Die Leserin muss sich nicht mehr Mühe geben als die Schreiberin. Ich habe schon ganze Absätze durchgestrichen und als „unverständlich“ gekennzeichnet.
Mach das in abschlussrelevanten Prüfungen mal, dann hast du im Nachgang mit hoher Sicherheit mehr Mühe, sauber zu begründen, dass das wirklich unleserlich war, als das einfach nochmal zu lesen. In der Regel bezieht sich die nicht sofortige Lesbarkeit nur auf wenige Wörter oder Sätze, da kann man schon nochmal genauer hinschauen. Wenn natürlich sowohl Referent als auch Korreferent und Fachprüfungsleitung zum selben Ergebnis der Nichtlesbarkeit kommen, dann mag das so sein. Aber ja, in diesem sehr seltenen Extremfall kann man den entsprechenden Absatz dann wirklich nicht werten.