Beiträge von Seph

    …oder er trägt die durch das allgemein entstandene Mietniveau bzw. die Inflation die entstehenden Mehrkosten für Wohnraum…

    Auf dem Land baut man (noch) für 550k - 750k auch im Westen 150-200qm je nach lage…das geht in keiner mittlere Stadt mehr

    Ich bringe den Aspekt gerne noch einmal ein: Bei Eigentümern stehen den höheren Kosten des Baus auch ein höheres Vermögen (Wert der Immobilie) gegenüber, welches der Staat dann noch zusätzlich durch die je nach Wohnort unterschiedlichen Zuschläge unterschiedlich stark bezuschusst.

    Ich habe da gleich mehrere Fragen:

    1. Werden die wohnortabhängigen Zuschläge generell an Beamte mit Kind gezahlt oder ist dafür ein Mietwohnverhältnis nötig?

    Das habe ich mich auch gefragt, befürchte aber, dass das nicht der Fall ist. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber finanziert insbesondere bei Eigentümern in teuren Lagen, die also ohnehin höheres Vermögen haben, den weiteren Vermögensaufbau auch noch deutlicher mit.

    Ich wollte lediglich klarstellen, dass eine Impfung nicht gegen eine Herzmuskelentzündung schützt ( = schwerer Verlauf ist möglich, er war 3x geimpft). Ich hab nicht behauptet, dass er sie durch die Impfungen bekommen hat.

    Auch diese Aussage stimmt nicht so ganz. Die Impfung schützt durch das geringere Risiko im Vergleich zur ungeimpften Infektion auch etwas vor einer Myokarditis. Darüber hinaus schützt sie v.a. aber gegen weitere schwerwiegende Komplikationen einer Infektion, auch wenn sie diese nicht zu 100% verhindern kann.

    Deine ursprüngliche Argumentation bestand aber gerade darin, dass eine Impfung abgelehnt wird, weil sie nicht zu 100% schützt. Du hattest dabei leider ausgeblendet, dass der Schutz durch die Impfung dennoch sehr gut ist. Das gilt für die separate Betrachtung des Myokarditis-Risikos und noch viel mehr für die gesamte Risikoabschätzung.

    Moebius : Der Bayern-Profi ist doppelt geimpft gewesen und geboostert, war körperlich fit und hat nach Corona TROTZDEM eine gefährliche Herzmuskelentzündung bekommen. Da durch die Impfung selbst auch ein Risiko solch einer Entzündung besteht, habe ich summa summarum für mich die Impfung ausgeschlossen, aber darum soll es nicht in diesem thread gehen...

    Den logischen Fehler, aus dem Auftreten einer Myokarditis bei gleichzeitiger Covid-19-Infektion auf die Impfung zu schließen, siehst du aber schon selbst, oder? Im Übrigen ist das Risiko für eine Myokarditis in Folger der eigentlichen Infektion deutlich erhöht (etwa Faktor 3) gegenüber dem Risiko einer Myokarditis als Impfkomplikation. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass die Covid-19-Infektion ungeimpft noch weitere signifikante Risikofaktoren aufweist gegenüber der Nichtinfektion oder meist sehr milden Infektion als geimpfte Person.

    (vgl. u.a. https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Me…ung-425637.html)

    Ich kann nur bestätigen, was WillG geschrieben hat. Über den Weg der Rückernennung sollte das gut möglich sein. Konsequenz der Rückernennung ist nicht nur die Einstufung in die entsprechend niedrigere Besoldungsgruppe, sondern auch die Bemessung der späteren Pension an der dann möglicherweise auch kurz vor Pensionierung niedrigeren Besoldungsgruppe.

    Eine Ausnahme hiervon ist möglich, wenn die Rückernennung nicht nur im eigenen Interesse geschieht, sondern ein dienstliches Interesse daran besteht. Das kann z.B. angenommen werden, wenn die Rückernennung erfolgt, um eine dauerhafte Dienstunfähigkeit zu vermeiden.

    Is recht. Ich nannte 3 konkrete Beispiele, die sehr wohl bestätigen, dass die Massnahmen drüben derzeit deutlich strenger sind. 3 konkrete Beispiele an Massnahmen, die landesweit gültig sind und keine regionalen Besonderheiten darstellen. Aber klar, gefühlt ist alles easy bei euch.

    Wenn du dir mal die zugehörige Quelle anschaust, wirst du sehen, dass viele Indikatoren, die den "Score" von Deutschland hochtreiben, so überhaupt nicht zutreffen.

    Zitiert werden dort u.a.:

    -> flächendeckende Schulschließungen (die es de facto derzeit kaum gibt)

    -> Schließungen der Arbeitsplätze, außer kritischer Infrastruktur (gibt es derzeit nicht)

    -> Absage öffentlicher Veranstaltungen (ok, findet statt)

    -> Schließung ÖPNV (gibt es derzeit nicht)

    -> Beschränkungen der Reisefreiheit (gibt es derzeit nicht)

    ....to be continued.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Viele der Maßnahmen, die als "required" für eine so hohe Punktzahl zählen, wie sie für Deutschland dort gerade ausgewiesen wird, existieren derzeit gar nicht.


    PS: Methodisch ebenfalls fragwürdig ist es, sich im Sinne des Cherry-Pickings jeweils die regional striktesten Maßnahmen zu nehmen und diese auf das ganze Land zu verallgemeinern.

    Zitat

    "If policies vary at the subnational level, the index shows the response level of the strictest subregion."

    https://covidtracker.bsg.ox.ac.uk/stringency-map

    Für das zweite Ziel gibt es bis heute kein brauchbares Erfassungssystem, das etwa die Be- oder Überlastung des Gesundheitssystems messen würde. Es scheint also schon immer das lässlichere Ziel gewesen zu sein. Wenn allerdings niemand weiß, inwiefern dieses Ziel erreicht oder verfehlt wird (weil es schlicht nicht erfasst wird), dann kann es wohl kaum als Argument für die Aufrechterhaltung, Verschärfung und dummerweiße auch für die Lockerung oder für die Abschaffung von Maßnahmen herhalten.

    Für eine Einschätzung der Belastung des Gesundheitssystems "nach Gefühl" sind die Einschränkungen und Opfer zu hoch. Von der anderen Seite gesehen, ist das Risiko für dieses Fischen im Trüben zu hoch.

    Die Belegungsquote der ITS lässt sich genau wie der Anteil der Covid-19-Patienten an den gesamten ITS-Patienten messen und entsprechend mit Zeiten vor der Pandemie vergleichen. Das gilt genauso für den Anteil von notwendigerweise verschobenen Operationen. Daraus lässt sich - anders als du behauptest - sehr wohl die Be- und teils leider auch Überlastung des Gesundheitssystems ableiten. Von einer reinen Belastung "nach Gefühl" kann hier überhaupt keine Rede sein.

    Das frage ich mich auch oft. Ich dachte immer, das Ziel sei, Infektionen zu verhindern, um Krankheit, Ansteckungen und Long covid zu vermeiden. Derzeit scheint das Ziel zu sein, ein überlastetes Gesundheitssystem zu verhindern. Das hilft den Schülern und Kollegen mit Langzeitfolgen aber nicht.

    Das ist doch kein Widerspruch. Durch Vermeidung von Infektionen vermeidet man auch ein überlastetes Gesundheitssystem. Warum stellst du das scheinbar diametral gegenüber?

    Auf einer Fortbildung des PhV NRW hat der Justiziar mal gesagt, man müsse selbst SuS unterrichten, die Bedrohungen gegen die eigene Person ausgesprochen hätten.

    Das müsste man im Fall der Fälle mal darauf ankommen lassen. Bei Straftaten gegenüber Lehrkräften sehe ich das Vertrauensverhältnis zwischen Schüler und Schule nachhaltig zerstört. Das hat zumindest 2006 auch das VG Hannover so gesehen und bereits bei Identitätsdiebstahl (Schüler nutzte Lehrernamen im Netz für beleidigende Beiträge) die Überweisung an eine andere Schule als gerechtfertigt angesehen. Und hier sprechen wir "nur" von einem Antragsdelikt.

    Ich kann mir offen gestanden nicht vorstellen, dass bei einer Straftat wie einer Bedrohung, die sogar ein Offizialdelikt darstellt, nicht mindestens das mildere Mittel eines Klassenwechsels machbar wäre.

    Die Gesetzesentwürfe, in denen u. a. auch die Streichung der Kostendämpfungspauschale sowie die Zahlung des Corona-Bonus enthalten sind, sind nun hier öffentlich einsehbar. Wie gestern bereits beschrieben, steht die Berücksichtigung der Mietstufen (hier eine Übersicht über die Mietstufen für 2020) für Familien mit ein oder zwei Kindern im Zentrum des Vorhabens. Auf S. 82 im Entwurf findet sich dazu folgende Übersichtstabelle:

    Das sind ja krasse Traumbeträge bei euch....

    Wenn ich ein neues Risiko eingehe (eingehen soll), dann vergleiche ich mit dem, was ich schon kenne.

    Und das sind in dem Fall eben andere Impfungen.

    Das Risiko besteht aber gerade nicht darin, bei Auswahl zwischen zwei Impfungen die ungünstigere zu wählen. Die zu vergleichenden Risiken müssen daher das Risiko einer schweren Impfkomplikation (sehr niedrig) und das Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs (höher, auch in jungen Altersgruppen) sein.

    Ich plane aktuell keine Klage oder Überlastungsanzeige o.Ä. und es ist völlig klar, dass in den ersten Arbeitsjahren Arbeitsprozesse länger dauern. Dennoch sollte man auf sich achten und ab Punkt X schauen, was man tun kann.

    Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Wie dir hier von mehreren Forenteilnehmern nahegelegt wurde, ist der formale Weg bei systematischem Überschreiten der Wochenarbeitszeit neben der internen Priorisierung gerade die Überlastungsanzeige. Diese möchtest du nicht, gleichzeitig möchtest du aber Mehrarbeit anerkannt bekommen, auf deren Vorhandensein oder Notwendigkeit eine Überlastungsanzeige gerade gerichtet ist. Das wird so mit hoher Sicherheit nicht funktionieren.

    Ich versuche es noch einmal andersherum zu formulieren: Ohne vorliegende Überlastungsanzeige gibt es für die übergeordnete Behörde auch keinerlei Grund zur Annahme einer notwendigen Arbeitszeitüberschreitung und damit erst Recht keinen Grund, Mehrarbeit anzuordnen.

    Welche Schule macht das bitte? Ja an Gesamtschulen gibt es in Kl 5/6 NW aber danach gibt’s ganz normal Bio, Chemie und p

    Dazu sollte man ergänzen: Ja, es gibt den NaWi-Unterricht, der Naturwissenschaften hybrid vermittelt, insbesondere an Haupt-, Förder- und manchen integrierten Gesamtschulen. Ich habe es aber mal so verstanden (Bitte korrigieren, wenn ich da falsch liege!), dass das oftmals aus einer Not heraus ins Leben gerufen wurde, wenn zu wenige naturwissenschaftliche Lehrer vorhanden sind, sodass dennoch wenigstens "irgendeine" Form von Naturwissenschaftsunterricht erteilt werden kann.

    Ohne Angabe des Bundeslandes des TE können wir nur raten. In NDS ist der Zusammenschluss der Nawi-Fächer zum Fach NW bis inklusive der 10. Klasse an den Integrierten Gesamtschulen normal und keine Notlösung.

    Der Idealfall ist dennoch der Unterricht der einzelnen Disziplinen.

    Was bringt dich zu dieser Vermutung? Ist das eine eigene Vermutung oder in irgendeiner Form bereits untersucht und belegt worden? Und ideal für wen? Gerade die MINT-Fächer laden doch dazu ein, verbindend unterrichtet zu werden. Übrigens auch wenn sie separat im Stundenplan ausgewiesen werden. Dafür muss nur die Perspektive gewechselt werden. Wenn man z.B. den zentralen Begriff "Energie" als Konzept thematisiert, findet man sofort Anbindungen im Stoffwechsel, bei chemischen Reaktionen und bei Energieumwandlungen in der Physik.

    Da Naturwissenschaften, insbesondere im H/R-Bereich, fast überall als Mangelfächer gelten, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Anwärter mit zwei NW-Fächern mit Verweis auf das Fach "NaWi", bei dem eine Fächerkombi mit einem naturwissenschaftlichen Fach genügt, abgelehnt wird.

    Das ist zugegeben in den Naturwissenschaften weniger häufig als bei Bewerbern mit z.B. zwei Gesellschaftswissenschaften. Und dennoch würde nicht selten die Kombination NW+ Hauptfach bevorzugt werden oder es müsste noch fachfremder Unterricht miterteilt werden. Reine NW-Lehrkräfte sind z.B. schwer als Klassenlehrkräfte einsetzbar.

    Und bei Angestellten? Ich meine, dass unsere angestellten Kolleginnen rumrechnen, ob die Höhergruppierung für sie noch lohnen würde.

    Das liegt auch an der seltsamen Praxis, bei Höhergruppierung von Angestellten die Entgeltstufen nicht 1:1 zu übernehmen. Wobei das inzwischen wohl immerhin so gedeckelt ist, dass das neue Gehalt trotz niedrigerer Entgeltstufe nicht unter dem des vorherigen liegen darf.

    Verstehe ich das richtig, dass Lehrer (Teilzeit oder Vollzeit) in SH maximal 5 Vertretungsstunden pro Monat leisten dürfen, was darüber hinaus geschieht ist dann Mehrarbeit?

    Da bin ich vorsichtig, da ich mich mit der Lehrerdienstordnung und ggf. zugehörigen Erlassen und Dienstvereinbarungen in SH nicht auskenne. Das Landesbeamtengesetz von SH spricht in §60 Abs. 3 von "mehr als 5 Stunden pro Monat", was auf Zeitstunden abzielt. Ich weise aber vorsorglich darauf hin, dass Mehrarbeit i.d.R. über Zeitausgleich auszugleichen ist. In der Praxis werden vermutlich Vertretungsstunden über ein gewisses Maß hinaus (wegen mir 5 Stunden pro Monat) in eine Art Arbeitszeitkonto gepackt, welches bei anderen Gelegenheiten "geleert" wird, z.B. bei entfallendem Regelunterricht.

    Die Tatsache, dass der Beamte seine Pension anteilig des zuletzt ausgeübten Amtes erhält, ist auch der Grund dafür, dass sich Beförderungen für Tarifbeschäftigte nochmal deutlich weniger "lohnen". Die Rentenpunkte erhält man nämlich genau wie Teilzeit bei Beamten proportional.

    Das ist tatsächlich ein gravierender Unterschied. Dass sich Beförderungen dann nicht lohnen, möchte ich so pauschal nicht stehen lassen. Insbesondere frühe Beförderungen schlagen sich auch bei Angestellten spürbar nieder, da entsprechend mehr Rentenpunkte generiert werden. Lediglich die sogenannten "Last-Minute-Beförderungen" bleiben weitgehend wirkungslos.

    Zauberwald

    Das ist eine Art Bestandsschutz und im hier diskutierten Fall gar nicht mal uninteressant. Im Falle einer drohenden Dienstunfähigkeit gibt es die Möglichkeit von der Versetzung in den Ruhestand abzusehen, dem Beamten ein anderes (auch niedriger bewertetes) Amt im Rahmen einer Rückernennung zu übertragen. Ein dienstliches - und damit nicht nur eigenes - Interesse ist anzunehmen, wenn dies geschieht, um dadurch die dauernde Dienstunfähigkeit zu vermeiden (vgl. OVG Saarlouis Az. 1 R 17/03).

    In diesem Fall kann dann dieser Passus - der sich in allen Beamtenversorgungsgesetzen finden dürfte - angewendet werden und der rückernannte Beamte erhält dennoch die Pension auf Basis seines früher ausgeübten Amtes. Das gilt jedoch nicht, wenn man lediglich selbst eine Rückernennung beantragt. Das wird z.B. in folgendem Beispielfall deutlich, in dem ein PD (A15) in das Amt eines PHK (A12) herabgesetzt wurde und dann - erfolglos - versucht hat, das dienstliche Interesse hieran deutlich zu machen (OVG Greifswald Az. 2 L 159/06).

    Ehrlich gesagt kann ich so nicht bestätigen, dass nur die Extreme massiver Arbeitszeitüberschreitungen oder Qualitätseinbußen möglich sind chemikus08 . Ich teile aber deine Folgerung, die Arbeitszeiterfassung sei ein sinnvoller Schritt. Dafür muss man aber nicht erst auf den EugH warten.

    Ich erfasse seit etwa 3 Jahren systematisch meine Arbeitszeiten (auch nach Art der Tätigkeit) und ich komme im Mittel des Jahres relativ gut hin mit den 41 Stunden/Woche verteilt auf 45 vorgesehene Arbeitswochen. Das gilt auch seit Übernahme koordinativer Aufgaben, die in Rücksprache mit meiner SL relativ genau den Umfang haben, die durch die Anrechnungsstunden auch abgedeckt sind, wenn ich den entsprechenden Umrechnungsfaktor zwischen Deputatsstunde und Arbeitszeit berücksichtige.

    Dabei gibt es natürlich auch Wochen, in denen das mal deutlich mehr als 41 Stunden sind, insbesondere zu Schuljahresbeginn und -ende und in der Abiturphase. Dafür gibt es aber auch mal Wochen, in denen fast keine Besprechungen anstehen, keine Klausurstapel rumliegen, wenig Beratung nötig ist usw.

    Das BeamtVG gilt nicht für Lehrkräfte, sondern für die Beamten des Bundes. In BW ist das aber z.B. im Landesbeamtenversorgungsgesetz auch so wie beschrieben geregelt.

    Das ist schon klar, ich habe dieses ausgewählt, da die Bundesländer mit hoher Sicherheit alle die gleiche Regelung haben und ich nicht 16 Landesbeamtenversorgungsgesetze zitieren wollte.

Werbung