Krank arbeiten im Homeoffice

  • Es ist nett, wenn er mir ein Thema sagt, aber um den Rest kümmere ich mich selber.

    Ehrlich gesagt ist es mir im Zweifelsfall andersrum auch lieber, wenn ich für Vertretungen im Zweifelsfall irgendwas aus meinem eigenen Fundus ziehe, wo ich das Material bereits kenne, als mich erstmal in die Materialien einarbeiten zu müssen, die eine übereifrige, erkrankte Lehrkraft erstellt hat.

  • Genau so ist es. Jeder hat ja irgendwie seinen eigenen Stil. Ich habe auch schon längere Stellvertretungen gegeben aber komplett mit meinem eigenen Material weil ich mit dem der Kollegin eh nicht zurecht gekommen wäre. Die SuS sind da erstaunlich flexibel, für die spielt es nicht so ne Rolle, wer da gerade steht und schwafelt.

  • Ja, der Kollege X darf, wenn er sich fit genug fühlt, trotz AU den Dienst wieder aufnehmen und ist während seiner Arbeitstätigkeit ganz normal versichert. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist es allerdings, erkennbar nicht fitte Arbeitnehmer wieder nach Hause zu schicken.

    Auch wenn er nicht in der Lage ist, zu unterrichten also ohne das Wissen oder die Zustimmung des Chefs in der Schule rumwandert?

  • Ich habe nun wirklich keine Ahnung (mehr), wie das in Deutschland versicherungsrechtlich geregelt ist, dafür bin ich zu lange schon in der Schweiz. Ich bin jetzt über die Unfallversicherung krankgeschrieben und da wäre es ganz klar so, würde ich mich fahrlässig verhalten und damit eine Verschlechterung meines Gesundheitszustands herbeiführen, würde mir die Unfallversicherung den Stinkefinger zeigen und die Behandlungskosten nicht weiter übernehmen. Der Fall ginge dann an die Krankenversicherung und dann hätte ich Selbstbehalt, der bei der Unfallversicherung entfällt - für mich also ein ganz klarer Nachteil. Ich meine auch, dass es für den Arbeitgeber einen finanziellen Unterschied macht, welche der beiden Versicherungen zuständig ist.


    Wenn ich jetzt oben lese, es sei aber die Pflicht des Arbeitgebers jemanden wieder nach Hause zu schicken, der offensichtlich nicht arbeitsfähig ist, dann bin ich mir nicht so sicher, ob es im Falle des Falles nicht doch ein versicherungsrechtliches Problem gibt? Ich meine, wer entscheidet denn da, wer "Schuld" hat? Bzw. was wäre die Konsequenz wenn der Arbeitgeber seiner ominösen Pflicht nicht nachkommt?

  • Auch wenn er nicht in der Lage ist, zu unterrichten also ohne das Wissen oder die Zustimmung des Chefs in der Schule rumwandert?

    Eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar, der Arbeitnehmer kann die Arbeit auch früher wieder aufnehmen und ist dann ganz normal unfall- und krankenversichert. Wie gesagt: Der AG ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht lediglich gehalten, einen offensichtlich nicht arbeitsfähigen AN wieder heim zu schicken und der angeordnete Einsatz von krankgeschriebenen Arbeitnehmern kann ebenfalls gegen die Fürsorgepflicht verstoßen.

  • Ich weiß nicht, das überzeugt mich nicht. Unsere Tätigkeiten als Lehrkräfte sind halt sehr unterschiedlich und nicht jede Erkrankung verbietet jede Tätigkeit. Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass man in der Schule Schränke aufräumen darf, auch wenn man Lust dazu hat, während man weiterhin krankgeschrieben ist und nicht unterrichtet. Ich wette, dass es schwierig wird, das Ganze als Dienstunfall zu deklarieren, wenn was passieren sollte. Aber ich weiß es nicht, Arbeitsrecht ist ja auch immer so ne Sache bei Landesbeamten...

  • Wenn etwas passiert, hat der Kollege ein Problem. Die Krankschreibung des Arztes ist nicht willenlos und beliebig. Habe gerade in meinen Schulrechtsunterlagen nachgeschaut.(B-W) Da bekamen wir auch ähnliche Beispiele.

  • Danke für die Antworten bisher!

    ich hab mich nichtmal mit Korrekturen übernommen, als ich krank war (in meinen Nebenfächern hatte ich noch nix geschrieben) , sondern vertretungsmaterial erstellen war für mich irgendwie genauso viel Arbeit wie Unterricht vorbereiten. Besonders in Chemie war es heftig - ich hab da kein Buch oder ABs, die die SuS selbstständig bearbeiten könnten. Also hab ich Buchtexte digital kopiert, selbst Lösungen geschrieben, sehr einfache ARbeitsauftröge verfasst … aber es wäre schneller vorbereitet gewesen, wenn ich einfach meinen Stiefel mit den SUS im Unterricht hätte machen können. Ich fürchte, in meinen NaWis hab ich das Vertretungsmaterial auch in Zukunft nicht mal eben so parat.


    Wart ihr schonmal krank geschrieben und habt kein Vertretungsmaterial bereit gestellt? Also rein gar nix?


    Ich habe immer brav (oft mit Laptop und Büchern im Bett) Aufgaben gestellt. Sinnvolle, die die Schüler bei jeden Lehrer machen können und der Kollege nur anwesend sein muss. Ganz toll sind übrigens dann die Kollegen, die lieber den eigenen Unterricht in der Klasse machen, weil sie es praktisch finden vor der Arbeit eine Stunde mehr zu haben…


    Den Druck Aufgaben stellen zu müssen haben einige Kollegen mit völlig sinnfreien/ unleserlichen/ nicht durchführbaren Aufgaben beantwortet. Spätestens beim Auftrag mit mir unbekannten Klassen Ausflüge in die Stadt zu machen streike ich als Vertretungslehrer. Und nein, ich habe auch keine Lust einen Karton mit Bibeln dafür ranzuschlören.


    Irgendwann habe ich mal keine Aufgaben geschickt, weil ich dazu wirklich nicht in der Lage war und drei Wochen krank geschrieben. Da wurden dann die Kollegen aufgefordert, privat bei mir anzurufen und nachzufragen.

    Ich fürchte ich war nicht nett zu dem ersten, dem ich gesagt habe, dass ich sehr ordentlich ins Klassenbuch geschrieben habe was wir machen und dass die Schüler auch Bescheid wissen (und der Rest steht im Hauscurriculum …. sogar mit Seitenzahlen im Buch).


    Reaktion der Schulleitung: eine Aufforderung an alle, ständig Vertretungsmaterial für den Krankheitsfall im Sekretariat bereitzustellen… ich glaube da ist so mancher Baum für den größten Mist gestorben - da wurde wild kopiert und abgeheftet.

  • Wenn etwas passiert, hat der Kollege ein Problem. Die Krankschreibung des Arztes ist nicht willenlos und beliebig. Habe gerade in meinen Schulrechtsunterlagen nachgeschaut.(B-W) Da bekamen wir auch ähnliche Beispiele.

    Das stimmt so pauschal nicht. Natürlich ist die Krankschreibung nicht "willenlos und beliebig". Und natürlich hat der Beamte auch die Pflicht, auf eine möglichst schnelle Genesung hinzuwirken. Das schließt aber nicht pauschal die Wiederaufnahme des Dienstes aus und in diesem Fall hat man auch nicht automatisch ein Problem.


    Um das mal am Beispiel zu illustrieren: 2011 hatte sich eine Beamtin im Vorbereitungsdienst mit Schmerzen krankschreiben lassen, da sie am nächsten Tag aber schmerzfrei war, hatte sie in der Schule angerufen und signalisiert, wenigstens die ersten beiden Unterrichtsstunden halten zu wollen. Auf dem Weg zur Schule erlitt sie einen Wegeunfall, den der Dienstherr zunächst aufgrund der Krankschreibung nicht anerkennen wollte. Eine entsprechende Feststellung des VG München hatte der VGH München im Anschluss aber einkassiert.


    Zitat von Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 15.327

    Ein Unfall auf dem Weg zum Dienst (Art. 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BayBeamtVG) ist als Dienstunfall anzuerkennen, wenn der Beamte trotz ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich nicht dienstunfähig war und seinen Dienst dann auch verrichtet hat.


    PS: @karuna Wie du siehst, ist auch die Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall trotz Krankschreibung bei Beamten analog zu den arbeitsrechtlichen Regelungen möglich.

  • Eine solche Aufforderung würde ich mir schriftlich geben lassen, dann ist die wahrscheinlich schnell vom Tisch.

    Ich fürchte ich habe die falschen Kollegen 🙈


    Ich würde mich gar nicht trauen bei kranken Kollegen anzurufen - ich habe ein einziges Mal eine kranke Kollegin per Mail kontaktiert, weil ich ziemlich spontan ein sehr aufwendiges Klausurformat für sie betreuen musste und genau weiß, dass da nichts schief laufen darf…

  • Auf der AU steht auch ausdrücklich „voraussichtlich arbeitsunfähig bis…“. Also ist klar, dass man vor dem genannten Termin arbeiten gehen darf, wenn dies die Genesung nicht gefährdet.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Eine Krankmeldung bedeutet nicht automatisch auch ein Arbeitsverbot. Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist daher erlaubt.

    https://www.arbeitsrechte.de/arbeiten-trotz-krankschreibung/


    Es gibt auch das Gesundschreiben nicht.



    Ich arbeite dann, wenn ich mich fit fühle, zuletzt wegen Rücken, wo ich nicht so lang in der Schule ausgehalten hätte, aber zwischendrin ein AB bei Moodle hochladen ging schon ohne Probleme.

  • Meine Schulrechtsunterlagen sind zugegebenermaßen 25 Jahre alt (Ba-Wü).

    Wir mussten damals lernen, dass man krankgeschrieben nicht in die Schule darf. Vielleicht hat sich die Rechtslage ja geändert.

    Bin halt ein alter Mann:(

  • Meine Schulrechtsunterlagen sind zugegebenermaßen 25 Jahre alt (Ba-Wü).

    Wir mussten damals lernen, dass man krankgeschrieben nicht in die Schule darf. Vielleicht hat sich die Rechtslage ja geändert.

    Bin halt ein alter Mann:(

    Damals gab es noch die sogenannte Gesundschreibung, um eben früher aus einer AU entlassen werden zu können und versicherungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Inzwischen gibt es die wie von Kiggie erwähnt nicht mehr. Wer also früher wieder gesund ist als die AU angibt darf auch früher wieder arbeiten gehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Auf der AU steht auch ausdrücklich „voraussichtlich arbeitsunfähig bis…“. Also ist klar, dass man vor dem genannten Termin arbeiten gehen darf, wenn dies die Genesung nicht gefährdet.

    Es geht nicht darum, ob man sich vorher wieder gesund meldet, sondern darum, einen Teil der Aufgaben zu erledigen, obwohl man noch nicht wieder unterrichtet.


    Und wie z.B. im von Seph verlinkten Urteil ersichtlich ist es halt nicht genau geklärt. Die Kollegin musste vor Gericht ziehen deswegen.

  • Es geht nicht darum, ob man sich vorher wieder gesund meldet, sondern darum, einen Teil der Aufgaben zu erledigen, obwohl man noch nicht wieder unterrichtet.


    Und wie z.B. im von Seph verlinkten Urteil ersichtlich ist es halt nicht genau geklärt. Die Kollegin musste vor Gericht ziehen deswegen.

    Musste sie...und jetzt ist es geklärt ;)

  • Abgesehen davon, dass ein Urteil noch keine Aussage über künftige Urteile enthält, ist es zumindest eine stichhaltige Information.

  • Abgesehen davon, dass ein Urteil noch keine Aussage über künftige Urteile enthält, ist es zumindest eine stichhaltige Information.

    Die Urteilsbegründung liefert dafür aber sehr stichhaltige Argumentationsmuster anhand der geltenden Rechtslage für vergleichbare Fälle, die dann eher schwer zu entkräften sind. Insofern geht die Bindungswirkung schon über die einer reinen Information hinaus, insbesondere wenn das Urteil wie hier von einer oberen Gerichtsinstanz als eine Art Grundsatzentscheidung ergeht. Zumindest für bayerische Verwaltungsgerichte dürfte es eher schwer sein, in vergleichbaren Fällen davon abzuweichen. Das steht nicht im Widerspruch zur Ungebundenheit von Gerichten an Urteile anderer Gerichte.

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