Beiträge von Seph

    Die Leserin muss sich nicht mehr Mühe geben als die Schreiberin. Ich habe schon ganze Absätze durchgestrichen und als „unverständlich“ gekennzeichnet.

    Mach das in abschlussrelevanten Prüfungen mal, dann hast du im Nachgang mit hoher Sicherheit mehr Mühe, sauber zu begründen, dass das wirklich unleserlich war, als das einfach nochmal zu lesen. In der Regel bezieht sich die nicht sofortige Lesbarkeit nur auf wenige Wörter oder Sätze, da kann man schon nochmal genauer hinschauen. Wenn natürlich sowohl Referent als auch Korreferent und Fachprüfungsleitung zum selben Ergebnis der Nichtlesbarkeit kommen, dann mag das so sein. Aber ja, in diesem sehr seltenen Extremfall kann man den entsprechenden Absatz dann wirklich nicht werten.

    Für mich riecht der Eröffnungsbeitrag (immerhin der 1. überhaupt des TE im Forum gleich mit expliziter Nennung eines Produkts) nach dem nicht ganz neuen Versuch einer Produktplatzierung anstatt echten Interesses, aber sei´s drum: Für den angefragten Zweck benötigt man nicht unbedingt ein Grafiktablett als "Mittel der Wahl". Wenn man nicht gerade sonst auch im Bereich Grafikdesign/Fotobearbeitung unterwegs ist und wirklich nur etwas benötigt, um seine Handschrift digital zu übertragen, tut es auch ein einfaches Tablet, welches nicht teurer als ein Grafiktablett ist, dafür aber mehrzweckfähig ist. Alternativ gibt es auch Notebooks als Convertibles oder schlicht die Möglichkeit, von einer Handschrift ein Foto zu übertragen, wenn es nur um eine kurze Skizze und keine simultane Mitschrift geht.

    Das tut jeder freiwillig, der nicht immer schon mit FFP2-Maske rumgelaufen ist, oder in einer Höhle lebt.

    Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen "Ich trage gerne das Risiko einer Infektion" und "Ich infiziere mich freiwillig". Den gibt es übrigens auch zwischen "Ich trage eine Maske" und "Ich muss in meiner Höhle bleiben". Ich persönlich vermeide ganz gerne das Risiko einer Infektion, wenn mich das im Alltag nicht zu sehr beschränkt. Das Tragen einer Maske in bestimmten Situationen beschränkt mich persönlich nicht gerade. Das mögen andere anders sehen und können das inzwischen ja auch wieder ausleben.

    Und sollte es doch mal zu einer Infektion kommen, so ist diese vermutlich auch nicht so schlimm, dass man als mehrfach Geimpfter große Sorge haben müsste. Provozieren muss man das aber auch nicht. Die muss man meist auch nicht vor z.B. Brechdurchfall haben und dennoch kenne ich niemanden, der scharf auf eine Norovirusinfektion wäre. Auch hier ergreifen viele einfache Schutzmaßnahmen, die wirksam sind, wie z.B. Händewaschen vor dem Essen. Ich habe noch niemanden gehört, der Leute, die sich die Hände waschen, blöd angemacht hat. Gegenüber Leuten, die weiterhin Masken zum Selbstschutz tragen, scheint das inzwischen aber doch vorzukommen. *grübel*

    Es darf natürlich nicht darum gehen, eine Konferenz "glatt durchlaufen zu lassen" im Sinne von: es darf nicht diskutiert werden. Es geht sogar viel mehr darum, die reine Informationsweitergabe auszulagern in ein Mitteilungssystem (intern + Schüler-/Elternbriefe) und die Konferenzzeit genau für Diskussionen nutzen zu können. Allerdings nach festen Spielregeln wie der Zeitbegrenzung der einzelnen Tagesordnungspunkte, Rednerliste, Rednerzeit und vorbereitende Gespräche und Einbringungsmöglichkeiten aller Beteiligter zu heiklen Punkten.

    Da diese Diskussion immer auch in die Richtung geht, kein Verständnis für die aus unserer Sicht seltsame Mentalität des Schusswaffenbesitzes in den USA zu haben, möchte ich nur kurz daran erinnern, dass wir das einzige Land sind, in dem es nach wie vor nicht mehrheitsfähig zu sein scheint, auf die Möglichkeit, mit deutlich über 200 km/h in einem Auto unterwegs zu sein, zu verzichten. Ich empfinde das als ähnlich befremdlich.

    Dieses Forum - stellvertretend für die Lehrerbubble - hat sich ideologisch so radikalisiert, dass hier mit Verstand gar nicht beizukommen ist. Widerworte gegen die hier waltende Herrschaftsmeinung werden in Oberlehrerart auseinandergenommen und die üblichen Verdächtigen beklatschen das Ganze dann mit den üblichen Smileys. Toller Diskurs, da bekommt man gleich Lust.

    Es ist eine einfach durchschaubare Argumentationsstratgie, die Position, die nicht der eigenen Meinung entspricht, als "oberlehrerhaft", "ideologisch radikalisiert" u.ä. zu diffamieren.

    Im Übrigen wiederholst du hier noch immer die Argumente, die bei genauerer Betrachtung in sich zusammenkippen. Es ist wissenschaftlich auf breiter Basis untersucht und gilt als gesichert, dass die Impfungen gut gegen schwere Verläufe geschützt haben und die wenigen Fälle von Impfkomplikationen dazu in keinem Verhältnis stehen. Die entsprechenden Zahlen liegen transparent vor und wer sich etwas mit bedingten Wahrscheinlichkeiten auskennt, kann dies leicht nachprüfen. Die Behauptung, die Impfstoffe seien gar nicht erprobt genug gewesen, ist ebenfalls schon lange nicht mehr zu halten.

    Insofern darfst du dich nicht wundern, wenn den bereits seit langen als nicht haltbar herausgestellten Thesen von dir hier auch weiterhin entschieden entgegengetreten wird.

    Ich wollte mal fragen, wie bei euch Konferenzen ablaufen. Und zwar gerne mit Beispielen, wie ihr es nicht machen würdet als auch, was sich als gut erwiesen hat und wie konkret das eingeführt wurde.

    Als sehr sinnvoll haben sich u.a. folgende Punkte erwiesen:

    1. Verabschiedung einer Geschäftsordnung, an die sich dann auch zu halten ist und der viele der folgenden Punkte geregelt sind. (Grundlage in NDS: §37 NSchG)

    2. Wesentliche Informationen, Mitteilungen usw. werden bereits vorab über das Mitteilungssystem bekannt gegeben

    3. Frühzeitige Bekanntgabe der Tagesordnung incl. aller Beschlussvorlagen, Materialien usw. mit Bitte um Ergänzung

    4. Klare Begrenzung der Konferenzlänge

    5. Antizipation schwieriger Tagesordnungspunkte und ggf. vorherige Einzelgespräche (man kennt die 2-3 Kollegen, die bei bestimmten Themen mit Ansage lange Monologe aufmachen würden)

    6. Zeitbegrenzung von Tagesordnungspunkten über die Tagesordnung, Rednerliste bei Diskussionen und Beschlussmöglichkeit zum Schließen der Rednerliste zur Zeitbegrenzung

    7. Vorherige Transparenz zu Abstimmungsmodus und -berechtigung, Vorbereitung der technischen Umsetzung

    8. Delegieren von Entscheidungsprozessen, die nur bestimmte Bereiche betreffen, an die entsprechenden Teilkonferenzen

    Die Speicherung von Schülerdaten ist auf dem Gerät nicht zulässig. Deswegen kann ich es nicht als einziges Dienstgerät für meine tägliche Arbeit nutzen.

    Die Speicherung erfolgt schlicht - wie auch bei beantragter Nutzung privater Geräte oder bei Nutzung der in der Schule vorgehaltenen Geräte - auf der schuleigenen Plattform mit internem Server. Genau so ist es im Übrigen in der Mustervereinbarung über die Leihe eines mobilen Endgeräts auch vorgesehen.

    PS: Deine Aussage ist im Übrigen nicht ganz korrekt. Die Handreichung "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder" spricht hier von:

    Sämtliche Dokumente insbesondere aber personenbezogene Daten sollen - soweit möglich - auf dem schuleigenen Server gespeichert werden. (...) Alternativ wird den Lehrkräften die regelmäßige Sicherung der dienstlich verarbeiteten Daten ggf. auf einem externen verschlüsselten Speichermedium empfohlen. Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen.

    Eine "Soll"-Vorschrift räumt im Verwaltungsrecht nur einen eingeschränkten Ermessenspielraum ein, im Regelfall bindet diese also stark. Die hier zulässige Ausnahme wird bereits aufgezeigt: sollte wider Erwarten noch keine entsprechende interne Plattform vorhanden sein, so ist ausnahmsweise auch die Speicherung auf dem Gerät erlaubt. Die Klausel "ist nicht vorgesehen" beschreibt gerade, dass dies nicht der Regelfall sein darf, normiert aber gerade kein generelles Verbot. Im Regelfall sollten die Schulen inzwischen aber aus dem Digitalpakt entsprechende Infrastruktur haben und dann ist diese natürlich zu nutzen.

    Haha ihr seid ja witzig 😂 also zunächst ist die Reaktion hier absolut nicht überraschend. Ist es doch so ein typisches Lehrer-Ding, einfach zufrieden zu sein und in keinster Weise was einzufordern. So ist es kein Wunder, dass sich die Bedingungen für Lehrer, aber auch alle Beamte insgesamt verschlechtern.

    Es geht nicht darum, dass man sicher gerne mehr hätte. Es geht um deinen unhaltbaren Kommentar, man könne mit A12 nicht angemessen leben. Den Unterschied siehst du hoffentlich selbst.

    Dass es schlechter geht ist auch klar, allerdings ist das kein Argument gegen A13 und die heftigen Reallohnverluste des ÖD im Allgemeinen. Meine Kollegen reden immernoch von Urlaubsgeld, weniger Wochenstd. an Unterricht usw…

    Dass dein Argument des Reallohnverlusts kaum zu halten ist, wurde hier im Forum im Vergleich der mittleren Inflationsrate der letzten Jahrzehnte und der Gehaltssteigerungen bereits dargelegt. Dass es einzelne Branchen mit höheren Gehaltssteigerungsraten gab, widerspricht dem nicht.

    wenn natürlich hier User schreiben, dass es normal ist, keine Fernreisen zu machen, kein besseres Auto als nen Corsa zu fahren oder nicht in Aktien zu investieren - dann kann der Dienstherr sich weiter ins Fäustchen lachen. Der deutsche Michel sollte mal den Blick in andere Länder und auf die Vermögenswerte deren Bürger werfen

    Ich kenne keinen einzigen Kollegen, der auf Fernreisen verzichten müsste, "nur Corsa" fahren müsste oder keine Aktien kaufen könnte. Dafür muss man sich nur einmal auf dem Parkplatz der Schule umschauen und Pausengesprächen im Lehrerzimmer lauschen. Was soll denn diese Polemik?

    Wenn ich das lese, könnte ich heulen!!! Wir arbeiten mit Kreidetafeln und OHP. Die Schüler haben gar kein Gerät, die Lehrer nur Ipads.

    Ich bin doch immer wieder erstaunt, wie unterschiedlich die Bedingungen in den Schulen so sind - scheinbar völlig unabhängig vom Bundesland, sondern vlt. eher vom einzelnen Sachkostenträger? Wenn man noch gezwungen ist, mit Kreidetafeln und OHP zu arbeiten und die Schüler keine Geräte haben, sind Tablets für Lehrkräfte nicht gerade der entscheidende Schritt zur Digitalisierung.

    Wir können diese bei flächendeckendem WLAN, digitalen Tafeln in allen Räumen, auf die sich die Tablets problemlos aufschalten lassen und schülereigenen Geräten hingegen gut nutzen. Ich weiß gar nicht mehr, wann ich das letzte Mal einen OHP gesehen habe....ich glaube verstaubt in einer Ecke des Schulkellers.

    Ich drücke dir die Daumen, dass sich das bei euch auch zügig ändert...wenigstens in einigen Räumen.

    Nein, derjenige, der hier sagte, es reicht nicht, kommt z.B. aus Hessen ;)

    Wir reden also schon lange nicht mehr über NRW.

    Habe ich dir doch vorhin vorgerechnet, man nehme deine Bruttozahlen, dann die KK runter und das Kindergeld drauf und schwups, schon hat man das.

    Wenn man hier schon unbedingt das Beispiel "Alleinverdiener, der noch PKV für Ehepartner und Kinder bezahlen muss" bemühen möchte, dann vergesse man bitte nicht, dass dann auch die Steuerklasse I nicht mehr zielführend ist. Selbst ein absoluter Berufseinsteiger hätte vor Abzug der PKV und mit Kindergeld dann in Steuerklasse III bereits über 4000€ Netto (Hessen, A12/I). Wie willst du da nach Abzug der PKV auf folgende Zahlen kommen:

    Na dann wären es ja sogar nur ca. 2700 Euro oder noch weniger Netto.

    Ich meine die PKV ist nicht günstig, aber als Berufseinsteiger zahlt man selbst mit Partner und Kinder nicht weit über 1000€ dafür.

    PS: Das sieht auch in NRW nicht anders aus, nur dass die Erfahrungsstufen dort anders nummeriert sind. Selbst der Berufseinsteiger hat in der hier diskutierten Konstellation A12/4 (Achtung: Einstiegsstufe 4 in NRW, 1 in Hessen) als Alleinverdiener mit 2 Kindern incl. Kindergeld über 4100€ Netto. Auch hier führt der Abzug der PKV nicht annähernd zu Restbeträgen um die 3000€ oder gar 2700€.

    Um den Veranstalter unter Druck zu setzen, scheint mir hier wichtig, dass auch die bereits zurückgekehrte Gruppe die Reisemängel noch einmal deutlich macht (und idealerweise nachweislich vor Ort bereits tat) und eine entsprechende Minderung des Reisepreises vornimmt. Eine stark verschmutzte Unterkunft kann durchaus zu Minderungen im Bereich 30-60% des Reisepreises führen (vgl. u.a. OLG Frankfurt a.M. AZ 16 U 60/00 oder LG Köln AZ 10 S 85/01).

    Nach der Anzeige erfolgt dann die Prüfung...von daher ist es gehupft wie gesprungen, Bescheid kriegt man halt als TB nur bei Unvereinbarkeit - bei Beamten auf jeden Fall (wobei die Genehmigung vorher den Vorteil hat, dass man vor Aufnahme der Tätigkeit genau Bescheid hat).

    Nein, wie ich bereits an einem Beispiel gezeigt habe, besteht durchaus ein Unterschied zwischen einer notwendigen Genehmigung und einer aktiven Untersagung durch den AG, die an höhere Hürden gebunden ist.

    "Der Berufsalltag an Grund-, Haupt- und Realschulen einerseits und Gymnasien und Gesamtschulen andererseits unterscheide sich so stark, dass die unterschiedlichen Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich seien."

    Na ja, zum Glück ist ja die zweite Instanz zugelassen.

    Nur kurz zur Einordnung: Es ist nicht so, dass in den niedrigen Instanzen juristische Laien ohne Ahnung arbeiten. Insofern muss es schon gewichtige Ansatzpunkte geben, die das VG übersehen haben könnte, damit das OVG zu einem deutlich anderen Urteil käme. Im konkreten Fall ist die Berufung schlicht nach §124 Abs. 2 Satz 3 VwGO aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen worden.

    Das Urteil zeigt lediglich das, was hier im Forum schon mehrfach thematisiert und dennoch oft falsch behauptet wird:

    -> Die inzwischen vergleichbare Studiendauer und der erreichte Abschluss berechtigt zwar zum Einstieg in den höheren Dienst, begründet aber gerade keinen Rechtsanspruch darauf.

    -> Der Slogan "gleiches Geld für gleiche Arbeit" geht fehl, da die Arbeit nur ähnlich ist.

    -> Die Besoldung mit A12 ist nicht verfassungswidrig.

    Das andererseits aus personalpolitischen Gründen eine entsprechende Angleichung vorgenommen werden darf und nachvollziehbar wäre, ist dabei nicht ausgeschlossen. Das Gericht hat insofern lediglich die aktuelle Rechtslage noch einmal bestätigt.

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