Beiträge von Seph

    Dass in einigen Lagen durchaus Luft nach oben ist, stimmt...da bin ich bei dir. Andersherum gibt es auch jetzt bereits Regionen, in denen der Trend umgekehrt läuft und Immobilien laufend an Wert verlieren. Als Mittelständler hat man in Metropolen natürlich die A***karte gezogen..leider. Aber auch der Mietmarkt ist preislich limitiert, jedenfalls im Mittel. Die Preise müssen sich auch hier weitgehend an den verfügbaren Einkommen orientieren, welche natürlich von Ort zu Ort erheblich unterschiedlich sein können. Solange die Zinsen beim aktuellen Niveau bleiben, sehe ich genau wie du auch keine Markterholung kommen...aber eben auch keine weiteren deutlichen Steigerungen, außer in besonderen Lagen, deren Nachfrage aus dem Ausland getrieben wird.

    Ich kann dir ehrlich gesagt nur zuraten, denn ich habe auch früh gekauft, günstig gewohnt, dann sehr gut verkauft, wieder gekauft, usw...
    Es wird nicht billiger werden und der Mietermarkt wird sicher rauher.


    Aber: Es hat auch einen Haken, falls du z.B. mal alleinerziehend wirst. Meine Bekannte in einer Mietwohnung bekam Wohngeld vom Amt, jkonnte sich so eine Teilzeitstelle leisten und es ging ihr in der Elternzeit besser. Bei Eigentum geht das nur begrenzt, die Bank will ihr Geld sehen und du musst ggf. mehr arbeiten, als du würdest, wenn es nicht nötig wäre.
    Dafür sitzt du aber recht ruhig im Sattel, falls Kind mal mehr Radau macht, als es den Nachbarn lieb ist, etc.


    Der Gang zur Hausbank ist immer sinnvoll, bei den mickerigen Zinsen möglichst geringe Raten und lieber mehr als Sondertilgungen. Ich zahle an die KFW 0,8%, da lohnt es sich nicht, sich unnötig durch zu hohe Raten zu belasten. Die Eigenverantwortung für Sondertilgung müsste allerdings vorhanden sein. Aber du hast einen Puffer, falls du mal knapp bei Kasse bist. Tilgungsraten runterschrauben uist immer ungünstig...

    Diese Hoffnung hatten auch extrem viele US-Amerikaner vor der Immobilienkrise..."die Preise können ja nur nach oben" --> das Ergebnis haben wir alle gesehen. Das aktuelle Preisniveau ist nur dadurch realisierbar gewesen, dass die Zinsen extrem günstig sind. Damit verbunden sind die Immobilienpreise in Großstadtnähe heute bei gut 30-40 Jahreskaltmieten angekommen und stehen damit in keinem sinnvollen Verhältnis mehr zum Mietmarkt. Der Rest ist ein Blick in die Glaskugel, aber: Noch deutlich höhere Immobilienpreise wird sich ein großer Teil der Bevölkerung nicht leisten können, außer bei negativen Zinsen...ansonsten bricht die Nachfrage einfach zusammen, da schlicht nicht genug Personen mit so hohen Einkommen vorhanden sind. Und würden andersherum die Zinsen doch wieder anziehen, müssen große Preisanpassungen nach unten vorgenommen zu werden, um noch genug Nachfrage zu ermöglichen. Dann platzen aber auch zunehmend die nun recht riskanten Finanzierungen, bei denen Leute nach 20 Jahren Zinsbindung immer noch auf 60-80% Restschuld sitzen. Kurz und gut: die extremen Preissteigerungen der letzten wenigen Jahre waren nur durch ein erhebliches Absinken des Zinsniveaus möglich, viel mehr Luft ist aber nicht mehr nach oben.

    Bundesland beachten: NRW (wo Karl-Dieter ist) kennt die Minus-/Plusstunden wie in NDS nicht.
    der Ausgleich durch Statt-Stunden (Klasse weg, Vertretungsstunde stattdessen) soll in NRW innerhalb einer Woche erfolgen, möglichst am selben Tag; Minus- und Plusstunden können am Ende des Monats zur Abrechnung von Überstunden verrechnet werden, alles (+ und -) wird aber am Ende eines Kalendermonats "gelöscht".

    Der Hinweis ist natürlich richtig und wichtig. Unabhängig von den Verrechnungen von Vertretungen gilt aber unabhängig vom Bundesland die Trennung von privatem (hier Arbeitsrecht) und öffentlichen Recht (hier Beamtenrecht). Insofern wäre mir dennoch an einer Rechtsgrundlage für den Annahmeverzug der Arbeitsleistung bei Beamten gelegen, selbst wenn diese nur für NRW gelten würde. Möglicherweise lassen sich dann Analogien finden.

    Mir ist es neu, dass man da überhaupt ins Minus rutschen kann. Du stellst deine Arbeitsleistung bereit - nimmt sie der Arbeitgeber nicht an, ist das nicht dein Problem.


    (Bei Dienstherr - Beamter ist das genauso)

    Bitte nicht als Provokation verstehen, sondern als ernst gemeinte Anfrage: Woher genau nimmst du diese Überzeugung? Im Arbeitsrecht ist dies zwar tatsächlich so geregelt, ich konnte bislang aber keinerlei Rechtsgrundlage für Beamte dazu finden. Das öffentliche Recht sieht dies, anders als das Privatrecht, offenbar eben nicht so vor. Die Arbeitszeit von verbeamteten Lehrkräften wird häufig durch eine Verordnung festgelegt, in der ein zu haltendes Stundendeputat definiert wird. Dieses darf je nach Bundesland mehr oder weniger stark über- oder unterschritten werden (in NDS bis zu 4 Wochenstunden mehr oder bis zu 50% weniger) und führt dann in den meisten Fällen zu entsprechenden Mehr- oder Minderstunden, die Mehrstunden gelten anders als im Arbeitsrecht aber auch nicht als angeordnete Mehrarbeit.




    Hallo,


    auch in NDS gibts diesen Erlass (müsste ich jetzt aber gerade suchen), den habe ich letztes Jahr mal nachgeschlagen, da das selbe Thema bei uns aufgekommen ist.


    Du bekommst für mehrgeleistete Stunden eine Stunde +, und für nicht gehaltenen unterricht eine Stunde - (auch an Schneefreien Tagen, außer du warst trotzdem zur Betreuung der angereisten Kinder da und hast die Anordnung der Schulleitung bekommen, diese zu betreuen, dann wirds als normaler Unterricht gerechnet).

    Der Flexierlass in Niedersachsen wird zwar von vielen Schulen nach wie vor als Bezugsquelle zum Umgang mit Mehr- oder Minderarbeit genutzt, ist aber nicht in Kraft getreten und existiert daher nicht. Gleichwohl steht es den Schulen frei, sich an ihm zu orientieren...eine wirkliche Rechtsgrundlage ist er jedoch nicht.




    Zum Thema Schulübergreifend:


    Du bist bein LAND NDS angestellt, nicht bei der Schule XY. Folglich gelten deine + und - Stunden überall an jeder Schule! Auch bei einem Schulwechsel verfallen diese nicht, sondern werden mit an die neue Schule genommen. Du musst natürlich die Schulleitung darüber informieren, woher sollen die das auch sonst wissen.

    Das sagt der gesunde Menschenverstand, es stimmt so aber leider nicht ganz. Falls man ein verpflichtendes oder freiwilliges Arbeitszeitkonto führt (dieses ist bei der Nds. Landesschulbehörde zu beantragen), so wird dieses tatsächlich zentral verwaltet und angesparte Stunden werden auch beim Schulwechsel übernommen. ABER: Die Mehr- und Minderstunden, welche durch Vertretungen usw. anfallen, werden durch die Schulen separat bewirtschaftet und daher i.d.R. nicht übertragen. Man sollte also sicherstellen, solche Plusstunden rechtzeitig abzubummeln, sonst verfallen diese.

    Hier: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/ kann man A13 auswählen, aber kein A13Z. Gibt es A13Z auch nicht mehr?


    Wobei dort ja Besoldungruppe steht. Diese wäre ja "13". Die Besoldungsordnung wäre "A". Oder gibt es das Prinzip auch nicht mehr?

    Die Zulage ist dort im Rechner automatisch vorausgewählt. Was dir ohne weitere Einstellung bei A13 angezeigt wird, ist also bereits A13Z und wird auch als "allg. Stellenzulage hD" ausgewiesen.
    Möchte man die abwählen, um zu sehen, was A13 ohne Zulage erhält, so muss man im Gehaltsrechner unter "Arbeitszeit" den Reiter "Abzüge" öffnen und dort einen Haken setzen.

    Das funktioniert nicht, denn ich habe ja einen Vertrag mit dem Arzt und dem ist vollkommen egal, woher das Geld kommt, Hauptsache ich bezahle. Theoretisch bräuchte ich mich ja auch gar nicht versichern oder bei der Beihilfe beantragen und könnte alles selber zahlen. Theoretisch ;)


    Und bei der Beihilfe ist ja nirgendswo gesetzlich geregelt innerhalb welcher Frist die zahlen müssen.

    Auch wenn es dir in deinem Beitrag wohl vornehmlich um die Zahlungsfrist der Beihilfe ging: der 2. Satz ist leider falsch. Seit 2009 gilt nach §193 (3) VVG eine Krankenkosten-Versicherungspflicht für ALLE Personen mit Wohnsitz im deutschen Inland. Dazu gehören explizit auch Beihilfeberechtigte. Vielleicht meintest du aber auch, dass man die angefallenen Arztkosten weder bei der Versicherung noch bei der Beihilfe geltend machen muss. Damit hättest du vollkommen Recht. Um den Abschluss einer Versicherung kommt man hingegen nicht herum.

    Dann würde es also um die 250 für mich und um die 250 für meine Frau kosten ? Das ist schon viel.

    Wieso soll das denn viel sein? In deinem anderen Thread ist davon die Rede, dass ihr beide A12 bekommen werdet. Das würde zu Beginn einem Brutto von ca. 3400€ pro Monat pro Person entsprechen. Ein Beitrag von 250€ würde dann nur etwa 7,3% des Brutto entsprechen und damit weniger als in der GKV, selbst unter Berücksichtigung eines Arbeitgeberanteils. Da ein solcher bei Beamten aber nicht einmal gewährt wird, steht als Vergleich 15,5% des Brutto für die GKV gegen 7,3% des Brutto für die PKV im Raum. Nicht vergessen werden sollte, dass aufgrund der Erfahrungsstufen das Beamtenbrutto noch erheblich zunimmt, während die PKV-Beiträge zunächst weitgehend stabil bleiben...die Erhöhungen der letzten Jahre (bei mir nur ca. 20€ innerhalb von 7 Jahren) wurden locker durch die Inflationsanpassung der Besoldung aufgefangen, völlig losgelöst vom Aufstieg in den Erfahrungsstufen. Die einzige Unbekannte ist die Beitragsentwicklung der nächsten Jahre( Jahrzehnte), aber das gilt auch für die GKV.

    aha danke. Da hat sich schon mal einiges in meinem Kopf zurecht gerückt. MrsPace, es geht mir ja nicht darum mich nicht zu versichern. Entweder möchte ich in der GKV bleiben oder wechsel in die PKV. Ist ein Wechsel denn so - oder so herum jederzeit möglich? Wovon hängt der Beihilfe-Quotient denn ab?


    Der Wechsel von der GKV in die PKV ist grundsätzlich immer möglich als Beamtin, aber damit würde ich nicht zu lange warten. In den ersten 6 Monaten nach Verbeamtung auf Probe besteht für die privaten Kassen ein Kontrahierungszwang, d.h. sie müssen dich annehmen, unabhängig vom Risikoprofil. Sonst unversicherbare Risiken können dann also dennoch mit einem maximalen Aufschlag von 30% versichert werden. Ohne Kontrahierungszwang gilt dies nicht mehr, die Kassen könnten dann entweder deutlich höhere Risikoaufschläge fordern, Leistungsausschlüsse durchsetzen oder dich gar nicht erst mehr annehmen.


    Andersherum ist der Wechsel von der PKV in die GKV nur schwer möglich. Grundsätzlich musst du dafür der Versicherungspflicht unterliegen (was du als Beamtin nicht tust) und darfst ein bestimmtes Höchstalter (i.d.R. 55) nicht überschritten haben.



    Als freiwillig gesetzlich Versicherte müsstest du den vollen Beitrag (14,6% + Zusatzbeiträge...also ca. 15,5% deines Bruttos) alleine bezahlen, als privat versicherte musst du dich zunächst nur zu 50% versichern, den Rest trägt die Beihilfe (abzgl. Kostendämpfungspauschale und ausgeschlossener Leistungen). Andere Beihilfesätze ergeben sich z.B. wenn du mindestens 2 Kinder hast, für die du Kindergeld beziehst (--> 70% Beihilfeanspruch) oder im Ruhestand (-->70% Beihilfeanspruch).

    Eine etwas unorthodoxe Methode vielleicht, aber:
    Könnte man, wenn man als Lehrer einen Schüler ein Mädchen begrapschen sieht oder schlagen/misshandeln sieht, ihn nicht mit Gewalt davon abhalten?
    Das darf man ja auch, wenn man so etwas auf der Straße sieht.. Einfach an den Haaren packen oder mit dem Ellenbogen ins Gesicht.. Zum Schutz der Allgemeinheit. Und die Unterschichten-Eltern können sich eh keinen guten Anwalt leisten.


    Oder noch unorthodoxer: Einfach den Schüler "zufällig" treffen, gucken, dass es absolut keine Zeugen gibt und dann mit nem Handschuh ein paar Schläge in die Magengrube.. Nicht nachweisbar und bei richtiger Ausführung keine Spuren. Und dann steht Aussage gegen Aussage - Ergo in dubio pro reo.

    In Anbetracht deiner bisherigen Beiträge gehe ich davon aus, dass du noch mitten im Studium bist oder/und tatsächlich nichts mit dem Beruf Lehramt zu tun hast und hier nur etwas trollen möchtest. Unabhängig von deinem aktuellen Ausbildungsstand oder deines Berufs möchte ich dir nur einen Tipp mit auf den Weg geben:


    Beschäftige dich genauer mit den geltenden Gesetzen, insbesondere mit dem bürgerlichen Recht und dem Strafrecht. Das was du schreibst, ist schlicht und einfach eine falsche Behauptung, die gefährlich werden kann, wenn das wirklich jemand glaubt. Nur weil Person A Person B begrapscht, darf man Person A nicht mal eben den Ellenbogen ins Gesicht hauen....und schon gar nicht deutlich zeitversetzt dieser Person auflauern, um ihr eine Abreibung zu verpassen! Auch hat das absolut nichts mit "guten Anwalt leisten" zu tun....Straftaten, wie du sie hier empfiehlst, werden durch die Staatsanwaltschaft verfolgt, die Betroffenen würden höchstens als Nebenkläger auftreten.


    Der Nothilfe (letztlich eine Notwehr zugunsten Dritter) sind extrem enge Grenzen gesetzt. Es muss auf das mildeste (!) aller möglichen und gleichwertig effektiven Mittel zurückgegriffen werden, die den gegenwärtigen (!) Angriff sicher beenden. Das dürfte bei einem grapschenden Schüler i.d.R. das (1) Ansprechen und auffordern zum Unterlassen, (2) das Wegziehen von A oder das in den Weg stellen bzw. in Sicherheit bringen von B sein. Alles andere hängt vom konkreten Einzelfall ab.

    Immer wieder genial, obwohl die Masche alt ist: Erst nach etwas bestimmtem suchen und dann selber einen entsprechenden Werbelink einfügen....unnötig! Gut, dass die Moderation schnell eingegriffen hat.

    Unfassbar, was sich einige Eltern erlauben und wirklich mies, wenn man dann keine Rückendeckung durch die Schulleitung erfährt.



    Ich unterrichte den Schüler wieder am Mittwoch und werde ihm da einen oder zwei Gesprächstermine für die Eltern anbieten, die in Anwesenheit des ÖPR oder des Abteilungsleiters für's Gymnasium stattfinden werden. Alleine werde ich mit denen nicht unterhalten. Der Vater hat sich bereits bei einer anderen Kollegin derart daneben benommen, dass sie sich hat anwaltlich beraten lassen...


    Den Gedanken finde ich goldrichtig und kann ich auch nur empfehlen, habe so etwas auch schon durch mit einer Mutter. Gespräche mit dieser fanden grundsätzlich nur noch unter Zeugen mit Gesprächsprotokoll statt. Günstig wäre es m.E. wirklich mehrere Termine anzubieten (2-3), die natürlich für dich günstig liegen, nicht für die Eltern. Entweder sie nehmen einen der Termine war oder das Anliegen war wohl doch nicht so dringend. Gegenüber der Schulleitung lässt sich dann auch kommunizieren, dass man entsprechende Angebote gemacht hat, die nicht wahrgenommen wurden. Wichtig finde ich es gerade nach so einem Verlauf weiterhin, dass von vorneherein klar ist, dass die Noten zwar transparent gemacht, aber nicht verhandelt werden...aber das hattest du ja so bereits geschrieben.


    Ich drücke dir die Daumen, dass die ganze Nummer bald durch ist und dass dein Versetzungsantrag klappt ;)

    Zumal die Weitergabe urheberrechtlich geschützter Dokumente ohnehin unrechtmäßig sein dürfte. Aber das hängt wie so oft stark vom Einzelfall ab, hier insbesondere von der Art der Lizenz und dem Umfang des Dokumentes.

    Nicht unbedingt, in so einigen Bundesländern werden händeringend GS-SchulleiterInnen gesucht. Die Stellen bleiben oft lange unbesetzt. Man muss dann also nur noch zuschnappen ;)

    Nein, du hast schon Recht. Ich habe unzulässig verallgemeinert. Die hinreichende Verschlüsselung ist allerdings im Alltag im Kontakt mit Eltern in der Regel nicht gegeben bzw. kaum durchführbar.

    Da bin ich voll bei dir. Ich war durchaus erstaunt, aber als Kryptofan auch erfreut, dass BW hier eine AES-Verschlüsselung einfordert. Und so einfach diese in der Theorie auch einzusetzen wäre, so schwer ist das tatsächlich in der Praxis beim Datenaustausch mit Eltern...müssten hierfür doch vorab hinreichend sichere Schlüssel ausgetauscht worden sein. Ich stelle mir gerade einen ersten Elternabend vor, auf dem nebenbei 20-30 stellige Passwörter ausgetauscht werden :D

    Nein, nicht per Email *kreisch* In BW darf man keine Schülerdaten per Email versenden!
    Wenn man dann im Gegenzug die Herausgabe eigener privater Daten ohne Erlaubnis bei der Schulleitung monieren möchte, sähe das blöd aus.

    Ich weiß nicht in welchem Bundesland MrsPace unterrichtet, in einigen ist die elektronische Kommunikation ausdrücklich erwünscht. Davon abgesehen stimmt das Absolutverbot so nicht einmal in BW. Die Übertragung personenbezogener Daten über E-Mail setzt lediglich eine Verschlüsselung nach AES voraus. (siehe hierzu https://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/urda/daten/faq_ds/#8 Punkt 28 "Auch für den Fall, dass personenbezogene Daten per E-Mail über das Internet übertragen werden sollen, ist eine Verschlüsselung vorgeschrieben.")


    Damit ist eine solche Übermittlung grundsätzlich erlaubt, aber unter der Nebenbedingung der hinreichenden Verschlüsselung. Oder übersehe ich dabei einen ergänzenden Erlass o.ä.?

    Ich kann auch nur bekräftigen, was bereits beschrieben wurde:


    (1) Die Mutter am besten per E-Mail (dann ist das gleich dokumentiert) über den Leistungsstand informieren....dann hast du bereits deine Pflicht getan. Auf eine Diskussion musst du dich nicht einlassen. Streng genommen natürlich nur aus der Schule heraus nach den Ferien (siehe unten).


    (2) Deine Schulleitung schriftlich (!) zur Unterlassung der Herausgabe persönlicher Daten auffordern.


    Ansonsten finde ich den Gedanken von Marie74 goldrichtig: Der Dienstherr stellt keine elektronischen Kommunikationsmittel, also kann ich privat auch nicht auf solche für dienstliche Belange zugreifen. In Niedersachsen darf ich das auch nicht einmal wirklich, insbesondere wenn es um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten geht. Also mache ich das auch nicht.

    Ein Tipp an dieser Stelle: Wenn man nicht steuererklärungspflichtig ist, also z.B. nicht gemeinsam veranlagt ist, keine Freibeträge (außer hälftige Kinderfreibeträge) und auch keine nicht bereits versteuerten Kapitalerträge hat, dann lohnt es sich, sofern einer Rückzahlung winkt, die Steuererklärung erst mit Ablauf des 4. Jahres einzureichen...für das Steuerjahr also erst im Dezember 2020! Ab dem 15. Monat nach Ende 2016 wird die Rückzahlung nämlich mit 6% p.a. verzinst ;) Das gilt blöderweise aber auch für Nachzahlungen, also Vorsicht.


    Und extrem wichtig: Man darf wirklich nicht erklärungspflichtig sein....das trifft aber auf überraschend viele Personen zu.

    Ich würde aus o.g. Gründen auf keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben (lassen), sondern die Kündigung abwarten. Eine Ausnahme mag dann gegeben sein, wenn eine Anschlussstelle vorhanden ist oder/und der Aufhebungsvertrag einen entsprechenden finanziellen Anreiz beinhaltet, welcher den verwirkten ALG-Anspruch kompensiert. Das wird aber wohl nicht die Regel sein hier. Von daher: Kündigung abwarten und ggf. sogar dagegen vorgehen.

    Auch in Niedersachsen ist das ziemlich klar geregelt: Ordnungsmaßnahmen erfordern eine Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung, die Kinder (und ggf. die Erziehungsberechtigten) haben die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.


    Im Übrigen benötigen Ordnungsmaßnahmen nicht immer eine längere Vorgeschichte, wie hier häufig zu lesen war. Diese dürfen außer bei nachhaltigen Unterrichtsstörungen auch bei groben Pflichtverletzungen oder sogar bei Leistungsverweigerung und Absentismus verhängt werden. Wenn ein Schüler einen anderen ins Gesicht schlägt, fange ich nicht erst an, Erziehungsmittel anzuwenden...selbst dann, wenn der Schüler bisher nicht auffällig war. Und das wäre rechtlich abgesichert. Wie so oft ist die Entscheidung am Einzelfall festzumachen.



    Wenn ich 2-3 mal pro Jahr nur in meiner Klasse die Lehrer nachmittags einladen muss, ist dass schon unangenehmen. Viele müssen deswegen extra nochmal kommen und sind entsprechend unmotiviert (in den anderen Klassen ist es ja auch so und dann kommen schon einige Nachmittage zusammen).

    Das ist in der Tat unangenehm. Wer sagt denn aber, dass eine solche Konferenz nachmittags sein muss? Gerade bei klaren Fällen, bei denen vorab bereits eine Absprache zur Maßnahme vorhanden ist, berufen wir solche Konferenzen vormittags in den Hofpausen ein, natürlich mit 1 wöchiger Ladungsfrist. Ob die Erziehungsberechtigten erscheinen oder nicht, ist dann egal. Ihnen ist lediglich die Gelegenheit zur Äußerung einzuräumen. Die Konferenz selbst dauert dann oft nicht mehr als 10 Minuten. Das empfinde ich als deutliche Entlastung.

    Das ist korrekt. Das Seminar "frisst" die verbleibenden 6,5h Stunden durch die pure Anwesenheit. Dazu kommen 18 UBs und die Vor- und Nachbereitung. Meiner Meinung nach nicht vergleichbar mit 6,5h BdU vom Aufwand her.

    Dafür erhälst du doch aber bereits volles Gehalt und nicht das sehr viel niedrigere Gehalt der Lehramtsanwärter, oder? Insofern ist das durchaus wieder vergleichbar...allerdings in Bezug auf eine volle Stelle mit dann ~24 Deputatsstunden.


    Ich finde, gerade da ich selber Physik studiert habe, deine Erwartungen keineswegs als arrogant, schlimmstenfalls aber als unrealistisch. Natürlich können (nicht zwingend) Physiker deutlich höhere Einkommen erzielen...dann aber eben in der freien Wirtschaft. Im Bildungssektor ist es blöderweise so, dass die Nachfrage nicht den Preis steuert. Aber dafür entscheidet man sich bewusst oder eben auch nicht.


    Warum deine Lehrtätigkeiten nicht angerechnet werden, kann ich dir leider auch nicht sagen. Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass Lehre an einer Uni eben nicht mit Lehre an einer Schule vergleichbar ist (Nachhilfetätigkeiten werden auch selten anerkannt) oder damit, dass deine Lehrtätigkeit keiner Vollzeitstelle entsprach. Das kann ich aber leider nur vermuten.

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