Muss man nicht entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt werden? Gibt es da keine Regeln?
Doch, die gibt es schon. Allerdings etwas anders, als hier möglicherweise erhofft. Beamte sind - bis auf wenige Ausnahmen z.B. bei eingeschränkter Dienstfähigkeit - grundsätzlich amtsangemessen zu beschäftigen. Die Ausgestaltung des konkret-funktionellen Amtes liegt dabei aber weitgehend im Ermessen des Dienstherrn.
Die Erteilung fachfremden Unterrichts ist mit Sicherheit eine amtsangemessene Beschäftigung. Die Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten innerhalb seiner Dienststelle ist lediglich eine innerorganisatorische Maßnahme.