Beiträge von Seph

    Für mich zeigt das, dass das Risiko von Long Covid bei Kindern deutlich gepusht wurde von den Medien.

    Wenn das RKI von 20% ausgingen, die hier durchaus im Raum standen, würden sie wohl die Empfehlung für alle 5-11 Jährigen aussprechen.

    Das würde ich zumindest von Experten erwarten.

    Das ist eine Fehldeutung. Es fehlen wie gesagt schlicht die Daten, um das Risiko für Kinder schon adäquat abzuschätzen. Bisher hatte man sich zu stark auf Erwachsene konzentriert. Derzeit laufen an einigen Unikliniken (u.a. Unikliniken Jena und Erlangen) entsprechende Studien, die hierzu genaueres liefern sollen. Diese deuten darauf hin, dass auch bei Kindern und Jugendlichen ohne schwere Verläufe noch Monate nach der Erkrankung pulmonale Veränderungen auftreten können. Noch sind aber Art und Häufigkeit der Spätfolgen bei Kindern und Jugendlichen nicht ganz klar, insbesondere zeigen verschiedene Studien noch sehr unterschiedliche Prävalenzen an. Hier ist also noch mehr Forschung nötig.

    Wenn der Wert bei 0 liegt..warum sollte ich dann ein Kind zwischen 5 und 11 impfen?

    Es ist erst einmal wichtig zu verstehen, warum der ausgewiesene Wert bei 0 liegt und wie die Berechnung der Werte überhaupt erfolgt. Wenn du deinem Link vom RKI folgst und dir tatsächlich den Wochenbericht (aktuell vom 14.04.) unter Impfeffektivität durchliest, dann wirst du das dort beschrieben finden.

    Dass es keine allgemeine Impfempfehlung für Kinder gibt, hängt mit dem relativ geringen Risiko schwerer Erkrankungen in dieser Altersgruppe und der aufgrund noch nicht so flächendeckenden Impfungen wie bei Erwachsenen geringeren Datenbasis zusammen, nicht jedoch mit einer manchmal kolportierten Nichtwirksamkeit oder gar Gefahr durch die Impfungen. Sowohl die STIKO als auch das RKI haben trotz der "nur" eingeschränkten Impfempfehlung betont, dass die Impfung auf Wunsch auch nicht vorerkrankten Kindern offen steht.

    Das dürfte problemlos möglich sein, die Ausschreibungen richten sich gerade nicht ausschließlich an Beamte im Eingangsamt. Die erforderliche dienstliche Beurteilung wird deine bisherige SL anfertigen müssen, während die SL der Zielschule die Auswahlentscheidung trifft. Insofern bietet es sich an, mit beiden vorab mal zu sprechen.

    Was ich gelernt habe: wer möchte, dass Ermittlungsbehörden tätig werden, muss denen auf die Nerven gehen, also jeden Sachverhalt zur Anzeige bringen, regelmäßig schriftlich Anfragen zum Verfahrensstand stellen, etc.

    Genau dieses Verhalten sorgt aber mit dafür, dass die Ermittlungsbehörden vollkommen überlastet sind, weil sie sich mit jedem zusätzlichen Schreiben beschäftigen müssen. Das vergrößert letztlich nur den Berg an zu bewältigenden Vorgängen und verzögert Verfahren noch weiter.

    Unsere Schüler haben ständig Termine während der Schulzeit und meist kommt die Entschuldigung erst später per Attest. Dass vorher jemand um Beurlaubung gebeten hätte, habe ich noch nie erlebt... finde ich aber eigentlich angemessen, wenn ich es mir recht überlege. Interessant, dass es bei den meisten hier völlig anders zu laufen scheint!

    Die Notwendigkeit der vorherigen Beurlaubung liegt schon darin begründet, dass Schulen (zumindest in NDS) aufgefordert sind, bei ungeklärten (nicht unentschuldigten!) Absenzen sofort nachzuhaken. Außerdem geht es gerade darum, dass ein Fehlen nur aus wichtigem Grund erfolgen darf. Den Begriff des "wichtigen Grundes" sehen einige Schüler ziemlich weitgefasst.

    Feriendienst bei uns ab A15 aufwärts. Macht auch Sinn, da ohnehin nur Leitungsaufgaben anfallen.

    Einer der Gründe, eine entsprechende Beförderung abzulehnen.

    Och, für die 2-3 Tage zusätzlich, an denen man mal vormittags telefonisch erreichbar sein muss, ist die zusätzliche Bezahlung schon ganz ok ;)

    Nein, natürlich fallen noch sehr viel mehr Aufgaben an, aber die sehr begrenzte telefonische Erreichbarkeit sollte nicht unbedingt der Hinderungsgrund sein.

    Ich kenne es von allen größeren Schulen (auch größeren Gymnasien, Oberschulen oder Gesamtschulen) so, dass zumindest an mehreren Tagen die Woche auch in den Ferien das Sekretariat der Schulen besetzt ist.

    Einerseits das und andererseits wird - i.d.R. auf Ebene der Erweiterten Schulleitung - eine mindestens telefonische Rufbereitschaft abgesprochen. Hierzu gibt es übrigens auch ein Urteil vom VG Hannover von 2002 (AZ 13 A 5390/00). Damals hatte ein StD die gerichtliche Feststellung begehrt, dass er nicht verpflichtet sei, in den Ferien zu bestimmten Zeiten in seiner Schule anwesend zu sein. Das Gericht befand allerdings, dass Lehrer zur Erledigung schulischer Aufgaben wie der Bearbeitung der eingehenden Post herangezogen werden dürfen, die SL bei der Einteilung der Lehrkräfte einen gewissen Ermessensspielraum habe und kein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkleit vorliege, wenn man in einem Jahr an insgesamt 4 Ferientagen á 2 Stunden anwesend und an 10 Tagen zu üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein müsse.

    Was soll denn überhaupt so wahnsinnig Wichtiges in den Ferien anfallen, dass die Schule besetzt sein müsste?

    Nur mal als nicht abschließende Liste:

    -> Einsprüche gegen Verwaltungsakte (z.B. Versetzungsentscheidungen), ggf. Herausgabe/Einsichtnahme in Akten notwendig

    -> Rücksprachen mit der Schulbehörde zu diversen Punkten

    -> An- und Abmeldungen von Schülern (z.B. aufgrund eines Umzuges)

    -> Empfang von Post (gerade Rechnungen, anwaltliche Schreiben usw. können nicht mal eben 6 Wochen liegen bleiben)

    usw.

    Einerseits bedeutet die Erreichbarkeit der Schule natürlich nicht, dass auch alle Lehrkräfte täglich erreichbar sein müssen bzw. ihre Mails abrufen müssen. Andererseits bedeutet Ferienzeit auch nicht, dass man diese komplett ignorieren darf. Wie Alasam bereits schrieb, sind Schulen hier gehalten (und berechtigt), entsprechende Details festzulegen.

    Das Problem beim Thema Plastik ist auch gar nicht so sehr der Ressourcenbedarf bei der Herstellung, sondern die Entsorgung der Verpackungen und die damit verbundenen Verschmutzungen. Insofern ist der zumindest teilweise Verzicht durchaus sinnvoll. Ich bin aber bei dir, dass man das im Kontext des gesamten Konsumverhaltens sehen muss.

    Maylin85

    Das kann man machen und du bist damit auch vollkommen im Recht. Den Hinweis auf den Unterschied zu anderen Sparten finde ich sehr hilfreich. Ich möchte dennoch ein ganz kleines bisschen "pieksen": Allein das Schreiben deines Beitrags hat aber bereits länger gedauert, als eine entsprechende Benachrichtigung einzurichten ;)

    Das lese ich aus dem Ausgangsport allerdings nicht so. Dort steht ja lediglich:

    "Einzelne Kollegen wollten versuchen Strafanzeige zu erstatten."

    Das bedeutet doch wohl nicht, dass dahingehend schon viel passiert ist.

    Bitte auch den unmittelbar nachfolgenden Satz mit beachten:

    Einzelne Kollegen wollten versuchen Strafanzeige zu erstatten. Dort liegt der Fall aber wohl auch nur auf einem großen Stapel unbearbeiteter Akten.

    Ich bin daher davon ausgegangen, dass diese Anzeigen gestellt wurden und entsprechend aktenkundig sind. Es ging mir vor allem aber um die - nicht untypische - Empörung von Firelilly über eine angeblich untätige Schulleitung, die jetzt endlich mal dies und das sollte. Es gibt im Ausgangsthread weder einen Hinweis, dass die SL hier etwas unter den Teppich kehrt oder untätig wäre, noch dass eine Anzeige von seiten der SL überhaupt notwendig wäre, da diese ja scheinbar bereits durch Betroffene erhoben wurde. Es gibt im Übrigen keine Bearbeitungspriorität von Fällen in Abhängigkeit davon, ob eine Lehrkraft oder die Schulleitung eine Anzeige stellt.

    Das vom TE angesprochene Problem geht aber weit über die strafrechtliche Seite - und nur in diese Richtung werden polizeiliche Ermittlungen laufen - hinaus, sondern tangiert sowohl das Zivilrecht (hier einen Unterlassungsanspruch) als auch schulinterne Maßnahmen. Dafür ist es weder zielführend, die polizeilichen Ermittlungen abwarten zu müssen noch sind Kollektivmaßnahmen möglich oder angezeigt.

    Den von Djino ins Spiel gebrachten Ansatz, erst einmal den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des internen Netzwerks aufzugreifen, halte ich für zielführend. Eventuell erfährt man dadurch etwas über die (angeblichen) Mitbeteiligten, eventuell auch nicht. Dennoch hätte man intern bereits deutlich gemacht, dass diese Vorgänge nicht ohne Reaktion der Schule bleiben. Das kann man im Übrigen auch nüchtern sachlich durchziehen, ohne jemanden "die Hölle heiß zu machen".

    Da muss die Schulleitung unverzüglich und mit riesigem Nachdruck die Polizei einschalten.

    Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, warum das so lasch gehandhabt wird.

    Ich sage es ganz klar, wenn Schüler meine Privatnummer anrufen würden um so etwas zu veranstalten und das dann sogar öffentlich irgendwo hochladen, dann wäre die Hölle los. Mal ganz abgesehen davon, dass ich der SL signalisieren würde, dass durch so einen Vertrauensbruch kein Unterrichten mehr möglich wäre, da der / die Täter in jeder Klasse sitzen könnten. Das müsste erst geklärt werden, es handelt sich um eine massive Straftat.

    Die Polizei ist doch laut TE längst involviert, entsprechende Strafanzeigen bereits ergangen. Dass die zugehörigen Ermittlungen eine Weile dauern werden, liegt in der Natur der Sache. Daran ändert sich auch nichts, wenn zusätzlich die SL "riesigen Nachdruck" bei der Polizei macht.

    Ich bin bei dir, dass hier ein Vertrauensbruch vorliegt und der oder die Verantwortlichen neben der strafrechtlichen Seite sich auch schulintern disziplinarischen Maßnahmen zu stellen haben. Dafür müssen sie aber erst einmal ermittelt werden. Der Ansatz, nicht mehr zu unterrichten, bis entsprechende Ermittlungen abgeschlossen sind, dürfte fehlgehen.

    Behaupten kann der Junge viel. Dem sollte die Polizei ordentlich die Hölle heiß machen, vielleicht kommen so dann auch die (eventuell) tatsächlichen Täter ans Licht.

    Ich persönlich würde den Jungen bei der Strafanzeige wohl auch erst einmal als Tatverdächtigen benennen. Was die Ermittlungsbehörden damit machen, ist ihnen überlassen und das ist auch gut so. Für Ermittlungen zu Straftatbeständen sind diese die Profis und nicht wir.

    Das wäre ein Ansatz dazu. Ich persönlich würde es eher bevorzugen, eine Kategorie "Rechtliche Grundlagen" zu schaffen, in der sich dann z.B. "Dienstrecht", "Schulrecht" o.ä. befinden. Dann haben auch andere Themen wie die derzeitige Diskussion rund um prüfungsrechtliche Fragen einen Raum.

    Bisher war aus dem Kontext immer ganz gut erkennbar, was sich auf Angestellte und was auf Beamte bezieht, wenn die Unterscheidung nötig war. Die Auftrennung könnte jetzt dazu führen, dass die jeweiligen Beschäftigtengruppen nur noch in ihre Kategorie schauen und dadurch übergreifende Fragestellungen nicht mehr mit allen diskutiert werden.

    Aber vielleicht muss sich das einfach in der von Stefan ins Spiel gebrachten Probephase zeigen.

    Die Idee, aktuelle Themen und dienstrechtliche Fragestellungen in eigenen Kategorien zu kanalisieren, finde ich gut. Bei den dienstrechtlichen Fragestellungen finde ich die Unterteilung Angestellte - Beamte - Ruheständler nur bedingt hilfreich, da die meisten hier diskutierten dienstrechtlichen Fragestellungen alle Lehrkräfte betreffen, nur teils auf verschiedenem Weg (z.B. Direktionsrecht des AG vs Gehorsamspflicht des Beamten). Ich wüsste derzeit nicht, wo man nun übergreifende dienstrechtliche Fragestellungen erörtern soll, ohne Parallelthemen in beiden Kategorien zu eröffnen.

    Meine SL würde never ever unterstützen, wenn wir einen Betrugsversuch unterstellten, nur, weil ein Schüler sein Handy nicht abgegeben hat. Ich halte das auch für rechtlich fragwürdig.

    Hab früher auch immer in meiner Belehrung auf den angeblichen Täuschungsversuch hingewiesen, bis ich mich selbst hinterfragt hab, was ich eigentlich mach, wenn wirklich einem Schüler das Handy aus der Hosentasche rutscht.

    Zum Einen: Wenn in einer Prüfung nicht erlaubte Hilfsmittel unerlaubt bereit gehalten werden (nichts anderes ist das Beisichbehalten eines Handys), dann liegt bereits ein Betrugsversuch vor. Auf die tatsächliche Verwendung kommt es beim Betrugsversuch nicht an.

    Zum Anderen: Die SL hat - zumindest bei uns in NDS - schlicht nichts mitzureden bei der Bewertung einer Klausur.

    PS: Wir hatten so einen Fall im Abitur und haben mit voller Rückendeckung des Dezernenten die entsprechende Teilprüfung mit "ungenügend" gewertet und werten dürfen.

    PPS: Zur rechtlichen Einschätzung des Mitführens von Smartphones bei Prüfungen gibt es eine Reihe von Urteilen (auch höherinstanzliche), die sich genau damit befassen. So hat z.B. das OVG NRW 2021 die bewusste Mitführung des eingeschalteten Smartphones am Prüfungsplatz gar als besonders schweren Fall des Täuschungsversuchs gewertet (AZ 6 B 1868/20). In einem solchen Fall wäre z.B. im Abitur nicht nur die einzelne Klausur, sondern die gesamte Prüfung als "ungenügend" zu werten.

    Deine Grundannahme...

    ...zu überprüfen.

    Man kommt nicht auf eine Intensivstation, weil man ungeimpft ist. Man kommt auf eine Intensivstation, weil man entsprechend schwer krank ist.

    Auch viele kommen nicht auf eine Intensivstation, weil sie ungeimpft sind, sondern, wenn überhaupt, weil sie entsprechend schwer krank sind.

    Wer sich auch nur etwas mit bedingten Wahrscheinlichkeiten auskennt, kann anhand der vorliegenden Zahlen leicht die Wahrscheinlichkeiten für eine Hospitalisierung in der ITS in Abhängigkeit vom Impfstatus vergleichen. Für solche, die sich damit nicht auskennen - oder hier bewusst in die Irre führen wollen - ein kleiner Tipp: da liegt ungefähr der Faktor 10 dazwischen.

    Im Übrigen hat hier niemand behauptet, der Status "Nicht geimpft" führt automatisch zur Notwendigkeit einer Intensivbehandlung. Die Wahrscheinlichkeit dafür, schwer zu erkranken, ist für Ungeimpfte aber nachweislich sehr viel höher als für Geimpfte. Daran ändert auch dein Versuch einer Entkopplung nichts.

    Ich hatte, als ich noch Handys nach vorne legen ließ, den Fall häufiger. Das war für mich eigentlich der Hauptauslöser, auf das Handyablegen zu verzichten, da es in letzter Konsequenz doch nicht erzwingbar ist. Somit ließ ich es irgendwann sein.

    Das nimmt man einfach zur Kenntnis und gut ist. Sollte sich dann im Lauf der Klausurzeit dennoch irgendwie zeigen, dass noch ein entsprechendes Gerät vorhanden ist, liegt ein Betrugsversuch vor. Darüber sind die Schüler belehrt.

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