Beiträge von Seph

    Wie wäre es, wir ließen es dabei einfach bewenden? Warum muss immer noch einer tippen, dass er wen kennt, der das System bestimmt ganz dolle ausgenutzt hat, weswegen er, der Redliche, der Gelackmeierte sei? Es kennt sicher auch jemand einen Apotheker, der Steuern hinterzogen hat. Deswegen sind kriminelle Apotheker aber kein gesellschaftsrelevantes Problem, was man im Apothekerforum ansprechen müsste, damit Mitlesende sich bestätigt fühlen, dass alle Apotheker kriminell sind.

    Der Vergleich hinkt doch. Es geht hier gerade um die systembedingte Problematik hohen Krankenstands in Deutschland und die insbesondere im öffentlichen Dienst zu niedrige Hürde, sich oft oder längere Zeit herausziehen zu können, ohne weitere Konsequenzen befürchten zu müssen. Darauf dass das zum Glück nur im Ausnahmefall vorkommt, hatte ich hingewiesen. Was das nun mit "kriminellen Apothekern" zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

    Und auch das ist kein Spaß für die. Etwas mehr Mitgefühl würde einigen doch gut stehen.

    Ich habe absolut nichts von "Spaß" geschrieben und die Kollegin hatte unser aller Mitgefühl. Und sei versichert, dass das Leitungsgremium in schwierigen privaten Situationen immer ein offenes Ohr für Kolleginnen und Kollegen hat und gemeinsam nach Entlastungsmöglichkeiten sucht. Dass man sich aber aufgrund einer schwierigen privaten Situation einfach über einen so extrem langen Zeit bei voller Bezahlung aus dem Job herausziehen kann, ist einfach nicht tragbar.

    To be fair: Die Krankheitstage bei Lehrkräften sind im Durchschnitt tatsächlich niedriger als der Durchschnitt der Arbeitnehmer insgesamt. Problematisch sind halt die wenigen (und es sind auch nur wenige) Fälle mit dauerhaftem oder extrem häufigen Fernbleiben, welches nicht in jedem Fall wirklich entsprechende gesundheitliche Gründe hat. Hier gibt es einfach Lücken in der Frage nach Konsequenz entsprechenden Verhaltens, die ausgenutzt werden können. Erfreulicherweise nutzen dies aber wie erwähnt nur sehr wenige auch wirklich aus.

    Einige meiner langzeiterkrankten Kollegen (ja, es waren durchaus einige) hatten eine Krebserkrannung. Andere schwere OPs. Andere Depressionen.

    Das muss ein Spaß sein @State of Trance!

    Und in einem anderen Fall war eine Kollegin aufgrund einer Scheidung und des damit verbundenen Stresses über ein Jahr mit vollen Bezügen zu Hause. Anekdotische Evidenz bringt hier aber kaum weiter. Es ist unbestritten, dass bei langen Ausfällen von Kollegen häufig erhebliche gesundheitliche Probleme dahinterstehen. Das steht aber nicht im Widerspruch dazu, dass es in unserem Beruf tatsächlich "zu einfach" ist, auch aufgrund weniger erheblicher Probleme lange Zeit (oder alternativ sehr häufige kurze Zeiten mit kurzen Unterbrechungen) bei vollen Bezügen wegbleiben zu können. In der Wirtschaft endet das i.d.R. mit einer personenbedingten Kündigung, im öffentlichen Dienst halt nicht.

    Danke an alle für die vielen Antworten! Ich stelle dann den Antrag auf Freistellung und schaue mal.

    Während es in vielen Bundesländern eine Dienstpflicht zur regelmäßigen Auffrischung der Ersten Hilfe gibt, heißt das nicht zwangsläufig, dass dies auch an einem genau definierten Tag erfolgen muss. Entsprechende Lehrgänge werden auch außerhalb von Schule oder an Nachbarschulen angeboten. Dann nimmst du halt an einem der anderen Lehrgänge teil und kommst damit deiner Pflicht nach. Wenn man das schon in die Planung mit einbezieht und signalisiert, sollte einer Freistellung kaum etwas entgegenstehen.

    Eine Schülerin hat die Schule gewechselt. Nach ein paar Wochen war ihr Feedback: "Hier findet ja total viel Unterricht statt. An der alten Schule waren immer die Lehrer ständig krank".

    Was aber auch ein ziemlich subjektiver Eindruck sein kann, wenn man vorher gerade in einer Klasse war, in der 1-2 Lehrkräfte langfristig ausgefallen waren. Ich hatte solche Feedbacks auch schonmal und dachte mir dann nur "Da hast du aber Glück gehabt, in Klasse a und nicht in Klasse b gelandet zu sein".

    Also ich finde die manchmal hier geäußerte Erwartung schwanger=BV auch etwas seltsam und glaube auch, dass solche Äußerungen die Position der Schwangeren schwächen. Man muss ein bisschen vorsichtig sein, was man alles pathologisiert.

    (....)

    Es wird eine Gefährdungsbeurteilung gemacht, unser Arbeitsmedizinischer Dienst berät und checkt und je nachdem, was dabei raus kommt, gibt es dann angemessene, zielgerichtete und individuelle Schutzmaßnahmen, wenn sie nötig sind. :top:

    Das geht mir auch so. Und mir fallen tatsächlich eine ganze Reihe von möglichen Beschäftigungsformen von Lehrkräften ein, die auch ohne direkte Gefährdung des Kontakts mit Krankheitserregern möglich sind. Dazu gehört so ziemlich alles, was ohne direkten Kontakt zu Schülern möglich wäre, also z.B. die Entlastung von anderen Lehrkräften (insbesondere denjenigen, die für die Dauervertretung einspringen) durch Übernahme derer Korrekturen, das Arbeiten an aktuellen Schulkonzepten, Organisation (nicht Durchführung) von Fahrten usw.

    Nur mal so aus Neugier: Was gibt es denn für Konsequenzen, wenn man den Erste-Hilfe-Kurs nicht belegt?

    Sofern du in einem Bundesland mit Pflicht hierfür bist halt genau die Konsequenzen, die auch sonst bei Dienstpflichtverstößen drohen. In der Praxis wird da zunächst nichts passieren. Blöd wird das möglicherweise bei fehlenden Kenntnissen trotz Pflicht im Anwendungsfall. Hier sind wir Lehrkräfte aufgrund unserer Garantenstellung noch einmal mehr gefordert als die "normale" Bevölkerung bezüglich der Pflicht zur Leistung von erster Hilfe.

    Hallo, mich beschäftigt eine blöde Situation mit einem Kollegen, von der ich heute Kenntnis genommen habe. Heute begegnete ich meinen Schüler, der zur zweiten Stunde in die Schule kamm, eigentlich hätte er Kurs gehabt. Auf die Frage warum er später kommt, entgegnete er mir, dass es mit den Kurslehrer so abgesprochen sei, da er mit seinem Projekt schon fertig ist. Es sei eine gängige Praxis und schon öfter vorgekommen. Das erschien mir seltsam. Ich hab den Kollegen darauf angesprochen und er erklärte mir, dass er SuS frei stellt, damit sie an den Werk- Gerätschaften kein Unsinn betreiben, während die anderen SuS ihre Projekte fertigstellen, denn er könne es nicht verantworten, dass ihnen Schaden zukommt. Schulpflicht besteht und auch die verpflichtende Teilnahme am Unterricht. Kann man die Begründung so stehen lassen oder sollte ich es der Schulleitung melden? Danke im Voraus für jeden weiterführenden Ratschlag!

    Ich sehe hier erst einmal kein Dienstvergehen einer Lehrkraft. Insbesondere fehlen eine ganze Menge Angaben, um das fundiert einschätzen zu können. Dazu gehören u.a. Kursart, Schulform, Alter der Schüler, Absprache mit Erziehungsberechtigen usw. Grundsätzlich steht die Möglichkeit der Beurlaubung von Unterricht der Schulbesuchspflicht gerade nicht entgegen.


    Dass andersherum Schüler nicht einfach durch die Lehrkraft aus dem Unterricht entfernt werden können, nur weil sie mit einer bestimmten Aufgaben bereits fertig sind, ist auch klar.

    Und durch Vertretungstätigkeit kann man ja auch eine Entfristung erreichen irgendwann.

    Als kurze Ergänzung dazu: auch hier mag das in einzelnen Bundesländern anders aussehen. Wir sind dazu angehalten, Vertretungstätigkeiten gerade nicht als Kettenverträge zu gestalten. Es kann also sein, dass eine Vertretungskraft, die bereits öfter eingesetzt wurde, anschließend keine Verträge mehr erhält. Gerade um zu vermeiden, dass sich daraus ein Anspruch auf Entfristung ohne passende feste Stelle ergeben könnte.

    Danke für den Hinweis, viele wissen das nicht und täuschen sich da hinsichtlich ihrer Aussichten. Es ist jedoch so, dass ich sehr viele Leute kenne, die mit Diplomsport OBAS und/oder eine PE gemacht haben, und deshalb eine ungefähre Vorstellung von den Aussichten habe: Viele sind mittlerweile tatsächlich Klassenlehrer:innen - aber nicht alle. Ich habe zum Beispiel einen Bekannten, der seit Jahren an einer großen Grundschule 28 Stunden Sport/Woche unterrichtet. Das ist sicher die Ausnahme bei einer vollen Stelle, das ist mir klar. Aber es gibt schon Nischen und Zwischenstufen zu den Extremen, die man dann halt finden muss. Und ich strebe eh eher 14-20 Stunden an (sofern man sich das so aussuchen kann ;) ), was meine Chancen auf einen hohen Sportanteil vielleicht noch etwas erhöht. Danke fürs Mitdenken!

    Es mag da einzelne Ausnahmen geben. Ich kann dir aber versichern, dass wir als Schule für Vertretungen mit Sicherkeit keine reinen Sportlehrkräfte suchen, insbesondere keine nicht grundständig ausgebildeten. Da gibt es Fächer, bei denen weit mehr Interesse bestünde, diese möglichst wenig ausfallen zu lassen. Das dürfte auch an vielen anderen Schulen der Fall sein. Eine Nische kann dann noch die Tätigkeit im Ganztag mit entsprechenden Sportangeboten sein. Da reden wir dann aber wirklich von Miniverträgen mit relativ niedrigem Umfang.

    Das stimmt so nicht. Eine Aufsichtsperson pro Klasse reicht in der Grundschule definitiv nicht aus. 6 Personen sind für 4 Klassen (bzw. 100 Schüler) angemessen. Die Frage ist nur, ob die Aufteilung so OK ist.

    Bevor wir uns jetzt wegen verschiedener landesspezifischer Regelungen streiten, wäre die Angabe eines Bundeslandes zielführend. Für NDS gilt ganz klar:

    Zitat von Rd.Erl.d.MK v.01.01.2023 "Schulfahrten"

    7.4 Bei Schulfahrten ohne Übernachtung ist grundsätzlich eine Lehrkraft je Klasse / Gruppe für die Aufsichtsführung ausreichend. Ansonsten sind grundsätzlich zwei Aufsichtsführende erforderlich, es sei denn, es liegen einfache Aufsichtsverhältnisse vor.

    Dass in der Praxis mehr als diese Mindestanzahl notwendig sein kann, hatte ich bereits geschrieben.


    Du bist allerdings frei, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für dein Bundesland zur Mindestanzahl von Begleitpersonen zu zitieren.

    Vorerst möchte ich nur eine rechtliche Einschätzung. Wenn alles seine Richtigkeit hat, brauche ich der SL nicht mit Vorschlägen zu kommen. ;)

    Wie schon gesagt: eine verlässliche rechtliche Einschätzung kann hier niemand ohne Kenntnis der genauen Umstände geben. Rein formal ist es zulässig, eine Schulfahrt ohne Übernachtung mit nur einer Aufsichtsperson pro Klasse zu machen. Die Einschränkungen dazu habe ich gerade angedeutet.

    Die Schulleitung sagt, dass trotzdem alle Lehrer für alle Schüler verantwortlich sind. Meines Erachtens ist dies durch die geplante Vorgehensweise nicht möglich. Was meint ihr?

    Das widerspricht sich zumindest nicht und für Wandertage reicht zunächst tatsächlich erst einmal eine Aufsichtsperson pro Klasse aus. Je nach Umständen des Wandertags (Ziel/Aktivitäten usw.) kann es notwendig sein, darüber hinaus mehr Personen einzubinden. Das betrifft insbesondere schwierige Aufsichtsverhältnisse (z.B. unterwegs im städtischen Berufsverkehr, Klippenwanderung u.ä.) oder besondere Aktivitäten (schwimmen wäre hier der Klassiker).


    Was genau habt ihr denn vor?

    Ist das in Niedersachsen so?

    Ich habe davon in NRW in der Form noch nichts gehört. Die Hürden für eine Schulleitung in die Notengebung irgendwie einzugreifen sind meines Wissens sehr hoch.

    Ich bewerte die Prüfungen und wenn jemand denkt, er kann dort ohne guten Grund eingreifen, folgt unmittelbar eine Beschwerde. Als ob ich da anfange zu diskutieren. Dann sollen sie wem anders die Kurse geben, wenn sie meinen Bewertungen nicht trauen.

    Das ist auch in NRW so. Wenn du dir mal die Mühe machst, in die APO-GOSt zu schauen, wirst du auch dort unter §25 einen "Zentralen Abiturausschuss" vorfinden, der v.a. aus SL-Mitglieder besteht und der das Prüfungsverfahren zu leiten hat. Der Vorsitzende dieses Ausschusses kann auch bei euch völlig analog zur von mir zitierten Regelung in NDS Entscheidungen der Fachprüfungsausschüsse beanstanden.

    Dass das in keinem Fall zur willkürlichen Abänderung von Noten führen dürfte und dies auch nicht soll, ist selbstverständlich. Andersherum wird aber auch ein Schuh draus: es gibt gerade zur Absicherung vergleichbarer Bewertungsmaßstäbe und zur Vermeidung von Willkür einzelner Prüfer eine zusätzliche Instanz, die auf das Verfahren schaut. Und ja, das kann durchaus zur (rechtskonformen) Abänderung von Noten führen. Von "ohne guten Grund" war dabei nie die Rede.

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