gar nicht stellt. Das, wie bei mir, Abendschule bis 21 Uhr angesagt ist und man im Extremfall am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder da sein muß, sowas kann sich der Gesetzgeber nicht vorstellen.

    Gibt es doch...§5 AZVO regelt in NRW, dass nach Dienstschluss eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden soll. Das darf nur durchbrochen werden, wenn zwingende (!) dienstliche Belange dem entgegen stehen. Solche dürften im Rahmen von Schule eher nicht gegeben sein, Schwierigkeiten bei der Stundenplangestaltung sind jedenfalls keine.

    OK, dann haben wir uns falsch verstanden bzw. primär hast Du mich falsch verstanden ;) Natürlich spricht man ein offizielles Verbot aus, wenn die Gesetzeslage dies fordert. Die inoffizielle Vereinbarung heisst nur "macht mir keinen Ärger", erlaubt ist weiterhin offiziell gar nichts.

    Ok, dann bin ich da voll dabei.


    Ich tue nichts Illegales.

    Schülerinnen und Schüler zu einer Offenlegung ihrer Privatsphäre durch Durchsuchen ihrer Taschen (bzw. erzwungenes Hineinsehen in ihre Taschen) zu nötigen, ist eine Straftat, auch wenn es dir nicht schmeckt. Das wird es durch die von dir damit verbundene Zwangslage, dass Schüler, die sich dem verweigern, von der Fahrt ausgeschlossen werden. Das sähe höchstens dann anders aus, wenn du nur lieb fragst, ob du darfst und es ohne Konsequenzen für die Betroffenen gut sein lässt, wenn du eben nicht darfst.

    Ich verstehe deine Hervorhebung nicht. Willst du damit jetzt sagen, dass du solange illegal handelst, bis du wirklich mal verklagt wirst? Auf Nötigung stehen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe...das reicht im anschließenden Disziplinarverfahren auch für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Wäre mir als Risiko zu groß....zumal man wenig gewinnt, da sich die Schüler dann eben vor Ort Alkohol kaufen.

    Auf jeden Fall nicht, dass ich eigenhändig die Taschen durchsuche. Das lasse ich die Schüler bzw. deren Eltern machen.

    Ob du nun verlangst, dass die Taschen vor dir geleert werden bzw. durchsucht werden oder dies händisch selbst tust, ist unerheblich. Laut deiner Beschreibung verlangst du jedenfalls das Durchsuchen der Taschen, und das ist und bleibt ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Schüler, wofür du strafrechtlich (und disziplinarrechtlich) belangt werden kannst.

    Die "stillschweigende Vereinbarung" lautet ganz klar, dass eben *nicht* so viel Alkohol konsumiert wird, dass jemand fast an Erbrochenem erstickt. Ist wohl klar, dass ich als begleitende Lehrperson ein Auge drauf haben muss, dass die SuS sich unterwegs nicht die Rucksäcke mit flaschenweise Wodka vollladen. Dass das in der Praxis ohnehin schwierig ist, wurde nun schon mehrfach festgestellt. Aber verrate mir mal, wie Du solche Exzesse auch ohne stillschweigende Vereinbarung verhindern willst. "Stillschweigende Vereinbarung" heisst eigentlich nur "ich weiss sowieso, dass ihr trinkt, macht aber mir und euch bitte keinen Ärger damit".

    Ich sehe das doch genauso wie du, ganz verhindern kann man so etwas nicht, unabhängig davon was man mit Schülern ausmacht. Mir geht es vor allem um Rechtssicherheit und da spielt es eine erhebliche Rolle, ob vorher klar gemacht wurde, dass gar nichts getrunken wird und Verstöße dementsprechend geahndet werden (mit Maß, wenn ein Schüler mal ein Bier trinkt, reagiere ich zunächst mit milden Erziehungsmitteln und nicht direkt mit einer Ordnungsmaßnahme....bei schweren Verstößen kann dann doch mal der Fahrtabbruch gezogen werden) oder ob die Schüler davon ausgehen, dass ein "gewisses Maß an Trinken" okay ist und das so auch darstellen im Sinne von "Herr Seph hat uns aber erlaubt.....". Zudem hätte ich hier auch ein Abgrenzungsproblem: Ab welchem Pegel soll ich denn genau reagieren und wann noch nicht? Die Extremfälle 1 Bier vs 2 Flaschen Schnaps sind klar....aber sind 2 Bier noch ok? Oder 3 Bier? Oder.....

    Ich bin mir sehr sicher, dass du das nicht tun wirst, sondern weiter wie bisher handhaben wirst. Solange die Schüler das hinnehmen, wird das wohl tragen. Kommt aber mal jemand wirklich auf die Idee, Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen, wird die Polizei sich das aus einer anderen Richtung anschauen. Das entscheidest du.

    Nein, nicht einmal in der Theorie. Taschenkontrollen dürfen ausschließlich durch Polizei oder ähnliche dazu ermächtigte Sicherheitskräfte durchgeführt werden. Die Verweigerung, die eigene Privatsphäre verletzen zu lassen, erhärtet keineswegs den Verdacht, Alkohol mitzuführen. Ich würde meine Lehrkräfte auch nicht in meiner Unterwäsche, zwischen eigenen Briefen usw. herum wühlen lassen. Und das stellt ganz sicher kein grobes Fehlverhalten vor. Informiere dich bitte zunächst über die geltende Rechtslage. Vergleichbar ist das u.a. mit der nach wie vor häufig anzutreffenden, aber unzulässigen, Klausel der erlaubten Taschendurchsuchungen an Supermarktkassen. Sogar bei konkretem Tatverdacht des Diebstahls darf das ausschließlich die hinzugezogene Polizei!


    Beobachtet man dagegen Alkoholkonsum oder den Kauf von Alkohol, dürfen dann natürlich geeignete Erziehungsmittel oder gar Ordnungsmaßnahmen greifen.

    Vor Beginn der Fahrt werden die Taschen gefilzt. Vor allem um Probleme beim Zoll bzw. am Flughafen zu vermeiden. Wer sich weigert, seinen Koffer aufzumachen bleibt direkt da...

    Das ist ganz klar rechtswidrig! Damit überschreitet man seine Kompetenzen bei weitem. Einen so weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dürfen lediglich die Sicherheitsbehörden durchführen und auch diese nicht verdachtsunabhängig. Kinder, die auf ihre Grundrechte bestehen und sich dieser Anweisung verweigern, dazulassen, dürfte zu netten Regressansprüchen gegen die Lehrkraft führen.


    Ansonsten bin ich bei dir: Auf das gesetzlich vorgegebene Alkoholverbot auf Schulfahrten bestehen und dieses auch im Rahmen der eigenen Möglichkeiten (sicher keine Zimmerkontrollen nachts um drei) durchsetzen. Auch ich warne ausdrücklich vor verdeckten Absprachen mit der Klasse und ich war bereits auf einer Fahrt dabei, auf der eine solche stillschweigende Vereinbarung dazu führte, dass ein Schüler nachts mit eigenem Erbrochenem im Mund im Schlaf fast erstickt wäre. Die Klassenlehrkraft war danach nicht mehr Lehrkraft an dieser Schule.

    Heute auch erst wieder so etwas erlebt. Mich stört dabei nicht einmal die Grundtendenz des "sich beschweren" so sehr, sondern dass manchmal konkrete Erwartungserhaltungen damit verknüpft werden, sich aber aus der Verantwortung gezogen wird. Damit meine ich, dass z.B. eine Beschwerde über das Klassenverhalten verknüpft wird mit "man müsste da mal dringend ein Training zum Sozialverhalten o.ä. machen", selber aber nicht einmal einfache Erziehungsmittel durchgesetzt werden.


    Damit wird im Endeffekt die gesamte Verantwortung für jegliches Fehlverhalten beim Klassenlehrer abgeladen, der alleine daran Schuld hat, dass sich im Unterricht der Fachlehrkräfte Probleme auftun. Hört man dann die Gegenseite, erfährt man häufig von sehr unzeitgemäßem Unterricht mit viel Leerlauf, fehlender Konsequenz oder Unberechenbarkeit beim Durchsetzen von Regeln u.ä. :(

    Kommt drauf an, was du mit standardmäßig meinst. Es gibt aber wohl die Möglichkeiten, unbemerkt vom Nutzer eine Telefonverbindung herzustellen und damit einen Raum zu überwachen. Als legale App aber wohl eher nicht...wäre mir jedenfalls nichts bekannt.

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