Polizistin Außendienst Verletzt sich an Ihrer Rechten Hand und kann keine Waffe mehr sicher tätigen, für Büroarbeiten im Innendient reicht es noch = Nicht Dienstunfähig aber dafür Berufsunfähig. Berufsunfähig ist man dann, wenn man die aktuelle Tätigkeit nu weniger als 50% ausführen kann. Entscheiden tut dies der Hausarzt. Es ist deutlich schwerer Dienstunfähig zu werden als Berufsunfähig (Meiner Erfahrung nach).
Erst einmal willkommen im Forum. An den meisten Stellen teile ich Ihre Ausführungen, was den Bereich der Arbeitskraftabsicherung angeht, möchte ich dennoch einige Bemerkungen loswerden, da sich Ihr Abschnitt so liest, als sei die einfache BU sinnvoller. Das Beispiel ist m.E. unglücklich gewählt. Die betreffende Polizistin lässt sich durch Versetzung problemlos ranggleich einsetzen, es liegt m.E. weder eine BU noch eine DU vor.
Beide Versicherungsarten leisten aus ähnlichen Anlässen, die Feststellung erfolgt aber unterschiedlich und gerade nicht durch den Hausarzt. Die BU leistet, wie Sie bereits festgestellt haben, wenn der eigene Beruf nur noch zu weniger als 50% ausgeführt werden kann. Die Einschätzung darüber obliegt i.d.R. einem von der Versicherung (!) bestellten Gutachter. Die Dienstunfähigkeit wiederum wird von einem Amtsarzt festgestellt, die Versicherungen mit entsprechenden Klauseln unterwerfen sich i.d.R. diesem Urteil.
Die Dienstunfähigkeit kann auch festgestellt werden, wenn die Kriterien für die Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Eine reine BU würde dann auch nicht leisten, die DU hingegen schon. Andersherum erhalten Beamte vor Feststellung der Dienstunfähigkeit ohnehin weiter volle Bezüge, sodass eine entsprechende Versicherung auch dann nicht einspringen würde. Im Endergebnis kann im Vergleich eine reine BU für Beamte im Gegensatz zur DU keinesfalls empfohlen werden.