Beiträge von Seph

    Selbst wenn man irgendwie Mehrheiten für Änderungen bei aktuellen Beamten zu Stande bringen würde, steht nachteiligen Änderungen die Tatsache entgegen, dass auch Richter Beamte sind. Da wird nichts passieren.

    Nur kurz klugscheißen: Richter sind keine Beamten. Ihr Dienstverhältnis ist aber zugegebenermaßen dem der Beamten ähnlich. Im Ergebnis hast du mit der Prognose sicher recht.


    Zum Thema: nachdem in den letzten Jahren selbst die Bundesländer zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückgekehrt sind, die es vorher nicht mehr gemacht hatten, sehe ich derzeit keine Bestrebungen, diese wieder flächendeckend aufzugeben. Eher wird das Beamtenverhältnis schrittweise noch unattraktiver werden und sich damit den Bedingungen der Angestellten anpassen. Das bekommt man über nur deutlich verzögerte und (zumindest in unseren Besoldungsgruppen unterdurchschnittliche) Besoldungsanpassungen genauso hin wie durch eine Absenkung der Prozentpunkte beim Ruhegehalt, wie das ja schon einmal vorgenommen wurde oder durch eine weitere Reduzierung von beihilfefähigen Aufwendungen.

    Wir können dir hier wohl kaum genau sagen, wie du deine Freizeit zu gestalten hast. Wenn dein "Problem" darin besteht, zuviel Urlaubstage am Stück zu haben, kannst du durch aktive Umgestaltung deiner Arbeitszeiten daran etwas ändern. Nimm dir dann bewusst eher mal Urlaubstage in den anderen unterrichtsfreien Zeiten und nutze einen Teil des Sommers für Arbeit im Homeoffice. Dazu gehören neben Vorbereitungen für das kommende Schuljahr bei mir auch oft das Aussortieren von Unterlagen und Daten, persönliche Weiterbildungen usw.

    War dieser Kommentar WIRKLICH nötig - oder kann der weg?

    Ja, war er in Anbetracht der Umstände. Deiner im Übrigen nicht.


    Beide Arbeitsblätter sind letztlich so einfach durch eine Lehrkraft durch eine Alternative zu ersetzen, dass dafür kein nicht mehr vorhandenes Arbeitsheft oder Buch beschafft werden müsste. Hier scheint es aber um etwas anderes zu gehen, zu dem sich der TE nach seinem Erstbeitrag bislang ausschweigt.

    Wenn DU der wehrpflichtige Soldat wärst und Angst um DEIN eigenes Leben hättest, wäre das genau die richtige Antwort.

    Auch wehrpflichtige Soldaten lernen, dass sie nicht einfach alles über den Haufen schießen dürfen.

    Maylin85

    Die Familienzulage würde ja auch nur eingeführt, weil die Politik weitere Klagen wegen amtsangemessener Besoldung fürchtete und ohne den Familienzuschlag gab es gerade in den unteren Besoldungsstufen Beamte denen mehr Bürgergeld zugestanden hat als sie an Besoldung bekommen haben. Hier wäre eine Klage auf amtsangemessener Besoldung durch gekommen und wegen des Abstandgebots hätte dies eine erneute Anhebung aller Besoldungen bedeutet. Dies wäre unter dem Strich teurer geworden als diese Nummer.

    Mich wundert nur, wie extrem unterschiedlich ebenjene Familienzuschläge in den einzelnen Bundesländern ausfallen.

    Ich meinte die Kursgrößen. Dass im Latein- oder Französisch-LK weniger Leute hocken als in Deutsch oder Geschichte, wird der Regelfall sein, nehme ich an.

    Nein, nicht unbedingt. Das Ergebnis können gerade in den weniger angewählten Fächern auch Kombikurse (GK/LK zusammen oder jahrgangsübergreifend) sein. Und wie gesagt: die Zusammensetzung/Größe der Kurse kann auch von Jahrgang zu Jahrgang je nach Wahlverhalten sehr unterschiedlich ausfallen.

    Ja. Kleines Gymnasium, große Auswahl, sonst verlieren wir weitere Schüler. 11 Unterrichtsstunden pro Tag sind üblich, manchmal sogar eine 12.

    Den Gedankengang kann ich nachvollziehen und bei uns wird das sicherlich durch Kooperationen mit anderen Schulen erleichtert. Wir schränken andersherum das Wahlangebot gerade deswegen ein, um für die Schüler einen möglichst kompakten Stundenplan ermöglichen zu können. Es gibt damit z.B. auch in der Q-Phase einen planbaren Wochentag ohne Nachmittagsunterricht, der gut für Hobbys nutzbar ist.

    Auch bei uns sind Kurse sehr unterschiedlich groß. Und wenn man nicht noch mehr Unterrichtsslots möchte (wir haben über 50, d.h. z B. 52 Stunden müssen auf 5 Tage verteilt werden, also gut 10 pro Tag) geht es nur mit entsprechenden Schienen.

    Ach du sc******. Verstehe ich das richtig, dass ihr im Stundenplan dann an jedem Tag Unterricht für 10 Stunden in der Q-Phase vorhaltet? Wir kommen i.d.R. mit 38-40 Stundenslots pro Woche aus.


    To be fair: Natürlich dann nicht mit jedem denkbaren Fachangebot/Kombination.

    Hinzu kam in den letzten Jahren, dass aufgrund der für die SuS gewünschten Wahlmöglichkeiten die Kurse auch in diesen Fächern verschieden groß sind. So gab es z.B. im letzten Jahr einen De-LK mit 24 und einen mit 16 SuS. In diesem Jahr haben wir in De und En LKs mit 23 und mit 13 SuS, Grundkurse mit 23 bzw. 12 oder 13 SuS.

    Das liegt in der Natur der Sache und kann von Jahr zu Jahr je nach Wahlverhalten der Schüler auch deutlich variieren. Wir achten in der SL dann darauf, dass es nicht immer wieder dieselben Kollegen "erwischt". Es gibt im Übrigen auch keinen Kursteiler in dem Sinne, dass ab einer bestimmten Größe ein Kurs wirklich zu teilen wäre. Die im Erlass "Klassenbildung und Lehrkräftezuweisung an den allgemein bildenden Schulen" zu findende Schülerzahl von 18-20 in der Qualifikationsphase bezieht sich auf virtuelle Klassen, nach denen die Schule Lehrkräfte-Sollstunden zugewiesen bekommt (für die Q-Phase: 32 Stunden pro virtueller Klasse). Mit diesen Stunden muss dann das gesamte Kursangebot "finanziert" werden. Und wenn man eine gewisse Breite des Angebots vorhalten möchte, führt das zwangsläufig dazu, dass kleineren Kursen in Fächern A und B größere Kurse in C und D gegenüberstehen.

    Die Bevölkerung in Gaza wächst.

    Das war vor dem aktuellen Krieg.

    Israel wehrt sich dagegen, Opfer eines Genozids zu werden. Ihnen einen solchen dann zum Vorwurf zu machen, grenzt schon an Infamität.

    Hmm, indem man einer ganzen Bevölkerungsgruppe die Existenzgrundlage vernichtet? Dass sich das durchaus sehr nah am Genozid bewegt, kann man sich mit Blick auf Artikel II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völermordes von 1948 schnell klar machen. Einige der dort aufgeführten Tatbestände sind definitiv erfüllt, umstritten ist derzeit im wesentlichen noch die Frage der Absicht.


    Israel hat jedes Recht, sich gegen Angriffe auf sein Territorium zu wehren, das ist unbestritten. Israel hat aber ebenso wie alle anderen Länder kein Recht, dabei dermaßen über die Stränge zu schlagen. Und das darf durchaus kritisiert werden.

    Wie gesagt, es gibt dafür auch andere Beispiele. Bei uns in der Region gibt es inzwischen 2 Gesamtschulen, die deutlich mehr Anmeldungen als Plätze haben und dann nach §59a NSchG ein Losverfahren nach Leistungsverteilung in der Region durchführen mit dem Ergebnis, gut 75% Kinder mit "Gymnasialempfehlung" (die es in NDS in diesem Sinne zwar nicht gibt, aber aus den Noten weitgehend ableitbar wäre) zu haben. In Verbindung mit den etwas höheren personellen Ressourcen können diese dann auch wirklich sinnvolle Binnendifferenzierung für alle Kinder bereitstellen.


    Aber es stimmt schon, das sind vermutlich Ausnahmen und meist dürfte es so wie von dir beschrieben laufen.

    Das Problem hat man grundsätzlich im mehrgliedrigen Schulsystem. Eine zu frühe Separierung der Kinder nach Leistungsniveaus vergibt viele Entwicklungschancen, eine zu späte Separierung in nicht darauf eingestellten Schulformen führt zu den beschriebenen Symptomen. Gesamtschulen (insbesondere integrierte) könnten das mit ihrer Durchlässigkeit ggf. auffangen, wenn sie nicht mehr wie bislang einfach parallel zu bestehenden Gymnasien eingerichtet werden und lediglich die Oberschulen ersetzen sollen und damit mehr als nur "Resterampen" sind. Dafür gibt es in NDS einige positive Beispiele, aber ich bin mir sicher, dass das nicht flächendeckend so ist.

    „Die Schulleitung hat bei der Festlegung der Sitzordnung im Lehrerzimmer das Direktionsrecht, muss jedoch die Mitbestimmungsrechte des Personalrats beachten. Gemäß § 72 Abs. 1 LPVG NRW hat der Personalrat bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen betreffen, ein Mitbestimmungsrecht. Dies umfasst auch die Sitzordnung, da sie die Arbeitsumgebung und damit die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte beeinflusst. Die Schulleitung muss den Personalrat vor der Umsetzung der Sitzordnung informieren und dessen Zustimmung einholen. Eine Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann nur mit dessen Zustimmung getroffen werden. Falls der Personalrat Einwände hat, muss er diese innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen.“ (LAG Hamm, Urt. V. vom 13.01.2000 - 17 SA 1712/99)

    Woher du diese Aussage nimmst, erschließt sich mir offen gestanden nicht ansatzweise. Im verlinkten Urteil des LAG Hamm ging es möglicherweise um Mitbestimmungsrechte des Personalrats bzgl. der streitgegenständlichen fristlosen Kündigung, mit Sicherheit aber nicht um die Sitzordnung in einem Lehrerzimmer.

    Und nein, wie ich bereits weiter oben ausgeführt hatte, ergibt sich aus dem Direktionsrecht der SL nicht das Recht, die Tischordnung im Lehrerzimmer vorzuschreiben. Die SL hat lediglich auf die bestimmungsgemäße Nutzung und die sachgerechte Ausstattung des Lehrerzimmers zu achten.

    Auch ist dein Verweis auf §72 Abs. 1 LPVG NRW falsch. Dieser Absatz regelt Personalangelegenheiten und keine Arbeitsbedingungen.

    PS: Ich weiß, dass die KI-Suche von Google ähnlichen Nonsense ausgibt, aber eine Quelle dazu findet sich nicht.

    Die kenne ich auch. Nicht wenige treten die "Flucht vorwärts" in die Elternschaft an.

    Das wirkt nur so. Dass junge Erwachsene wenige Jahre nach Berufsstart Eltern werden können, ist genauso wenig überraschend wie der Umstand, dass sie dann näher bei ihrer Familie sein möchten. Dass aber jemand Kinder nur deswegen bekommt, um versetzt zu werden, halte ich für einen Mythos.

    Außerdem gehört zur Schulleitung mit nur der Schulleiter, sondern die gesamte erweiterte Schulleitung. Bei uns am Berufskolleg sind das neben dem Schulleiter (A16), auch der Stellvertreter (A15) und alle weiteren A15er. Insgesamt 12 Personen.

    Nur kurz: Nein, auch wenn das an vielen Schulen so bezeichnet wird. Die Schulleitung besteht aus Schulleiter i.V.m. stellv. Schulleiter (vgl. §20ff SchulG NRW). Die restlichen A15er sind "Lehrer mit besonderen Funktionen" nach §33 SchulG, die die Schulleitung in Teilbereichen unterstützen.


    Aber die Unterscheidung ist für die hier diskutierte Fragestellung egal. Ich sehe bei der Ausgestaltung der Abläufe im Lehrerzimmer eher die Personalversammlung als die Schulleitung. Ich bezweifle bereits stark, dass die SL einfach die Anordnung der Tische im Rahmen ihres Direktionsrechts vorgeben darf. Sie hat lediglich auf die ordnungsgemäße Nutzung, Erhalt und Pflege der Einrichtung (u.v.m.) zu achten.

    sind ja auch nicht einheitlich.

    Ach, wirklich?

    Wobei du der Ehrlichkeit halber die 4 Kinder rausrechnen solltest. Die sind ja ein nicht unwesentlicher Teil deines Gehalts.

    Für einen Direktvergleich von Single-Gehältern sollte man das sicher tun. Für einen persönlich spielt das allerdings durchaus eine große Rolle bzgl. der Attraktivität des Berufs, gerade bei euch in NRW. Diese Zuschläge haben die Angestellten nämlich schlicht nicht.

    Der Vergleich passt aber auch überhaupt nicht, da die meisten Mitarbeiterinnen in Apotheken keine Studierten Pharmakologen sind, sondern meist PTAs oder PKAs mit einer Ausbildung.

    Studierter Pharmakologe (AKA Apotheker) muss meines Wissens nach nur der Inhaber sein, und der ist meist selbständiger Betreiber der Apotheke und die erwirtschaften im Durchschnitt einen Jahresgewinn von etwa 200k €.

    Ich meinte explizit nicht die PTAs und PKAs, sondern die von Firelilly ins Spiel gebrachten Krankenhausapotheker. Diese sind nicht selbständig.

    Falls im Übrigen nur der Inhaber approbierter Apotheker ist, darf die Apotheke auch nur in seiner Anwesenheit offen sein. Daher haben die meisten Apotheken auch zusätzlich angestellte Apotheker.

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