Du darfst dir das auch nicht zu einfach vorstellen. Ich finde auch, dass Seph da etwas naiv ist. Es hängt natürlich viel von den Begebenheiten vor Ort ab und wie flexibel du selber bist. Wenn du beispielsweise in einer kleinen Fachschaft arbeitest und einen Leistungskurs übernehmen muss, sind die Bänder/Zeiten in Regel fest.
Sorry, aber spätestens wenn ich hier naiv genannt werde, muss ich etwas deutlicher werden: Dieses Urteil finde ich unglaublich vermessen. Wir reden hier noch immer von nds. Gymnasien, die eine gewisse Mindestgröße haben und mit dem System, in dem du arbeitest, nicht vergleichbar sind. Im Übrigen ist es - neben vielen anderen Dingen - genau mein Job, solche Planungen durchzuführen. Ist dir der zeitliche Ablauf von Unterrichtseinsatz, Kurs- und Leistenplanung überhaupt bewusst?
Die Bänder sind, anders als von dir hier dargestellt, zum Zeitpunkt der Unterrichtsverteilung gerade noch nicht auf feste Zeiten gelegt. Wenn ich weiß, dass ich für einen bestimmten Leistungskurs nur 3 Lehrkräfte habe, dann schaue ich bereits beim Belegen der Leisten auf mögliche Kollisionen und nicht erst, wenn es zu spät ist. Der Rest sind Binsenweisheiten, die hier kaum zur Diskussion beitragen. Eine Klassenlehrerschaft stellt an Gymnasien kaum ein Hindernis in der Leistenbelegung dar, da man selten mehr als 6-8 Stunden in der eigenen Klasse eingesetzt ist und gerade Sek I-Klassen ziemlich frei auf den Leisten verschiebbar sind.
Und ja: wenn das ganze Kollegium Freitag frei haben will, geht das natürlich nicht. In der Praxis lassen sich die meisten Wünsche aber problemlos umsetzen, auch wenn dann die ein oder andere "Klappstunde" entstehen kann.
Dass ich dein Urteil vermessen finde, hängt im Übrigen auch mit der Argumentationsstragie zusammen. Wir haben bereits weiter oben festgestellt, dass Wünsche zu berücksichtigen sind, wenn dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. Diese müssen aber bereits relativ gravierend sein. Nun stellst du meine Aussage als "naiv" dar und nennst letztlich auch nur Gründe, die eventuell unter ganz schlechten Umständen zu "dringenden dienstlichen Gründen" der Versagung einzelner Zeitwünsche führen.
Das Entscheidende ist aber: die Schule hat grundsätzlich Zeitwünsche zum Zweck der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu berücksichtigen und diese nicht pauschal abzulehnen.