Das hat meine Kollegin im Schuljahr jede Woche gemacht, außer einem Brief vom Schulrat hat sich nichts getan.
Ich hatte es nur angedeutet und bekam dann einen freien (Präsenz-)Tag zusätzlich in den Corona-Plänen, führte aber dazu, dass eine KOllegin jede Woche eine Stunde Mehrarbeit hatte. Irgendwie auch keine Lösung.
Man darf das gerne auch mit Zugzwang versehen. Die Überlastungsanzeige sollte möglichst genau enthalten, warum eine Überlastung vorliegt (z.B. Bezug zu kürzlichen Dienstanordnungen herstellen), wie sich diese äußert, die Bitte um Abhilfe bzw. Konkretisierung der Priorität von Aufgaben und gerne auch eigene Überlegungen zur Reaktion, wenn man keine neuen Anweisungen erhält.
Das könnte z.B. im Fall von weiteren Aufgaben und unterbesetztem Kollegium so aussehen:
"Hiermit zeige ich meiner Dienstpflicht entsprechend an, dass es mir nicht mehr möglich ist, meine Dienstgeschäfte ordnungsgemäß zu erfüllen. Aufgrund der vor kurzer Zeit mit Dienstanordnungen vom (...) und vom (...) noch deutlich erweitertem Aufgabenumfang und permanenter Unterbesetzung kann die Arbeit den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften entsprechend nicht mehr fristgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt erledigt werden.
Um die Aufsichtsführung über die mir anvertrauten SchülerInnen nicht zu gefährden, sehe ich zunächst keine andere Möglichkeit, als andere dienstliche Aufgaben einzuschränken, um meine Gesundheit zu schützen. Damit kann beispielsweise die Vor- und Nachbereitung von Unterricht bis auf Weiteres nicht mehr mit der üblichen Sorgfalt geschehen und sich Korrekturzeiten verlängern. Ich fordere Sie auf, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, die den beschrieben Zustand der Überlastung beseitigen und mir bis zum (...) mitzuteilen, ob Sie abweichend von den genannten Einschränkungen dienstlicher Aufgaben eine andere Priorisierung wünschen.
Ich weiße ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der nicht mehr möglichen ördungsgemäßen Ausführung aller Dienstpflichten auch eine Schädigung Dritter nicht ausgeschlossen ist. Ich reklamiere hiermit Haftungsfreistellung, falls aufgrund der Arbeitsüberlastung Schäden entstehen sollten."
Edit: Noch besser natürlich, wenn dies nicht als einzelne Überlastungsanzeige, sondern gemeinschaftlich aus der Personalversammlung heraus vorgenommen wird.