Beiträge von Seph

    Bolzbold: Doch. Und zwar genau nach dem Wortlaut des Paragraphen. Notabene: Da steht nichts von Gefängnis oder dergleichen. Da steht nur, dass der Tatgehilfe der gleichen Strafe verfällt wie der Täter. Und das, so finde ich, lässt sich hier sehr gut anwenden.

    Es ist überhaupt nicht die Aufgabe von Schule, zu bestrafen. Bei Kindern kommt dies ohnehin nicht in Frage. So oder so ist der Verweis auf das StGB nicht wirklich zielführend. Durchaus zu den Aufgaben von Schule gehört es jedoch, Kinder auch zu erziehen, insbesondere bzgl. der Ausgestaltung des gemeinsamen Zusammenlebens in einer Gesellschaft. Hierfür ist es sicher sinnvoll, geeignete pädagogische Einwirkungen über Erziehungsmittel und ggf. Ordnungsmaßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, diesen Erziehungsauftrag für die Beteiligten sinnvoll umzusetzen.

    PS: Im Übrigen ist es bereits fraglich, ob eine einvernehmlicher Rangelei rechtswidrig ist.

    Wir lassen - soweit dies nicht explizit anders vorgegeben ist - derzeit möglichst alles online stattfinden. Das betrifft insbesondere alle Formen von Teamsitzungen/Dienstbesprechungen. Die letzte Gesamtkonferenz fand zwar in Präsenz statt, aber mit geeigneten Mindestabständen vorbestuhlt in der Turnhalle und mit Diskussionsphasen in Kleingruppen (die eh enger zusammenarbeiten) mit Zusammentragen der Ergebnisse über kollaborative Tools. Elterngespräche finden soweit möglich ebenfalls online oder telefonisch statt, in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung vor Ort.

    Andere Studien haben nämlich den Zusammenhang deutlich gemacht, dass bei erfolgter Durchbruchsinfektion diese nicht wesentlich leichter verläuft. Angesichts dessen, dass Reinfektionen im Schnitt auch nicht milder verlaufen, wäre ich an deiner Stelle vorsichtig aus Studien der vergangenen Monate dahingehend irgendwas abzuleiten.

    Das mag provokant klingen, aber diese Studien würde ich gerne sehen. Aus welchen Studien konkret nimmst du deine Behauptung, eine Infektion nach Impfung verlaufe im Wesentlichen ähnlich schwerwiegend wie eine Infektion ohne Impfung? Ich finde derzeit nur Hinweise auf zwar ähnliche, aber im Mittel deutlich weniger häufige und weniger intensive Symptome bei Geimpften.

    Ich hoffe, du tappst nicht in die Falle, einfache Absolutanzahlen von Hospilitationen Geimpfter und Nichtgeimpfter ohne Berücksichtigung von Alterskohorten und Impfquote heranzuziehen.

    PS: ....oder Symptome von bereits Hospitalisierten zu vergleichen ohne Berücksichtigung der zugehörigen bedingten Wahrscheinlichkeiten für dieses Ereignis.

    Es ist doch wohl selbstverständlich, dass jemand, der von außen kommt und nicht zur festen Lerngruppe gehört, eine Maske im Klassenraum trägt. Man könnte allenfalls fragen, ob jeder Besuch an Schulen durch die Ministerin derzeit sinnvoll ist, da sie ja in der Regel nicht allein kommt.

    Und zur Situation, dass einige SchülerInnen keine Maske tragen möchten: Wer Hilfestellung haben will, hat eine Maske aufzusetzen. Fertig.

    Bei den aktuellen Zahlen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, immer während des Aufenthalts in Innenräumen mit vielen Personen Masken zu tragen. Ich verstehe ehrlich nicht, warum das noch nicht wieder bundesweit eingeführt ist.

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    Doch, nach den neusten Zahlen der Universität Umea stehen sie sogar ganz ohne Schutz da, ggbf sind sie jetzt sogar anfälliger.

    Die Grafik ist ja ganz niedlich, zeigt aber nur einen Teil der Studie, nämlich die Wirksamkeit des Schutzes vor Infektion an sich. Gleichzeitig haben die Autoren festgestellt, dass der Schutz vor schweren Verläufen deutlich länger anhält und effektiver bleibt - insbesondere bei jüngeren (U80 ;) ) Geimpften.

    Was ich damit sagen möchte. Mit großer Wahrscheinlichkeit hast du juristisch am Ende Recht. Trotzdem kann die SL auch durchaus mal ihre Grenze austesten ohne dass sie sich gleich strafbar macht.

    Ich kann ja nachvollziehen, dass du Recht behalten möchtest anstatt einzuräumen, dass deine Aussage etwas über das Ziel hinausschoss. Eine SL wäre damit jedenfalls schlecht beraten. Man muss sich im Übrigen auch nicht gleich strafbar machen, um disziplinarrechtlich Probleme zu bekommen.

    Seph: Tatsächlich lese ich das auch so raus. Ich glaube aber, Bolzbold hat seine Auffassung nicht umsonst geschrieben, da er wirklich immer sehr umfassend informiert ist

    Mit seinem zweiten Beispiel hat er auch vollkommen Recht, dort ist tatsächlich eine Einschränkung des Bewerberkreises gegeben. Manchmal gibt es auch für A14-Stellen die Einschränkung "Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.2 im Einstiegsamt" o.ä. Die Einschränkung auf die Laufbahngruppe 2.2. an sich ermöglicht aber durchaus Versetzungsbewerbungen.

    Hier mal ein Beispiel aus Münster:

    Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.2 LBesO ( ehem. A 13 - höherer Dienst) des Regierungsbezirks Münster mit einer der folgenden Lehrbefähigungen: Sek II/Sek I Gymnasium oder Gymnasium/Gesamtschule.

    Also nicht mindestens A13 sondern ausschließlich Laufbahngruppe 2.2 LBesO.

    Den Schluss teile ich nicht. Zur Laufbahngruppe 2.2 gehören nicht nur diejenigen im Einstiegsamt des höheren Dienstes, sondern auch diejenigen in den Beförderungsämtern des höheren Dienstes.

    Bei uns wird es auch wieder (wie bei den ersten beiden Impfterminen) eine Möglichkeit für alle Lehrkräfte zur Boosterimpfung an der Schule geben, was mich sehr gefreut hat.

    Bleibt ihr aktuell auch mit einer Erkältung zu Hause? Ich hab heute Nacht ziemlich gehustet und mich dann heute lieber krank gemeldet. Jetzt lieg ich im Bett und hab trotzdem ein schlechtes Gewissen.

    Mal ganz abgesehen von Covid-19 und vergleichbaren Symptomen: Das Vorgehen bei stärkerem Husten zunächst wenigstens einen Tag zu Hause zu bleiben, finde ich auch so sinnvoll. Oft ist man dann recht schnell wieder fit und riskiert gerade keine längere Ausfallzeit, die z.B. beim "Durchschlagen auf die Stimme" gegeben wäre. Bei nur leichtem Schnupfen oder leichtem Husten bei gutem Allgemeinbefinden würde ich mich wohl testen und dann zur Arbeit gehen.

    Falls du irgendwie die Möglichkeit dazu hast, könnte es sinnvoll sein, mal 1-2 Wochen an einer Grundschule zu hospitieren, um die Arbeit unter Realbedingungen zu sehen. Ich sehe das auch wie die Vorredner: Freude am Spielen mit eigenen Kindern hat so ziemlich gar nichts mit der Arbeit als Lehrkraft an einer Grundschule zu tun.

    Wie ich in einem parallelen Thread gerade geschrieben habe, haben sich bereits 2013 die Maßstäbe zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung entscheidend zugunsten neu einzustellender Beamte verändert. Aus den im Eingangsthread beschriebenem Sachverhalt lässt sich nicht gerade eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" für den Eintritt einer Dienstunfähigkeit oder gehäuften Erkrankung herauslesen. Ich glaube nicht, dass du dir Sorgen machen musst. Konkret einschätzen können das aber nur Mediziner bei der individuellen Untersuchung.

    Ich möchte in dem Rahmen noch einmal darauf hinweisen, dass sich bereits 2013 die Rechtsprechung durch das BVerwG zur Prognose der gesundheitlichen Eignung bei der Verbeamtung entscheidend verändert hat und daher ältere "Horrorstorys" zu Ablehnungsgründen nicht mehr vergleichbar sind.

    Galt vorher noch, dass die gesundheitliche Eignung nur gegeben ist,

    "wenn der Eintritt der Dienstunfähigkeit oder häufigerer Erkrankungen vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist",

    so ist inzwischen die gesundheitliche Eignung nur noch abzulehnen,

    wenn der Eintritt der Dienstunfähigkeit oder häufigerer Erkrankungen vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist".

    De facto hat sich damit die "Beweislast" umgekehrt. Lassen sich z.B. vorzeitige Dienstunfähigkeit oder krankheitsbedingte erhebliche Ausfälle vorab weder feststellen noch ausschließen, so geht dies seitdem zu Lasten des Dienstherrn.


    Insofern musst du dir nur aufgrund einer Therapie mit stationärem Aufenthalt bei anschließend guter Prognose m.E. keine Sorgen machen und kannst dich erst einmal weitgehend entspannt um deine Gesundheit kümmern. Wichtig bei Einstellung ist dann aber wirklich die wahrheitsgemäße Angabe zum Gesundheitsstatus und Therapien. Die Unterschlagung abgefragter Informationen hierzu ist für das Beamtenverhältnis weit gefährlicher, als die erfolgreiche Durchführung der Therapie an sich.

    Mit einem hat Julia ja Recht: Nur weil man geimpft ist, sollte (und darf!) man nicht plötzlich alle Vorsicht über Bord werfen und z.B. auf das Tragen von Masken in den dafür vorgesehenen Bereichen verzichten. Diese Einstellung einiger Zeitgenossen nervt mich ebenfalls. Bei uns ist das aber eher ein Thema bei Schülerinnen und Schülern als im Kollegium.

    Ehrlich gesagt würde ich mich "bedanken", wenn ich Unterricht einer Kollegin/eines Kollegen (mit Kind Ü12) übernehmen müsste, wenn der/die Partner/in nicht beim Kind bleibt, weil er/sie dann unbezahlten Urlaub nehmen müsste.

    Ich glaube nicht, dass jemand unter uns so "am Hungertuch nagt", dass nicht mal auf ein paar Tagesgehälter verzichtet werden könnte. Ich würde aus diesem Grund meinen Kollegen/Kolleginnen keine Vertretung zumuten.

    Zum Einen erfährst du in der Regel gar nicht, warum eine Kollegin oder ein Kollege fehlt, die Vertretung fällt unabhängig vom Grund an. Zum Anderen steht unbezahlter Urlaub wie schon erwähnt in solchen Fällen nicht nur den Partnern zu, sondern auch Lehrkräften. Im Übrigen müssten auch die Partner in ihren Jobs vertreten werden.

    Allerdings wäre eine Krankschreibung in diesem Fall möglich und vorzuziehen.

    Diese wiederum ist nur vorzuziehen, wenn man selbst auch tatsächlich erkrankt ist. Das kann als Begleiterscheinung der Erkrankung des eigenen Kindes auftreten, ist aber nicht die Regel. Die Vorspiegelung einer Erkrankung wäre ein Dienstpflichtverstoß und daher nicht zu empfehlen. Andernfalls ist - sofern noch vorhanden - eher auf bezahlten Sonderurlaub oder eben die unbezahlte Freistellung abzuzielen.

    Bin ich hier der einzige oder finden andere auch, dass wenigstens die Maskenpflicht wieder eingeführt werden sollte und man vielleicht auch über A/B wechselunterricht nachdenken sollte.

    Aber die Maskenpflicht ließe sich zumindest für die SekII problemlos wieder einführen. Bei mir sitzen erwachsene Ungeimpfte ohne Maske dicht zusammen. Ein Unding.

    In Niedersachsen ist die Maskenpflicht (abgesehen von der 1./2. Klasse) trotz sehr niedriger Fallzahlen im Sommer nie abgeschafft worden, worum ich persönlich sehr froh bin.

    Ich habe gerade die Impfzahlen und die Inzidenz Israel nachgeschaut: Impfrate (vollständig) knapp 62% nur! Aber! Aber! Inzidenz nur 35!!! Soweit ich weiß, ist dort geboostert, was nicht bei 3 aufm Baum war.

    In meinem Kopf verknüpft sich das kausal.

    In meinem Kopf wird das irgendwie auch mit dem Wetter in Verbindung gebracht. In Israel sind es jetzt gerade (nachts!) 15-17°C, am Tag über 20°C. Da findet das Leben vermutlich doch eher noch draußen und damit in tendentiell ungefährlicheren Umgebungen bzgl. der Ansteckungswahrscheinlichkeit statt. Das heißt nicht, dass Boostern nicht sinnvoll wäre. Noch wichtiger finde ich aber die Erhöhung der Impfquote an sich.

    Eben doch.

    Dem kann ich nicht folgen. Ich fühle mich derzeit so gar nicht in Geiselnahme und Einschränkungen, die derzeit diskutiert werden wie 3G/2G oder 2G+ auf bestimmten Veranstaltungen betreffen Geimpfte gerade nicht. Für Ungeimpfte hingegen wird es - vollkommen folgerichtig - wohl in nächster Zeit diverse weitergehende Einschränkungen geben und geben müssen.

    Mit der Impfpflicht ist entschieden, dass die Einzelne hierbei nicht mehr nur für sich entscheiden kann. Die rechtliche Abwägung zwischen der angeblichen Unversehrtheit und der Gesundheit vieler ist bereits gemacht. Impfpflicht heißt, dass man sich impfen lassen muss. Das ist dann so. Als Zwangsmaßnahme käme dann ein Bußgeld, Erzwingungshaft oder die beschriebene Gymnastik hinzu. Due Frage ist, was davon angemessen ist.

    Bitte verwechsle nicht "Impfpflicht" mit "Zwangsimpfung". Das sind zwei sehr verschiedene Kategorien. Die Weigerung, einer Impfpflicht nachzukommen, wäre - wie ich bereits aufgezeigt habe - eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld und ggf. Zwangsgeld nach sich ziehen kann. Die Ausübung unmittelbaren Zwangs hingegen ist an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gekoppelt, bei der abgewogen werden muss, ob der damit verfolgte Zweck nicht auch durch mildere Mittel erreicht werden kann. Und da fallen mir für den einzelnen Impfverweigerer doch einige ein. Das scheint die bisherige Rechtsprechung auch so zu sehen.

    Der eine oder andere Arm in ungünstiger Position ist das geringere Übel gegenüber der dauerhaften Geiselnahme durch die Ungeimpften.

    Das gibt die Situation unzutreffend wieder. Zum Einen geht es nicht um einen kurz mal festgehaltenen Arm, sondern um die damit bezweckte Zwangsimpfung als relativ harten Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Zum Anderen befinden sich die Geimpften gar nicht in Geiselnahme der Ungeimpften. Wie ich bereits dargestellt habe, gibt es mildere Mittel zum Schutz der allgemeinen Bevölkerung.

    Bitte nicht falsch verstehen: Ich würde eine Impfpflicht analog zum Masernschutz sehr befürworten. Dafür sind die hier offenbar gutgeheißenen harten Zwangsmittel aber schlicht unnötig.

    Mir geht es darum, dass man auch eine Eigenverantwortung hat. Du musst ja nicht deswegen zu Hause bleiben. In der Regel gibt es auch noch einen Ehepartner. Und viele haben auch Familie und Freunde. Aber letztlich kann es doch nicht die Erwartung sein, dass der Arbeitgeber die Kinderbetreuung sicherstellt? Wir haben nun mal einen Beruf, wo wir präsent sein müssen. Irgendwo muss man dann halt eine Grenze setzen. Und da reicht es auch nicht, wenn man mehr Personal bereit stellt. Dann hätten wir zur Grippesaison gerade genug Leute und im Sommer würden einige Däumchen drehen.

    Du verdrehst die Tatsachen. Der AG hat nicht sicherzustellen, dass die Kinder betreut werden, sondern die Eltern. Dafür steht ihnen in sehr engem Umfang bezahlter Sonderurlaub zu, bei Angestellten darüber hinaus noch die Möglichkeit, Kinderkrankengeld für einige Tage mehr zu erhalten. Wenn das alles aufgebraucht ist, gibt es aber noch das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Das hat aber nichts mit der Sicherstellung der Kinderbetreuung durch den AG zu tun!

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