Beiträge von Seph

    So langsam habe ich den Eindruck, dass sich Lehramt/Beamtentum eigentlich nur für Leute rechnet, die zum Zeitpunkt ihres eigenen Schulabschlusses schon wissen, dass sie mit Ende 20 Anfang 30 einen Ring am Finger, ein bis zwei Kinder und ein Eigenheim haben wollen - sprich: Leute die einen ganz klassischen Lebensweg einschlagen.

    Die Singles ohne Kinderwunsch sind die Lückenbüßer. Egal wie gut die Noten sind, egal wie gut die dienstlichen Beurteilungen ausfallen... Verheiratete Kollegen mit Kindern können einen miesen Job mit Minimalaufwand machen und trotzdem hofiert sie das System. Als ob es unmöglich wäre, in eine andere Stadt zu ziehen, wenn man verheiratet ist oder Kinder hat. In der freien Wirtschaft wird derartiges ja durchaus auch verlangt, wenn man Ambitionen hat.

    Sehe ich das zu verbissen oder habt ihr ähnliche Erfahrungen? Sollten NEBEN Sozialpunkten nicht auch Leistung(-sbereitschaft) ein Rolle bei Versetzungen spielen?

    Zum Einen siehst du das m.E. wirklich zu verbissen und zum Anderen reduzierst du seltsamerweise "das Lehramt/Beamtentum rechnet sich" auf die Frage der einfachen Versetzbarkeit, was eine doch arg eingeschränkte Sichtweise ist.

    Natürlich ist eine Versetzung ohne Sozialpunkte schwieriger als mit. Aussichtslos ist sie deswegen noch lange nicht. Es ist durchaus normal, dass Versetzungswünsche nicht sofort, sondern erst nach 1-3 Jahren realisiert werden können, in Ausnahmefällen auch länger. Eine andere Option ist den Weg über eine Bewerbung auf Beförderungsstellen zu wählen, das kann dann auch ohne Freigabe zur Versetzung führen.

    Das soll wohl heißen: Eine grüne Politik, die den Leuten weismacht, sie bräuchten ihren Lebensstil nicht zu verändern, weil alles ruhig so bleiben kann, wie es ist.

    Nein, muss es nicht heißen. Es kann auch den Wunsch bedeuten, dass erst einmal überhaupt Rahmenbedingungen geschaffen werden, in denen überhaupt eine Änderung möglich ist. Was bringt denn z.B. eine reine Verteuerung der Lebenshaltungskosten im Bereich Mobilität und Energie, wenn keine Alternativen geschaffen werden? Ohne sinnvolle ÖPNV-Anbindung wird man kaum auf private Kfz verzichten können oder es zieht alternativ noch mehr Leute in die Großstädte, was die dort eh schon angespannte Lage am Immobilienmarkt weiter anheizt.

    Die Absichtserklärungen zum Ausbau des ÖPNV im Wahlprogramm deuten zwar in die richtige Richtung, sind aber noch arg schwammig. Konkreter werden sie erst wieder bei Verbindungen zwischen (größeren) Städten. Das löst aber noch nicht das Problem der Anbindung ländlicher Regionen. Hier wünsche ich mir deutlich konkretere Ideen.

    LongCovid tritt am häufigsten bei schwach-symptomatischen Fällen auf. Daher ist es leider so, dass auch Doppelimpfung keine wirkliche Sicherheit bietet. Delta ist so ansteckend, dass ein Atemzug im Zweifelsfall ausreicht.

    Kurzer Faktencheck: Das Risiko, Long Covid zu entwickeln, korreliert nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. mit der Schwere des akuten COVID-19-Verlaufs. Weitere Risikofaktoren scheinen bestimmte Vorerkrankungen, das Lebensalter usw. zu sein. Es ist also gerade nicht so, dass schwach-symptomatische Fälle ein erhöhtes Long-Covid-Risiko tragen.

    Andersherum betrachtet wiesen natürlich von allen Long-Covid-Betroffenen ein höherer Anteil ursprünglich schwächere Symptome auf, da die stärkeren Symptome weit seltener vorkamen. Das ist aber eine ganz andere Aussage und spiegelt nur, dass es keinen 100% Schutz dagegen gibt. Dennoch bietet die Doppelimpfung eine gute Sicherheit, da sie noch immer mit guter Wahrscheinlchkeit eine Infektion ganz verhindert oder diese mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sehr milde verlaufen lässt, was das individuelle Risiko für Long-Covid deutlich mindert. Von "bietet keine wirkliche Sicherheit" kann in dem Zusammenhang keine Rede sein.

    Bitte hier nicht auf den statistischen Fehlschluss "Die meisten Long-Covid-Patienten hatten milde akute Symptome --> ein milder Verlauf erhöht das Risiko für Long-Covid" hereinfallen.

    Ich kenne keine/n Schulleiter/in, die/der seinen/ihren Posten erst mit über 60 angetreten hat. Beispiele: Unser derzeitiger Schulleiter war 54, als er die Stelle angetreten hat. Die Schwester eines meiner Kollegen ist Schulleiterin an einem Gymnasium und war bei Stellenantritt 42.

    Kenne ich auch nicht. Die Stelle als SL bringt soviel Verantortung mit sich, dass man die m.E. nicht einfach mal so in den letzten Jahren noch antritt, um die Pension etwas aufzuhübschen.

    ... RICHTIGE Gestaltungsmöglichkeiten hat man ja auch nicht, wie in einer vergleichbaren Führungsposition woanders, sondern darf nur in einem engen Raum die Order von oben nach unten treten, und dies bei kaum vorhandenen Mitteln, sowohl personell als auch sachlich.

    Das möchte ich ehrlich gesagt nicht unterschreiben. Natürlich bewegt man sich mit dem System Schule in vielfältigen Rahmenbedingungen und doch kann in diesen durchaus eine Menge individuell ausgestaltet werden. Mit "Durchtreten" von Anweisungen von weiter oben nach unten hat die Leitungstätigkeit an Schule m.E. eher wenig zu tun, während der möglichst sinnvolle Einsatz begrenzter Ressourcen genauso ein Thema in Unternehmen ist.

    Und seien wir mal ehrlich: ein unglaublich großter Teil der Lehrkräfte (fast alle?!) reagieren allergisch und durchaus nicht freundlich, wenn ein Student / junger Kollege von Zielen in Leitungsebenen spricht, oder wenn ein Kollege davon spricht, dass er auch gerne etwas machen will als Unterricht. Da wird einem auch mal die Lust an Verantwortung / Schulentwicklung und -gestaltung schnell weggenommen.

    Die Erfahrung hingegen durfte ich durchaus auch machen, was mich glücklicherweise dennoch nicht davon abgehalten hat.

    gerade bei so großen Schulen Frage ich mich häufiger, warum Schulleitungen aus dem Lehramt entstammen müssen. Sie unterrichten am Ende ja meist nur noch wenige Stunden.

    Vielleicht könnte da eine Öffnung was bringen.

    Weil es sicher nicht schadet, wenn eine Führungskraft noch genau weiß, welche spezifischen Tätigkeiten und Arbeitsbelastungen die MitarbeiterInnen ausführen bzw. haben.

    kleiner gruener frosch

    Es gibt in Ausnahmefällen noch die noch viel besc**** Variante

    d) Die SL einer benachbarten Schule muss auch die Leitung an der zweiten Schule kommissarisch übernehmen (und dann noch mehr Aufgaben an der eigenen Stammschule delegieren oder liegen lassen).

    Diese Option kann man niemandem wünschen, kam aber leider auch schon vor.

    PS: Der Vorteil davon liegt immerhin darin, dass neben einer gewissen Erfahrung auch die Problematik der Stellung als Vorgesetzter umgangen wird. Wenn das innerhalb eines Kollegiums gelöst werden muss, kann das erhebliche Verwerfungen mit sich bringen.

    Während als normale Lehrkraft und wahrscheinlich auch im ersten Beförderungsamt die Work-Life-Balance noch ganz gut funktioniert, ist der nächste Schritt schon spürbar mit sinkenden Stundenlöhnen bzw. erhöhten Arbeitszeiten verbunden. Die Differenz in der Arbeitsbelastung zum Schulleiter/zur Schulleiterin ist dann aber doch noch einmal bemerkenswert. Der Gehaltsanstieg steht in keiner Relation zur zusätzlichen Verantwortung und Arbeitsbelastung.

    Die Einschränkung des Bewerberkreises bezieht sich rein auf die Formulierung "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" - und das ist die Standardformulierung für A15.

    Welche aktuell auf Stella ausgeschriebene Stelle für A15 sieht denn explizit etwas anderes vor?

    Nein, im Urteil wird explizit darauf Bezug genommen, dass der Bewerberkreis eingeschränkt war auf Personen, denen (unmittelbar) der Posten als StD übertragen werden kann. Ein aktuelles Beispiel ist die Stelle als Didaktische Leitung an der Gesamtschule Ennigerloh-Neubeckum, für die sich explizit alle Angehörigen der zweiten Laufbahngruppe im ersten und zweiten Einstiegsamt bewerben können. Voraussetzung ist lediglich mehrjährige Erfahrung als Lehrkraft an einer Gesamtschule.

    Edit: Sorry, natürlich ist der Beschluss des OVG gemeint. Ein Urteil ist ja gar nicht gefällt worden.

    in NRW ist das so nicht mehr möglich:

    https://openjur.de/u/141908.html

    Mit einer Bewerbung als A13er auf "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" (Standardformulierung für A15) darf man eigentlich gar nicht mehr zum Verfahren zugelassen werden. Es gibt demnach auch keine "Zwischenverweildauer" in A14.

    Sorry, aber das ist so umfassend nicht richtig. Für die im Urteil konkret behandelte Stelle war eine Einschränkung des Bewerberkreises vorgesehen und deshalb (!) hatte der Antrag des StR auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Erfolg.

    Ich habe gerade mal in Stella geschaut: Dort sind durchaus A15-Stellen ausgeschrieben, die auch BewerberInnen im ersten Einstiegsamt offen stehen.

    Wenn jemand sagt, dass Studien über Langzeitfolgen fehlen und derjenige die Risikoabwägung dann nicht vollziehen kann und dadurch ernsthafte Bedenken hat, dann finde ich das nachvollziehbar.

    Erschreckend, dass das immer wieder kommt. Dennoch gerne noch einmal: Ein Impfstoff kann anders als ein dauerhaft eingenommenes Medikament gar keine Langzeitfolgen haben, die erst nach Monaten oder Jahren auftauchen, da der Impfstoff selbst innerhalb weniger Wochen im Körper abgebaut ist. Langfristige Nebenwirkungen hingegen zeigen sich spätestens nach diesen wenigen Wochen und sind daher bereits gut erforscht und erforschbar. Entsprechende Beobachtungsstudien laufen bereits seit Sommer 2020 europaweit durch die EMA.

    Die Übertragung einer Planstelle A15 an einen A13er ist gerade keine Sprungbeförderung. Die Person, der das Amt übertragen wird, muss dennoch ganz regulär alle Stufen durchlaufen, wird also nach einer gewissen Zeit zunächst auf A14 befördert und dann wiederum nach einer gewissen Zeit erst auf A15. In NDS sind die entsprechenden Laufzeiten 6 Monate für A13->A14 und weitere 12 Monate für A14->A15.

    Liegen mehrere Bewerbungen mit A13 und A14 vor, dann haben die A14er bei uns einen Laufbahnvorteil, der durch eine um mind. 1 Stufe bessere Beurteilung der A13er ausgeglichen werden kann. Da die Beurteilungsrichtlinien aber stark bundeslandabhängig sind, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das in NRW anders gehandhabt wird. Es scheint auch Bundesländer zu geben, die überhaupt gar keine Bewerbungen von A13 auf A15 zulassen.

    Kann man schon, aber über die Chancen muss ich wohl nicht viel sagen.

    So ungewöhnlich ist das gar nicht. Wenn die Person auf A13 wirklich besser für die Stelle geeignet ist, als entsprechende MitbewerberInnen, dann wird sich das in der passenden Beurteilung widerspiegeln. Schlechtere Chancen gibt es eigentlich nur bei gleich starken BewerberInnen, bei denen dann der Laufbahnvorteil zum Tragen kommt.

    Aber klar, bei entsprechenden Ambitionen verschafft eine A14-Stelle bessere Ausgangsvoraussetzungen. Möchte man hingegen auf dieser Stufe bleiben, muss man sich wirklich überlegen, ob die geringe zusätzliche Bezahlung die entfallende Entlastung rechtfertigt. Das ist in Niedersachsen genauso, wie es yestoerty für NRW beschreibt.

    Vielen Dank für die Aufschlüsselung. Ich denke, wir reden beide von nahezu der gleichen Ausgangslage. Die in §2c BEEG vorgenommene Berechnung führt nahezu auf das vorhandene Netto, auch wenn die Pauschalen für Steuer und Sozialabgaben nicht auf den Euro genau die tatsächlich ausgezahlten Werte treffen, was in der Praxis selten eine Rolle spielt.

    Mir ging es vor allem um die Beeinflussbarkeit des späteren Elterngeldes durch die Wahl der Steuerklasse, die im Ansatz "entscheidend sei das Bruttogehalt" als Ausgangspunkt nicht so deutlich heraussticht. Was wir leider selbst schon feststellen durften, ist die Nichtberücksichtigung sonstiger Einkommensquellen wie Bonuszahlungen.

    ElternGeld wird nicht vom Netto berechnet, sondern vom Brutto abzüglich bestimmter Pauschalen, das ist das sogenannte Elterngeldnetto und kann deutlich vom realen Netto abweichen.

    Ausgangspunkt für das Elterngeld ist gerade nicht Brutto abzgl. bestimmter Pauschalen, sondern durchaus das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate. Abweichungen können auftreten, wenn das Einkommen aus verschiedenen Bestandteilen besteht, da Bonuszahlungen u.ä. nicht anrechenbar sind. Deutlich wird der Unterschied u.a. daran, dass durch geeeignete Wahl der Steuerklassen (und damit lediglich der Beeinflussung des Nettoeinkommens) auch die Elterngeldzahlung beeinflusst werden kann.

    Für Beamte ist das aber letztlich nur ein theoretisches Konstrukt. Das Grundgehalt in A13 dürfte bereits ausreichen, um das maximale Elterngeld von 1800€ im Monat zu beziehen.

    Den weiteren Ausführungen von Susannea möchte ich indes vorbehaltlos zustimmen, diese sind treffend zusammengefasst.

    Ich kenne dafür ebenfalls Beispiele und das wäre auch der klassische Weg, um trotz Funktionsstelle eine Versetzung auf dem "normalen" Weg möglich zu machen. Die Alternative Versetzungsbewerbung funktioniert eher selten, aber auch dafür gibt es Beispiele. So oder so gilt: Die Übernahme einer Funktionsstelle verhindert keine spätere Versetzung, insbesondere nicht, wenn man bereit ist, sich dafür zurückstufen zu lassen.

    Kürzlich fragte ich meine Schüler, ob sie in den Urlaub fahren würden und falls ja, wohin.

    Einer Schülerin fiel erst nicht der richtige Name ihrer Destination ein und sie sagte 'Makrele'. Was kann das wohl sein?

    :D

    Kleiner Tipp: Eine Insel im Mittelmeer...

    Sardinien?

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