Beiträge von Seph

    Und weil das Arbeitsrecht Möglichkeiten bzw. den Betrug nicht immer aufdeckt, sollen Arbeitgeber:innen generell auf die per EU-Gesetz festgeschrieben Erhebung der Arbeitszeit verzichten?

    Nein, natürlich nicht. Es ist aber ein Beispiel dafür, warum das Notieren der Arbeitszeiten seitens des Arbeitnehmers noch lange nicht zu einem Anspruch auf Überstundenausgleich führen wird. Im Gegenteil dazu wird es seitens des Arbeitgebers die klare Vorgabe geben, keine Überstunden (bis auf die durch Einsatz in Vertretungen u.ä. angeordnete Mehrarbeit) aufzubauen und seine Arbeit innerhalb der Arbeitszeitvorgaben zu schaffen....so wie übrigens jetzt auch schon. Und gleichzeitig wird es die deutliche Anweisung geben, frühzeitig bei sich abzeichnenden Überschreitungen der Arbeitszeitgrenzen proaktiv mit den Dienstvorgesetzten zu beraten, was zu tun ist....so wie übrigens jetzt auch schon.

    Mich haben einige Beiträge hier wirklich gewundert – vieles davon wirkt auf mich ehrlich gesagt ziemlich realitätsfern.

    Und manche Beiträge wirken halt einfach lieblos mit KI erstellt. Sie lesen sich gut, sind aber inhaltlich weitgehend leer.


    PS: Ich habe den Beitrag gemeldet, da du - sollte er inhaltlich stimmen - keine Lehrkraft bist.

    P.S.: ich weiß ja nicht, wie es in Niedersachsen ist, aber in NRW bekommt die Grundschule einen Etat zugewiesen und dann entscheidet beim Kauf von Unterrichtsmaterialien das Kollegium der Schule (bzw. im Zweifel der Schulleiter) über die Verwendung der Gelder. Nicht der Schulträger. Der Schulträger wird also gar nicht gefragt, ob die Anschaffung von Anlauttabellen für den Unterricht für ihn relevant ist. Es ist also egal, ob es für den Schulträger relevant ist (wie du fälschlicherweise schreibst.)

    Das ist in NDS ganz genauso. Man muss vlt. dazu noch sagen, dass die zugewiesenen Schulbudgets dabei auch stark zwischen verschiedenen Schulträgern variieren können, wie wir regelmäßig im Vergleich mit Nachbarschulen feststellen müssen, die aber bei einem anderen Träger sind. Ich bin da ganz froh um unseren Träger, der uns mit einem hinreichenden Budget ausstattet.

    Und bei uns kann man sogar noch am Zeugnistag bis 23.59 Uhr Abends die Zensuren ähm Zeugnisse ändern.

    Wann werden denn bei euch die Zeugnisse gedruckt und unterschrieben? Und gibt es keine "Zeugnis"konferenzen vorab? Spätestens ab da sollten die Noten feststehen und dienen ja als Grundlage der dort zu treffenden Versetzungsentscheidungen.

    Seph hast du einen Tipp, in welcher Verordnung ich das wohl für NDS finden könnte?

    Ja klar, das findet sich im Erlass "Die Arbeit in der Ganztagsschule" unter 6.3 i.V.m. 2.12 und 3.5.


    Zitat von Die Arbeit in der Ganztagsschule

    2.12 In der Ganztagsschule sorgen Zeiten zur freien Gestaltung ebenso wie Ruhe- und Erholungsphasen für ein angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung.

    3.5 Ausgestaltung des Tagesablaufes - Zeit zur freien Gestaltung

    Nach Nr. 2.12 trägt die Ganztagsschule Sorge, dass die Schülerinnen und Schüler über den Tag verteilt Zeit zur freien Gestaltung haben. Den Schülerinnen und Schülern ist insbesondere eine angemessene Mittagspause einzuräumen (s. Bezugserlass zu a)).

    6.3 Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    Daraus geht klar hervor, was ich oben beschrieb: die Mittagspause an Ganztagsschulen gilt nach 3.5 des genannten Erlasses als "Zeit zur freien Gestaltung", deren Beaufsichtigung wiederum nach 6.3. ebenjenes Erlasses eindeutig hälftig anzurechnen ist. Der Erlass nimmt in 6.3 bei der Anrechnung der Zeiten selbst explizit Bezug auf die vorgenannten Abschnitte, in denen auch die Mittagspause geregelt ist.

    Krass, dass Pausenaufsichten auf das Deputat angerechnet werden, habe ich in drei Bundesländern noch nicht erlebt. Ich gönne es ja jedem, aber dann könnte man auch anfangen die GK anzurechnen, oder?😉

    Das ist doch eine ganz normale Dienstpflicht, wie Klassenbuch führen, Korrigieren und Elternarbeit?

    Ich kann das jetzt nur für NDS darstellen, aber die Mittagspause spielt ja immer dann eine Rolle, wenn an der Schule im Rahmen der Ganztagsschule auch Nachmittags Angebote/Unterricht stattfinden. Dann gilt die Mittagspause als Zeit zur freien Gestaltung der Schülerinnen und Schüler. Aufsichten in diesen Zeiten sind zur Hälfte auf das Deputat anzurechnen (hier entfällt die Vor- und Nachbereitungszeit). Andere außerunterrichtliche Angebote der Lehrkräfte sind voll anzurechnen.


    Scheinbar ist das in NRW ähnlich geregelt, wenn ich die Ausführungen von Anna Lisa richtig deute.

    PS: Um das mal zu untermauern, ein Auszug aus dem Referentenentwurf zum Umgang/Kontrollpflichten des AG mit möglichen Arbeitszeitverstößen:

    Zitat von Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des ArbZG

    (4) Wenn die Aufzeichnung nach Absatz 2 Satz 1 durch den Arbeitnehmer erfolgt und der Arbeitgeber auf die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet, hat er durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden.

    Diese Maßnahmen gibt es im ÖD bereits und nennt sich Überlastungsanzeige.

    Meiner Kenntnis nach genügt das eben nicht mehr. Hab auch kurz gegoogelt, da geht das nur für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern. Hab aber jetzt nicht so die Zeit, weiter zu suchen.

    Aber ich hab gesehen, dass es die Vorgabe dazu seit 2022 gibt.
    Warum genau darf sich eigentlich ein Arbeitgeber so lange zurückhalten, das zu erfüllen? Gibts da keinen Ärger? Gleiches wie für Lehrer gilt ja auch für zB Hochschulprofessoren. Das ist doch keine kleine Gruppe.

    Weder der EuGH noch das BAG haben eine konkrete Vorgabe dazu getroffen, wie die Arbeitszeiten konkret zu erfassen wären. Und auch die letzte Änderung des ArbZG vom 23.10.2024 enthält hierzu noch keinerlei Regelung. Es gibt zwar einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des ArbZG von 2023, dieser ist aber noch nicht in ein Gesetzgebungsverfahren eingeflossen. Explizit möglich ist (jetzt und auch im Entwurf) tatsächlich das Delegieren der Zeiterfassung auf die Arbeitnehmer, aber auch dazu schweigen sich die Dienstherrn ja bislang aus.

    Zur zweiten Frage: Nein, da gibt es keinen Ärger. Bislang werden Verstöße gegen die Vorgabe zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung noch nicht geahndet...schon gar nicht bei Behörden ;)


    Es bleibt letztlich erst einmal dabei: einfach selbst schon einmal loslegen mit der Zeiterfassung und diese aktiv zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit und im Falle von Überlastungen als Grundlage einer Überlastungsanzeige und damit als Gesprächsgrundlage für nötige Anpassungen nutzen. Nichts anderes wird mit einer "offiziellen" Arbeitszeiterfassung möglich sein.

    Ich habe mich nicht auf Matze, sondern auf die Aussage von S3G4 bezogen. ... wer genau liest...

    Es wäre schön, wenn du deinem eigenen Rat folgst und auch die Aussagen anderer genau lesen würdest. Dann wäre dir aufgefallen, dass auch s3g4 in keiner Weise Menschen als "ungünstig" dargestellt hatte, sondern lediglich das Vorhandensein eines Syndroms als ungünstig für den Betroffenen. Wie man sich darüber aufregen kann, ist mir ein Rätsel.

    Dir ist bewusst, dass die Hamas die Zivilbevölkerung als Schutzschilde missbraucht, um genau solche Ansichten zu verbreiten?

    Dir ist darüber hinaus bewusst, dass der 7. Oktober von mindestens Teilen der Zivilbevölkerung bejubelt wurde?

    Dass die Zivilbevölkerung die Hamas gewählt hat?

    Dass israelische Geiseln unter der Zivilbevölkerung festgehalten werden?

    Ja, ist es mir. Und dir ist bewusst, dass die humanitäre Lage in Gaza katastrophal ist, da inzwischen knapp 90% der Häuser zerstört wurden und (nach einer zwischenzeitlich vollständigen Sperrung von Hilfsgütern in diesem Jahr) noch immer wesentlich zu wenig Lebensmittel und andere Güter zur Verfügung gestellt werden?


    Dass Israel im Rahmen der Selbstverteidigung überhaupt im Gazastreifen militärisch vorgeht, ist für mich wirklich gut nachzuvollziehen. Nicht nachvollziehen kann ich aber, wie eine derartige Zerstörungswut und insbesondere das Abschneiden der Zivilbevölkerung von einer angemessenen Versorgung mit den absoluten Basics rein militärisch als notwendig zu begründen ist.

    Täter-Opfer-Umkehr? Israel will die Hamas, eine Terrororganisation, zerschlagen. Die Hamas hingegen würde tatsächlich einen Genozid verüben, wenn sie könnte und Israel sich nicht wehrte.

    Nein, keine Täter-Opfer-Umkehr, sondern schlichtes Völkerrecht. Die Angriffe in Gaza zielen schon längst nicht mehr nur auf die Hamas, sondern ziehen die Zivilbevölkerung unangemessen stark in Mitleidenschaft. Die Kriegsführung von Israel erfüllt insofern tatsächlich auch einzelne Tatbestände des Genozids nach Art. II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.


    Dass das bislang "nur" hart an der Grenze zum Genozid ist, liegt einzig daran, inwiefern von einer Zerstörungsabsicht auszugehen ist. Wie ein solcher Nachweis zu führen ist und wann davon auszugehen ist, ist völker(straf)rechtlich eine interessante Fragestellung, die auch in der Vergangenheit kontrovers diskutiert wurde. Einige Aussagen auch hochrangiger Politiker und Militärs in Israel lassen aber zumindest erahnen, dass es in Teilen der Kommandostrukturen Affinitäten zu einem solchen Vorgehen zu geben scheint.

    Ich erfasse die Arbeitszeit seit Langem und werde deshalb diesen Monat Klage gegen den Dienstherrn einreichen wg. Verletzung der ges. Ruhe-und Pausenzeiten und Arbeitszeitbetrugs.

    Worin siehst du denn einen Arbeitszeitbetrug seitens des Dienstherrn? Das ist schon insofern ein interessanter Vorwurf, als dass ein Arbeitszeitbetrug im Regelfall vom Arbeitnehmer durch Vortäuschen der Erbringung einer Arbeitsleistung begangen wird, obwohl dies nicht der Fall ist (Klassiker: Raucherpausen ohne Ausstempeln oder privates Surfen während der Arbeitszeit). Von Arbeitgeberseite kommen hier eigentlich nur manipulierte Zeiterfassungen in Frage oder angewiesene (!), aber nicht vergütete Mehrarbeit. Die gleiche Frage dürfte sich bei Ruhe- und Pausenzeiten stellen. Mir ist jedenfalls keine Schule bekannt, die nicht auch eine Mittagspause hätte, in der man sich aus Dienstgeschäften zurückziehen kann. Zumindest bei uns sind die Aufsichten in der Mittagszeit dann gerade nicht mit Kollegen besetzt, die davor und danach durchgängig Unterricht hatten. In Probleme mit Ruhezeiten kommt man höchstens bei Dienstveranstaltungen, die nach ca. 21 Uhr erst enden.


    Sicher hast du die genannten Umstände auch rechtzeitig beim Dienstherrn angezeigt und kannst nachweisen, dass hier explizite Anweisungen bestanden, die zu den vorgeworfenen Verstößen führten.

    Ungerecht ist das ganze Verfahren. Es werden ja offensichtlich nicht die gleichen Maßstäbe angelegt.

    Nein, diese Verfahren laufen i.d.R. sehr fair ab. Und ich finde es so gar nicht offensichtlich, dass da nicht gleiche Maßstäbe angelegt werden. Schon einmal darüber nachgedacht, dass die Bewerber mit 5 Punkten halt wirklich spitze sein könnten?

    An meiner alten Schule hatte jemand die Stelle von außen bekommen, weil man den dort weg haben wollte. Er hat ebenfalls die volle Punktzahl erhalten. Es war dann ein echter Reinfall.

    Diese Urban Legends kenne ich auch und kann dir versichern, dass da oft viel Hörensagen dabei ist. Es mag im Einzelfall so sein, dass der Wechsel einer Lehrkraft auch im Interesse der abgebenden Schule ist. Als SL würde man sich aber ganz schön in die Nesseln setzen, einen "Reinfall" als 5-Punkte Kandidat zu verkaufen. Zumindest bei uns in der Region sprechen die Schulleitungen ziemlich offen miteinander über Wechselkandidaten und deren Besonderheiten. Man muss sich einfach mal klarmachen, dass die Schulleitungen in der engeren Umgebung an vielen Stellen auch langfristig zusammenarbeiten und alle miteinander wenig Interesse daran haben, sich gegenseitig den Fehdehandschuh hinzuwerfen, indem sie "Reinfälle" als Top-Kandidaten verkaufen. So etwas vergiftet nachhaltig die Stimmung und den eigenen Ruf und fällt früher oder später auf einen zurück.

    Zitat von StatistNr27

    Wir haben im letzten Durchgang auch eine Fremdbewerbung bekommen, mit Höchstpunktzahl. Dabei sei das ja nicht normal und die Hausbewerber haben nur gute bis sehr gute Bewertungen bekommen. Das finde ich so ungerecht. Für die neue Ausschreibung kenne ich auch wieder zwei Externe.

    Was soll daran ungerecht sein, wenn noch besser geeignete Bewerber die Stelle bekommen? Haben sie diese nicht verdient, nur weil sie von außen kommen?

    Zitat von StatistNr27

    Ich werde bei der nächsten Pleite aber mal bei der SL nachfragen, ob ich mich doch besser an eine andere Schule bewerben soll, weil es sonst ja nichts wird…

    Das kann durchaus zielführend sein, wenn eine andere Schule eine für dich passendere Stelle ausschreibt.

    Wenn ich mich da mit 25 Kindern aufhalte, arbeite ich aber....

    Davon hat doch niemand etwas geschrieben. Es ging darum, dass kein generelles Aufenthaltsverbot für Personen in einem solchen Raum besteht und die SL gerade nicht sicherstellen muss, dass niemand den Raum betritt. Dass in einem solchen Raum nicht mehr gearbeitet werden kann und das auch nicht mehr angeordnet werden darf, hatte ich selbst geschrieben. Das gilt natürlich auch für die Betreuung einer Klasse.

    Ab 35 Grad ist der Aufenthalt im Raun verboten, da kommt der Schulleiter in Teufels Küche, wenn er wegsieht und ein Retttungswagen kommen muss.

    Die ASR spricht hier nur davon, dass der Raum dann nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist, ein Aufenthaltsverbot im engeren Sinne besteht nicht. Gleichwohl darf natürlich kein Unterricht in einem solchen Raum mehr angeordnet werden. Der SL muss aber nicht aktiv verhindern, dass dieser Raum betreten wird.


    Den Hinweis auf die entsprechenden Grenzen in der ASR finde ich aber wichtig und bin da ganz bei dir. Darauf darf man im schulischen Alltag durchaus pochen. Wobei das vielfach wohl nicht erheblich ist. Selbst bei Raumtemperaturen über 30° sind lediglich Maßnahmen zu treffen, die da nur begrenzt helfen (z.B. Außenjalousien nutzen, Lüften am frühen Morgen u.ä.).

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