Darüber hinaus hoffe ich SEHR, dass diese "Firewall" zwischen Beihilfe und wem auch immer nicht fällt
Pauschal mit Sicherheit nicht.
Darüber hinaus hoffe ich SEHR, dass diese "Firewall" zwischen Beihilfe und wem auch immer nicht fällt
Pauschal mit Sicherheit nicht.
In der BILD schrieben sie dass die Lehrerin seit 2017 in den Personalbestand der Schulaufsicht eingegliedert wurde damit die Schule die Stelle zurück bekommt.
Es gibt Neuigkeiten: (Rheinische Post)
Duisburg/Wesel. Die seit mehr als 15 Jahren krankgeschriebene Lehrerin aus Duisburg hat offenbar schon 2017 einen Rechtsstreit mit dem Land NRW geführt – angeblich, weil ihre Schule sie loswerden wollte. NRW-Schulministerin Feller fordert jetzt „umfassende“ Aufklärung.
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In der Feldmark befindet sich das Berufskolleg in Wesel.© Klaus Nikolei
Im Fall der seit mehr als 15 Jahren erkrankten Lehrerin aus Duisburg gibt es neue Erkenntnisse. Die Frau, die über den gesamten Zeitraum ihre vollen Bezüge als Lehrerin bekam, hatte sich gerichtlich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Bezirksregierung Düsseldorf gewehrt, war mit ihrem Widerspruch letztlich aber vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.
Am Montagmorgen hat nun das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt nachträglich das erstinstanzliche Urteil zum Fall veröffentlicht. Darin wird deutlich, wie die Bezirksregierung die amtsärztliche Untersuchungsanordnung für die Frau ursprünglich begründet hat. Zudem hat das Gericht bestätigt, dass sich die Lehrerin und das Land NRW bereits im Jahr 2017 einen Rechtsstreit geliefert haben.
Wie aus dem formellen Beschluss hervorgeht, stützt sich die Bezirksregierung auf einen Passus aus dem „Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern“ in Verbindung mit einem Absatz aus dem Landesbeamtengesetz NRW. Demnach sind Zweifel an der Dienstfähigkeit (die eine Untersuchungsanordnung rechtfertigen würden) schon alleine dann begründet, wenn ein Beamter drei Monate innerhalb von sechs Monaten, oder sogar noch darüber hinaus infolge einer Erkrankung keinen Dienst getan hat.
Weiter heißt es im Gerichtsbeschluss, dass die Behörde die Untersuchungsanordnung auch nicht näher begründen muss, wenn sie sich auf den Passus mit den Fehlzeiten beruft. Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht in der nächsten Instanz gefolgt.
Darüber hinaus ist auch schon im ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts die Rede davon, dass die Lehrerin versuchte, sich gegen eine zusätzliche neurologisch-psychiatrische Begutachtung zu wehren – vergebens. Das Verwaltungsgericht hielt diese Entscheidung für zulässig und verwies auf einen vergleichbaren Fall, der vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde.
Bereits im Juni 2017 soll es außerdem schon einmal zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Lehrerin und dem Land NRW gekommen sein. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigt, klagte die Frau damals per Eilantrag gegen ihren Dienstherrn. Offenbar haben sich die Parteien dann aber einigen können – im August wurde der Antrag zurückgenommen. Worum es damals ging, kann das Gericht heute nicht mehr sagen. Laut einem Bericht der „Bild“ soll sich die Frau gegen eine drohende Versetzung an eine andere Schule gewehrt haben. Demnach hatte das Berufskolleg Wesel wohl versucht, ihre Stelle neu zu besetzen. Der Vorgang könnte darauf hindeuten, dass die Bezirksregierung in Düsseldorf den Fall sehr wohl im Blick hatte.
Die Lehrerin zog nach dem Beschluss der Düsseldorfer Verwaltungsrichter mit ihrer Beschwerde weiter vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Dort wurde die Klage allerdings ebenfalls abgelehnt.
Die Lehrerin soll im Schuljahr 2003/2004 ihre Stelle in Wesel angetreten haben, sechs Jahre später fiel sie dann wegen Krankheit aus. Die Arbeitsunfähigkeit sei über Jahre hinweg mit ärztlichen Attesten bestätigt worden. Wie es aus den Gerichtsakten hervorgeht, wurde die Frau im Zeitraum bis 2025 von mindestens zwei Ärzten krankgeschrieben. Aufgefallen war der Fall dann Anfang des Jahres, nachdem die Schulaufsicht die Akten geprüft hatte.
Offenbar hatte sich die Lehrerin in der Zwischenzeit ein zweites berufliches Standbein aufgebaut: Nach Informationen der Redaktion soll sie zeitweise als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Unter dem Namen der Frau finden sich entsprechende Angaben über sie auch auf einschlägigen Seiten, auf denen man Arzttermine buchen kann. Sogar ein medizinisches Start-up hat sie gegründet – und dafür trotz ihrer Besoldung eine Fördersumme von mehreren Tausend Euro erhalten. Ein entsprechender Bericht liegt der Redaktion vor.
Die krankgeschriebene Lehrerin erhielt während ihrer Krankschreibung weiter ihre vollen Bezüge. Das Gehalt einer Studienrätin in NRW beträgt je nach Erfahrungsstufe zwischen etwa 5000 und 6100 Euro brutto im Monat.
Mehrere Fragen unserer Redaktion an die Bezirksregierung zu dem Fall sind bislang unbeantwortet. Die Behörde verweist auf die andauernde Aufarbeitung. Auch die Anwälte der Lehrerin haben auf eine Anfrage der Redaktion nicht reagiert. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) fordert unterdessen Aufklärung: „Für mich stellen sich da auch viele Fragezeichen, weil ich so einen Fall auch selbst so noch nicht erlebt habe.“ Die Bezirksregierung in Düsseldorf müsse den Fall nun „umfassend“ aufklären.
(atrie/th leom)
Mehr von RP ONLINE
Jetzt wurden Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin und die "zuständige Person" bei der Behörde eingeleitet: https://www.welt.de/vermischtes/ar…hrerin-ein.html
Da bin ich echt gespannt was dabei raus kommt.
Da bin ich echt gespannt was dabei raus kommt.
Darüber dürfte man dann aber eher weniger erfahren. Anders als Gerichtsverfahren sind Disziplinarverfahren grundsätzlich nicht öffentlich.
Die Bild scheint immer an Infos zu kommen. Oder seit wann sind Diagnosen öffentlich?
Zu meiner Überraschung gehen mehr als 80% (!) aller Lehrkräfte vorzeitig in den Ruhestand (Quelle). Ich selbst tue mir schwer, mir dazu eine eigene Meinung zu bilden, weil ich die öffentliche Berichterstattung zum Thema "Arbeitszeit und Rente" in letzter Zeit als sehr emotional aufgeladen empfinde. Ich schätze, ich bin da nicht der Einzige und Leidtragende sind dann Menschen wie die von dir angesprochene ehemalige Kollegin, die sich dann durch die Blume gesagt als "Sozialschmarotzerin" verunglimpfen lassen darf.
Wie immer muss man das differenzierter betrachten. Die KI meint dazu÷
ZitatLehrer gehen deutlich häufiger vorzeitig in den Ruhestand als der Durchschnitt der Arbeitnehmer.
Laut einer aktuellen Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie arbeiten fast drei Viertel der Lehrkräfte nicht bis zum regulären Rentenalter. Das ist ein deutlich höherer Anteil als bei der Gesamtbevölkerung, wo etwa 55 % vorzeitig in Rente gehen.
Was steckt dahinter?
- Viele Lehrer scheiden nicht regulär, sondern aus anderen Gründen aus dem Schuldienst – etwa wegen psychischer Belastung, gesundheitlicher Probleme oder Dienstunfähigkeit.
- Im Schuljahr 2023/2024 verließen rund 70.000 Lehrkräfte den Schuldienst, aber nur 10.200 davon gingen altersbedingt in den Ruhestand.
- Besonders betroffen sind Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, wo die Ausstiegsquote bei 9,4 % jährlich liegt.
Fazit: Lehrer sind überdurchschnittlich stark von vorzeitigem Ausscheiden betroffen – oft nicht freiwillig und nicht im Rahmen regulärer Ruhestandsregelungen. Das zeigt, wie belastend der Beruf für viele geworden ist.
Statistiken haben ihre Tücken. Viele Lehrkräfte werfen hin - und ergreifen einen anderen Beruf.
Danke für die Erläuterungen zu den statistischen Angaben.
Da bin ich echt gespannt was dabei raus kommt.
Wenn sie ihr nicht die Pension streichen, muss man leider sagen, dass die Lehrerin mit ihrer Hinhaltetaktik über 16 Jahre alles richtig gemacht hat. Schließlich hat sie in all den Jahren neben der Besoldung auch noch fleißig Pensionsansprüche gesammelt. Ich finde den Artikel eines Juristen leider nicht mehr. aber er beschrieb, dass man sich so lange wie möglich gegen die amtsärztliche Untersuchung wehren solle, eben weil man in der Zeit weitere Pensionsansprüche ansammelt, sollte es dann aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung zu einer Frühpensionierung kommen.
Ich finde den Artikel eines Juristen leider nicht mehr. aber er beschrieb, dass man sich so lange wie möglich gegen die amtsärztliche Untersuchung wehren solle, eben weil man in der Zeit weitere Pensionsansprüche ansammelt, sollte es dann aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung zu einer Frühpensionierung kommen.
Das trifft dann zu, wenn das Deputat über 2/3 liegt. Liegt es darunter, ist eine schnelle Frühpensionierung eher sinnvoll.
Hängt es nicht davon ab, wie lange man arbeitet?
Ich hatte versucht, mir Rechnungen anzugucken und hatte für mich das Gefühl gehabt (richtig rechnen kann ich wirklich nicht), es dauert noch ewig, bis ich überhaupt über die Mindestpension wäre (bin knapp über 10 Jahre im Dienst), so dass es - abgesehen von jedem Monat Dienst, der mehr Geld als die Pension bringt - keinen finanziellen Unterschied machen würde, ob jetzt oder später frühpensioniert.
Was hoffentlich *toitoitoi* gar nicht eintritt.
Du musst schon über der Mindestpension liegen damit es Sinn macht. Allerdings bitte bei der Pensionsberechnung nicht die Zurechnungszeiten vergessen.
Du musst schon über der Mindestpension liegen damit es Sinn macht. Allerdings bitte bei der Pensionsberechnung nicht die Zurechnungszeiten vergessen.
Ich verstehe das, was du meinst, aber ich habe nicht etwa geschaut, was mein Plan ist, um ein schönes Leben zu haben, sondern ernsthaft Angst gehabt, jetzt noch nicht einsatzfähig zu sein und (zumindest zeitweise) ausgesteuert zu werden.
Das ist dann auch noch eine Notlösung. Man kann ja jederzeit die Reaktivierung beantragen. Was ich bis jetzt allerdings noch nicht gehört habe ist quasie eine Wiedereingliederung nach einer Reaktivierung. Das würde ich mir für die Betroffenen noch wünschen.
Bei Angestellten die eine zeitweilige Erwerbsminderungsrente beziehen geht das.
Hängt es nicht davon ab, wie lange man arbeitet?
Doch, tut es. Ich wollte lediglich darlegen, dass es für Kollegen mit einem Deputat unter 2/3 sinnvoller ist, möglichst schnell die Frühpensionierung anzuerkennen, während es für Kollegen mit höherem Deputat Sinn ergibt, die Frühpensionierung möglichst lange zu "verschleppen" (vorausgesetzt, man möchte das).
Doch, tut es. Ich wollte lediglich darlegen, dass es für Kollegen mit einem Deputat unter 2/3 sinnvoller ist, möglichst schnell die Frühpensionierung anzuerkennen, während es für Kollegen mit höherem Deputat Sinn ergibt, die Frühpensionierung möglichst lange zu "verschleppen" (vorausgesetzt, man möchte das).
Wie kommst du darauf?
Wie kommst du darauf?
Weil nach aktuellem Versorgungsrecht die verbleibende Zeit zwischen Frühpensionierung und vorgezogener Regelpensionierung (aktuell: 63 Jahre) mit pauschal zwei Drittel gewertet wird. Wenn du also noch 15 Jahre hättest, würde man die zehn volle Dienstjahre anrechnen - unabhängig davon, wie hoch deine bisherige Arbeitsbelastung war. Wer also aktuell nur ein halbes oder gar unterhälftiges Deputat hat, der "profitiert" von zwei Dritteln. Umkehrschluss: wer darüber liegt, profitiert nicht. Daher werden hier Frühpensionierungen so gut als irgend möglich hinausgezögert.
Kannst du mir mal eine Stelle nennen an der das steht? Das habe ich noch nie gehört, dass man bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit 2/3 der ausstehenden Dienstjahre angerechnet bekommt.
Weil nach aktuellem Versorgungsrecht die verbleibende Zeit zwischen Frühpensionierung und vorgezogener Regelpensionierung (aktuell: 63 Jahre) mit pauschal zwei Drittel gewertet wird.
Nicht ganz. Die Zurechnungszeiten gelten nur noch bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres.
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