Beiträge von Seph

    Der von dir angeführte §48 Abs. 3 LHO normiert explizit eine "Kann"-Regelung, die dem Bundesland ein entsprechendes Ermessen eröffnet, nicht jedoch einen Rechtsanspruch für den Bewerber begründet. Im Übrigen ist aus dem Nichtvorliegen von Mitbewerbern für diese konkrete Stelle noch nicht von einem "eindeutigen Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern" zu schließen. Nicht beurteilen kann ich, wie der ebenfalls zur Bedingung gemachte "erhebliche Vorteil für das Bundesland" auszulegen ist.

    Also ja: theoretisch wäre im Ermessen des Bundeslandes eine Verbeamtung möglich. Die Chancen, sich darüber einzuklagen, schätze ich persönlich eher gering ein.

    Aus meiner Sicht spricht aber nichts dagegen, den Schülern auch mal einfach irgendetwas beizubringen, was dir Spaß macht, solange du es auch tatsächlich fachlich entsprechend beherrscht.

    Auf gar keinen Fall solltest du einfach nur Spielen oder sogar Hausaufgaben machen lassen. Das spricht sich herum und immer mehr Klassen möchten das auch.

    Das geht nicht selten Hand in Hand und ist auch überhaupt nicht schlimm. Ich habe mir über die Jahre einen Fundus von einerseits fachbezogenen Themen zurechtgelegt, die im Schulunterricht gar nicht erst angeschnitten werden und dennoch für viele Klassen interessant sind (in Mathe z.B. Aspekte der Graphentheorie, Spieltheorie usw.) und andererseits "Spiele", die aber stark auf das soziale Lernen zielen.

    Sollte das allerdings wegfallen, werde ich mir eine andere Schule suchen ....

    ...an der du mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit wieder vor allem in Politik eingesetzt wirst. Es gibt einfach ziemlich viele Lehrkräfte mit Deutsch als Fach, sodass beim Unterrichtseinsatz primär erst einmal auf die weiteren Fächer geschaut wird. Die Deutschstunden lassen sich dann durch Umschieben meist dennoch gut abdecken. Es schadet aber sicher nicht, den Wunsch nach Deutschunterricht auch klar zu formulieren.

    Was meinst du denn mit "Querschiesser"? Es geht doch hier nicht um illegale Tätigkeiten, sondern um einen Materialpool von (selbst erstellten) Unterrichtsmaterialien, die man untereinander austauscht. Dass man dabei auf die Grenzen des Urheberrechts achten muss, versteht sich doch von selbst. Das betrifft ja vor allem Verlagsmaterialien, die wie O. Meier bereits richtig bemerkte, so oder so an der Schule vorliegen dürften und für die i.d.R. entsprechende Lizenzmodelle abgeschlossen wurden.

    PS: Damit meine ich, dass die Schule direkt Lizenznehmer ist, sodass hier über die Gesamtverträge zwischen Rechteinhabern und Ländern hinausgehende Nutzungsrechte eingeräumt werden.

    In einer Rundverfügung stand übrigens:

    "Alternativ kann ausnahmsweise (z. B.: Testung zu Hause fehlgeschlagen) und unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten der Nachweis auch durch einen Laienselbsttest unter Aufsicht der Schule geführt werden. Die Schulen stellen dafür einen separaten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten dürfen Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung des Selbsttests unterstützen."

    Ich lese es tatsächlich so, dass ich für die Beaufsichtigung der Schüler:innen kein Einverständnis benötige.

    Bevor ihr aneinander vorbei redet: Für die reine Beaufsichtigung brauchst du kein Einverständnis, für die Anordung der Testung vor Ort sehr wohl. Und nur mit (weiterführender) Einverständniserklärung darfst du dabei auch assistieren.

    Weiß ich ja auch. Im Seminar in Oldenburg wird unterschieden zwischen Seiteneinsteigern und Quereinsteigern. Und in meiner Schule sind das auch die beiden Begriffe, die zur Unterscheidung der Vollzeit-Referendare von den Quereinsteigern verwendet werden.

    Guckstu: Quereinsteiger/innen (studienseminar-ol-bbs.de)

    Ich finde es spannend, dass sich das Studienseminar Oldenburg über den synonymen Gebrauch von Begriffen beschwert, während seitens des MK ganz klar von Quereinstieg gesprochen wird. Den Begriff Seiteneinstieg gibt es so nicht in Niedersachsen.

    Doch, war zu belegen, man hat uns ja teilweise in den Elterngruppen mitgeteilt, dass man noch fast 100 Tests z.T. zuhause hätte, was sehr merkwürdig ist, wenn die genau abgezählt waren.

    Oder Kinder, die in der Schule erzählt haben, dass noch nie jemand einen Test bei ihnen durchgeführt hat, weil die Eltern das nicht gut finden usw. reichten ja als Belege.

    Den Unterschied zwischen Einzelfällen und flächendeckender Verhaltensweise ist dir hoffentlich bekannt. Wäre das flächendeckend ein Problem gewesen, hätten wir wohl wirklich größere Ausbrüche in den Schulen gehabt...die es seltsamerweise nicht gab. Das mag auch daran liegen, dass in Niedersachsen nicht erst erkrankte Schülerinnen und Schüler mit einem vollen Bus zur Schule fahren mussten, um vor Ort getestet und "diagnostiziert" zu werden, sondern dies bereits zu Hause erkannt wurde und diejenigen dann nicht gleich zu Superspreadern wurden.

    PS: Das ist natürlich auch überspitzt geschrieben, verfolgt man die Idee der Testung vor Ort aber auf diese Weise weiter, sieht man relativ schnell, warum der Weg "zu Hause testen" doch sinnvoll sein kann, auch wenn man Einzelfälle haben mag, die sich dann nicht zuverlässig genug testen.

    Diese Überspitzung war vorhersehbar, ich weise aber natürlich dennoch darauf hin: ich habe nirgendwo behauptet, dass dies sicherer ist. DIe Behauptung, die Testung zu Hause würde zu

    lauter gar nicht durchgeführte Tests

    führen, ist genau das: eine nicht belegte Behauptung. Das Fragezeichen der Sicherheit war natürlich da, wir hatten gleichzeitig über die ganze Pandemie hinweg kein größeres Ausbruchsgeschehen an den Schulen der Umgebung. Insofern war das so schon ok und hat wie gesagt die Schulen vor Ort stark entlastet, sodass wir uns tatsächlich auf den Präsenzunterricht konzentrieren konnten.

    Sehr sinnvoll und grandios fälschungssicherer "Nachweis".

    Das Thema hatten wir hier schon zu Beginn der Pandemie : Die Testung vor Ort in der Schule erzeugt lediglich eine Scheinsicherheit, da kaum flächendeckend zu kontrollieren ist, dass die Tests auch korrekt verwendet werden (z.B. hinreichende Einführtiefe der Stäbchen). Ich persönlich war über die Entscheidung unseres Ministers, die Lehrkräfte durch eine verpflichtende Testung zu Hause mit Bestätigung der Erziehungsberechtigen zu entlasten, sehr froh.

    Mit Klassen darf ich nach meinem Wissen digital auch das teilen, was ich analog teilen darf, und das auch über Schulhomepage oder Moodle, Zugangsbeschränkung vorausgesetzt. (Problematisch aber immer: Audio/Film.) Mit Kollegen und Kolleginnen nicht, aber das ist ein anderes Thema.

    Genau so ist es in den entsprechenden Rahmenverträgen mit den Rechteinhabern festgelegt. Dabei ging es gerade darum, die Nutzung (interner) Lernplattformen überhaupt möglich zu machen. Dass ein direkter Austausch bestimmter Materialien (das gilt v.a. für Digitalisate von Schulmaterialien) nicht zwischen Lehrkräften erlaubt ist, ist letztlich vor allem seltsam. Dann digitalisiert halt jede Lehrkraft für sich die entsprechenden Dinge.

    Ratatouille Der Rahmenvertrag lockert durch Einverständnis der Rechteverwerter die urheberrechtlichen Schranken etwas, indem an einigen Stellen sogar mehr erlaubt ist als im Urheberrecht vorgesehen (z.B. das Anfertigen von Digitalisaten und der Austausch mit der eigenen Lerngruppe). Meine Aussage weiter oben bezog sich explizit auf das Urheberrecht, welches hier noch keine Unterscheidung macht.

    Das tut er aber nicht. Du kannst die Kirchensteuer nur absetzen und bekommst so den Grenzsteuersatz auf deine Kirchensteuer zurück. Analoge Regelung zu allen übrigen Spenden (!= politische Parteien).

    Genau so sieht es aus. Daraus ergebibt sich trotz steuerlicher Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe dennoch ein Einsparpotential im hohen zweistelligen Bereich pro Monat.

    Das scheint jetzt der "Kalender von Lehrenden für Lehrende" zu sein, wenn ich das richtig sehe. Bei FLGV gibts den für 13,50€, was ich im Rahmen der deutlich höheren Papierkosten nun nachvollziehen kann. Möglicherweise haben sie das Layout etwas abgeändert. Was benötigst du denn im Kalender?

    Ich selbst nutze allerdings seit 2 Schuljahren gar keinen Lehrerkalender als Print mehr und habe damit durchweg gute Erfahrungen gemacht.

    Ich sehe da jetzt erst einmal keinen großen Unterschied. Dein Abschlusszeignis wirst du ja erst erhalten können, wenn auch die Bedingungen zur Beendigung des Masterstudiums erreicht sind. Das Abschlusszeugnis wird dann eben eingereicht. Eine Berücksichtigung des erst mit nachrangiger Nachreichfrist eingegangenen Zeugnisses und damit die Entscheidung, ob eine Einstellung erfolgen kann, erfolgt ohnehin erst dann.

    Die im Studium im Einzelnen erreichten Credits sind für die Einstellung irrelevant, entscheidend ist der vorgewiesene Abschluss und damit die Erfüllung der formalen Voraussetzung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Bei Bewerberüberhang spielen ggf. noch die Fächer, die Abschlussnote und Wartezeiten eine Rolle.

    Tja, sowas ist urheberrechtlich aber kaum korrekt machbar. Wenn man sowas auf breiter Basis macht (also z.B. Kollegiumsebene) ist die Gefahr einfach zu groß, dass es einen 'Stinkstiefel' gibt...

    Die Aussage mag ich so nicht stehen lassen. Natürlich ist ein Materialaustausch auch im Rahmen des Urheberrechts machbar. Die durch das Urheberrecht bestehenden Schranken z.B. bei der Anfertigung von digitalen Kopien sind kein spezielles Problem des Austauschs von Lehrkräften, sondern bestehen bereits bei der individuellen Unterrichtsvorbereitung. Anders ausgedrückt: das Urheberrecht setzt hier keine nennenswerten zusätzlichen Schranken, die nicht bereits für die "Einzelkämpfer" unter den Lehrkräften ohnehin bestehen.

    Die christlichen Werte sind auch nichts anderes als was im Grundgesetz steht.

    Das Grundgesetz ist sicherlich auch von religiösen Vorstellungen mitgeprägt, was ja bereits in der Präambel deutlich wird. Eine Gleichsetzung von christlichen Werten und Artikeln des Grundgesetzes verbietet sich aber bereits aufgrund der Begriffsunschärfe von "christliche Werte". Viele dieser Werte sind im Übrigen auch in anderen Religionen zu finden und daher nicht spezifisch christlich und gleichzeitig werden unter christliche Werte auch Vorstellungen subsumiert, die unserer modernen, offenen Gesellschaft nicht immer entsprechen.

    Muss man nicht entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt werden? Gibt es da keine Regeln?

    Doch, die gibt es schon. Allerdings etwas anders, als hier möglicherweise erhofft. Beamte sind - bis auf wenige Ausnahmen z.B. bei eingeschränkter Dienstfähigkeit - grundsätzlich amtsangemessen zu beschäftigen. Die Ausgestaltung des konkret-funktionellen Amtes liegt dabei aber weitgehend im Ermessen des Dienstherrn.

    Die Erteilung fachfremden Unterrichts ist mit Sicherheit eine amtsangemessene Beschäftigung. Die Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten innerhalb seiner Dienststelle ist lediglich eine innerorganisatorische Maßnahme.

    Letztlich wähle ich aus und wäge ab. Und ich mache auch immer klar, dass alle sich auf alles vorbereiten müssen. Bisher bin ich damit immer gut gefahren.

    Das Problem ist doch dann gerade, dass du trotz vorliegender Vorinformation auswählst und damit letztlich doch steuerst, für wen die Prüfung besser geeignet ist und für wen nicht. Ich finde das im Sinne der Chancengleichheit arg bedenklich. Besser also gar nicht erst abfragen, welche Präferenzen es gibt.

    Auch damals haben sich mit hoher Sicherheit nicht die Kolleginnen und Kollegen dafür entschieden, dir Stunden zu geben oder eben auch nicht. Die SL wird mit Blick auf die gesamte Unterrichtsversorgung und anhand verschiedenster Kriterien einen sinnvollen Einsatzplan gebastelt haben. Stellenausschreibungen erfolgen nicht selten sehr taktisch und sind für das Kollegium nicht immer direkt nachvollziehbar. Das liegt aber auch daran, dass dem Kollegium selten alle Informationen, die zur Entscheidungsfindung beitragen, vorliegen dürften. Über Versetzungswünsche, die perspektivische Stellensituation in folgenden Halbjahren, die überhaupt verfügbaren Lehramtsanwärter, Schwangerschaften, Langzeiterkrankungen usw. weiß eine "normale" Lehrkraft i.d.R. nicht umfassend Bescheid, während die SL bei den Ausschreibungen auch so etwas im Blick behält.

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