Beiträge von Seph

    ...weil es kein "Scheinargument" ist.

    Doch ist es, denn der Argumentation folgend müssten tatsächlich alle Formen von Badebekleidung verboten werden. Dass du dich dafür aussprichst, ist in Ordnung und spiegelt deine persönliche Meinung wieder, die ich als solche durchaus akzeptieren kann. Das ändert aber nichts daran, dass ein Burkini-Verbot rechtswidrig ist.

    Der Cartoon ist natürlich bewusst überspitzt dargestellt. Tatsächlich wäre Nacktheit in diesem Fall nicht grundsätzlich verboten oder gar eine Straftat, könnte aber dennoch nach §118 OWiG zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    ..und es gibt Hausordnungen. Die diesen Quatsch vvöllig zureccht verbieten können. Übrigens aucch keine "Schlabbershorts".

    Dann verweise ich doch mal auf die derzeitige Rechtsprechung zum Thema, auch Hausordnungen dürfen nicht beliebig ausgrenzen, insbesondere nicht bei sonst der Öffentlichkeit zugängigen Lokalitäten. 2019 erst hat das OVG RLP z.B. der Stadt Koblenz untersagt, entsprechende Regelungen in der Haus- und Badeordnung auszuweisen und durchzusetzen. Das grundsätzliche Verbot des Tragens von Burkinis verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot (siehe OVG RLP, Az. 10 B 10515/19). Das Urteil richtete sich hier im Übrigen gar gegen das erhobene Scheinargument, das Verbot sei zum Gesundheitsschutz anderer Badegäste erhoben worden.

    Woher nimmst du also die Gewissheit, dass die Hausordnungen dies "völlig zurecht" verbieten könnten?

    Ich danke für den Hinweis und präzisiere meine Frage: Kennt jemand eine CAS-App, für's iPad, die er guten Gewissens empfehlen kann?

    Aus meiner Sicht ist die Nspire-App durchaus gut nutzbar am iPad. Die spezifischen Nachteile bzgl. der Eingabe hängen mit der Geräteklasse zusammen und tauchen in anderen Apps wahrscheinlich auch auf.

    Beim Preis bin ich vollkommen bei dir. Die derzeit aufgerufenen ca. 150€ sind mit hoher Sicherheit in einem Tablet als Universalgerät besser angelegt. Wie gesagt: für den Einsatz im Unterricht kann ich ihn gut und weitgehend unkompliziert nutzen. Viele der Funktionen wären aber in wesentlich günstigeren Geräten auch enthalten.

    Ich benötige am meisten: Funktionen plotten, Wertetabellen anlegen und auswerten (rechnerisch + grafisch), Gleichungen und insbesondere Gleichungssysteme lösen, Berechnen von (kumulierten) Wahrscheinlichkeiten bei Binomial- und Normalverteilungen und Simulationen.

    Für alternative Ideen (Geräte/Software), die das gut bedienbar leisten, bin ich gerne offen, da wir uns mittelfristig auch von den teuren Handhelds lösen möchten.

    Danke für die Rückmeldung. Das Touchpad könnte wirklich besser sein, das Problem besteht zum Glück nur am Handheld und nicht mit der Software. Mit den Modulen und der Menüführung hatte ich bisher keine Probleme. Ich finde die Menüführung tatsächlich sogar recht intuitiv und schnell zu bedienen, auch die Befehle-Bibliothek und die Schnelltaste für Eingabehilfen von Vektoren, Matrizen usw. links daneben sehr nützlich.

    Mir scheint es eher ein Übungseffekt zu sein. An meiner ersten Schule wurde anfangs noch ein anderes Gerät (ohne CAS) genutzt, mit dem ich erhebliche Einarbeitungsprobleme hatte, da ich bereits den Nspire nutzte und mich umstellen musste. Bei der späteren Umstellung auf CAS hatten dann die anderen Lehrkräfte deutliche Startschwierigkeiten. Wenn du bisher den Casio fx991 nutzt, bist du vermutlich daran gut gewöhnt, sodass die Umstellung auf eine andere Form Übergangsschwierigkeiten erzeugt.

    Es ist ganz einfach: Sofern die Dame In den Innendient gewechselt wäre und weniger als 80% Ihrer vorherigen bezüge erhalten hätte, hätte Sie zusätzlich auch die BU - Rente bekommen. Ist man mal BU (Definition habe ich bereits erwähnt, ist eine andere als bei DU) so erhält man die Rente sobald man in der Aktuellen Position (Außendienst) nicht mehr arbeiten kann UND bei einer anderen Beschäftigung nicht mehr als 80% der Voreinstellung verdient. Es wird natürlich Jährlich geprüft ob man wieder die alte Stelle besetzen könnte, aber solange Sie das nicht kann und die gerade erwähnten punkte greifen (man kann z.B auch einfach in Teilzeit in den Innendienst) dann bekommt man die BU - Rente.

    Nur zur Einordnung für alle hier: Dieser Fall würde zumindest bei Beamten nicht eintreten, da bei einer Versetzung nicht degradiert wird. Insofern ist der ursprüngliche Vorschlag von Sydney, lieber eine BU statt einer DU abzuschließen, für Beamte nicht sinnvoll.

    Vor diesem Hintergrund: wenn hier wirklich ein Versicherungsberater geschrieben haben sollte, scheint die Qualität der Beratung sehr fragwürdig zu sein. Die Behauptung aus #26 bzgl. der Versicherungsbedingungen der genannten Unternehmen ist m.E. zumindest irreführend.

    Klar, wenn der Braten stinkt hat eine Versicherung immer das Recht nochmal nachzuprüfen. Aber in 95% der Fälle Reicht die Bewertung vom hausarzt.

    In Anbetracht von Leistungsquoten der Versicherer von oft unter 80% der Antragsstellungen darf auch diese Aussage deutlich in Zweifel gezogen werden.

    Was genau hast du denn an der TI Nspire CAS Software bzw. am Handheld auszusetzen? So schlecht finde ich das ehrlich gesagt überhaupt nicht. Ich konnte im laufenden Unterricht bisher keine Problemstellungen ausmachen, die damit nicht gut in den Griff zu bekommen waren. Ausnahme: das Geometrie-Modul finde ich wirklich etwas fummelig in der Bedienung, das kann GeoGebra naturgemäß besser.

    Die Software an sich ist nahezu 1:1 diejenige, die auch auf dem Handheld zu finden ist. Die Eingabe ist je nach Geräteklasse etwas besser gelöst, insbesondere wenn am PC Maus und Tastatur zur Verfügung stehen. Auf dem iPad wiederum finde ich die Menüführung schlechter gelöst als auf dem Handheld und PC.

    So ganz leuchtet mir das nicht ein.

    Wenn wir aus Effizienzgründen nur das Minimum an LKs anbieten, könnte das dazu führen, dass wir nur LKs mit 31 SuS haben?

    Man schöpft die zur Verfügung stehenden Lehrerstunden schon aus und peilt im Mittel eine Kursgröße um die 18-20 an. Es ging nur darum, dass die Vereinfachung Schüleranzahl geteilt durch 18/19/20 gleich Anzahl der Leistungskurse höchstens eine Orientierung darstellt, da in der Praxis noch zig weitere Überlegungen für die Kursplanung eine Rolle spielen.

    Edit: Die Rechnung funktioniert btw. aus anderem Grund auch nicht: Die 32 Stunden, die eine virtuelle "Klasse" in der Q-Phase erhält, müssen bereits alle drei eA-Fächer eines Prüflings und damit 15 Wochenstunden eA-Kurse abdecken. In der groben Orientierung müsste die Anzahl der eA-Kurse also Schüleranzahl geteilt durch 6-7 lauten.

    Danke. Den Erlass hatte ich schon gelesen.

    Wie berechnet sich das konkret?

    Schüleranmeldungen für 12 und 13 geteilt durch 18/19/20 = Anzahl der parallelen LKs?

    Z. B. 165 SuS/20=9 LKs -> 5 für Jg. 12 und 4 für Jg. 13

    Ist es obligatorisch beim Erreichen der Zahlen einen weiteren LK zu öffnen oder fakultativ?

    Nein, die Rechnung funktioniert etwas anders. Die Schülerzahlen in 12/13 (tatsächlich vorhandenen zum Stichtag wenige Wochen nach Schuljahresbeginn) geteilt durch 18/19/20 ergeben virtuelle "Klassen", denen dann i.d.R. 32 Stunden zugewiesen werden. Das führt dazu, dass jede(r) SchülerIn in der Q-Phase etwas unter 2 Lehrerstunden generiert. Diese müssen dann genutzt werden, um alle Kurse in der Q-Phase anzubieten.

    Bei der Einrichtung insbesondere der eA-Kurse ist darauf zu achten, dass bestimmte Schwerpunkte angeboten werden müssen/sollen/können und sich gewissen Pflichtkombinationen ergeben. Die nötigen Stundenzahlen kann man dann auch etwas steuern, indem man nicht jeden der möglichen Grundkurse auch als Prüfungsfach anbietet usw.

    Wieviele und welche Kurse dann genau eingerichtet werden, hängt neben den zur Verfügung stehenden Stunden natürlich auch an den Anwahlen und an der geplanten Leistenstruktur. Manchmal führt das zusätzliche Einrichten eines weiteren Kurses auf einer neuen Leiste auch dazu, dass in anderen Fächern die Teilnehmer-Zahlen in den Kursen besser verteilt sind und kann daher geboten sein, obwohl die Kursgröße noch nicht zu groß war.

    Ihre Aussage mit dem Gutachter bei der BU ist leider ebenfalls nicht ganz richtig. Es mag sein dass es den ein oder anderen Versicherer gibt der auf so etwas besteht und dies in seinem Bedingungswerk aufgenommen hat. Jedoch reicht in aller Regel (Bei Versicherungen wie AXA, Allianz, Generali oder Continentale auf jeden fall) die Begutachtung des Hausarztes aus Qualifizierte Meinung.

    Ich zitiere im Folgenden nur mal aus den Bedingungen der AXA, da Sie diese als erstes angeben. Vergleichbare Bedingungen findet man unter Garantie auch bei Allianz, Generali etc.

    Zitat von Versicherungsbedingungen BU AXA
    Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst an-stellen. Dabei sind uns von der Anspruchstellenden Person unverzüglich insbesondere folgende Unterlagen einzureichen (...)

    Auf unsere Kosten können wir außerdem weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise verlangen, insbesondere auch zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen durch Angehörige von nichtärztlichen Heilberufen (....)

    BU-Versicherer sind (fairerweise: zum Schutz ihrer Versichertengemeinschaft) bekannt dafür, sehr genau zu prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt und dies in sowenig wie möglichen Fällen anzuerkennen. Von der in den Versicherungsbedingungen genannten Berechtigung wird im Zweifelsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit Gebrauch gemacht und sich nicht nur auf die Aussage des Hausarztes verlassen.

    Polizistin Außendienst Verletzt sich an Ihrer Rechten Hand und kann keine Waffe mehr sicher tätigen, für Büroarbeiten im Innendient reicht es noch = Nicht Dienstunfähig aber dafür Berufsunfähig. Berufsunfähig ist man dann, wenn man die aktuelle Tätigkeit nu weniger als 50% ausführen kann. Entscheiden tut dies der Hausarzt. Es ist deutlich schwerer Dienstunfähig zu werden als Berufsunfähig (Meiner Erfahrung nach).

    Erst einmal willkommen im Forum. An den meisten Stellen teile ich Ihre Ausführungen, was den Bereich der Arbeitskraftabsicherung angeht, möchte ich dennoch einige Bemerkungen loswerden, da sich Ihr Abschnitt so liest, als sei die einfache BU sinnvoller. Das Beispiel ist m.E. unglücklich gewählt. Die betreffende Polizistin lässt sich durch Versetzung problemlos ranggleich einsetzen, es liegt m.E. weder eine BU noch eine DU vor.

    Beide Versicherungsarten leisten aus ähnlichen Anlässen, die Feststellung erfolgt aber unterschiedlich und gerade nicht durch den Hausarzt. Die BU leistet, wie Sie bereits festgestellt haben, wenn der eigene Beruf nur noch zu weniger als 50% ausgeführt werden kann. Die Einschätzung darüber obliegt i.d.R. einem von der Versicherung (!) bestellten Gutachter. Die Dienstunfähigkeit wiederum wird von einem Amtsarzt festgestellt, die Versicherungen mit entsprechenden Klauseln unterwerfen sich i.d.R. diesem Urteil.

    Die Dienstunfähigkeit kann auch festgestellt werden, wenn die Kriterien für die Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Eine reine BU würde dann auch nicht leisten, die DU hingegen schon. Andersherum erhalten Beamte vor Feststellung der Dienstunfähigkeit ohnehin weiter volle Bezüge, sodass eine entsprechende Versicherung auch dann nicht einspringen würde. Im Endergebnis kann im Vergleich eine reine BU für Beamte im Gegensatz zur DU keinesfalls empfohlen werden.

    Das wäre natürlich ein Traum, da es ja schon einen Unterschied macht - ob ich 4500€ oder 13500 € zurückzahlen

    Nur mal nebenbei: Was für Konditionen hatte denn dieses Darlehen? :staun: Selbst bei bereits vor langer Zeit hohen 10% Zinsen p.a. und 10 Jahren Restlaufzeit kommt man nicht auf solche Werte.

    Edit: Außer natürlich, man zahlt nur 40€ pro Monat ab. Dann kommt man bei der absurden Annahme von 10% p.a. wirklich auf diese Zahlen...bei 28 Jahren Laufzeit ;)

    etwas offtopic: wie wäre das eigentlich, wenn während der Aufsicht, für die ich eingeteilt bin, aber wegen von dir genannten Gründen (oder weil ich auf Klo muss (MUSS!)?) etwas passiert (z.B. eine Schlägerei oder ein kleinerer (durch Aufsicht vermeidbarer) Unfall, so wie es halt häufig passiert, bei dem die Eltern die Wände hoch gehen)? Aufsichtspflichtverletzung mit allen dienstrechtlichen Konsequenzen, obwohl man an seinem Vormittag zeitlich einfach nicht allem gerecht werden kann? Ich meine, es ist ja schön, wenn ich zum Stundenende den Wagen nur noch in die Sammlung fahren muss, die Tafel gewischt ist und die SuS den Fachraum bereits verlassen haben und ich sonst keine Gefahrstoffe zu verantworten habe - aber das klappt bei mir einfach oft (noch) nicht. Deshalb sehr wenig Versuche zu machen, höre ich von sehr vielen Lehrern ("...ist im Alltag gar nicht umzusetzen...").

    Ich teile die Vermutung von Kris24 , dass man dann wahrscheinlich ein Problem hat, denn ich sehe hier eine zumindest grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung. Wenn man zur Aufsicht eingeteilt ist, muss der Unterricht so geplant werden, dass man nicht gerade die Zeit der Aufsicht zum Abbau von Experimenten, Tafel wischen usw. benötigt. Noch besser ist es, wenn dies bereits vermieden wird, indem keine Aufsichten rund um experimentellen Unterricht liegen. Auf Kollisionen im Plan (z.B. Hofaufsicht, aber gleichzeitige Notwendigkeit des Pendelns zur Außenstelle) weist man die Planer natürlich aktiv vorab hin. Und ideal ist es, wenn die Stundenplaner diese Aspekte bereits selbst auf dem Schirm haben.

    Zum Thema Toilette: Von Erwachsenen kann durchaus verlangt werden, das Bedürfnis auch einmal 10-15min zu verschieben. Alternativ kann man für die Zeit kurz eine andere Lehrkraft bitten, einzuspringen.

    Uns kann in unserem Beruf relativ wenig passieren, auch wenn Eltern gerne mit Anwälten drohen. Aufsichtspflichtverletzungen sind aber gerade der Bereich, in dem es durchaus unangenehm werden kann.

    Immer im Kopf da sein, immer Energie haben und dabei so tun, als hätte man immer gute Laune. Bei einem Bürojob, bei dem man auch mal etwas länger aus dem Fenster gucken kann wenn’s die Arbeit grad zulässt, oder wenn man mit Erwachsenen zu tun hat, die man auch mal reden lassen kann, ohne sie inhaltlich korrigieren zu sollen/müssen und mit denen man Verantwortung teilen kann, wäre ich nicht so müde nach nur 4 oder 6 Stunden Arbeit.

    Einen ganzen Tag lang Bodenlegen fand ich als Frau auch nicht so anstrengend, wie einen ganzen Tag im Ref unterrichten und im Lehrerzimmer auch für alles und jeden Verfügbar/ansprechbar zu sein. :D

    Das was du ansprichst, sind doch bereits sinnvolle Ansätze, an denen Veränderungen möglich sind. Mein damaliger SL gab mir nach einem Unterrichtsbesuch im Rahmen der Lebenszeitverbeamtung den goldenen Tipp, die SchülerInnen "einfach mal machen zu lassen" und solche Unterrichtsphasen gezielt einzuplanen, gerade an Schultagen mit vielen Unterrichtsstunden. Gerade in den höheren Jahrgängen können SchülerInnen auch mal 30min für sich oder in Kleingruppen arbeiten, ohne dass die Lehrkraft sofort hinspringen muss.

    Der andere Punkt bezieht sich auf das, was Humblebee schon ausgeführt hat: Die Pausen auch als solche nutzen und mal nicht ansprechbar sein, zu berufsbezogenen Gesprächen auch "Nein" sagen. Das gilt insbesondere auch für SchülerInnen, die am Lehrerzimmer stehen und nach Lehrkraft X fragen.

    Idealerweise vereinbart ein Kollegium untereinander, dass solche Anfragen grundsätzlich zu bestimmten Zeiten abgelehnt werden und dass es Bereiche gibt, an denen auch untereinander nichts berufliches geklärt wird. Wertvoll ist auch ein dedizierter Ruheraum, auch wenn die räumliche Situation an vielen Schulen äußerst angespannt ist.

    Ist dann vermutlich eine Frage der eigenen Nerven in der Auseinandersetzung mit oben, wie weit man das Lehrerstundenbudget überzieht oder sich mit Aufsetzerkursen und anderen Sachen behilft, damit die Schüler nicht nur Mathe, Englisch, Deutsch, Bio als LF wählen können.

    Eine weitere Möglichkeit ist, sofern lokal möglich, die Kooperation mit benachbarten Schulen zum gegenseitigen Austausch von SchülerInnen auf einzelnen Kursbändern, um die Wahlmöglichkeiten zu erhöhen.

    Wie gesagt: Für KfW-Studienkredite scheint es ohnehin keine Vorfälligkeitsentschädigung zu geben.

    Für andere Kredite habe ich gerade noch einmal nachgeschaut. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist tatsächlich nahezu identisch mit den noch zu zahlenden Zinsen bis zum Ablauf des 10-Jahres-Zeitraums zzgl. eines Bearbeitungsentgelts abzgl. einer anzurechnenden Risikoersparnis und einer Verwaltungskostenersparnis, die zusammen je nach Bank aber nur etwa 0,05-0,15% der Kreditsumme ausmachen.

    Das Warten auf entschädigungsfreie Ablösung kann zumindest wenige Monate vor Ablauf der 10-Jahres Frist (+6 Monate Karenz) Sinn ergeben, da das Bearbeitungsentgelt dann i.d.R. höher ist als die Summe aus Risiko- und Verwaltungskostenersparnis.

    Ich denke am meisten lohnt es eben das ohne Vorfälligkeitszinsen hinzubekommen, indem man eben guckt, wann das geht, wie gesagt nach spätestens 10 Jahren muss es auf jeden Fall gehen!

    Nur mal so: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist gerade so kalkuliert, dass sie nahe an den noch zu zahlenden Zinsen innerhalb der 10 Jahres-Frist liegt. Anders ausgedrückt: Zu Beginn ist sie noch fast so hoch, wie die Gesamtzinssumme für die 10 Jahre, nach 9 Jahren auch nur noch fast so hoch, wie für das restliche Jahr. Es lohnt sich insofern immer, den Kredit vorzeitig abzulösen, wenn man das Kapital ohnehin frei rumliegen hat. Große Zinsersparnisse ergeben sich daraus aber nicht, da man entweder die (je nach Restlaufzeit unterschiedlich hohe) Vorfälligkeitsentschädigung oder eben die Zinsen bis zur Ablösung zahlt.

    Beim KfW-Studienkredit scheinen Sondertilgungen wirklich frei von Vorfälligkeitsentschädigungen zu sein, insofern würde sich die frühere Rückzahlung durchaus lohnen. Der Blick in die genauen Vertragsbedingungen sollte das aber aufzeigen. Im Übrigen wäre auch eine noch zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung nicht höher als die noch zu zahlenden Zinsen während der Restlaufzeit, sodass sich die frühere Ablösung so oder so lohnt.

    NRW. Ich wüsste nicht, wo man konkret beschriebene Aufgaben der SL nachlesen kann. Das ist vielleicht auch so gewollt. Dass immer mehr Aufgaben an die KuK delegiert werden, finde ich nicht in Ordnung. Ich frage mich, wo das noch hinführen soll.

    (Das Phänomen der zunehmenden Arbeitsbelastung scheint für mich die Folge des Trends der "eigenverantwortlichen Schule" zu sein.)

    Die sind in NRW ziemlich detailliert in der ADO unter §§20ff aufgeführt. Auch dort findet sich das weiter oben geschriebene wieder: Die SL trägt die Gesamtverantwortung für schulische Prozesse, leitet bestimmte Gremien und arbeitet in vielen Bereichen mit internen und externen Partnern zusammen und delegiert dabei im Rahmen der Leitungsverantwortung Aufgaben.

    Um welche Aufgaben geht es dir denn beispielsweise, die du direkt bei der Schulleitung statt im Kollegium siehst?

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