In meinen Augen stehen die Grundrechte über allem und sollten auch in Notfällen uneingeschränkt Anwendung finden.
Da bin ich grds. auch bei dir, nur geht die Bedeutung dieser Grundrechte über "meine persönlichen Abwehrrechte ggü. dem Staat" hinaus. Im hier diskutierten Art. 2 GG heißt es u.a. "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." (Hervorhebung durch mich). Es ist durchaus sachgerecht, im Rahmen einer Interessenabwägung zwischen einem ziemlich niedrigschwelligen Eingriff in dieses Recht für den Einzelnen (kleiner Pieks bei Impfpflicht) und relativ harten Konsequenzen für viele MitbürgerInnen ohne einen solchen Eingriff (Worst Case: Zusammenbruch des Gesundheitssystems mit entsprechender Anzahl Schwererkrankter und Toter) diejenige Variante zu wählen, die dem normierten Recht auf Leben und Unversehrtheit eher entgegen kommt.