Beiträge von Seph

    Also wenn ich mir so vergegenwärtige, dass mein Vater (OStD in Pension) knapp über 4000€ netto Pension (entsprechend mehr war das noch zu aktiven Dienstzeiten, nämlich nah an den 6000€ netto kratzend) bezieht würde ich ja nicht sagen, dass die Tätigkeit so wahnsinnig schlecht entlohnt wird-

    Das würde mich ehrlich gesagt wundern. Selbst die aktuelle Besoldungstabelle (2021) von Baden-Württemberg weist in A16/12 mit Familienzulage Stufe 1 "nur" ca. 5400€ Netto aus (abzgl. PKV). Höhere Beträge ergeben sich höchstens vorläufig noch mit entsprechender Steuerklasse, was aber zu schlechterer Vergleichbarkeit führt, da hier das Einkommen des Partners zur endgültigen Festsetzung der Steuer eine große Rolle spielt.

    Als Tarifbeschäftigter lohnt sich Schulleitung sicherlich monetär nicht, als Beamter mit A16 schon (man muss vor allem auch die Pensionsansprüche nach dem Endamt berücksichtigen).

    Finde ich einen wichtigen Hinweis, danke. Das kann die Übernahme einer A16-Stelle relativ kurz vor der Pension (Mindestfrist 2 Jahre beachten!) noch einmal attraktiver machen, wenn man grundsätzlich gut mit dieser Art von Aufgaben zurecht kommt. Sonst wird es eine Qual für alle Beteiligten.

    Das wären dann die Dezernentenstellen in der Behörde, die aber voraussetzen, dass man vorher Erfahrung als Schulleiter gesammelt hat. A16-Stellen, bei denen man um die Schulleitung komplett rum kommt, fallen mir keine ein. (Es mag sie geben, aber nicht in statistisch relevanter Anzahl.)

    Der Weg über die Ausbildung von Lehrkräften am Studienseminar ist noch eine Möglichkeit. Die Leitungen der Studienseminare sind ebenfalls A16-Stellen. Ich gebe aber zu, dass das tatsächlich eine sehr sehr geringe Anzahl von Stellen sind.

    Falls ja (wovon ich stark ausgehe), kann mir jemand diesen Karrierewege mal illustrativ darstellen? Sagen wir mal Max Mustermann aus Berlin/Brandenburg ist nach dem Ref 30 Jahre alt und ein A13 Gymnasiallehrer. Wie sieht sein Karriereweg aus, wenn er ein Oberstudiendirektor werden möchte und wie verändert sich sein Beamtenstatus (A13,14,15,16) auf diesem Weg? Muss man jede Stufe einzeln durchlaufen? Wie lange dauert es realistisch, bis man A16 wird, wie stehen die Chancen und lohnt es sich überhaupt?

    Grundsätzlich sieht das Beamtenrecht von Bund und Ländern keine "Sprungbeförderungen" vor, es sind also alle Stufen zu durchlaufen. Bundeslandspezifisisch ist es jedoch teils möglich - und teils auch nicht - sich auf Ämter zu bewerben, denen eine um mehr als eine Stufe höhere Planstelle zugewiesen ist. Dennoch müssen dann in Ausübung dieses Amtes die einzelnen Stufen durchlaufen werden. So sind z.B. in Niedersachsen durchaus erfolgreiche Bewerbungen von A13 auf A15 möglich, in anderen Bundesländern wird dies häufig, aber nicht immer, in den Stellenausschreibungen ausgeschlossen.

    Der typische Karriereweg könnte so aussehen:

    1) mind. Probezeit (3 Jahre) im Eingangsamt A13, dabei möglichst bereits Übernahme von Verantwortung für spezifische Aufgaben (besondere große Projekte/Entwicklungsvorhaben, Leitung einer Fachschaft usw.)

    2) Funktionsstelle A14 passend zum eigenen Profil an eigener Schule oder anderer Schule erlangen (das ist je nach "Konkurrenz", Alter der bisherigen Funktionsstelleninhaber usw. schnell machbar oder fast unmöglich. Ein Schulwechsel kann nötig sein, ist aber auch schwierig, da für A14-Stellen oft schon "klar ist", wer die Stelle erhalten soll).

    3) Erfolgreiche Bewerbung auf eine Koordinationsstelle A15 (z.B. Stunden-/Vertretungsplanung, Leitung eines Schulzweigs oder einer Sekundarstufe usw.). Spätestens hierfür ist nicht selten ein Schulwechsel nötig, aber auch möglich. Erforderlich sind i.d.R. umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in den angestrebten Tätigkeitsfeldern, um sich gegen oft mehrere Bewerber durchsetzen zu können. Spätestens ab dieser Stufe sollten auch Fortbildungen im Bereich Schulmanagement, Schulrecht, Leitungshandeln usw. erfolgen.

    3b) Es kann sinnvoll sein, auf der Stufe A15 im Laufe der Zeit auch andere Aufgaben wahrzunehmen (z.B. erst Sek I Koordination, dann Sek II Koordination), um in möglichst viele Bereiche eingearbeitet zu sein. Notwendig ist dies nicht unbedingt.

    4) Übernahme einer stellvertretenden Schulleitung A15Z (ist nicht zwingend, aber eine sinnvolle "Zwischenstufe", um tiefer in Leitungsaufgaben, aber auch die Auseinandersetzung mit übergeordneten Behörden, Schulstatistik usw. einzusteigen)

    5) Übernahme einer Schulleitung A16 (wiederum umfangreiche berufsbegleitende Fortbildungen gefordert oder erwünscht, spätestens ab dieser Stufe ist auch eine gewisse Vernetzung in der Region der Schule oft erwünscht)


    Ich bin bei den Vorrednern: Rein aus finanziellen Gesichtspunkten heraus lohnt es sich eher weniger, der Stundenlohn sinkt de facto mit jeder höheren Stufe. Während man als Lehrkraft bei weitem nicht zu den schlechtest bezahlten Akademikern gehört (auch wenn es hier im Forum einige gibt, die das anders sehen), sind Schulleitungen meines Erachtens lächerlich unterbezahlt. Wer aber Spaß an koordinativen Aufgaben hat und dennoch im Schulbereich tätig bleiben möchte, findet hier wahrscheinlich dennoch ein spannendes und zufriedenstellendes Tätigkeitsfeld....jedenfalls unterhalb von A16 ;)

    Ich widerspreche dir nicht, das steht ja in der Statistik von Statista, dass die Inklusionskinder noch etwas häufiger HSA machen, worauf ich auch schon hinwies. Falsch ist aber, dass 98% der Förderschüler einen HSA schaffen.

    Da bin ich bei dir. Dass dieser Schluss durch eine - meiner Meinung nach bewusst - missverständliche Formulierung unseres Kultusministeriums entstand, hatte ich ja in Beitrag #16 analysiert.

    "Die Quote der Abgängerinnen und Abgänger aus den Förderschulen mit weniger als einem Hauptschulabschluss ist um 0,1 % auf 2,3 % (Vorjahr 2,4 %) weiterhin leicht gesunken."

    Mal abgesehen davon, dass hier sehr unsauber die Bezugsgröße für die Quote (hier: alle Abgänger aller Schulformen) nicht genannt wurde, ist die Suggestion dieser Aussage sogar falsch, da der Effekt nur durch die geringer werdende Anzahl von Abgängern an Förderschulen (unabhängig vom Schulabschluss) entsteht.

    Trotzdem schaffen von allen SuS mit Förderbedarf 70% keinen HSA. Bei den 30% sind ja alle Absolvent*innen mit Seh-, Hör-, emotionalen oder motorischen Behinderungen schon dabei.

    Das dürfte so verkürzt nicht stimmen. Palim hat vollkommen zurecht darauf hingewiesen, dass inzwischen nicht wenige Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf inklusiv beschult werden und je nach Förderbedarf dann durchaus auch höhere Schulabschlüsse erreichen. Die Quote von (in Nds. wie gesagt nicht 70% sondern "nur" ca. 62% von SuS ohne mind. HSA bezieht sich ausschließlich auf diejenigen, die noch an den Förderschulen verblieben sind.

    Woher stammt diese Aussage?

    Wie bereits erwähnt: aus deinem Link des MK Niedersachsen "Die niedersächsischen allgemein bildenden Schulen - Zahlen und Grafiken". Wenn man sich dort die Statistikbroschüren direkt herunterlädt (rechts auf der Seite verlinkt) und nach Schulabschlüssen schaut, sieht man die Gesamtzahlen der erreichten Abschlüsse. Die entsprechenden Zahlen hatte ich im Beitrag #16 dann zitiert.

    Für Niedersachsen finde ich folgende Aussage des MK (Stichtag laut Artikel: 29.08.2019): "Die Quote der Abgängerinnen und Abgänger aus den Förderschulen mit weniger als einem Hauptschulabschluss ist um 0,1 % auf 2,3 % (Vorjahr 2,4 %) weiterhin leicht gesunken." (Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/ser…ahlen-6505.html)

    Sprich: Fast 98 % der Förderschüler*innen haben sehr wohl einen Hauptschulabschluss erworben!

    Das MK drückt sich hier (bewusst??) missverständlich aus. Wenn man in die Statistikbroschüre direkt reinschaut und die Anzahlen der Abschlüsse in Tabelle 4.4 betrachtet, sieht man, dass sich die angegebene Quote auf die Abschlüsse an allen Schulformen bezieht, nicht nur auf die Förderschulen. Korrekt wäre also die Aussage:

    "Der Anteil der Förderschüler ohne Hauptschulabschluss an allen Schulabschlüssen ist im Schuljahr 2019/2020 mit 2,3% um 0,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gesunken".

    Korrekt ist aber auch:

    "Etwa 62% der Abgänger an Förderschulen erreichten im Schuljahr 2019/20 keinen Hauptschulabschluss. Diesen legten etwa 30,5% der Abgänger von Förderschulen ab, während knapp 7% sogar einen mittleren Abschluss erreichten."

    Insofern decken sich die Zahlen mit der Quelle von @karuna .

    PS: Ich habe das mal mit den Zahlen von 2018/19 verglichen und glaube wirklich langsam an eine bewusst missverständliche Darstellung. Der Broschüre 2018 für das Schuljahr 2018/19 ist nämlich zu entnehmen, dass damals 1960 von 3170 Förderschulabgängern ohne mind. HS-Abschluss gingen, was einer Quote von 61,8% entspräche. Anders ausgedrückt mag zwar ein Jahr später der Anteil der Abgänger an Förderschulen ohne mind HS-Abschluss gegenüber allen Schulabgängern leicht abgesunken sein, bezogen auf die Teilgruppe der Förderschulabgänger ist der Anteil derjenigen ohne mind. HS-Abschluss mit 1793 von 2873 hingegen sogar leicht angestiegen auf 62,4%.

    Wenn es immer weniger Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen direkt gibt, dann sinkt halt deren Anteil an allen Abschlüssen automatisch. Sehr praktisch, aber eine statistische Verzerrung ;)

    Meine Rechnung, Immobilie, gleiche Größe, gleiches Baujahr, 250 qm

    Düsseldorf (Speckgürtel, RB Düsseldorf): 890.000 Euro

    Lügde (RB Detmold): 150.000 Euro

    Das ist definitiv ein Unterschied.

    Du verwechselst Lebenshaltungskosten mit Vermögen. Den hohen Immobilienpreise stehen auch hohe Immobilienwerte gegenüber. Und nein, der Staat ist nicht dazu verpflichtet, Beamten, die freiwillig in Großstädten wohnen, auch noch einfacher zu Vermögen zu verhelfen.

    PS: Deine Ausgangsbehauptung bezog sich im Übrigen auf Einkommen, die in den Städten so hoch seien, dass Lehrkräfte unter Durchschnitt liegen würden. Vielleicht magst du diese Behauptung mal mit Zahlen belegen, ich finde nur niedrigere Durchschnittswerte.

    Ich wohne mitten in einem Wald, also fernab der großen Städte. Aber: Die Frage soll nicht den Verdienst in Detmold infrage stellen, sondern auf die entsprechenden Unterschiede deutlich machen. Als Oberstudienrat gehört man im RB Detmold zu den oberen 10 Prozent der Einkommensskala, im RB Münster oder RB Köln zum unteren Durchschnitt in der Einkommensskala. Wirtschaftlich ist das ein enormer Unterschied. Das ist einfach eine Feststellung.

    ..die auch bereits auf mehrere Arten beantwortet wurde. Es gibt schlicht keine Notwendigkeit, ohnehin gut nachgefragte Regionen noch attraktiver zu machen. Das ist im Ürigen auch mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 06.03.2007 (AZ 2 Bvr 556/04) feststellte.

    @Felilehrerin

    Freut mich, dass dir unsere Antworten so gut gefallen ;)

    Im Übrigen möchte ich auch hier noch einmal anmerken, dass man inzwischen nur noch in sehr schwerwiegenden Fällen die gesundheitliche Eignung nicht anerkannt bekommt. In diesen Fällen ist der Job mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin schwer vereinbar mit der eigenen Gesundheit. Insofern muss man sich wenig Sorgen vor dem Besuch beim Amtsarzt machen, sofern man denn als Lehrkraft arbeiten möchte.

    Das ist m.E. nur eine Frage der Zeit, Eltern haben schon wegen weniger geklagt.

    Womit klar ist, dass das auch nicht passieren wird. Zukunft ist Vergangenheit.

    … mal abgesehen davon, dass man sich nicht nur an Gesetze halten sollte, weil man Strafen fürchtet.

    Wenn du meine weiteren Ausführungen gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass dieser Punkt ohnehin nur eine Nebenbemerkung ist, die tatsächlich v.a. zur Beruhigung dienen sollte, da ich hier wieder den Mythos des "mit einem Bein im Knast stehen" durchschimmern sah.

    Im Folgenden habe ich jedoch dargestellt, wie man vollkommen konform mit den Vorgaben der DSGVO auch mit Leihgeräten arbeiten kann.

    Aber in der Diskussion ist es natürlich einfacher, das alles auszublenden und durch Verdrehung einer Aussage zu versuchen, die Deutungshoheit zurückzugewinnen.

    ...was natürlich überhaupt nicht hilft (im Sinne von Datenschutz).

    Da bitte ich dann doch einmal um eine Erläuterung. Insbesondere darum, wie denn ansonsten deiner Meinung nach personenbezogene Daten (digital/analog) zu speichern sind, wenn nicht in zugriffsgeschützten Datenträgern. Ich finde bislang nur genau die von mir angegebenen Vorgaben. Das gilt übrigens auch für Hessen.

    Jupp... aber die Zeugnisnoten falle dir nicht erst ein, wenn du vor diesem Rechner sitzt, die hast du vorher schon irgendwo/-wie gespeichert. Ist das datenschutzkonform?

    Diese liegen selbstverständlich nur auf dem schuleigenen Server in durch Passwort gesicherter Umgebung vor. Sollte eine solche Umgebung nicht vorhanden sein, werden natürlich verschlüsselte, externe Datenträger verwendet.

    .

    Natürlich hab ich recherchiert. Und bin davon ausgegangen, dass ich das Ref dann im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren kann. Ein Verantwortlicher vom Landesamt für Schule und Bildung sagte aber letztens, dass man, wenn man beim Arzt „durchfällt“, das Ref nicht machen kann.

    Bolzbold hat dir bereits in Beitrag #5 das entsprechende Dokument vorgestellt. Deine ursprüngliche Annahme war damit leider falsch. Sachsen lässt unmissverständlich nur zum Vorbereitungsdienst zu, wenn ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorliegt. Darauf musst du dich selbstverständlich nicht einlassen, nur dann wird der Vorbereitungsdienst in Sachsen nicht angetreten werden können.

    Das hat weder mit "von oben herab" noch mit "Verwehrung der weiteren Ausbildung" zu tun. Diese wird einem ja gar nicht aktiv verwehrt im Sinne eines Eingriffs in die freie Berufswahl. Sie kann nur dann nicht weitergeführt werden, wenn man sich selbst aktiv weigert, die Spielregeln einzuhalten. Diese Entscheidung muss man dann selbst treffen.

    In Nds. sind Tablets dafür generell verboten und Leih-Laptops gelten als private Geräte.

    Schau bitte einmal in den Parallelthread. Diese Aussage stimmt in dieser generellen Form nicht. Auch auf Leih-Tablets ist das Speichern von Daten zulässig, sofern keine geeignete Lösung auf schuleigenen Servern bereitsteht. Auf Notebooks, insbesondere auf Leihgeräten des Schulträgers ist das Speichern unter Windows oder Unix ohnehin zulässig.

    <Mod-Modus>

    In diesem Thread befinden sich Beiträge zum Datenschutz aus 2 Threads. Dieser Beitrag kommt aus dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.

    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Lieber Tom123 ,

    ich möchte dringend empfehlen, dich zu entspannen. Hier werden Probleme herbeigeredet, die in der Praxis gar nicht existieren.

    1) Ich will Datenschutz nicht kleinreden, aber mir ist bislang kein einziger Fall bekannt, indem eine Schule - oder gar eine einzelne Lehrkraft - aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO zur Rechenschaft gezogen wurde.

    2) Auch wenn du dagegen argumentierst: an vielen der mir bekannten Schulen funktionieren die schuleigenen - und datenschutzrechtlich sauberen - Plattformen inzwischen reibungslos. Das gilt sowohl für das Speichern von Daten als auch das Durchführen von Videokonferenzen und Mail-Verkehr.

    3) Dementsprechend ist das Speichern von Daten - auch mit Ipads - überhaupt kein Problem. Diese werden schlicht auf der schuleigenen Plattform bearbeitet und gespeichert. Auf Systemen wie Windows, Unix u.ä. ist es ohnehin unproblematisch, da diese von der Einschränkung ausgenommen sind.

    4) Sind die zur Verfügung gestellten Leihgeräte ohnehin in eine geeignete schulische IT-Infrastruktur zu integrieren, was uns sofort zu 2. und 3. zurückführt.

    5) Die Handreichung zu "Leihgeräten für Lehrkräfte" spricht zudem von einer Soll-Bestimmung "soweit möglich" zur Speicherung von Daten auf schuleigenen Servern und erkennt damit an, dass dies bei nicht vorhandener Infrastruktur nicht zu fordern ist. Als Alternative wird explizit die Speicherung auf externen verschlüsselten Speichermedien empfohlen, die Speicherung auf dem Gerät ist lediglich "nicht vorgesehen". Darauf kann dann im Ausnahmefall der nicht vorhandenen Alternativen aber zurückgegriffen werden.

    Bei der PKV muss man alle bekannten Diagnosen angeben. Wer seine Akte anfordert, hat Kenntnis von allen Diagnosen. Wer sich lediglich auf seine Erinnerung beruft, hat keinen Interessenkonflikt.

    Das ist eine steile These und falsch. Zum Einen wird man sich nicht glaubhaft darauf zurückziehen können, von Diagnosen nichts gewusst zu haben, zum Anderen ist i.d.R. auch anzugeben, ob Beratungen oder Untersuchungen stattgefunden haben und ob Heilbehandlungen angeraten sind. Wer hier mit dem Feuer spielt, muss damit rechnen, dass die PKV später Leistungen ausschließt oder vom Versicherungsvertrag zurücktritt. Dafür bedarf es nicht einmal des Vorsatzes der Täuschung. Ähnliches gilt bei der amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Eignung.

    PS: Ich präzisiere mal noch etwas, bevor sich das im Kreis dreht. §19 VVG spricht zwar nur von "bekannten Gefahrumständen", im Zweifelsfall wird man aber erhebliche Beweisschwierigkeiten haben, von bestehenden Diagnosen und Behandlungen keine Kenntnis zu haben, obwohl man genau bei diesem Arzt war. Das Risiko, hier im Nachgang den Versicherungsschutz zu verlieren oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden, muss man nun wirklich nicht eingehen. Die Strategie "Ich schaue lieber nicht in meine Akten, dann kann ich so tun, als wüsste ich von nichts" wird in vielen Fällen nach hinten losgehen.

    PPS: Der Versicherer hätte übrigens auch bei unwissentlichen Falschangaben ein Sonderkündigungsrecht.

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