Beiträge von Seph

    sie sind aber bei jüngeren schülern sozial gerechter, da bei ankündigung von arbeiten leistungsorientierte eltern mit ihren kindern panisch pauken bis die schwarte kracht, wohingegen bildungsfernere kinder nicht zu hauslicher vorbereitung angehalten werden.

    Das halte ich für ein Gerücht. Gerade leistungsorientierte Kinder sind i.d.R. gut auf den Unterricht vorbereitet und kommen auch mit unangekündigten Leistungsüberprüfungen gut zurecht. Dafür braucht es kein "panisches pauken bis die schwarte kracht".


    PS: Ich kenne inzwischen keine Schule der näheren Umgebung mehr, die nicht systematische Hausaufgabenbetreuung o.ä. anbieten würde, um den Einfluss häuslicher Umgebungen auf die Lernbedingungen reduzieren zu können. Diese werden meiner Wahrnehmung nach gerade in der Unterstufe auch ganz gerne angenommen.

    Schön und gut, aber müssen Käse und Kehlkopfkrebs wirklich die Mittel zur Sichtbarkeit gesellschaftlicher Minderheiten sein?

    Das Problem fängt doch eigentlich schon damit an, dass es überhaupt die Wahrnehmung als gesellschaftliche Minderheit gibt und entsprechende Abwehrhaltungen gibt. Für mich war das einfach eine ganz normale Darstellung von Menschen in verschiedenen Kontexten. Es ist schon seltsam, dass noch immer für eine nennenswerte Anzahl von Personen zwar verschiedene Haartöne, nicht jedoch verschiedene Hauttöne, als normal empfunden werden.

    PS: Natürlich weiß die Schulleitung i.d.R. sehr gut, wann Korrekturzeiträume und viele Sitzungstermine sind. Das oben genannte Beispiel ist insofern natürlich etwas ungünstig gewählt. Aber ihr wisst sicher, was ich meine, außer jemand möchte das wieder bewusst falsch verstehen.

    Daher sicherheitshalber hier: für die sinnvolle Arbeitszeitsteuerung (und auch Beratung hierzu durch die SL) ist es wichtig, auch einen Überblick zu haben, für welche Teilaufgaben welche Zeiten verwendet werden und diese bei Gefahr der Arbeitszeitüberschreitung entsprechend zu priorisieren. Dann ist die Arbeitszeiterfassung ein wirkungsvolles Tool.

    Eine gute Schulleitung kann das kompensieren, indem sie üblichen Extraarbeiten geschickt verteilt. Klappt nur in der Praxis meistens nicht.

    Auch eine gute Schulleitung kann schwer hinter die Köpfe schauen und herausbekommen, ob die angegebenen Arbeitsstunden in der außerunterrichtlichen Arbeitszeit durch objektiv hohe Belastungen (z.B. Korrekturzeiträume, viele angesetzte Sitzungen u.ä.) enstanden sind oder dadurch, dass das nächste Arbeitsblatt für die 5b noch 3h lang im Layout überarbeitet, mit Zierrand versehen und laminiert wurde.


    Wenn eine künftige (und auch jetzt schon mögliche) Arbeitszeiterfassung wirklich etwas für die sinnvolle Steuerung der eigenen Arbeitszeit bringen soll, muss diese über die reine Zeiterfassung hinausgehen und ausweisen können, für welche Teilaspekte unserer beruflichen Tätigkeiten welche Zeiten aufzuwenden wurden. Dann kann eine gute Schulleitung in Gesprächen auch wirksame Empfehlungen zur Arbeitszeitverteilung geben.

    Verkehrt finde ich den Ansatz der Übertragung von Teilverantwortung auf Schüler nicht...gerade in der Oberstufe. Mir wäre diese Vielzahl an "Posten" aber deutlich zuviel Mikromanagement.

    Ja, die sagt 41 Stunden.

    Entspricht 25,5 Stunden an meiner Schulform. Diese Stunden und alles drumherum muss halt in diese 41 Stunden passen.

    Ganz genau. Und daran wird sich auch nichts durch eine Arbeitszeiterfassung ändern. Die Ansage wird sein (und ist es auch jetzt schon), dass die außerunterrichtliche Arbeit innerhalb der Differenz reiner Unterrichtszeit zur wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit von 41 Stunden zu erledigen ist.

    Du kannst es nicht verstehen, du bist am Gym.


    (Ich habe auch horrende Werbungskosten, bin aber nicht stolz darauf)

    Das mag man so hinstellen, aber auch an anderen Schulformen ist benötigtes Lehrmaterial durch den Dienstherrn zu stellen und nicht durch die Bediensteten. Und andersherum gibt es das grundsätzliche Problem des Unwillens zur hinreichenden Ausstattung der Schulen durch die Schulträger auch am Gymnasium.

    Nun - es nennt sich "Steuerrückerstattung". Und doch. Werbungskosten sind in beliebiger Höhe abzugsfähig, solange sie schlüssig nachgewiesen werden. In meiner aktiven Zeit lagen meine anerkannten Werbungskosten zwischen 2500-6000 € pro Jahr. Nicht, weil ich so verschwenderisch war - sondern weil ich jeden Bleistift oder Kugelschreiber abgesetzt habe.

    Ich weiß gar nicht, wie man darauf stolz sein kann, jedes Jahr für seine Arbeit aus privater Tasche deutlich 4-stellige Beträge ausgegeben zu haben. :autsch:

    Das stimmt für die aktuell geführten Prozesse in NDS aber nicht. Dort zählt der Erfassungsaufwand nicht zur AZ.

    Quelle? Die Aussage halte ich offen gestanden für nicht haltbar. Grundsätzlich ist die Arbeitszeiterfassung Aufgabe des Arbeitgebers. Sollte dieser Tätigkeiten daraus an seine Arbeitnehmer delegieren (was durchaus machbar ist) kann eine solche Weisung natürlich auch nur innerhalb der Arbeitszeit erfolgen.

    Auch mit mehreren Klassen paßt es nicht, weil jede Lehrkraft nur maximal 30 Schüler beaufsichtigen darf. In Grundschulen ist der Schlüssel vielleicht sogar eher bei 15 oder 16 Schülern. Unsere Werkstattlehrer unterrichten z.B. immer parallel, weil jeder Werkstattlehrer in seinem Unterricht nur maximal 16 Schüler beaufsichtigen darf. Da werden alle Klassen dann immer geteilt.

    Aha. Daher sind ja in den Hofpausen auch immer genauso viele Lehrkräfte wie Klassen zur Aufsicht eingeteilt.....nicht. Ich rede hier nicht von Werkstatt- oder NW-Unterricht, sondern von Beaufsichtigung bei zu schaffenden einfachen Aufsichtsverhältnissen.

    Ändert nicht daran, dass es eine Sonderzuwendung ist (müsste ja überhaupt keine Freibeträge geben) und ein weiteres Extra nicht wirklich nötig wäre. Anders Beschäftige kommen ja auch ohne klar.

    Wir sind halt aber nicht bei anderen Beschäftigten, die für ihre Arbeit bezahlt werden, sondern bei alimentierten Beamten. Und die Frage der amtsangemessenen Alimentation bemisst sich eben auch an Vergleichen zum - wiederum familienabhängigen - Grundsicherungsniveau.


    Warum die Familienzuschläge an sich aber in einzelnen Bundesländern so derart unterschiedlich ausfallen, erschließt sich mir auch nicht.

    Unglaublich Unterrichtsstunden zu erlassen für Aufsicht. Pure Geldverschwendung.

    Nein, das ist teils schulrechtlich explizit so vorgesehen. Für NDS sind reine Aufsichtszeiten im Rahmen des Ganztags (hierzu zählt auch die Mittagspause) hälftig auf das Deputat anzurechnen.

    Und ich gönne sie dir auch. Aber allein, dass man die Arbeitszeit von Akademikern mit Aufsicht verschwendet, und dann in dem Ausmaße und dafür noch im Deputat entlastet. Das ist einfach Geldverschwendung.

    Der Ganztag ist natürlich stellenweise auch mit Nichtlehrkräften bestückt. Die Aufsichtsführung gehört aber nach wie vor zu den grundlegenden Aufgaben auch von Lehrkräften und man wird andersherum wohl kaum Arbeitnehmer finden, die sich rein für die Aufsichten an Schulen einstellen lassen im Sinne von "So, deine Arbeitszeiten sind von 09:30-09:45, von 11:15-11:30 und dann noch einmal von 13:15-14:00". Dazwischen hast du natürlich immer unbezahlt Freizeit".

    Ich dachte halt gerade auch an die Praktikantenbetreuung, also wenn die eigenen Schüler im Praktikum sind. Die Fahrzeit in die Betriebe ist ja auch eine Dienstreise.

    Ja, klar.

    Oder Klassenfahrten: Da ich als Lehrer mit in der Herberge übernachten muss, ist das nachts Bereitschaftszeit und somit Arbeitszeit. Eine Rufbereitschaft, die nicht als Arbeitszeit zählt, wäre es, wenn ich zuhause angerufen werden kann und dann losfahren muss. So eine Rufbereitschaft (ohne das meine Arbeitsleistung angefordert wird) wäre Freizeit.

    Nein, nicht unbedingt - zumindest nicht für alle Beteiligten. Darauf hatte ich schon mehrfach im Forum hingewiesen, wenn es um Klassenfahrten innerhalb regulärer Arbeitszeitgrenzen ging. Man kann durchaus unter den beteiligten Kolleginnen und Kollegen Einsatzbereitschaften im Tagesverlauf abklären und damit sicherstellen, dass alle auf ihre benötigten Ruhezeiten kommen. Man muss dann halt davon weg, dass tagsüber auch alle an allen Aktivitäten teilnehmen.


    PS: Bevor gleich reflexhaft wieder einige darauf anspringen: Das klappt natürlich nicht mit nur 2 Lehrkräften und einer Klasse. Das klappt aber durchaus, wenn mehrere Klassen mit dann auch mehreren Lehrkräften gemeinsam vor Ort sind. Man kann das auch über entsprechend einfache Aufsichtsverhältnisse im Tagesverlauf vorentlasten.

    „Besorgen von Material“ ist gut. Ist dann die Fahrt zum Laden zwecks Beschaffung des Materials eine Dienstreise, die selbstverständlich auch Arbeitszeit darstellt?

    Das kann unter bestimmten Umständen so sein, muss aber natürlich wie jede Dienstreise vorab beantragt werden. Wir hatten so etwas z.B. schon einmal für die Fahrt zum Copyshop, um neue Schulflyer abzuholen.

    Das Elternteilnahmeargument ist einfach komplett schwachsinnig. Wem das wichtig ist, der soll halt Geitzeit oder Urlaub nehmen. Deswegen ganze Kollegien abends antanzen lassen geht nur, weil bekloppterweise alle Arbeitszeitgesetze für uns außer Kraft gesetzt sind - das wäre was, wo sich Gewerkschaften mal für Änderungen einsetzen sollten!

    Es geht überhaupt nicht um abends. Dass aber Besprechungszeiten nach 15 Uhr bereits als Zumutung empfunden werden, kann echt nur bei Lehrkräften passieren.

    Zwei Nebenfächer sind zwar durchaus problematisch und man hat dann eben sehr viele Lerngruppen parallel, mit Informatik als einem der Fächer sehe ich aber bezüglich der Einstellungschancen eher wenig Probleme. Dass das u.U. mit fachfremden Unterricht oder Teilabordnungen verbunden sein kann (aber nicht muss), sollte nachvollziehbar sein und einkalkuliert werden.

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