Freistellung vom Dienst wg. "Kind krank" (älter als 12) möglich?

  • Für mich habe ich einen Boostertermin am erstmöglichen Tag, für mein Kind sehr kurz nach dem 12. Geburtstag. Besser bekommt man es doch kaum hin? Impfen hat bei uns eine hohe Priorität.

    Klar, das ist deine Priorität. Aber es wäre ja auch verständlich, wenn es für deinen Arbeitgeber anderer Prioritäten gäbe, oder?

    Der Vergleich mit den 80jährigen ist doch auch ein wenig unpassend, oder? Wenn dein Kind nicht gerade gravierende Vorerkrankungen hat, sollte das Risiko doch nicht wirklich vergleichbar sein. Es gibt genug 80jährige die Wochen auf ihren Termin warten müssen.


    Es geht dir doch auch letztlich nicht um den Termin. Wenn dir die frühe Impfung so wichtig ist, dass du nicht ein paar Tage länger warten möchtest, könntest du auch am Geburtstag deines Kind mit ihn zu irgendeinen offenen Angebot fahren. Oder du fährst einen Tag später (es war doch ein Freitag?) und hast das Wochenende für mögliche Komplikationen. Aber du möchtest es gerne so. Das ist ja auch legitim. Aber es ist doch auch verständlich, dass es für deinen Arbeitergeber anders besser wäre. Und vor allem ist doch nicht vergleichbar mit dem Ausgangspost. Beim Ausgangspost sind die meisten sicherlich einer Meinung, dass man einer spontanen schweren Erkrankung frei bekommen muss. Bei dir kann man das durchaus anders sehen.

  • Nein, kann es nicht in jedem Fall. Das weiß ich ganz genau, weil ich die Kinder gern in der GKV gehabt hätte.

    Einzige Ausnahme ist, wenn beide Elternteile in der PKV sind, dann wird es schwieriger, aber doch, sonst kann es immer, aber eben nicht in die Familienversicherung sondern als reguläres Mitglied mit aktuell ca. 180 Euro Beitrag monatlich.


    Aber ja, es kann dann.

  • Ehrlich gesagt würde ich mich "bedanken", wenn ich Unterricht einer Kollegin/eines Kollegen (mit Kind Ü12) übernehmen müsste, wenn der/die Partner/in nicht beim Kind bleibt, weil er/sie dann unbezahlten Urlaub nehmen müsste.

    Ich glaube nicht, dass jemand unter uns so "am Hungertuch nagt", dass nicht mal auf ein paar Tagesgehälter verzichtet werden könnte. Ich würde aus diesem Grund meinen Kollegen/Kolleginnen keine Vertretung zumuten.


    Mit dieser Aussage beziehe ich mich explizit auf Beiträge, die nicht von der Threaderstellerin kamen. In ihrem Fall ist es verständlich, dass (auch die Mutter) eine Weile nicht unterrichten kann, da sie wahrscheinlich aufgrund der Diagnose beim Kind sowieso nicht konzentriert arbeiten könnte. Allerdings wäre eine Krankschreibung in diesem Fall möglich und vorzuziehen.

  • Ehrlich gesagt würde ich mich "bedanken", wenn ich Unterricht einer Kollegin/eines Kollegen (mit Kind Ü12) übernehmen müsste, wenn der/die Partner/in nicht beim Kind bleibt, weil er/sie dann unbezahlten Urlaub nehmen müsste.

    Ich glaube nicht, dass jemand unter uns so "am Hungertuch nagt", dass nicht mal auf ein paar Tagesgehälter verzichtet werden könnte. Ich würde aus diesem Grund meinen Kollegen/Kolleginnen keine Vertretung zumuten.

    Zum Einen erfährst du in der Regel gar nicht, warum eine Kollegin oder ein Kollege fehlt, die Vertretung fällt unabhängig vom Grund an. Zum Anderen steht unbezahlter Urlaub wie schon erwähnt in solchen Fällen nicht nur den Partnern zu, sondern auch Lehrkräften. Im Übrigen müssten auch die Partner in ihren Jobs vertreten werden.


    Allerdings wäre eine Krankschreibung in diesem Fall möglich und vorzuziehen.

    Diese wiederum ist nur vorzuziehen, wenn man selbst auch tatsächlich erkrankt ist. Das kann als Begleiterscheinung der Erkrankung des eigenen Kindes auftreten, ist aber nicht die Regel. Die Vorspiegelung einer Erkrankung wäre ein Dienstpflichtverstoß und daher nicht zu empfehlen. Andernfalls ist - sofern noch vorhanden - eher auf bezahlten Sonderurlaub oder eben die unbezahlte Freistellung abzuzielen.

  • Zum Einen erfährst du in der Regel gar nicht, warum eine Kollegin oder ein Kollege fehlt, die Vertretung fällt unabhängig vom Grund an. Zum Anderen steht unbezahlter Urlaub wie schon erwähnt in solchen Fällen nicht nur den Partnern zu, sondern auch Lehrkräften. Im Übrigen müssten auch die Partner in ihren Jobs vertreten werden.


    Diese wiederum ist nur vorzuziehen, wenn man selbst auch tatsächlich erkrankt ist. Das kann als Begleiterscheinung der Erkrankung des eigenen Kindes auftreten, ist aber nicht die Regel. Die Vorspiegelung einer Erkrankung wäre ein Dienstpflichtverstoß und daher nicht zu empfehlen. Andernfalls ist - sofern noch vorhanden - eher auf bezahlten Sonderurlaub oder eben die unbezahlte Freistellung abzuzielen.

    Da hast du natürlich Recht und ich habe auch gar nicht gemeint, dass eine eigene Erkrankung vorgegaukelt werden soll. Ich bin davon ausgegangen, dass die Threaderstellerin aufgrund der Erkrankung ihres Kindes aus gesundheitlichen (psychischen) Gründen nicht arbeitstauglich ist und deshalb eine Krankschreibung durch einen Arzt gerechtfertigt ist.

  • Und wenn es such nur um einen Tag handelt, Mantik?


    Die Kollegen des Partners würden sich bestimmt auch bedanken, wenn sie dessen Arbeit übernehmen müssten, nur weil der Lehrer ist und nicht fehlen darf.


    Bei nur wenigen Tagen (1-3 im Jahr) ist es gehüpft wie gesprungen, welcher Partner zu Hause bleibt. Beide müssen vertreten werden.


    Die 1 Stunde Mathe ist aber auch leichter zu vertreten als die komplette 8 Stunden Schicht des Lokführers.

  • Wenn die Arbeit des Ehepartners von dessen Kollegen vertreten werden muss, ist es natürlich "gehupft wie gesprungen", es gibt aber auch viele Berufe, in denen nicht vertreten wird, sondern die Arbeit liegenbleibt und erledigt wird, wenn der Arbeitnehmer aus dem unbezahlten Urlaub(stag) zurückkommt.

  • Ehrlich gesagt würde ich mich "bedanken", wenn ich Unterricht einer Kollegin/eines Kollegen (mit Kind Ü12) übernehmen müsste, wenn der/die Partner/in nicht beim Kind bleibt, weil er/sie dann unbezahlten Urlaub nehmen müsste.

    Da würde ich mich genauso bedanken, wenn ich KuK vertreten muss, die wegen "Rücken" zu Hause bleiben müssen, weil sie sich zu wenig bewegen / ungesund leben. Könnte man genauso argumentieren - aber wo käme man da hin?


    Und: Mein Partner könnte nicht spontan am Morgen (wenn klar ist, dass das Kind krank ist, egal ob ü/u12) mal eben "unbezahlten Urlaub" nehmen, denn auch der muss eingereicht werden. Das fiele also in unserem Fall auch weg! Dabei auch gar nicht um das Geld, sondern um das Organisatorische.


    Ich habe jetzt mal gefragt, wie das an meiner Schule wäre, wenn der Vater an Tag x das sehr kranke ü12-Kind nicht betreuen könnte, dann gibt es die Möglichkeit der Dienstbefreiung aus persönlichen Gründen, natürlich mit Rücksprache mit dem Chef und natürlich nur in Ausnahmefällen. Diese müsste ich auch beantragen, wenn ein Großelternteil stirbt und ich zur Beerdigung möchte, da mir da keine freien Tage zustehen.


    Für langfristige Angelegenheiten bleibt wahrscheinlich nur die unbezahlte Beurlaubung.

  • Und: Mein Partner könnte nicht spontan am Morgen (wenn klar ist, dass das Kind krank ist, egal ob ü/u12) mal eben "unbezahlten Urlaub" nehmen, denn auch der muss eingereicht werden. Das fiele also in unserem Fall auch weg! Dabei auch gar nicht um das Geld, sondern um das Organisatorische.


    Die 1 Stunde Mathe ist aber auch leichter zu vertreten als die komplette 8 Stunden Schicht des Lokführers.

    Das Argument 'weil die Lehrerin nicht so wichtig ist, wie der Papa mit seinem achtunggebietenden Beruf und nimmt daher generell die Kindkranktage' finde ich aber ein schwaches.


    Das mag man im Einzelfall so entscheiden, aber als Begründung dafür, dass die Mutter der Arbeit fernbleiben muss, finde ich ein falsches Signal. Das ist auch das, was die kinderlosen Kolleg*innen dann zunehmend säuerlich zur Kenntnis nehmen.

  • Das Argument 'weil die Lehrerin nicht so wichtig ist, wie der Papa mit seinem achtunggebietenden Beruf und nimmt daher generell die Kindkranktage' finde ich aber ein schwaches.


    Das mag man im Einzelfall so entscheiden, aber als Begründung dafür, dass die Mutter der Arbeit fernbleiben muss, finde ich ein falsches Signal. Das ist auch das, was die kinderlosen Kolleg*innen dann zunehmend säuerlich zur Kenntnis nehmen.

    Da hast du mich falsch verstanden: Nicht, weil er wichtiger ist, sondern, weil einfach viel mehr ausfällt, wenn der Partner nicht zur Arbeit geht. Ich z.B. habe keinen Tag, wo mehr als 2 Stunden vertreten werden müssten. Das ist schon ein Unterschied zu 8 Zeitstunden. Und wo dann halt auch einfach viel mehr Arbeit fehlt.


    Ich meinte das rein quantitativ, nicht qualitativ.

  • Das Argument 'weil die Lehrerin nicht so wichtig ist, wie der Papa mit seinem achtunggebietenden Beruf und nimmt daher generell die Kindkranktage' finde ich aber ein schwaches.


    Das mag man im Einzelfall so entscheiden, aber als Begründung dafür, dass die Mutter der Arbeit fernbleiben muss, finde ich ein falsches Signal. Das ist auch das, was die kinderlosen Kolleg*innen dann zunehmend säuerlich zur Kenntnis nehmen.

    Wieso eigentlich generell? Schon mal auf die Idee gekommen, dass man das bei jedem fraglichen Tag neu entscheidet?


    Du, heute habe ich sowieso nur die eine Stunde Mathe, da bleibe ich zu Hause, da fällt nicht so viel aus. Morgen schreibe ich aber die Klassenarbeit in der 7a, da müsstest du zu Hause bleiben.


    Oder: Schatz, heute habe ich die Konferenz mit allen Abteilungsleitern, wo XY entschieden wird, was ganz wichtig ist. Bleib du heute mal zu Hause. Dafür übernehme ich dann.


    DAS (!) meine ich.

  • Und: Mein Partner könnte nicht spontan am Morgen (wenn klar ist, dass das Kind krank ist, egal ob ü/u12) mal eben "unbezahlten Urlaub" nehmen, denn auch der muss eingereicht werden. Das fiele also in unserem Fall auch weg! Dabei auch gar nicht um das Geld, sondern um das Organisatorische.


    Ich habe jetzt mal gefragt, wie das an meiner Schule wäre, wenn der Vater an Tag x das sehr kranke ü12-Kind nicht betreuen könnte, dann gibt es die Möglichkeit der Dienstbefreiung aus persönlichen Gründen, natürlich mit Rücksprache mit dem Chef und natürlich nur in Ausnahmefällen. Diese müsste ich auch beantragen, wenn ein Großelternteil stirbt und ich zur Beerdigung möchte, da mir da keine freien Tage zustehen.


    Für langfristige Angelegenheiten bleibt wahrscheinlich nur die unbezahlte Beurlaubung.

    Und das ist auch gut so. Wie stellst du dir das denn bei normalen Familien vor, wo beide Eltern "normale" Angestellte sind? Dürfen da Kinder nicht krank werden?


    Ich denke auch, dass es nur wenige Berufe gibt, die wirklich wichtiger sind. Auch bei Lokführern gibt es eine Personalreserve. Die werden nämlich auch mal plötzlich krank. In 90% der Fälle wird es ähnlich wie in der Schule sein. Die Kollegen müssen das Fehlen durch Mehrarbeit ausgleichen.


    Daher ist die aktuelle Regelung gut. In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit zur Dienstbefreiung. Aber nicht als Dauerlösung.

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