Beiträge von Seph

    Gesamtschulen/ Gymnasien finden sich auch viele Ausschreibungen - meines Erachtens nach liegt hier wohl ein großes Problem, da augenscheinlich bei diesen Stellen, wie hier mehrmals offen bekundet, Leute vorher auf die Posten gesetzt und vorab eingearbeitet werden und automatisch die gut dotierten Stellen erhalten - das sind langfristige Bindungen, ich finde, da sollte das Leistungsprinzip bei Bewerbung gelten und nicht die Vorabauslese durch die man dann Erfahrungen sammelt, die kein anderer haben kann - eine Kommission müsste gebildet werden, die kein Kontakt zur Schule hat und echte Auswahl betreibt - teilweise war dies früher mal so bevor allen Schulen „eigenverantwortlich“ wurden. Es gibt sicher Nachteile des Verfahrens, aber gerade bei den Funktionen wird augenscheinlich viel geschachert wie hier berichtet wird - das geht eigentlich nicht, denn es sind offene Stellen die aus Steuern finanziert werden…

    Es besteht überhaupt kein Widerspruch zwischen der Einarbeitung von in Frage kommenden Kanditatinnen und Kandidaten und einer Bestenauslese nach dem Leistungsprinzip. Dass man bereits vorab schon einmal schaut, welcher Bewerberkreis zur Verfügung steht, sichert gerade ab, dass diese verantwortungsvolle Position auch sinnvolll besetzt werden kann. Im Folgenden kann ich erst einmal nur für Niedersachsen sprechen: Hier gibt es zentrale Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, die Interesse an Leitungsfunktionen haben und sich damit bereits vorab besser qualifizieren können.

    Eine Auswahlkommission, die gar keinen Kontakt zur Schule hat, halte ich für deutlich kontraproduktiv. Es geht gerade darum, eine geeignete Person auszuwählen, die die Leitung genau dieser Schule mit genau dieser Situation gut bewältigen kann. Dafür muss man die Schule zwangsläufig kennen. Das ist im Übrigen auch bei den "niedrigeren" Funktionsstellen schon so.

    Doch, denn nicht umsonst sind sie eigentlich für Kinder nicht zugelassen, weil eben Atemwiderstand, Passform usw. nicht für Kinder geeignet ist.

    Ist das so? Bereits im Mai erhielt mindestens eine Maskenart komischerweise dennoch die (Sonder-)Zulassung durch das BfArM auch für den Einsatz für Kinder im Alter von 5 bis 12.

    https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2…bfarm-zulassung

    Dass FFP2-Masken keine "normale" Zulassung für Kinder erhalten, liegt weniger daran, dass sie nicht geeignet wären, sondern dass die Schutznorm aus dem Arbeitsschutz kommt, der für Kinder kaum anwendbar ist. Insofern muss man sich da nicht wundern. Der von LalaSo eingebrachte Hinweis auf den Test der "Stiftung Warentest" ist auch grenzwertig: Leider wurden Masken dort gar nicht erst auf Passform, Filterwirkung usw. getestet, sondern von vorneherein mit Hinweis auf den erhöhten Atemwiderstand aussortiert. Dass FFP2-Masken einen erhöhten Atemwiderstand mit sich bringen, liegt aber in der Natur der Sache. Ich finde auch die Formulierung interessant "keine Maske genüge den Kriterien", da es aus o.g. Gründen schlicht keine gesetzlichen Normen für Kindermasken gibt.

    Erstens gibt es für so kleine gar keine ordentlich sitzenden FFP2-Masken, 2. müssen sie sie zum Essen und Trinken abnehmen, wie soll das sonst funktionieren (und ohne Essen ist bis 16 Uhr o.ä. keine Alternative) und außerdem sind mir auch konsequente FFP2-Träger bekannt, die sich infiziert haben und es nur aus der Schule haben können, da sie nirgends anders waren.

    Nein, es gibt keine, die allgemein bei allen Kinder gut passen.

    Das sind schon zwei deutlich unterschiedliche Aussagen, wie du vlt. selbst merkst. Wie auch bei Erwachsenenmasken sitzt das gleiche Fabrikat natürlich nicht bei 100% der Kinder perfekt, aber doch bei vielen. Die anderen probieren es eben mit einer anderen Firma. Deine Ausgangsbehauptung, es gäbe keine geeigneten Kindermasken stimmt jedenfalls nicht.

    Zum Essen und Trinken kann man auch entspannt auf den Hof gehen, das praktizieren wir an der weiterführenden Schule ganz genauso wie die Grundschule unserer Kinder. Und ja, das geht auch im Winter.

    Und ja, einen 100% Schutz bieten auch FFP2-Masken nicht. Das ist aber kein Argument gegen das Tragen dieser.

    PS:

    Richtig, das Mittagessen ist mir komplett entfallen. Ja, das ist in der Tat ein Problem. Hab ich auch keine Lösung. In Schichten essen lassen?

    Ja, genauso lässt sich das handhaben. Wie bereits oben zu Masken: Natürlich bleibt ein Restrisiko für Ansteckungen, dieses lässt sich mit solchen Maßnahmen und Maskentragen aber deutlich verkleinern.

    In der Regel A13. Ich kenne nur eine A14 Stelle in Nds.. Da gibt es sicherlich nicht viele.

    Das hängt - wie auch an den weiterführenden Schulen - stark von der Schulgröße ab. A14 erhalten Grundschul-Leitungen ab einer Größe von 360 Schülerinnen und Schülern. In größeren Städten gibt es solche Schulen, im ländlichen Raum tendentiell eher nicht.

    Ich fasse einmal zusammen: Herr Lauterbach will weitere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Die Kultusminister:innen treffen sich heute digital, um den Präsenzunterricht weiter möglich zu machen und unsere neue Bildungsministerin will auf jeden Fall die Schulen offen halten und hofft, dass die KMK heute ebenso dafür stimmt.

    Ich will auch nicht, dass die Schulen schließen. Aber wo ist da die Logik? Ich finde es unmöglich! Dann doch zumindest Wechselunterricht bei der nun wirklich seit Längerem angekündigten Welle von Omikron! Nein, wir dürfen weiterhin in die "weitestgehend sicheren" Schulen. Ohne Luftfilter, mit drei Tests in der Woche und Maskenpflicht. Danke für diese großartige Organisation, Konzept und Verantwortung. Nicht.

    Ich habe es an anderer Stelle schon geschrieben: Wie in allen Bereichen, in denen ein Zielkonflikt zwischen verschiedenen Grundrechten besteht, hat eine Interessenabwägung zu erfolgen. Mal als Beispiel: Das Recht auf Versammlungsfreiheit darf zum Schutz der Gesundheit zwar nicht dergestalt eingeschränkt werden, dass keine Versammlungen mehr stattfinden, es können aber erweiterte Auflagen gestellt werden (Maskenpflicht, nur im Freien, Teilnehmerbegrenzung usw.).

    Für Schule ist u.a. das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit dem Recht auf Bildung abzuwägen, was sicher nicht einfach ist. Bislang weist vieles darauf hin, dass eine Covid-19-Infektion bei Kindern meist sehr milde verläuft, sodass das Risiko körperlicher Schäden wahrscheinlich geringer ist, als das Risiko starker Beeinträchtigungen des Bildungswegs bei Wechselunterricht oder gar Schulschließungen. Maßnahmen des Risikomanagements sind die bestehenden Hygieneregeln in Schule, die bereits bestehende Impfkampagne für Jugendliche und die anlaufende für Kinder. Folgerichtig soll versucht werden, die Schulen möglichst offen zu halten.

    Eine veränderte Situation kann aber auch dazu führen, dass die Risikoabwägung Gesunderhaltung vs. Bildungschancen wieder in eine andere Richtung zeigt. Das ist derzeit aber nicht absehbar.

    Dann wäre also A15 ein guter Kompromiss, wenn man sich einerseits für die Schulleitung interessiert und andererseits eine Familie hat?

    Ich selber bin dieser Ansicht, finde aber die Ausführungen von CDL dazu auch sehr aufschlussreich. Mit hoher Sicherheit spielen dabei auch das persönliche Unterstützungssystem, die Bedingungen vor Ort in der Schule und die Fähigkeit, auch mal "Nein" sagen zu können, ebenfalls eine Rolle. Ich kenne Personen, die auch mit einer A15-Stelle so ausgelastet sind (bzw. werden), dass wenig Platz für privates bleibt, aber auch solche, die dies gut vereinbaren können mit ihrem Privatleben. Das gilt auch für einige A16er, wobei die meisten derer, die ich kenne, das erst wurden, nachdem die Kinder mindestens im Jugendalter waren. Die jüngste mir bekannte Inhaberin einer A16-Stelle hingegen war zum Zeitpunkt der Übernahme (nicht unbedingt der Beförderung) erst 32.

    Bei mir hat es bis zur A15 aufgrund einiger Widrigkeiten und taktisch nicht ausreichend schlauen Vorgehens knapp 16 Jahre gedauert. Aber ich habe auch noch 20 Dienstjahre vor mir. Ich persönlich würde Schulleitung nur dann machen, wenn meine Kinder noch etwas größer sind und - das ist mir eigentlich am wichtigsten - wenn es "Klick" macht. Sprich: Wenn ich als Schulleiter quasi meine Schule heiraten muss, dann muss auch diese Schule (wie auch meine Frau) die Richtige sein. Aber irgendwie kann ich mir das aktuell so gar nicht vorstellen - und das Geld reizt mich hier in der Tat überhaupt nicht.

    Das kann ich nur unterschreiben. Bei mir hat es zwar nicht ganz so lange gedauert, damit kommt aber der nächste Schritt erst Recht noch länger nicht in Frage. Eine koordinative Tätigkeit ist mit Familie (mit kleineren Kindern) noch vereinbar, wenn man das von Anfang an gut kommuniziert und die nötigen Räume schafft. Die Tätigkeit als SL einer größeren Schule halte ich für unvereinbar mit einem intakten Familienleben, an dem man selbst auch angemessen partizipieren kann. Für den geringen Unterschied zwischen A15 und A16 lohnt sich das m.E. nicht ansatzweise.

    Also wenn ich mir so vergegenwärtige, dass mein Vater (OStD in Pension) knapp über 4000€ netto Pension (entsprechend mehr war das noch zu aktiven Dienstzeiten, nämlich nah an den 6000€ netto kratzend) bezieht würde ich ja nicht sagen, dass die Tätigkeit so wahnsinnig schlecht entlohnt wird-

    Das würde mich ehrlich gesagt wundern. Selbst die aktuelle Besoldungstabelle (2021) von Baden-Württemberg weist in A16/12 mit Familienzulage Stufe 1 "nur" ca. 5400€ Netto aus (abzgl. PKV). Höhere Beträge ergeben sich höchstens vorläufig noch mit entsprechender Steuerklasse, was aber zu schlechterer Vergleichbarkeit führt, da hier das Einkommen des Partners zur endgültigen Festsetzung der Steuer eine große Rolle spielt.

    Als Tarifbeschäftigter lohnt sich Schulleitung sicherlich monetär nicht, als Beamter mit A16 schon (man muss vor allem auch die Pensionsansprüche nach dem Endamt berücksichtigen).

    Finde ich einen wichtigen Hinweis, danke. Das kann die Übernahme einer A16-Stelle relativ kurz vor der Pension (Mindestfrist 2 Jahre beachten!) noch einmal attraktiver machen, wenn man grundsätzlich gut mit dieser Art von Aufgaben zurecht kommt. Sonst wird es eine Qual für alle Beteiligten.

    Das wären dann die Dezernentenstellen in der Behörde, die aber voraussetzen, dass man vorher Erfahrung als Schulleiter gesammelt hat. A16-Stellen, bei denen man um die Schulleitung komplett rum kommt, fallen mir keine ein. (Es mag sie geben, aber nicht in statistisch relevanter Anzahl.)

    Der Weg über die Ausbildung von Lehrkräften am Studienseminar ist noch eine Möglichkeit. Die Leitungen der Studienseminare sind ebenfalls A16-Stellen. Ich gebe aber zu, dass das tatsächlich eine sehr sehr geringe Anzahl von Stellen sind.

    Falls ja (wovon ich stark ausgehe), kann mir jemand diesen Karrierewege mal illustrativ darstellen? Sagen wir mal Max Mustermann aus Berlin/Brandenburg ist nach dem Ref 30 Jahre alt und ein A13 Gymnasiallehrer. Wie sieht sein Karriereweg aus, wenn er ein Oberstudiendirektor werden möchte und wie verändert sich sein Beamtenstatus (A13,14,15,16) auf diesem Weg? Muss man jede Stufe einzeln durchlaufen? Wie lange dauert es realistisch, bis man A16 wird, wie stehen die Chancen und lohnt es sich überhaupt?

    Grundsätzlich sieht das Beamtenrecht von Bund und Ländern keine "Sprungbeförderungen" vor, es sind also alle Stufen zu durchlaufen. Bundeslandspezifisisch ist es jedoch teils möglich - und teils auch nicht - sich auf Ämter zu bewerben, denen eine um mehr als eine Stufe höhere Planstelle zugewiesen ist. Dennoch müssen dann in Ausübung dieses Amtes die einzelnen Stufen durchlaufen werden. So sind z.B. in Niedersachsen durchaus erfolgreiche Bewerbungen von A13 auf A15 möglich, in anderen Bundesländern wird dies häufig, aber nicht immer, in den Stellenausschreibungen ausgeschlossen.

    Der typische Karriereweg könnte so aussehen:

    1) mind. Probezeit (3 Jahre) im Eingangsamt A13, dabei möglichst bereits Übernahme von Verantwortung für spezifische Aufgaben (besondere große Projekte/Entwicklungsvorhaben, Leitung einer Fachschaft usw.)

    2) Funktionsstelle A14 passend zum eigenen Profil an eigener Schule oder anderer Schule erlangen (das ist je nach "Konkurrenz", Alter der bisherigen Funktionsstelleninhaber usw. schnell machbar oder fast unmöglich. Ein Schulwechsel kann nötig sein, ist aber auch schwierig, da für A14-Stellen oft schon "klar ist", wer die Stelle erhalten soll).

    3) Erfolgreiche Bewerbung auf eine Koordinationsstelle A15 (z.B. Stunden-/Vertretungsplanung, Leitung eines Schulzweigs oder einer Sekundarstufe usw.). Spätestens hierfür ist nicht selten ein Schulwechsel nötig, aber auch möglich. Erforderlich sind i.d.R. umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in den angestrebten Tätigkeitsfeldern, um sich gegen oft mehrere Bewerber durchsetzen zu können. Spätestens ab dieser Stufe sollten auch Fortbildungen im Bereich Schulmanagement, Schulrecht, Leitungshandeln usw. erfolgen.

    3b) Es kann sinnvoll sein, auf der Stufe A15 im Laufe der Zeit auch andere Aufgaben wahrzunehmen (z.B. erst Sek I Koordination, dann Sek II Koordination), um in möglichst viele Bereiche eingearbeitet zu sein. Notwendig ist dies nicht unbedingt.

    4) Übernahme einer stellvertretenden Schulleitung A15Z (ist nicht zwingend, aber eine sinnvolle "Zwischenstufe", um tiefer in Leitungsaufgaben, aber auch die Auseinandersetzung mit übergeordneten Behörden, Schulstatistik usw. einzusteigen)

    5) Übernahme einer Schulleitung A16 (wiederum umfangreiche berufsbegleitende Fortbildungen gefordert oder erwünscht, spätestens ab dieser Stufe ist auch eine gewisse Vernetzung in der Region der Schule oft erwünscht)


    Ich bin bei den Vorrednern: Rein aus finanziellen Gesichtspunkten heraus lohnt es sich eher weniger, der Stundenlohn sinkt de facto mit jeder höheren Stufe. Während man als Lehrkraft bei weitem nicht zu den schlechtest bezahlten Akademikern gehört (auch wenn es hier im Forum einige gibt, die das anders sehen), sind Schulleitungen meines Erachtens lächerlich unterbezahlt. Wer aber Spaß an koordinativen Aufgaben hat und dennoch im Schulbereich tätig bleiben möchte, findet hier wahrscheinlich dennoch ein spannendes und zufriedenstellendes Tätigkeitsfeld....jedenfalls unterhalb von A16 ;)

    Ich widerspreche dir nicht, das steht ja in der Statistik von Statista, dass die Inklusionskinder noch etwas häufiger HSA machen, worauf ich auch schon hinwies. Falsch ist aber, dass 98% der Förderschüler einen HSA schaffen.

    Da bin ich bei dir. Dass dieser Schluss durch eine - meiner Meinung nach bewusst - missverständliche Formulierung unseres Kultusministeriums entstand, hatte ich ja in Beitrag #16 analysiert.

    "Die Quote der Abgängerinnen und Abgänger aus den Förderschulen mit weniger als einem Hauptschulabschluss ist um 0,1 % auf 2,3 % (Vorjahr 2,4 %) weiterhin leicht gesunken."

    Mal abgesehen davon, dass hier sehr unsauber die Bezugsgröße für die Quote (hier: alle Abgänger aller Schulformen) nicht genannt wurde, ist die Suggestion dieser Aussage sogar falsch, da der Effekt nur durch die geringer werdende Anzahl von Abgängern an Förderschulen (unabhängig vom Schulabschluss) entsteht.

    Trotzdem schaffen von allen SuS mit Förderbedarf 70% keinen HSA. Bei den 30% sind ja alle Absolvent*innen mit Seh-, Hör-, emotionalen oder motorischen Behinderungen schon dabei.

    Das dürfte so verkürzt nicht stimmen. Palim hat vollkommen zurecht darauf hingewiesen, dass inzwischen nicht wenige Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf inklusiv beschult werden und je nach Förderbedarf dann durchaus auch höhere Schulabschlüsse erreichen. Die Quote von (in Nds. wie gesagt nicht 70% sondern "nur" ca. 62% von SuS ohne mind. HSA bezieht sich ausschließlich auf diejenigen, die noch an den Förderschulen verblieben sind.

    Woher stammt diese Aussage?

    Wie bereits erwähnt: aus deinem Link des MK Niedersachsen "Die niedersächsischen allgemein bildenden Schulen - Zahlen und Grafiken". Wenn man sich dort die Statistikbroschüren direkt herunterlädt (rechts auf der Seite verlinkt) und nach Schulabschlüssen schaut, sieht man die Gesamtzahlen der erreichten Abschlüsse. Die entsprechenden Zahlen hatte ich im Beitrag #16 dann zitiert.

    Für Niedersachsen finde ich folgende Aussage des MK (Stichtag laut Artikel: 29.08.2019): "Die Quote der Abgängerinnen und Abgänger aus den Förderschulen mit weniger als einem Hauptschulabschluss ist um 0,1 % auf 2,3 % (Vorjahr 2,4 %) weiterhin leicht gesunken." (Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/ser…ahlen-6505.html)

    Sprich: Fast 98 % der Förderschüler*innen haben sehr wohl einen Hauptschulabschluss erworben!

    Das MK drückt sich hier (bewusst??) missverständlich aus. Wenn man in die Statistikbroschüre direkt reinschaut und die Anzahlen der Abschlüsse in Tabelle 4.4 betrachtet, sieht man, dass sich die angegebene Quote auf die Abschlüsse an allen Schulformen bezieht, nicht nur auf die Förderschulen. Korrekt wäre also die Aussage:

    "Der Anteil der Förderschüler ohne Hauptschulabschluss an allen Schulabschlüssen ist im Schuljahr 2019/2020 mit 2,3% um 0,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gesunken".

    Korrekt ist aber auch:

    "Etwa 62% der Abgänger an Förderschulen erreichten im Schuljahr 2019/20 keinen Hauptschulabschluss. Diesen legten etwa 30,5% der Abgänger von Förderschulen ab, während knapp 7% sogar einen mittleren Abschluss erreichten."

    Insofern decken sich die Zahlen mit der Quelle von @karuna .

    PS: Ich habe das mal mit den Zahlen von 2018/19 verglichen und glaube wirklich langsam an eine bewusst missverständliche Darstellung. Der Broschüre 2018 für das Schuljahr 2018/19 ist nämlich zu entnehmen, dass damals 1960 von 3170 Förderschulabgängern ohne mind. HS-Abschluss gingen, was einer Quote von 61,8% entspräche. Anders ausgedrückt mag zwar ein Jahr später der Anteil der Abgänger an Förderschulen ohne mind HS-Abschluss gegenüber allen Schulabgängern leicht abgesunken sein, bezogen auf die Teilgruppe der Förderschulabgänger ist der Anteil derjenigen ohne mind. HS-Abschluss mit 1793 von 2873 hingegen sogar leicht angestiegen auf 62,4%.

    Wenn es immer weniger Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen direkt gibt, dann sinkt halt deren Anteil an allen Abschlüssen automatisch. Sehr praktisch, aber eine statistische Verzerrung ;)

    Meine Rechnung, Immobilie, gleiche Größe, gleiches Baujahr, 250 qm

    Düsseldorf (Speckgürtel, RB Düsseldorf): 890.000 Euro

    Lügde (RB Detmold): 150.000 Euro

    Das ist definitiv ein Unterschied.

    Du verwechselst Lebenshaltungskosten mit Vermögen. Den hohen Immobilienpreise stehen auch hohe Immobilienwerte gegenüber. Und nein, der Staat ist nicht dazu verpflichtet, Beamten, die freiwillig in Großstädten wohnen, auch noch einfacher zu Vermögen zu verhelfen.

    PS: Deine Ausgangsbehauptung bezog sich im Übrigen auf Einkommen, die in den Städten so hoch seien, dass Lehrkräfte unter Durchschnitt liegen würden. Vielleicht magst du diese Behauptung mal mit Zahlen belegen, ich finde nur niedrigere Durchschnittswerte.

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