Und damals war noch BAT ....es gibt heute aber arbeitsrechtlich keinen privilegierten Kündigungsschutz mehr für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (mit TVL/TVöD abgeschafft)
Das ist auch nicht nötig. Das deutsche Kündigungsschutzgesetz ist bereits relativ stark und führt mögliche Kündigungsgründe bzw. deren Kategorien abschließend auf.
Genereller Lehrerüberhang wäre z.B. so eine betriebliche Ursache (damals in den neuen Bundesländern haben die Länder ja Bedarfskündigungen von tarifbeschäftigten Planstelleninhabern angekündigt, falls die Gewerkschaften sich einem 80% AZ/Entlohnungs-Tarifvertrag verweigern würden)...in anderen Teile der öffentlichen Verwaltung auch Dienststellenschließungen (z.B. wegen Privatisierung)
kleinerfetterFrosch wies ja bereits auf die Schwierigkeiten hin, die bei betriebsbedingten Kündigungen von Lehrkräften bestehen. Bei Schließungen sehr spezialisierter Dienststellen ist das natürlich möglich, insofern passt dein Beispiel dort durchaus.