Beiträge von Seph

    Daraus schließe ich, dass du selbst erfolgreich eine Revision A15 bestanden hast?

    Ja. Und das entsprach ziemlich genau dem von dir beschriebenem Ablauf. Den Termin für den Tag hatte ich übrigens auch 2 Wochen vorher bekommen...und nicht schon 4 ;) Mir geht es auch keineswegs darum, dir das auszureden. Aber abgesehen von der offenkundigen Ablehnung des Dezernenten und aufnehmenden SL möchte ich dir einfach mit auf den Weg geben, dir genau zu überlegen, was dich an der entsprechenden Stelle reizt, wie du sie ausfüllen könntest und tatsächlich auch, welches Unterstützungssystem du mitbringst, um eine solche Stelle auch wirklich ausüben zu können. Genau dieses hilft dann auch beim Abfangen des zusätzlichen Aufwands bei der Vorbereitung eines Revisions-Verfahrens.

    eine Stunde Unterricht mit vollem schriftlichen Entwurf, eine Beratung eines Kollegen mit schriftlicher Vorabplanung (3-4 Seiten), eine Teilkonferenz von 45 Minuten mit Tagesordnung, ordnungsgemäßer Einladung, schriftlicher Entwurf (4-5 Seiten) und anschließend schulfachliches Kolloquium, bei dem ADO, BASS und APO-Gost geprüft werden. Das Kolloquium ist KEIN Auswahlgespräch, sondern wirklich eine Prüfung. Alle vier Teile sind an einem Tag zu absolvieren, Beginn 9 Uhr, Ende irgendwann nach 16 Uhr.

    Das Verfahren ist in NDS quasi identisch. Je nach angestrebter Stelle kann statt der Beratung eines Kollegen auch eine zweite Stunde Unterricht stattfinden.

    Wenn es jemanden gibt, der das ohne Stress easy neben voller Stelle und Familienleben hinbekommt, würde ich gerne wissen, was man einwerfen muss. Ritalin und Kaffee reichen da nicht 😉

    Ich habe an keiner Stelle von "easy nebenbei" gesprochen. Die mit der (dennoch mind. 2 Wochen langen!) Vorbereitung auf ein solches Verfahren verbundenen zusätzlichen Anstrengungen sind auch tatsächlich Anstrengungen. Sie simulieren in gewisser Hinsicht aber auch die mit der tatsächlich verbundenen Übernahme einer solchen Stelle erforderlichen Anstrengungen, gerade zu Beginn. Und wenn einem das neben Familie und voller Stelle deutlich zu viel ist (was im Übrigen niemandem peinlich sein muss), dann sollte man auf dieses innere Warnzeichen für sich selbst hören.

    Wie oben bereits ausgeführt: es besteht auch im öffentlichen Dienst der Anspruch auf Vorschuss und andersherum gibt es auch in der freien Wirtschaft eine ganze Reihe Unternehmen, die erst nach Dienstreise abrechnen. Den genannten Anspruch muss man halt auch artikulieren, darauf verzichten seltsamerweise viele. Fairerweise: es ist vermutlich auch weitgehend unbekannt und ich bin mir sicher, dass an vielen Dienststellen suggeriert wird, das ginge nicht.

    Mir geht es da wie dir und ich vermeide wann immer möglich (also nahezu immer) das eigene Invorkassegehen. Ausnahme hiervon sind bestenfalls mir persönlich sehr wichtige und zeitkritische Dienstreisen.

    Ich finde die Vorbereitungszeit knapp für vier Prüfungsbausteine. Ich habe eine volle Stelle mit KL, da ist sowieso nicht viel mit Freizeit. Und aus dem Kommentar des Dezernenten schließe ich schon ein bisschen, dass ich mir die ganze Arbeit eigentlich sparen könnte.

    Auch auf die Gefahr hin zu triggern: Wenn dir einige Wochen Vorlaufzeit zur Vorbereitung auf ein Auswahlgespräch zum angestrebten Amt, zwei Unterrichtsbesuche und eine DB bereits zu viel sind, dann frage dich bitte selbst ehrlich, ob dir die Anforderungen an eine Koordinationsstelle nicht ggf. auch zuviel sein könnten.

    Ich sage auch allen meinen Schülern, dass sie auf gar keinen Fall einen Job mit verpflichtender Präsenz wählen sollten, außer sie wollen aus irgendeinem Grund unbedingt Arzt oder... Lehrer werden.

    Vom Lehramtsstudium rate ich allerdings auch jedem ab. Man kann ja was richtiges studieren und immer noch Lehrer werden, wenn man möchte.

    Verpflichtende Präsenz hat immerhin den Vorteil, dass die zugehörige Arbeitszeit auch korrekt erfasst wird...insbesondere auch mit Blick auf ein verbindliches Ende der täglichen Arbeitszeit. Arbeitszeitmodelle ohne Präsenz beinhalten immer auch die vergleichsweise hohe Gefahr der Erwartung unbezahlter Überstunden, die aber unter den Tisch gekehrt werden können. Genau diese Diskussion führen wir doch hier mit Blick auf den ungebundenen Arbeitszeitanteil von Lehrkräften auch regelmäßig.

    Das klingt für mich definitiv nach einem der Fälle, bei dem es einen internen Kandidaten gibt, der es werden soll. Und da die Noten in der Revision genau so wenig objektiv sind, wie unsere Schulnoten, gibt es da auch Mittel und Wege.

    Das klingt mir zu sehr nach Gemauschel und das mag manches Mal auch so aussehen. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass es einerseits keine generelle Unmöglichkeit ist, von extern zu kommen (da kenne ich inzwischen so einige Koordinatoren inklusive mir selbst) und dass es anderseits manchmal wirklich schlicht bereits besser geeignete Bewerber gibt und diese implizite Information durchaus auch dem Schutz des Interessenten dienen kann, sich ein aufwändiges Verfahren zu sparen, bei dem schon absehbar wäre, dass man mit den bisherigen Qualifikationen nicht optimal zur Stelle passt.

    Ist man überhaupt zum Vorstrecken verpflichtet? Bei derartig langen Erstattungszeiträumen wäre angemessener, die Kosten würden vom Schulkonto getragen und auch dorthin zurückerstattet.

    Jein, das Kernproblem ist, dass der Anspruch auf Reisekostenerstattung ein persönlicher Anspruch gegen den Dienstherrn ist und letztlich davon abhängt, dass man einen solchen Antrag auch rechtzeitig einreicht. Daher kommt eine vorherige Zahlung vom Schulkonto und die spätere Erstattung auf ebenjenes nicht in Frage.

    Und gleichzeitig hätte man auch Anspruch auf einen Vorschuss auf die zu erwartenden erforderlichen Aufwendungen (vgl. §669 BGB). In der Praxis wird dieser nur selten eingefordert.

    Nein, die Frist ist durchaus normal und kann teils noch sehr viel kürzer ausfallen. Spätestens mit der Bewerbung hat man sich vermutlich selbst hinreichend mit der angestrebten Stelle und dem zugehörigen Profil auseinandergesetzt. Ich deute die Aussage der SL und des Dezernenten auch so, dass es offenbar Mitbewerber gibt, die bessere Chancen haben dürften. Und das muss auch nicht unbedingt an einer persönlichen Bevorzugung liegen, sondern kann auch durch ein passenderes Profil zur Stelle bedingt sein.

    Bei Präsenzterminen in der Bank (mit Beratern/innen) wollten die uns eh immer bescheißen. Etwas differenzierter ausgedrückt: Sie wollten uns Geldanlagen aufschwätzen, die mehr an der Provision als an unseren Renditeerwartungen orientiert waren

    Fairerweise: Das ist genau die Aufgabe und entspricht dem Jobprofil von "Vermögens-/KundenberaterInnen". Und zwar völlig unabhängig davon, ob das vor Ort in Präsenz, fernmündlich oder per Schriftverkehr erfolgt.

    ich bin in NRW beschäftigt und habe im Zuge mehrerer Dienstreisen sowie einer fachlichen Abordnung zahlreiche Dienstreiseanträge eingereicht – den ersten bereits im November 2024. Laut Rückfrage sind alle Anträge ordnungsgemäß eingegangen.

    Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Meinst du damit wirklich nur die Dienstreiseanträge oder die Anträge auf Gewährung von Reisekostenvergütung? Das sind nämlich zwei getrennte Paar Schuhe.

    Ich will nichts sagen, aber als Angestellte ist der Teil den ich für die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen habe mit 17.4% deutlich höher, als das, was die meisten Lehrer mit Beihilfeanspruch zu zahlen haben. Wenn das auch Beamte müssten, wäre dem Gesundheitssystem auch geholfen!

    Einerseits zahlst du als Angestellte - anders als freiwillig gesetzlich versicherte Beamte - mit Sicherheit nicht selbst 17,4% Beitragssatz und andererseits scheinen dir die immensen "Beitragsanpassungen" in den privaten Krankenversicherungen im hohen zweistelligen Prozentpunktebereich in den vergangenen paar Jahren entgangen zu sein. Letztlich wird das Gesundheitssystem jetzt schon maßgeblich durch Privatversicherte quersubventioniert.

    Bei 28 Wochenstunden plus Frühaufsichten, plus Busaufsichten plus mindestens 2 Teamzeiten pro Woche habe ich das sowieso so gut wie erreicht, da habe ich noch nichts korrigiert, evtl. was schnelles vorbereitet und kopiert oder digitale Kontakte gehabt.

    Das kann man sich einreden, aber wenn man wirklich mal die Unterrichtszeiten zzgl. Pausen (die für uns ja oft keine sind) und Aufsichten einrechnet, kommt man damit noch lange nicht in die Richtung von 40 Zeitstunden (oder gar um die 46 unter Berücksichtigung der unterrichtsfreien Tage außerhalb des Jahresurlaubs) pro Woche, sondern landet eher um die 30 Zeitstunden. Da bleibt durchaus noch Luft für Korrekturen, Vorbereitungen u.ä.


    PS: Ich weiß das für mich persönlich zumindest aus der eigenen Arbeitszeiterfassung. Mein Tipp bleibt, genau eine solche für sich selbst auch zu führen.

    Gibt es dann eine Abordnung oder bleibt die Schule, die soviel Bedarf hatte, dass sie eine Stelle bekommen hatte, unterbesetzt und die Schule, der es zumindest rechnerisch nicht sooo schlecht ging, hat eine Stelle "gewonnen"?

    Das kann mit Abordnungen verbunden sein, aber nicht zwangsläufig 1:1 von der Schule, die eingestellen konnte. Letztlich geht es auch hier dem Bundesland darum, Lehrkräfte zu binden, bevor sie in andere Bundesländer abwandern.

    Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob wir von minderjährigen oder volljährigen Menschen sprechen. Ich mag bezweifeln, dass es in einem Bundesland eine Schulpflicht für Personen über 18 Jahren gibt. Man mag mich aber gerne korrigieren.

    Die gibt es und zwar in deinem eigenen Bundesland :) Die Schulpflicht in Niedersachsen endet erst 12 Jahre nach Schulbeginn außer in besonderen Fällen nach §70 Abs. 6 NSchG. Die Volljährigkeit bildet keinen solchen besonderen Fall. Die meisten Schülerinnen und Schüler dürften im Verlauf des 12. Schuljahres volljährig werden und können dann dennoch nicht einfach abbrechen. Die Diskussion haben wir manches Mal geführt.

    Es sind weniger die Unis als viel mehr die großen Arbeitgeber, die darauf achten, an welcher Schule das Abitur erlangt wurde.

    Das halte ich für eine Urban Legend. Viel interessanter als die Herkunftsschule wäre für Arbeitgeber eine Aussage zu Fehlzeiten, insbesondere unentschuldigten. Diese fehlen nur leider auf den Abschlusszeugnissen.

    Hier tun noch immer einige so, als wäre das Problem mit 1-2 Aufsichtspersonen mehr vom Tisch und als sei insofern die personelle Ausstattung ursächlich für den Todesfall gewesen. Auch mit 4 Aufsichtspersonen pro Klasse kann ein falsch gewähltes Setting zu einem solch tragischen Verlauf führen. Und andersherum lässt sich auch jetzt schon Schwimmunterricht rechtssicher mit 2 Aufsichtspersonen durchführen. Dass dann nicht zeitgleich alle Nichtschwimmer im tiefen Wasser sein sollten, hatten wir hier bereits mehrfach geklärt.

    Viel Spaß wenn deine Pension mit den Ansprüchen der gesetzlichen Rente verrechnet wird und dann entsprechend gekürzt, da du mit beiden Pflichtansprüchen aus öffentlichen Kassen nicht über den Höchstbetrag aus der Pension kommen darfst.
    Du bist ein Paradebeispiel wo man genau rechnen sollte um das zu vermeiden. Und dies schließt früher in Pension zu gehen als Überlegung mit ein

    Es gibt nur wenige Szenarien in der Praxis, in denen das wirklich passiert. Wie man aus der Kombination von RV und Pension den Höchstbetrag der Pension sprengen soll, ist mir mit Blick auf die maximal mögliche RV-Leistung schleierhaft. In Kombination mit üppigen Betriebsrenten macht das noch denkbar sein, dürfte aber auf die wenigsten zutreffen.

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