Beiträge von Seph

    Auch hier dran sieht man, dass die Problematik in den USA nicht an den Waffen liegt, sondern eher eine Scheinkorrelation ist.

    Vielleicht erwähnt man in dem Zusammenhang aber ruhig auch, dass die Schweiz weltweit den traurigen zweiten Platz bei den Schusswaffentoden pro Millionen Einwohner aufweist. Fairerweise: der überwiegende Teil davon geht auf Suizide zurück. Vielleicht erwähnt man aber auch, dass es in der Schweiz im Vergleich zur USA doch auch eine ganze Reihe von Unterschieden in der Waffengesetzgebung gibt. Denn der reine Blick auf die Zahl zu Hause aufbewahrter Waffen, verstellt vlt. den Blick darauf, dass es einen erheblichen Unterschied bei Anforderungen zur Aufbewahrung und beim Führen von Waffen in der Öffentlichkeit gibt. Letztere ist auch in der Schweiz nur in sehr engen Grenzen - vergleichbar zu Deutschland - erlaubt.

    PS: Bevor hier gleich jemand Bilder von Schweizern mit Ordonnanzwaffen über der Schulter auf dem Fahrrad postet, erläutere ich das lieber noch kurz: das Führen von (einsatzbereiten) Schusswaffen ist auch in der Schweiz an eine besondere Erlaubnis gebunden und wird vergleichbar zum deutschen Waffenschein - nicht zu verwechseln mit der WBK oder dem kleinen Waffenschein - nur bei Nachweis eines besonderen Bedürfnisses gewährt (Sicherheitsgewerbe, Ordnungskräfte, Jagd....). Aufbewahrung und Transport haben - ebenfalls vergleichbar zu Deutschland - mit Trennung von Waffe, Munition und bei vielen Waffengattungen auch des Verschlusses zu erfolgen.

    Die hohe Anzahl von Waffen in Schweizer Haushalten geht im Übrigen überwiegend auf zu Hause aufbewahrte Armeewaffen zurück (Privatwaffen in nur ca. 10% der Haushalte), deren Munition seit 2007 weitgehend in Zeughäusern aufbewahrt wird.

    Wenn das mal ginge …

    Was meinst du denn damit? Ich kann in meinen Fächern sehr genau ausweisen/transparent machen, welche Art von Aufgabenstellungen jemand für eine ausreichende Prüfung mit 05 Punkten oder für eine gute Prüfung mit 11 Punkten beherrschen muss. In nicht wenigen Fächern sind die Erwartungshorizonte im Abitur bei uns in NDS sogar genau so beschrieben.

    Entsprechend macht es für den Prüfling in der Vorbereitung schon einen Unterschied, ob er weiß, dass eine Prüfung mit 05 Punkten zum Bestehen ausreicht oder eine mit 11 Punkten oder gar 13 Punkte. Dann wird man auch darüber sprechen müssen, ob letzteres wirklich realistisch zu erreichen ist und kann den Prüfling darüber beraten. Was am Ende tatsächlich für eine Leistung gezeigt wird, liegt natürlich in der Hand des Prüflings selbst.

    Echt? Wozu wäre das gut? Ich wartete auf Prüfungsergebnis und ermittelte dann die End-/Gesamt-/Whatever-Note.

    Um die Prüflinge angemessen beraten zu können und aufzeigen zu können, auf welches Zielniveau sie sich mindestens vorbereiten müssen. Gerade für Nachprüfungen ist es für die Prüflinge auch wichtig zu wissen, was sie mindestens erreichen müssten, um einschätzen zu können, ob das für sie realistisch ist oder sie lieber gleich zurücktreten.

    Ich weiß, ich bin ja nicht komplett dumm. Ich hab ja Informatik teilweise schon studiert, und weiß dass man Mathematik braucht um Informatik und Physik zu verstehen. Denoch unterschiedet sich Stoff sonst wären das ja keine getrennten Fächer.

    Nur kurz als Ergänzung dazu: Ich habe mir mit dem Wechsel damals im Grundstudium ca. 12 Semesterwochenstunden eingespart, die wegen notwendiger Mathevorlesungen sonst noch dazu gekommen wären und im Mathematikstudium eh enthalten waren.

    PS: Pro Semester 12 Wochenstunden weniger versteht sich ;)

    Mir wurde nun geraten eines der Fächer mit Mathe zu ersetzen.

    Jedoch muss ich ehrliche sagen, dass ich persönlich kein Intresse an einem Mathestudium habe und es mir nicht vorstellen kann zu unterrichten.

    Was denkt ihr, bringen mir Physik und Informatik als Fächer keine sichere Einstellungschanc?

    Ich hatte ursprünglich auch mal angefangen Physik/Informatik zu studieren. Da in beiden Fächern gefühlt dennoch 1/3 bis 1/2 der begleitenden Vorlesungen Mathematik war und mit Blick auf den späteren Einsatz habe ich schnell gewechselt und dies nie bereut.

    Beide Fächer sind für sich genommen extrem gefragt. Es ist aber wirklich nicht so einfach, eine Lehrkraft mit 2 Nebenfächern adäquat einzusetzen, insbesondere da Informatik derzeit noch nicht den großen Stellenwert hat, den es bräuchte. Hier könnte der Bedarf aber absehbar noch etwas zunehmen. Ansonsten besteht weniger das Problem, nicht eingestellt zu werden, sondern die damit verbundenen Arbeitsbedingungen (viele verschiedene Lerngruppen und ggf. notwendige (Teil-)Abordnungen).

    Für NRW wird dies wohl abstrakt aus der in §42 Abs. 6 SchulG erwähnten "Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler" hergeleitet. Der Abschnitt geht zwar auf eine sehr konkrete Maßnahme ein, die aus dieser Sorge ableitbar ist, das steht aber nicht im Widerspruch dazu, dass die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler noch sehr viel weiter geht.

    Susannea

    Dafür kenne ich mich zu wenig mit den Anrechnungsstunden in anderen Bundesländern aus und konnte nur exemplarisch mal etwas reinschnuppern. Oft scheint es so zu sein, dass den Schulen abhängig von der Schüler- oder Klassenzahl eine bestimmte Stundenanzahl zur Entlastung zugewiesen wird, nicht selten auch in zwei separate Pools aufgesplittet (SL und Sonstige), aus denen wiederum Entlastungsstunden zu verteilen sind.

    So läuft es weitgehend auch bei uns in NDS. Für einige besondere Stellen sind aber stellen- und nicht poolgebunden bereits die Entlastungsstunden vorgesehen. Das betrifft z.B. die SL und stellv. SL an sich, aber auch die Koordinatoren an Gymnasien und eben die Funktionen im mittleren Management an den Gesamtschulen.

    Ob das in Summe dann mehr oder weniger zu verteilende Entlastungsstunden sind, vermag ich aktuell nicht zu beurteilen. Der Unterschied besteht wie gesagt v.a. darin, dass hier für einige Funktionsstellen schon feste Kontingente vorgesehen sind, die in anderen Bundesländern eher in den Pool-Stunden integriert zu sein scheinen.

    PS: Weil du oben von "Fachbereich Sport" geschrieben hast: Gegebenenfalls sind auch die Begrifflichkeiten in den Bundesländern unterschiedlich. Die Fachbereichsleiter koordinieren an den Gesamtschulen i.d.R. mehrere Fächer gleichzeitig. Für je nur 1 Fach sind sogenannten Fachobleute zuständig, die aber eher an Gymnasien zu finden sind und dort keine feste Anzahl Entlastungsstunden erhalten. Üblich sind aber - je nach interner Dienstvereinbarung - um die 0,5 Stunden aus dem allgemeinen Stundentopf.

    Die Fachbereichsleiter an Gesamtschulen haben in NDS einen fest definierten und relativ umfangreichen Aufgabenbereich. Ich zitiere mal aus dem entsprechenden Erlass, da das von Interesse für einige sein könnte:

    Die Hauptaufgabeder Fachbereichsleiterin oder des Fachbereichsleiters besteht darin, die fachlichen, didaktisch-methodischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung des Fachunterrichts und seiner didaktischen Weiterentwicklung in den Jahrgängen 5 bis 13 zu gewährleisten. Sie oder er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben im Fach bzw. Fachbereich:

    3.1 Vorbereitung und Leitung der Fach- bzw. Fachbereichskonferenzen
    3.2 Entwicklung, Weiterentwicklung und Abstimmung von Fachlehrplänen für die Jahrgänge auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien in Zusammenarbeit mit den Fachkonferenzmitgliedern
    3.3 Initiieren fächerübergreifender Anliegen und Projekte in den Jahrgängen
    3.4 Erarbeitung fachspezifischer Konzepte zur Differenzierung
    3.5 Bereitstellung fachspezifischer Förderkonzepte, u.a. Hilfen für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft
    3.6 Ggf. Koordinierung und Organisation von Praktika
    3.7 Auswertung der Arbeit mit den eingeführten Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien sowie Vorbereitung von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit
    3.8 Erarbeitung von Grundsätzen für die fachspezifische Beschreibung der Lernentwicklung und für die Leistungsbewertung
    3.9 Erarbeitung von Vorschlägen für den Einsatz von Fachlehrkräften nach Beratung in der Fachkonferenz
    3.10 Anregung und Organisation fachbezogener und fächerübergreifender schulinterner Fortbildung in Abstimmung mit der Didaktischen Leitung
    3.11 Beratung der im Fach bzw. Fachbereich unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer; insbesondere Einführung und Betreuung neuer und fachfremd unterrichtender Lehrkräfte
    3.12 Verantwortung für die Erarbeitung, Bereitstellung, Inventarisierung und Archivierung von Unterrichtseinheiten (z.B. Planungsskizzen, Lernmaterialien, Medien) des jeweiligen Faches
    3.13 Verantwortung für Konzeption, Einrichtung und Erhaltung fachspezifischer Fach- und Sammlungsräume, Lehr- und Lernmaterialien, Medien
    3.14 Aufstellen und Verwalten des Etats für das Fach bzw. den Fachbereich im Rahmen der Beschlüsse der Fach- bzw. Fachbereichskonferenz
    3.15 Fachbezogene bzw. fächerübergreifende Kontakte zu anderen Schulen und Institutionen der Region, zur Fachmoderatorin bzw. zum Fachmoderator sowie ggf. zur Fachberaterin oder zum Fachberater
    3.16 Information über Wettbewerbe und ihre Betreuung

    Für Fachbereichsleiter "Ganztagsangebote/Freizeit" gilt diese Aufgabenbeschreibung entsprechend.

    Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Begriff der Aufsicht hier nicht mehr ganz passend ist, den Kern der Sache aber dennoch trifft. Zwar besteht bei Volljährigen bei Verletzung der Aufsicht keine deliktische Haftung mehr für Schäden, die die zu beaufsichtigende Person Dritten zufügt (§832 BGB), insbesondere die Fürsorgepflicht von Lehrkräften für ihre (auch volljährigen) Schüler geht aber dennoch deutlich weiter als die eines Reiseleiters gegenüber seiner Reisegruppe.

    Frage steht oben. Es handelt sich um eine Gesamtschule mit 1300 Sus. Kl. 5-13. Fachbereich beinhaltet 3 Hauptfächer. Es geht um die SEK 1. SEK 2 Obfrau/ Mann erhält jeweils 0,5 aus dem Oberstufentopf. Wieviele Entlastungsstunden stehen euch für den gesamten Fachbereich zu? SEK 1. ( Teilweise wird was abgegeben für die / den Zuständige für ein Fach)

    Danke schon mal

    Das ist in NDS ziemlich klar geregelt. Als Fachbereichsleitung an einer Gesamtschule stehen dir je nach Anzahl der stimmberechtigten Lehrkräfte in deiner Fachkonferenz folgende Entlastungsstunden zu:

    bis zu 7 : 1 Stunde

    8-20 : 2 Stunden

    mehr als 20: 3 Stunden

    (vgl. Anlage 1 Nds. ArbZVO-Schule)

    Offtopic: Aufsichtspflicht für volljährige Schüler? Das habe ich bisher immer anders gelernt.

    Wird doch in der Quelle direkt ausgeführt: auch die Volljährigen sind bzgl. der schulischen Veranstaltung weisungsgebunden, dürfen also nicht einfach eine ungezwungene Urlaubsreise daraus machen, bei der nur zufällig eigene Lehrkräfte in der selben Unterkunft untergebracht sind. Andersherum wird die Lehrkraft auch gegenüber Volljährigen eine Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht übernehmen müssen.

    PS: Ableitbar ist das bis hinauf zum Art. 34 GG, aber auch aus den Schulgesetzen der Länder lässt sich das i.d.R. entnehmen. In NDS normiert z.B. §62 NSchG die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte für alle Schülerinnen und Schüler der Schule während der Schulzeit und entsprechenden Schulveranstaltungen.

    Das mag auch an der fehlenden Zielgruppe liegen. Diejenigen, die Covid-19 ernstnehmen, sind mit hoher Sicherheit bereits mehrfach geimpft und dadurch ebenfalls gegen schwere Verläufe gut geschützt. Diejenigen, die das nach wie vor für eine einfache Erkältung halten oder die bereits die angeblich "kaum erforschten" Impfstoffe ablehnen, sind wohl eher nicht diejenigen, die gleich nach Bekanntwerden einer Infektion ein ebenfalls neues Medikament gegen die angeblich eh nicht existierenden schweren Verläufe einnehmen.

    PS: Ich denke, dass Paxlovid ab Herbst in einer neuen saisonalen Welle v.a. für Risikopatienten eine bedeutendere Rolle spielen wird.

    Da hatte ich mich tatsächlich verschrieben. Wenn die Samstage wirklich nicht mitzählen sollten, dann wäre das sicher im Sinne aller Lehrkräfte und tatsächlich ist der Begriff "Werktag" wohl in verschiedenen Rechtstexten unterschiedlich definiert und manchmal mit dem Begriff "Arbeitstag" vermischt. Insofern wage ich im Moment nicht zu behaupten, die Definition aus dem Bundesurlaubsgesetz sei allgemeingültig. Ich war mir nur selbst unsicher, habe nach Quellen für den Begriff gesucht und diese gefunden.

    Ich komme jedoch auf Dienstag, den 14.6. als erstem anzurechnenden Tag für Minusstunden.

    Das kam ich auch erst, der Dienstag nach Pfingsten ist aber ein normaler Werktag und kein Feiertag, auch wenn dieser noch unterrichtsfrei ist.

    Danke für den Hinweis zur maximalen Gegenrechnung von 4 Stunden, das hatte ich leider vergessen.

    Hier in NDS ist es meines Wissens (ich bin nicht allzu oft im BG eingesetzt) so, dass Minusstunden im BG und im Gym, die durch das Abitur entstehen, erst "gezählt" werden dürfen, wenn der letzte offizielle Termin für die mündlichen Abi-Prüfungen vorbei ist (dieses Jahr enden die mdl. Prüfungen am 03.06.). Habe ich das richtig auf dem Schirm Seph ?

    Um ganz genau zu sein, gelten "stundenplanmäßige Unterrichtsstunden bis zum Ablauf des sechsten Werktags nach dem letzten Prüfungstag als erteilt, wenn die Lehrkraft die Unterrichtsstunden wegen der Freistellung der Schülerinnen und Schüler von Prüfungsklassen bzw. Prüfungsjahrgängen vom Unterricht nicht erteilen kann".

    Als letzter Prüfungstag gilt der letztmögliche Prüfungstag der mündlichen Prüfungen nach Festlegung des MK und nicht - wie an manchen Schulen probiert - der intern festgelegte letzte Prüfungstag. Werktage sind alle Wochentage außer Feiertage und Samstage Sonntage. Für dieses Jahr ist also Freitag, der 03.06. maßgeblich. Nach diesem Tag sind noch 6 Werktage zu zählen, sodass Minusstunden m.E. erst ab Montag, 13.06. anzurechnen wären.

    Vorbemerkung: Die Bundesländer unterscheiden sich da v.a. in der Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten und damit, ob Minder- und Mehrarbeitsstunden wöchentlich, monatlich oder schul(halb)jährlich auszugleichen oder in einem bestimmten Korridor zu halten sind. Sie unterscheiden sich de facto nicht in der Frage, was denn nun Minder- und Mehrarbeit eigentlich ist.

    Grundlage der Arbeitszeitberechnung ist bei Lehrkräften - anders als bei anderen Angestellten oder Beamten im ÖD - gerade nicht primär die wöchentliche Arbeitszeit von 40-42 Stunden, sondern das jeweilige Deputat. Die Summe aus Unterrichtszeit, weiterer gebundener Arbeitszeit (DBs u.ä.) und der ungebundenen Zeit für Vor-/Nachbereitungen und sonstige Aufgaben soll im Durchschnitt eines bestimmten Zeitraums (bundeslandspezifisch) die wöchentliche Arbeitszeit im jeweiligen Bundesland nicht über- oder unterschreiten.

    Mehrarbeit und auch Minderarbeit kann aufgrund dieser Berechnung der Arbeitszeit grundsätzlich auch nur im Bereich des gebundenen Unterrichts auftauchen. Mehrarbeit entsteht z.B. durch kurzfristige oder längerfristige Vertretungen oder in NDS z.B. auch durch notwendige Deputatsüberschreitungen für ein halbes oder ganzes Schuljahr. Minderarbeit kann z.B. durch Ausfälle aller Art (Exkursionen, Praktika, Hitzefrei usw.), außer natürlich durch krankheitsbedingten eigenen Ausfall, Feiertage usw. entstehen. Aber nur dann (!), wenn die Lehrkraft nicht auf Weisung der SL andere dienstliche Aufgaben vor Ort wahrnimmt. Hierzu gehören Aufsichten in Prüfungen mit Sicherheit dazu @Belledejour .

    Da Lehrerin2007 konkret nach der Regelung in NDS gefragt hatte: Um der Korrekturbelastung im Abitur gerecht zu werden, werden hier z.B. alle durch den Wegfall der Prüfungsgruppen frei werdenden Unterrichtsstunden noch über den größten Teil des Prüfungszeitraums angerechnet und erst in den letzten wenigen Wochen als Minusstunden gerechnet. In NDS sollen sich die Mehr- und Minderstunden in einem Korridor von +/- 40 Stunden bewegen und sind i.d.R. im nächsten Halbjahr wieder auszugleichen. An der Besoldung ändern diese nichts.

    Sorry, ich wusste nicht, dass das unterschiedliche Gremien sind. In meinem Bundesland gibt es keine "Schulkonferenzen" und "Gesamtlehrerkonferenzen" sondern nur ein Gremium, das "Gesamtkonferenz" heißt. Und dort werden eben Dinge besprochen und beschlossen, die die gesamte Schule - und damit natürlich auch die Erziehungsberechtigten - etwas angehen.

    Naja, ehrlich gesagt gibt es auch hier noch ein weiteres Gremium, den Schulvorstand. Die Schulkonferenz in NRW scheint weitgehend dem nds. Schulvorstand zu entsprechen, während die Lehrerkonferenz quasi der nds. Gesamtkonferenz, allerdings ohne Eltern- und Schülvertretern entspricht. Interessanterweise können in NRW beide Gremien Teilkonferenzen einrichten, während das in NDS der Gesamtkonferenz vorbehalten ist. Zumindest in den Fachkonferenzen sind auch in NRW Eltern- und Schülervertreter einzuladen.

    Dass bei uns Eltern- und Schülervertreter in beiden großen entscheidungsrelevanten Gremien (Schulvorstand und Gesamtkonferenz), aber auch in den Teilkonferenzen in den Fächern und Klassen mitwirken, trägt erheblich zur Transparenz bei. Ich erleben den engen Austausch mit allen an Schule beteiligten Personengruppen als sehr gewinnbringend für die tägliche Arbeit.

    Generell seltsam, wenn Eltern dabeisitzen, wegen Datenschutz und so

    Welcher Passus in der DSGVO würde denn genau dazu führen, dass es hier Probleme gibt? Das Argument "...wegen Datenschutz.." höre ich in letzter Zeit etwas häufig, nicht selten steckt dahinter die Bequemlichkeit, sich nicht genauer mit der genauen Rechtslage auseinandersetzen zu wollen.

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