Beiträge von Seph

    Dass deine SL-Zeiten überhaupt nicht berücksichtigt werden, wo steht das?

    Die Pension basiert auf dem Grundgehalt (+ wenigen Sonderzuschlägen) des letzten ausgeübten Amtes, sofern dieses oder ein mindestens gleichwertiges Amt vor dem Eintritt in den Ruhestand mindestens 2 Jahre ausgeübt wurde (vgl. §5 BeamtVG). Wenn man sich vor der Pension zurückstufen lässt, wie Flupp das ins Spiel brachte, dann ist das letzte ausgeübte Amt niedriger bewertet und die SL-Tätigkeit spielt tatsächlich keine Rolle mehr bei der Bemessung der Pensionshöhe.

    Ich stimme dir zu, dass die Erfolgsausichten vermutlich eher gering sind und der Rotstift im eigenen Hause Mittel der ersten Wahl sein sollte, aber wäre die Mehrarbeit nicht genehmigt bzw. angeordnet, wenn der SL die geleisteten Stunden monatlich unterzeichnet?

    So einfach dürfte das nicht sein. Meines Erachtens gibt es hier gleich mehrere Hindernisse:

    1) Beamte sind überhaupt nur dann zur Arbeit über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus verpflichtet, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt.

    Daraus folgt auch, dass die eigenverantwortliche Überschreitung der Arbeitszeit nicht aus einer Pflicht heraus erfolgt und keine Mehrarbeit auslöst.

    Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob denn wirklich zwingende dienstliche Verhältnisse vorliegen (siehe 2.) oder ob sich die Überschreitung nicht anderweitig vermeiden ließe.

    2) Mehrarbeit liegt gerade dann nicht vor, wenn Beamte innerhalb eines Zeitrahmens Dienstbeginn und Dienstende selbst bestimmen können.

    Es liegt im Wesen unserer Tätigkeit, dass ein gewisser Anteil ungebundener Arbeitszeit dabei ist. Gerade deren Überschreitung stellt i.A. aber keine Mehrarbeit dar, wie oben bereits beschrieben. Mehrarbeit liegt bei uns Lehrkräften i.d.R. vor, wenn aus zwingenden dienstlichen Gründen das Pflichtdeputat für eine gewisse Zeit überschritten wird. Typisch dafür sind Langzeitvertretungen.

    3) Es müsste geklärt werden, wer überhaupt berechtigt ist, Mehrarbeit im engeren Sinne anzuordnen. Je nach Bundesland (über welches sprechen wir denn hier?) ist das nämlich gerade nicht der Schulleiter, sondern die übergeordnete Behörde als Dienstvorgesetzte.

    4) Aus der Dienst- und Treuepflicht von dir als Beamten lässt sich auch eine Pflicht zur Meldung unverhältnismäßiger Arbeitsbelastungen an den Dienstherrn ableiten, die gerade darauf zielt, behördenintern Mängel in der personellen Organisation zu verdeutlichen. In dieser Situation wäre m.E. eine Überlastungsanzeige zu stellen, die v.a. dazu dient, den derzeitigen Missstand aktenkundig zu dokumentieren, wenn intern in Rücksprache mit der SL nicht bereits eine Lösung gefunden werden kann. Dann wird sich die übergeordnete Behörde damit beschäftigen müssen, Erleichterungen zu schaffen, den Wegfall bestimmter Prozesse anzuordnen oder im Ausnahmefall wirklich Mehrarbeit anzuordnen.

    PS: Da die Überlastungsanzeige idealerweise auch auf den aktuellen Arbeitsanfall, Art und Umfang der Überlastung usw. eingeht, ist die persönliche Dokumentation der Arbeitszeit so oder so ein sinnvoller (Zwischen-)Schritt, wie ich bereits beschrieben habe. Diese löst aber noch keine Zahlungspflicht des Landes aus.

    Was für mich auch bedeuten würde, dass es eine "Zusatzbesoldung" für die Mehrarbeit geben müsste?

    Nein, denn das Entscheidende ist

    Zitat

    "Wird die Beamtin oder der Beamte durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hinaus beansprucht....."

    Wie oben bereits ausgeführt kann das bei angeordneten Deputatsüberschreitungen zutreffen, nicht aber für - bitte verzeih mir den zynischen Begriff, aber darauf wird sich das Land vermutlich zurückziehen - "selbst gewählten" Arbeitszeitüberschreitungen.

    Es bleibt dann wohl nur übrig, Tätigkeiten schlicht liegenzulassen. In personell angespannter Situation lässt sich dann ggf. nur noch der Basisbetrieb abwickeln. Entfallen müssen dann vlt. als erstes planungsintensive "Sonderaktionen" wie Tage der offenen Tür aber auch Vertretungsunterricht in gewissem Rahmen und aufwendige Unterrichtsvorbereitungen. In der Leitungsrolle kann man zudem auch an der Frequenz von Besprechungen u.ä. feilen.

    Ich möchte das gar nicht gut heißen, aber intern den Rotstift anzusetzen ist mit hoher Sicherheit erfolgversprechender als der Versuch, dies als Mehrarbeit zu deklarieren.

    Ich möchte daher meine Mehrarbeit notieren, bin mir jedoch unsicher wie ich das tue.

    Mein Dienstherr (Schulleiter) würde eine Dokumentation sicher unterschreiben und die Mehrarbeit bestätigen.

    Aktuell arbeite ich wöchentlich während der Schulzeit ca. 60-70 Stunden, während Oster- und Herbstferien mindestens 1 Woche in Vollzeit und während der Sommerferien 3-4 Wochen in Vollzeit durch die anstehenden Stundenpläne und Einstellungsgespräche.

    Die Arbeitszeit zu dokumentieren, ist sicher sinnvoll. Das kann Gesprächsgrundlage zur Anpassung von Prozessen, aber auch Arbeitsgrundlage für das eigene Zeitmanagement sein. Das Land selbst wird sich aber vermutlich querstellen und die Mehrarbeit nicht als solche anerkennen. Das geschieht i.d.R. nur auf Grundlage vorab explizit als Mehrarbeit deklarierter, notwendiger Überschreitung des Unterrichtsdeputats (z.B. aufgrund von Dauervertretung langfristig erkrankter Kollegen).

    Bei dir höre ich aber eher heraus, dass das Problem in der Fülle der erwarteten Aufgaben liegt, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht schaffbar sind. Dann ist dringend ein Blick mit deinem SL auf die Geschäftsverteilung angezeigt und wie man die Arbeitszeit wieder in den zulässigen Rahmen bewegen kann. Die Antwort kann jedenfalls nicht heißen, regelmäßig 60 Stunden-Wochen abzuleisten, sondern Aufgaben abzugeben oder schlicht fallenzulassen.

    PS: Sollte sich im Gespräch keine Lösung finden, dann musst du vermutlich selbst zur Tat schreiten und spätestens dann selbst Prozesse zeitlich kürzen bzw. priorisieren. Das dann unbedingt mit einer formellen Überlastungsanzeige verbinden.

    Ich finde die Vorwürfe zu den Begrifflichkeiten etwas scharf, weil hier auch die Euphemismus-Tretmühle im Gang ist. Schon zu meiner Studienzeit (vor über 10 Jahren) war mir klar, dass es Ärger mit diesen Begriffen geben wird, weil das Label aufgrund der Realitäten den Ansprüchen nicht wird genügen können. In Deutschland sprach man in der Literatur noch hauptsächlich von Integration, während der Begriff Inklusion aufkam. Gleichzeitig hörte ich aber auch schon, dass im englischsprachigen Raum der Begriff inclusion durch full inclusion ersetzt wurde.

    Das Ganze ist vlt. einzuordnen in den Zusammenhang hier: eine Umfrage im Rahmen des wissenschaftlichen Arbeitens. Auf Nachfrage wurde dann ja aus "Der Begriff wird inzwischen so verwendet" ein "Autorin T. verwendet den Begriff zunächst so, stellt die beiden Begrifffe aber auch differenziert entgegen".

    Um eine Analogie zu bemühen - es gibt zwei Studenten, IDENTISCHE Noten, gleiche Voraussetzungen…sie studieren jahrelang, einer kennt aber den Professor gut, kriegt erst den Hiwi-Job und darf später sich auch mehr Hoffnung machen auf die Doktorandenstelle…denn durch den Hiwi-Job ist er auch qualifizierter…aber die Qualifikation/ die Chance auf Erfolg/ Teilhabe wurde vorab VIELLEICHT nicht durch Leistung oder Qualifikation erworben…vllt hatte er den besseren Draht, ging öfter zur Sprechstunde …der Vater war vielleicht auch Professor…

    ...oder er war schlicht und einfach derjenige, der sich um weitere Qualifikation gekümmert hat, starkes Engagement gezeigt und nicht gewartet hat, bis ihm die Lorbeeren von selbst angetragen werden. Welcher der beiden Kandidaten ist denn nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung dann der entsprechend stärkere?

    Liebe Conni,

    danke für dein Feedback. Ich habe natürlich vor Erstellung des Fragebogens eine Menge Literatur zu dem Thema Inklusion, Integration etc. gelesen. Mittlerweile ist es tatsächlich so, dass der Begriff 'Inklusion' den Begriff und somit das alte Verständnis von 'Integration' abgelöst hat. Es gibt somit nicht mehr die Kategorisierungen und damit die Zuordnungen was Inklusion und was Integration ist.

    Liebe Grüße

    Da mache ich dann doch ein großes Fragezeichen dran. Dass der Inklusionsbegriff in der Literatur unterschiedlich definiert wird ist genauso klar, wie dass es verschiedene Vorstellungen zu diesem Begriff gibt, wenn man ihn in Diskussionen verwendet. Das gilt im Übrigen auch für den pädagogischen Fachdiskurs in der Wissenschaft.

    Insofern finde ich es - sagen wir einfach mal - "bemerkenswert", wenn du hier behauptest, der Begriff Inklusion habe den Begriff der Integration abgelöst. Möglicherweise war deine Literaturauswahl bisher zu stark eingeschränkt, wenn dieser Eindruck entstanden ist.

    In NRW ist das eine "Soll-Regelung", d..h die/der KandidatIn soll nicht durchgehend nur an einer bzw. dieser Schule tätig gewesen sein. Wenn es keine anderen Kandidaten gibt, werden auch die hausinternen Kandidaten an ihrer Schule SchulleiterInnen. Am Gymnasium habe ich das bisher aber eher als Ausnahmeerscheinung erlebt. Stellvertretende SL kommen hingegen oft aus den eigenen Reihen. Als Bindeglied zwischen Kollegium und Schulleitung kann das durchaus hilfreich sein - es kann natürlich auch total in die Hose gehen - Stichwort Rollenkonflikt.

    Das ist hier vergleichbar zu deiner Beschreibung. Stellvertretende Schulleitungen eher von intern, Schulleitungen eher von extern, auch wenn das nicht zwingend so sein muss. Mir sind aus den umliegenden 10 weiterführenden Schulen allerdings auch keine Gegenbeispiele für letzteres bekannt. Die Funktion als Bindeglied sehe ich auch als sinnvoll an.

    Das sehe ich eigentlich anders, A16 als Beamter klingt zwar Brutto nicht so wahnsinnig viel, um das Äquivalent als Angestellter zu verdienen, müsste man irgendwas zwischen 120 000 - 140 000 EUR/a verdienen, für eine Leitungsposition ist das schon ganz gut

    Abzgl. der PKV sind es dann doch eher 100.000-110.000€/a als Äquivalent und das auch nur in der höchsten Erfahrungsstufe. Das ist noch immer nicht schlecht, für eine Leitungsposition mit Verantwortung für um die 100 Mitarbeiter und den weiteren Aufgaben dann doch nicht so extrem viel. mynos geht m.E. vollkommen zurecht auf die geringe Gehaltsdifferenz der einzelnen Stufen ein. Gerade als A15er muss man sich schon die Frage stellen, ob man für die 300€ netto mehr wirklich den Schritt zur Übernahme einer Schulleitung gehen möchte. Ja, ich weiß: anektdotische Evidenz, aber mir ist im Bekanntenkreis keine so niedrige Gehaltserhöhung bei Übernahme von deutlich mehr Verantwortung bekannt.

    Ich kenne aus aus NDS auch eher so, dass erfolgreiche Bewerbungen auf SL-Stellen von außen kommen, auch wenn es interne Bewerber gab. Das ist schon zur Vermeidung von Rollenkonflikten sinnvoll, die nahezu zwangsläufig entstehen, wenn ehemalige Kollegen auf einmal Vorgesetzte sind.

    Das ist sicher richtig - die Chancengleichheit ist dann aber nicht gewahrt! Woher soll ein qualifizierter, externer Bewerber wissen, dass in zwei Jahren eine Stelle frei wird, in die sich schon jemand zwei Jahre einarbeiten kann ;-). Da beißt sich doch was…

    Das eine externe Kommission unerwünscht ist, ist dann klar…

    Zum Einen darf die kommissarische Ausübung der Tätigkeit beim Auswahlverfahren keine Rolle spielen, zum Anderen findet die Auswahlentscheidung ja gerade extern durch die Schulbehörde statt. Dabei sind Vertreter der Schule (in Nds. i.d.R. der Schulvorstand) und des Schulträgers lediglich anzuhören.

    Im Übrigen werden die Stellen mind. ein halbes Jahr vor der Besetzung - nicht selten noch früher - landesweit ausgeschrieben. Auch für externe Bewerber gibt es damit genug Zeit, in eine solche Stelle hineinzuwachsen und sich mit den Gegebenheiten der Schule bekannt zu machen. Dabei hilft i.d.R. auch der zuständige Dezernent im Gespräch.

    Gesamtschulen/ Gymnasien finden sich auch viele Ausschreibungen - meines Erachtens nach liegt hier wohl ein großes Problem, da augenscheinlich bei diesen Stellen, wie hier mehrmals offen bekundet, Leute vorher auf die Posten gesetzt und vorab eingearbeitet werden und automatisch die gut dotierten Stellen erhalten - das sind langfristige Bindungen, ich finde, da sollte das Leistungsprinzip bei Bewerbung gelten und nicht die Vorabauslese durch die man dann Erfahrungen sammelt, die kein anderer haben kann - eine Kommission müsste gebildet werden, die kein Kontakt zur Schule hat und echte Auswahl betreibt - teilweise war dies früher mal so bevor allen Schulen „eigenverantwortlich“ wurden. Es gibt sicher Nachteile des Verfahrens, aber gerade bei den Funktionen wird augenscheinlich viel geschachert wie hier berichtet wird - das geht eigentlich nicht, denn es sind offene Stellen die aus Steuern finanziert werden…

    Es besteht überhaupt kein Widerspruch zwischen der Einarbeitung von in Frage kommenden Kanditatinnen und Kandidaten und einer Bestenauslese nach dem Leistungsprinzip. Dass man bereits vorab schon einmal schaut, welcher Bewerberkreis zur Verfügung steht, sichert gerade ab, dass diese verantwortungsvolle Position auch sinnvolll besetzt werden kann. Im Folgenden kann ich erst einmal nur für Niedersachsen sprechen: Hier gibt es zentrale Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, die Interesse an Leitungsfunktionen haben und sich damit bereits vorab besser qualifizieren können.

    Eine Auswahlkommission, die gar keinen Kontakt zur Schule hat, halte ich für deutlich kontraproduktiv. Es geht gerade darum, eine geeignete Person auszuwählen, die die Leitung genau dieser Schule mit genau dieser Situation gut bewältigen kann. Dafür muss man die Schule zwangsläufig kennen. Das ist im Übrigen auch bei den "niedrigeren" Funktionsstellen schon so.

    Doch, denn nicht umsonst sind sie eigentlich für Kinder nicht zugelassen, weil eben Atemwiderstand, Passform usw. nicht für Kinder geeignet ist.

    Ist das so? Bereits im Mai erhielt mindestens eine Maskenart komischerweise dennoch die (Sonder-)Zulassung durch das BfArM auch für den Einsatz für Kinder im Alter von 5 bis 12.

    https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2…bfarm-zulassung

    Dass FFP2-Masken keine "normale" Zulassung für Kinder erhalten, liegt weniger daran, dass sie nicht geeignet wären, sondern dass die Schutznorm aus dem Arbeitsschutz kommt, der für Kinder kaum anwendbar ist. Insofern muss man sich da nicht wundern. Der von LalaSo eingebrachte Hinweis auf den Test der "Stiftung Warentest" ist auch grenzwertig: Leider wurden Masken dort gar nicht erst auf Passform, Filterwirkung usw. getestet, sondern von vorneherein mit Hinweis auf den erhöhten Atemwiderstand aussortiert. Dass FFP2-Masken einen erhöhten Atemwiderstand mit sich bringen, liegt aber in der Natur der Sache. Ich finde auch die Formulierung interessant "keine Maske genüge den Kriterien", da es aus o.g. Gründen schlicht keine gesetzlichen Normen für Kindermasken gibt.

    Erstens gibt es für so kleine gar keine ordentlich sitzenden FFP2-Masken, 2. müssen sie sie zum Essen und Trinken abnehmen, wie soll das sonst funktionieren (und ohne Essen ist bis 16 Uhr o.ä. keine Alternative) und außerdem sind mir auch konsequente FFP2-Träger bekannt, die sich infiziert haben und es nur aus der Schule haben können, da sie nirgends anders waren.

    Nein, es gibt keine, die allgemein bei allen Kinder gut passen.

    Das sind schon zwei deutlich unterschiedliche Aussagen, wie du vlt. selbst merkst. Wie auch bei Erwachsenenmasken sitzt das gleiche Fabrikat natürlich nicht bei 100% der Kinder perfekt, aber doch bei vielen. Die anderen probieren es eben mit einer anderen Firma. Deine Ausgangsbehauptung, es gäbe keine geeigneten Kindermasken stimmt jedenfalls nicht.

    Zum Essen und Trinken kann man auch entspannt auf den Hof gehen, das praktizieren wir an der weiterführenden Schule ganz genauso wie die Grundschule unserer Kinder. Und ja, das geht auch im Winter.

    Und ja, einen 100% Schutz bieten auch FFP2-Masken nicht. Das ist aber kein Argument gegen das Tragen dieser.

    PS:

    Richtig, das Mittagessen ist mir komplett entfallen. Ja, das ist in der Tat ein Problem. Hab ich auch keine Lösung. In Schichten essen lassen?

    Ja, genauso lässt sich das handhaben. Wie bereits oben zu Masken: Natürlich bleibt ein Restrisiko für Ansteckungen, dieses lässt sich mit solchen Maßnahmen und Maskentragen aber deutlich verkleinern.

    In der Regel A13. Ich kenne nur eine A14 Stelle in Nds.. Da gibt es sicherlich nicht viele.

    Das hängt - wie auch an den weiterführenden Schulen - stark von der Schulgröße ab. A14 erhalten Grundschul-Leitungen ab einer Größe von 360 Schülerinnen und Schülern. In größeren Städten gibt es solche Schulen, im ländlichen Raum tendentiell eher nicht.

    Ich fasse einmal zusammen: Herr Lauterbach will weitere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Die Kultusminister:innen treffen sich heute digital, um den Präsenzunterricht weiter möglich zu machen und unsere neue Bildungsministerin will auf jeden Fall die Schulen offen halten und hofft, dass die KMK heute ebenso dafür stimmt.

    Ich will auch nicht, dass die Schulen schließen. Aber wo ist da die Logik? Ich finde es unmöglich! Dann doch zumindest Wechselunterricht bei der nun wirklich seit Längerem angekündigten Welle von Omikron! Nein, wir dürfen weiterhin in die "weitestgehend sicheren" Schulen. Ohne Luftfilter, mit drei Tests in der Woche und Maskenpflicht. Danke für diese großartige Organisation, Konzept und Verantwortung. Nicht.

    Ich habe es an anderer Stelle schon geschrieben: Wie in allen Bereichen, in denen ein Zielkonflikt zwischen verschiedenen Grundrechten besteht, hat eine Interessenabwägung zu erfolgen. Mal als Beispiel: Das Recht auf Versammlungsfreiheit darf zum Schutz der Gesundheit zwar nicht dergestalt eingeschränkt werden, dass keine Versammlungen mehr stattfinden, es können aber erweiterte Auflagen gestellt werden (Maskenpflicht, nur im Freien, Teilnehmerbegrenzung usw.).

    Für Schule ist u.a. das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit dem Recht auf Bildung abzuwägen, was sicher nicht einfach ist. Bislang weist vieles darauf hin, dass eine Covid-19-Infektion bei Kindern meist sehr milde verläuft, sodass das Risiko körperlicher Schäden wahrscheinlich geringer ist, als das Risiko starker Beeinträchtigungen des Bildungswegs bei Wechselunterricht oder gar Schulschließungen. Maßnahmen des Risikomanagements sind die bestehenden Hygieneregeln in Schule, die bereits bestehende Impfkampagne für Jugendliche und die anlaufende für Kinder. Folgerichtig soll versucht werden, die Schulen möglichst offen zu halten.

    Eine veränderte Situation kann aber auch dazu führen, dass die Risikoabwägung Gesunderhaltung vs. Bildungschancen wieder in eine andere Richtung zeigt. Das ist derzeit aber nicht absehbar.

    Dann wäre also A15 ein guter Kompromiss, wenn man sich einerseits für die Schulleitung interessiert und andererseits eine Familie hat?

    Ich selber bin dieser Ansicht, finde aber die Ausführungen von CDL dazu auch sehr aufschlussreich. Mit hoher Sicherheit spielen dabei auch das persönliche Unterstützungssystem, die Bedingungen vor Ort in der Schule und die Fähigkeit, auch mal "Nein" sagen zu können, ebenfalls eine Rolle. Ich kenne Personen, die auch mit einer A15-Stelle so ausgelastet sind (bzw. werden), dass wenig Platz für privates bleibt, aber auch solche, die dies gut vereinbaren können mit ihrem Privatleben. Das gilt auch für einige A16er, wobei die meisten derer, die ich kenne, das erst wurden, nachdem die Kinder mindestens im Jugendalter waren. Die jüngste mir bekannte Inhaberin einer A16-Stelle hingegen war zum Zeitpunkt der Übernahme (nicht unbedingt der Beförderung) erst 32.

    Bei mir hat es bis zur A15 aufgrund einiger Widrigkeiten und taktisch nicht ausreichend schlauen Vorgehens knapp 16 Jahre gedauert. Aber ich habe auch noch 20 Dienstjahre vor mir. Ich persönlich würde Schulleitung nur dann machen, wenn meine Kinder noch etwas größer sind und - das ist mir eigentlich am wichtigsten - wenn es "Klick" macht. Sprich: Wenn ich als Schulleiter quasi meine Schule heiraten muss, dann muss auch diese Schule (wie auch meine Frau) die Richtige sein. Aber irgendwie kann ich mir das aktuell so gar nicht vorstellen - und das Geld reizt mich hier in der Tat überhaupt nicht.

    Das kann ich nur unterschreiben. Bei mir hat es zwar nicht ganz so lange gedauert, damit kommt aber der nächste Schritt erst Recht noch länger nicht in Frage. Eine koordinative Tätigkeit ist mit Familie (mit kleineren Kindern) noch vereinbar, wenn man das von Anfang an gut kommuniziert und die nötigen Räume schafft. Die Tätigkeit als SL einer größeren Schule halte ich für unvereinbar mit einem intakten Familienleben, an dem man selbst auch angemessen partizipieren kann. Für den geringen Unterschied zwischen A15 und A16 lohnt sich das m.E. nicht ansatzweise.

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