Beiträge von Seph

    Naja, wir sind 3zügig mit 6 Jahrgängen, also nicht so klein. Und je größer es ist, um so wichtiger sind ja Lösungsvorschläge, meiner Meinung nach.

    Das mag ohne Blockung noch denkbar sein, auf Kurs- und Profilleisten funktioniert das i.d.R. nicht mehr. Selbst wenn 2 Lehrkräfte feststellen, dass sie ihre Kurse eigentlich auch genau tauschen könnten, um Freistunden zu vermeiden und selbst wenn die Raumsituation es zulässt, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit dann in den Kursen ein paar Schülerinnen und Schüler, für die der Leistenplan dann auf einmal nicht mehr funktioniert.

    Na das sowieso, aber was ist doof daran Lösungsvorschläge mitbringen zu müssen? Das dann noch geguckt werden muss, ob es geht, ist klar. Aber nur "ich will das anders, macht mal!" ist eben nicht.

    Ich vermute, das steht und fällt mir der Größe des Systems. Ich weiß nicht wie groß die Grundschulen bei euch sind, aber mit den hier oft nur 2-3 Klassen und 4 Jahrgängen bleibt der Plan doch überschaubarer als an weiterführenden Schulen mit bis zu 9 Jahrgängen und eher 4-6 Klassen pro Jahrgang. Durch Fremdsprachen, Profile in der Sek I und spätestens das Kurssystem in Sek II entstehen so viele Verleistungen, dass diese im Nachgang nur schwer wieder zu lösen sind. Dann hilft auch oft eine Absprache mit einer anderen Lehrkraft zu Tauschwünschen nicht mehr.

    Umso wichtiger ist es dann, bereits vorab zwingende Gründe und Wünsche bei der Stundenplangestaltung zu erfragen und möglichst zu berücksichtigen.

    Fahren denn immer noch viele Menschen mit dem ÖNPV? Ich dachte, dass viele inzwischen auf Alternativen umgestiegen wären. Ich bin das letzte Mal glaube ich im Oktober mit dem ÖPNV gefahren und davor monatelang nicht.

    Auf was für Alternativen denn? Für nicht wenige Menschen ist ein (weiteres) eigenes Auto keine Alternative, sei es aufgrund fehlender Parkmöglichkeiten im urbanen Raum oder aus finanziellen oder weltanschaulichen Gründen. Für Kurzstrecken sind Fahrräder sicher eine gern genutzte Möglichkeit, diejenigen haben es vorher aber oft ohnehin schon benutzt. Taxis sind auf Dauer auch eher keine Alternativen, Fahrgemeinschaften verbieten sich als Ersatz für den ÖPNV eigentlich auch.

    Wir haben darüberhinaus nicht wenige Schülerinnen und Schüler, die nach wie vor auf Schulbusse angewiesen sind, auch wenn derzeit nur die Abschlussjahrgänge zur Schule kommen. Das sah vor Weihnachten aber auch noch ganz anders aus.

    Glaubt ihr denn, dass bei Einhaltung aller anderen gängigen Hygienemaßmahmen die Wahl der Maske der Game Changer überhaupt ist? Ich habe da bislang ernsthaft meine Zweifel.

    Es gibt eine ganze Reihe von Situationen, in denen Masken eine sehr sinnvoll Ergänzung zu anderen Maßnahmen sein können. Die Wahl des Maskentyps hängt dann auch von der Situation ab. Im vollbesetzten ÖPNV würde ich derzeit z.B. eher nicht ohne FFP2-Maske fahren wollen, während für den (ok..vermeidbaren) Bummel durch die Innenstadt wahrscheinlich auch eine Community-Maske ausreicht.

    Mal ganz ehrlich: Bringt eine OP-Maske so viel mehr als eine ordentliche Alltagsmaske?

    Deshalb schrieb ich ja: "eine ordentliche Alltagsmaske".

    Ja, während es keinen entscheidbaren Begriff der "ordentlichen Alltagsmaske" gibt, weisen OP-Masken klar definierte Filtereigenschaften auf, die durch technische Normen festgelegt sind und eingehalten werden müssen. Durch das zwangsläufig mitverbaute sehr feinmaschige Vlies ergibt sich übrigens auch ein gewisser Eigenschutz, der bereits deutlich besser als bei Alltagsmasken ist, das Level von FFP2/3 -Masken aber noch nicht erreicht. OP-Masken feuchten auch nicht so leicht durch wie Alltagsmasken, was auch längere Tragzeiten ermöglicht.

    Richtig: Sie können das nicht. Das gleiche Prinzip. Es ist nicht so, dass Frauen nicht zum Priester geweiht werden dürfen, sondern dass sie nicht zum Priester geweiht werden können. Die Weihezeremonie wäre nur ein Nachspielen, es käme kein Sakrament zustande. Deshalb bringt eine Beschwerde darüber bei Papst oder Bischof nichts, sondern man müsste sich an den Herrn selbst wenden. Der hl. JP II schrieb, dass die Kirche "keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden" (Ordinatio Sacerdotalis).

    Made my day. Du hast beim Zitieren leider etwas weggelassen: JP II schrieb nicht einfach nur, dass die Kirche keine Vollmacht habe, sondern er (!) legte das schlicht als Dogma fest und macht dann alle mundtot, indem er ausführt, dass sich alle Gläubigen endgültig daran zu halten haben.

    Du glaubst also ernsthaft, weil ein Mann dogmatisch festlegt, dass man Frauen ruhig von der Weihe ausschließen dürfe, weil man das schon immer so mache, würden Frauen diesbezüglich nicht diskriminiert?

    Danke, das stimmt natürlich. Habe noch einmal einige Seiten zurück gelesen. Plattenspieler hat dabei "nur" relativiert, dass Missbrauch in der Kirche ja mit der Kirche gar nichts zu tun habe, sondern lediglich von Einzelpersonen ausgehe und man das so ja auch in anderen Bereichen vorfände.

    Gerade damit kann das Problem aber nicht abgetan werden, wie auch von Vertretern der "Amtskirche" erkannt wurde. So merkte beispielsweise Bischof Franz-Josef Bode (Osnabrück) bereits 2010 als damaliger Vorsitzender der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz an, dass die Kirche sich nicht damit herausreden könne, dass andere es auch tun und verwies dabei auch auf die besondere Herausforderung im Umgang damit in Anbetracht der eigenen moralischen hohen Anforderungen.

    Was mich persönlich wirklich anwidert, ist dass innerhalb der "Amtskirche" Missbrauchstäter auch weiterbeschäftigt worden und das Missbrauch z.B. von Kardinal Karl Lehmann als "einmaliger Ausrutscher" bezeichnet wurde . Wie man hier kein innerkirchliches Problem beim Umgang mit sexuellem Missbrauch sehen kann, ist mir vollkommen unverständlich.

    vgl.

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    Grundsätzlich scheint mir die bis zu einem gewissen Maß höhere Infektiösität inzwischen schon belegt, allerdings ist es auch offensichtlich, dass die neue Variante in Europa eigentlich seit Oktober überall aufgetaucht ist, es aber nicht überall zu einem starken Anstieg der Infektionen gekommen ist. In meinen Augen spricht schon einiges dafür, dass eigentlich nicht die Kausalkette "Die neue Variante führt zu einem sprunghaften Anstieg" lauten müsste, sondern eher "Wir haben einen sprunghaften Anstieg und erklären diesen mit der neuen Variante (weil es bequemer ist, es auf eine externe Ursache zu schieben)".

    Das sehe ich anders. "Im Oktober aufgetaucht" heißt zunächst erst einmal nur, dass in Einzelfällen entsprechende Mutationen nachweisbar waren, aber noch nicht die Masse der Infektionen ausgemacht haben. Trotz höherer Infektiosität kann sich auch ein solcher Stamm anfangs nur langsam verbreiten und es dauert eine gewisse Zeit, bis dieser einen relativ großen Anteil der Neuinfektionen ausmacht und damit das Pandemiegeschehen merklich beeinflusst. Insofern passt der zeitliche Ablauf durchaus plausibel zu "Die neue Variante ist deutlich infektiöser".

    "Amtskirche" ist ein Kampfbegriff sehr progressiver Reformgruppen (sehr neutral ausgedrückt) innerhalb der Kirche, der suggerieren soll, Klerus und Laien stellten unterschiedliche 'Arten' von Kirche dar (siehe z. B. das Zitat von kl. gr. Frosch). Dies ist aber nicht der Fall. Klerus und Laien sind im gleichen Sinn und in gleichwertiger Form die eine Kirche.

    Ich bin verwirrt. Erst beschwerst du dich, dass man die Gemeinschaft der Gläubigen getrennt von den Strukturen von Organisationseinheiten der Kirche als öffentliche Institutionen betrachten müsse (nichts anderes bedeutet Amtskirche und ist mitnichten ein Kampfbegriff), nur um nun gegen eine solche Trennung zu argumentieren. Was denn nun?

    Sagen wir es so: Ich nenne sie nicht Klassenarbeit, sondern Ersatzleistung (die dürfen wir unde sind auch nicht näher definiert). Dann geht's.

    Ok, diesen Begriff "Ersatzleistung" höre ich zum ersten Mal. Aber, wie gesagt, ich meine, dass bei uns jegliche Form der Leistungskontrolle im Distanzunterricht untersagt ist. Auch die SuS, die schon seit längerer Zeit aufgrund von Erkrankungen - also als Risikopatient*innen - im Homeschooling sind, mussten bis Dezember für Klassenarbeiten/Klausuren in die Schule kommen und sie dort mitschreiben.

    Zumindest für die Oberstufe an den allgemeinbildenden Schulen in Nds. ist relativ klar umrissen, was eine Ersatzleistung ist und was nicht. Die Umbenennung von Klausuren gehört bei uns nicht dazu ;) Für Klausuren, die unbedingt nötig sind, können Schülerinnen und Schüler ebenfalls einbestellt werden. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob diese Klausuren nicht auch verschoben werden könnten, was aber z.B. kurz vor Ende des Halbjahres in der Qualifikationsphase keine Option war.

    Ersatzleistungen an sich sind grds. für den Fall reserviert, dass einzelne (!) SuS an einer Klausur nicht teilnehmen konnten. Dann kann eine Nachklausur angesetzt werden, eine Art mdl. Prüfung abgehalten werden (Referat + Diskussion oder in Ausnahmefällen nur Kolloquium) oder eine Hausarbeit angefertigt werden. Wir haben aber auch bereits die Klärung, dass das nicht der Regelfall zum Ersatz einer Klausur des ganzen Kurses sein soll.

    Die Gesetzgebung ist in Österreich eine andere: Kinder unter 12 dürfen nicht alleine gelassen werden (ist sogar eine Straftat).

    Dafür hätte ich dann doch gerne mal eine Quelle. Das österreichische StGB gibt dazu nämlich zunächst nichts her. Die dort vorkommenden Straftaten wie "Vernachlässigen unmündiger, jüngerer (...) Personen (§92 StGB) sind jedenfalls nicht einschlägig.

    Grundsätzlich greift die Aufsichtspflicht der Eltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr, was auch in Deutschland so ist. In Österreich wie in Deutschland scheint der Gesetzgeber aber auch die Umstände im Einzelfall zu würdigen (Alter des Kindes, Gefahrenpotential der Umgebung, Regelvereinbarungen, Zuverlässigkeit usw.).

    Braucht's das. Ich mein, wenn man Kenntnis von derlei Straftaten hat, bringt man die doch zur Anzeige. Das macht man doch so, da brauche ich doch keine kirchenrechtliche Verpflichtung.

    Nein, das braucht es nicht und habe ich auch nirgendwo behauptet. Im Gegenteil dazu habe ich doch bereits dargestellt, dass inzwischen grundsätzlich der Weg zu den Ermittlungsbehörden gegangen wird. Das war aber leider nicht immer der Fall in der Vergangenheit und genau darin lag doch das Problem.

    Forschungsarbeit: Missbrauch in der Kirche nicht weiter verbreitet als sonst | ZEIT ONLINE

    Ist von 2011, sage ich dazu; ich weiß nicht, ob es neuere Auswertungen diesbezüglich gibt.

    Das macht natürlich keinen einzigen Missbrauchsfall in der Kirche weniger schlimm.

    Das Problem sind denke ich gar nicht so sehr die Fallzahlen, sondern dass innerhalb der Institution Kirche das Thema lange ignoriert wurde und teilweise bekannte Straftäter gedeckt wurden. Das wirft leider ein schlechtes Licht auf einige innerkirchlichen Strukuren. Man muss aber fairerweise auch erwähnen, dass in den letzten Jahren die Aufarbeitung dieses Problems angegangen wird und insofern eine positive Änderung wahrzunehmen ist.

    Interessant finde ich, dass kirchenrechtlich bereits seit langem Überlegungen zu Maßnahmen bei Missbrauchsfällen bestehen, gleichzeitig das Kirchenrecht aber keine generelle Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden kennt. In der Praxis wird das zumindest inzwischen (spätestens seit 2010) gleichwohl dennoch durchgängig getan.

    Vermutlich gibt es auch an "höheren" Schularten SuS, die diese Begleitung brauchen.

    Gibt es. Die Rückmeldungen unserer Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen zeigen bislang, dass die meisten sehr froh sind, auch im Distanzlernen an feste Tagesstrukturen gebunden zu sein. Das helfe ihnen deutlich, ihren Tag zu planen, sich zu motivieren und Kontakte auch aus der Ferne zu pflegen. Dankbarkeit erfahren wir dabei auch für die regelmäßige und zeitlich verlässliche Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch, was auch dem Gefühl diene, nicht allein zu Hause zu versacken. Sehr schlechte Erfahrungen haben wir dagegen in einigen Fällen im vergangenen Frühjahr mit einer offeneren Struktur mit Langzeitaufgaben und offenen Terminangeboten für Besprechungen gemacht.

    Genau danach hatte ich ja gesucht! Also für Beamten gilt 24h als Frist, für Arbeitnehmer 4 Tage. Hast du dazu die Gesetzesquelle?

    Die beiden Situationen sind schon grundlegend nicht vergleichbar. Während bei Arbeitnehmern die Arbeitszeit i.d.R. vollständig gebunden ist ("Nächste Woche sieht ihr Dienstplan vor: Mo 8-15 Uhr, Di 9-16 Uhr.....) und dementsprechend freie Tage nicht einfach kurzfristig zurück beordert werden können, ist bei uns Lehrkräften die Arbeitszeit nur teilweise gebunden durch den Stundenplan. Das heißt aber nicht, dass man in den Zeiten dazwischen frei im Sinne von Urlaub hat, der nicht widerruflich wäre. Dieser Teil der Arbeitszeit ist lediglich in eigener Verantwortung sinnvoll zu nutzen. Und da du nicht frei hast, kann dir dein Dienstherr durchaus die Anweisung geben, eine andere als die ursprünglich für diese Zeit geplante angemessene Tätigkeit durchzuführen (bei entsprechender Anrechnung).

    Das mag an grundsätzlich freien Tagen aufgrund der Teilzeittätigkeit anders aussehen, hierfür gibt es an den meisten Schulen entsprechende Dienstvereinbarungen. Diese regeln im Übrigen auch, bis wann solche Änderungen stattfinden können und idealerweise existiert auch ein Vertretungskonzept mit planparen Präsenzzeiten.

    Die Remonstration als Instrument ist sicher nicht dafür geeignet, offensichtlich rechtmäßige Dienstanweisungen zu hintergehen. Das macht man 1-2mal und dann hat man wahrscheinlich eher mit einem Disziplinarverfahren zu tun. Ansonsten ist die Remonstration gerade dafür da, um sich von persönlicher Verantwortung für rechtswidrige Vorgänge freizumachen, wenn diese unbedingt umgesetzt werden sollen. In deinem Beispiel wärst du dann nicht per persönlich zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sich wider Erwarten doch zeigen sollte, dass die angewiesene Videokonferenz auf der angewiesenen Plattform bzgl. des Datenschutzes Probleme macht und Eltern/Schüler sich dagegen wehren. Der weit häufigere Fall ist aber, dass die SL oder spätestens die Behörde die Rechtmäßigkeit wirklich bestätigen kann und ggf. noch einmal den Rahmen, in dem die Handlung rechtmäßig bleibt, absteckt.

    Wird die Anordnung der SL aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, and ie nächst hörere Vorgesetztee oder den nächst höhren Vorgestzten zu wenden & müssen die Andordnung während sie das Schreiben an diese Instanz(BezirksregierungI) absetzen der Anordnung keine Folge leisten.

    -> also während: Sobald die SL die Anordnung aufrecht erhält und man dann beabsichtigt das Schreiben an die Bezirksregierung zu tätigen, muss man der Anordnung schon keine Folge mehr leisten.

    Geht das Schreiben an die Bezirksregierung per E-Mail?

    Grundsätzlich stimmt das, ich warne aber vor zeitlicher Verschleppung. Es wird nicht ausreichen, bei der SL vorstellig geworden zu sein und dann 3 Monate zu warten. §36 BeamtStG spricht explizit von "unverzüglich". Andernfalls kämen wohl bei rechtmäßiger Anordnung auch Disziplinarmaßnahmen wegen Verstoßes gegen die Gehorsamspflicht in Frage.

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