Beiträge von Seph

    Durch Lehrkräfte kostenpflichtig zu erwerbende Kopierkontingente oder gar ein Verstoß gegen die Lernmittelfreiheit durch bei den SuS eingetriebene Kopiergelder geht dagegen gar nicht.

    Schön ist, dass es bei euch in BW tatsächlich eine kodifizierte Lernmittelfreiheit gibt. In NDS wurde diese 2004 wieder abgeschafft. Das bedeutet freilich nicht, dass Lehrkräfte die Kopierkosten zu tragen hätten.

    Uns wird mindestens 3x im Jahr von der SL gesagt, wir sollen nicht so viel kopieren, das Budget reicht nicht. Farbkopien gibt´s übrigens gar keine und an dem einen Standort hat jeder sogar einen Code für den Kopierer und ein eigens hinterlegtes Kontingent und wenn das alle ist, ist kopieren eben nicht mehr drin.

    "Nicht so viel" kopieren ist eine durchaus angemessene Bitte mit Blick auf die analogen Materialschlachten, die so einige Lehrkräfte betreiben. Insofern ergibt die Zuweisung eines (bei plausiblem Mehrbedarf erweiterbaren) Kontingents schon Sinn. Aber das ist etwas ganz anderes, als grundsätzlich Kopien aus privaten Mitteln zu fordern.

    Keine Ahnung, was Susannea an diesen Aussagen so irritiert. Natürlich kann man mal einen Stuhl im Raum in die Hand nehmen und an andere Stelle stellen, wenn man das gerade für das Arrangement braucht und einen OHP-Wagen im Raum an andere Stelle zu schieben, war sicher damals auch kein Problem.


    Aber nein: Wir sind nicht dafür zuständig, einen Raum erst einmal durch Möbel schleppen überhaupt in einen benutzbaren Zustand zu überführen!

    Ich frage mich bei den 'Hardlinern', ob die auch ihren Overheadprojektor/Polylux von einem Raum in den anderen vom Hausmeister transportieren lassen? (ist ständig erforderlich, da wir nicht genug davon haben). Wäre an vielen Schulen eine sichere Möglichkeit, sich lächerlich zu machen - und ganz davon abgesehen, eine Zumutung gegenüber den Hausmeistern.

    Eine Schule, die immer noch mit OHPs arbeitet, macht sich selbst irgendwie lächerlich. Und nein, natürlich hätte man früher solche Geräte nicht selbst herumgetragen. Noch einmal: für die sachliche Ausstattung des Schulgebäudes ist der Schulträger mit seinem Personal verantwortlich und nicht die Landesbeamten.

    Ja, es ist eine Einstellung, die ich nicht nachvollziehen kann, denn es geht ja nicht um gefüllte Aktenschränke, sondern um Stühle, Regale usw. die man sogar alleine bewegen kann. Das machen wie gesagt die Schüler z.T. täglich selber und stellen sich nicht so an, wie einige von euch hier.

    Ich kann offen gestanden nicht nachvollziehen, warum Landesbeamte Aufgaben des Schulträgers erfüllen sollten. Und ich mache auch ein großes Fragezeichen daran, ob eine SL eine solche Aufgabe überhaupt anweisen darf.

    Wir hatten neulich Projektwoche. Da hieß es, dass so etwas zu unserem Geschäft gehört und es keine Zahlung gibt für die Leute, die "Überstunden" machen, so wie wir das sonst für Vertretungsfälle erhalten. (Es wurde extra auf dem Schulamt nachgefragt). Die mit extrem wenigen Stunden durften sich allerdings zum Glück zu zweit ein Projekt teilen und waren dann an unterschiedlichen Tagen anwesend.

    Lass uns den Gedanken der Schulleitung von cakeh mal an deinem Beispiel weiterverfolgen: Wir lassen allen regulären Unterricht ausfallen und werten das folgerichtig als Minderstunden für alle Lehkräfte. Danach setzen wir alle Lehrkräfte (aber am besten in anderen Lerngruppen) wieder für Projekte ein, müssen aber nichts anrechnen, da das ja zu "unserem Geschäft" gehört und schließlich kein Unterricht wäre. Klingt seltsam? Zurecht!


    Natürlich erfolgt auch der Einsatz der Lehrkräfte in Projektwochen passend zu ihrem jeweiligen Deputat und natürlich betreut nicht eine Lehrkraft alleine 6-8 Stunden an 5 Tagen eine Projektgruppe, sondern man teilt sich sinnvoll mit 1-2 anderen Lehrkräften da rein. Manche Projekte sind dann eben nicht realisierbar.

    Die 390 EURO sind inklusive Öffnungsklausel und bei einer Versicherung aufgrund meiner aktuellen Therapie. Die Hypo ist sehr teuer für die PKV und lt. Versicherung sind die Chancen die Allergie zu besiegen geling. Ich würde also nach ein paar Jahren eine erneute Therapie benötigen.

    Die Öffnungsklausel erlaubt einen Risikozuschlag von höchstens 30% auf den normalen Tarif. Die 390€/Monat klingen sehr nach einem Volltarif und gerade nicht nach einem speziellen Anwärtertarif, der trotz Risikozuschlag erheblich günstiger sein sollte (eher um 100€/Monat, mit Zuschlag vlt. max. 150€).

    Ja, die Öffnungsklausel gilt nur innerhalb von 6 Monaten..., aber Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses. Für Beamtinnen auf Probe gilt diese Frist dann erneut, wenn ich davor Inder GKV versichert war.

    Stimmt, das konnte ich gerade noch einmal genauer nachlesen. Ich vermutete zunächst einen Fallstrick in der Ausweitung der Öffnungsaktion auf Beamte auf Widerruf seit 2019, da oft auf die erstmalige Verbeamtung abgezielt wurde. Der Vorbereitungsdienst ist aber davon nach wie vor ausgenommen.

    Es spricht ja auch nichts dagegen, die im Plan ausgewiesenen Unterrichtsstunden zunächst für das soziale Lernen u.ä. zu verwenden. Aber es kann nicht sein, dass Lehrkräfte in solchen Stunden eingesetzt werden und diese nicht abgerechnet werden. Wie oben erwähnt handelt es sich dabei je nach Argumentation um normalen Unterricht oder eben um Unterrichtsausfall in Verbindung mit der Wahrnehmung anderer angeordneter Tätigkeiten. So oder so muss eine Anrechnung der entsprechenden Stunden erfolgen.

    Bitte aber im Kopf behalten, dass der Kontrahierungszwang der PKV (genauer: die Öffnungsaktion für Beamte) nur innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Verbeamtung greift. Nur dann muss eine teilnehmende PKV auch aufnehmen und ist der Risikozuschlag auf 30% begrenzt.


    Die GKV ist als Anwärter mit hoher Sicherheit zunächst günstiger, das sieht bei einer Vollzeitstelle später u.U. deutlich anders aus, insbesondere wenn das eigene Bundesland keine pauschale Beihilfe anbietet.


    PS: 390€ monatlich für Anwärter scheint mir etwas hoch. Haben die beauftragten Makler denn geprüft, inwiefern die Versicherer spezielle Anwärtertarife anbieten? Diese sind oft deutlich günstiger als die Normaltarife, gehen dann aber später in diesen auf.

    Ist das Unterrichtstätigkeit im Sinne von 2.2 des Erlasses, oder ist liegt keine Mehrarbeit nach 2.2.2 vor?

    Die Klassenleiterstunde ist ja keine Unterrichtstätigkeit im eigentlichen Sinne und könnte theoretisch auch unter 2.2.3 fallen (sonstige Schulveranstaltung / Verwaltungsarbeit).

    Das mag sein und interpretiert die Schulleitung von cakeh möglicherweise so. Wenn man aber argumentieren möchte, dieser im Stundenplan ja explizit als Stunde ausgewiesene Einsatz sei kein Unterricht, dann sollte nicht aus dem Blick verloren werden, dass nach 4.4.2 des genannten Erlasses bei Unterrichtsausfall dennoch anrechenbare Ausfallstunden infolge Wahrnehmung anderer angeordneter dienstlicher Tätigkeiten anfallen. Dass diese hier nicht von der gleichen Lehrkraft erbracht werden, sondern die Lehrkräfte "ausgetauscht" worden, steht einer Anrechnung nicht entgegen.

    Wenn damit explizit gefordert wird, dass die Klassenlehrkräfte diesen Unterricht halten, dann ist dieser Unterricht natürlich auch für die Klassenlehrkräfte anzurechnen. Das sieht nur anders aus, wenn die eigentliche Fachlehrkraft tatsächlich eingesetzt wird und die Klassenlehrkraft freiwillig dazukommt.


    So wie von dir beschrieben, ist aber wohl der erste Fall gemeint. Selbstverständlich handelt es sich dabei um anzurechnende Unterrichtstätigkeit.

    Woher kommt eigentloich die Idee, das jemand, der als Mtarbeiter einen wirklich guten Job macht, auch in einer Leitungsposition gut sein muß?

    Ich weiß aktuell nicht, wie das bei euch in Hessen gestaltet ist, aber die Beurteilungsverfahren für Leitungspositionen in NDS enthalten daher gerade nicht nur den Rückblick auf die bisherige Arbeit und gezeigten Unterricht, sondern auch für Leitungspositionen relevante Aspekte, die für die "normale" Lehrkraft weniger wichtig sind (z.B. Leitungshandeln in einer Konferenz, Gespräch zum Amt mit schulrechtlichen Aspekten, persönlichen Fertigkeiten u.v.m.).

    Insofern ist die Weigerung eures Schulleiters, so zu verfahren, eigentlich ein Schutzgedanke für das Kollegium. Die Hoffnung, dass durch Monetarisierung von Ganztagesstunden auf einmal Kapazitäten für die Regelversorgung freiwerden und damit innerhalb des geschlossenen Systems umdisponiert werden könnte, dürften sich nicht erfüllen.

    Genauso kalkuliere ich auch. Die unterrichtsfreie Zeit nutze ich weitgehend nicht zum Arbeiten, einige Stunden fallen aber meist dennoch an. Dafür stehen in den Unterrichtswochen dann auch wirklich um die 44-46 Zeitstunden im Mittel zur Verfügung, wobei auch hier in Spitzenlastzeiten mehr und in anderen Zeiten weniger anfallen können. Gerade durch die Zeiterfassung lässt sich das aber ganz gut steuern und es tut mir persönlich sehr gut, bewusst zu haben, dass es eben nicht nur Spitzenlastzeiten gibt.

    Ich nutze zur Zeiterfassung die App Gleeo Time Tracker. Genau wie von Der Germanist beschrieben kann ich dort eigene Kategorien und Unterpunkte erstellen und sowohl live mitloggen als auch später eintragen. Bei den Kategorien habe ich mich im wesentlichen an denen der niedersächsischen Arbeitszeitstudie 2015/16 orientiert, um mal Vergleichswerte zu haben. Dazu gehören z.B. folgende:


    -> Unterricht (unterteilt in die Tasks einzelner Klassen/Kurse und Vertretung)

    -> Unterrichtsnahe Tätigkeiten (mit Tasks wie z.B. Vor-/Nachbereitung, Korrekturen u.ä.)

    -> Kommunikation (mit Tasks wie z.B. DBs, Konferenzen, Elterngespräche u.ä.)

    -> Funktionstätigkeit (mit Tasks wie SL-Sitzungen, Aktenführung u.ä.)

    und noch einige wenige mehr.

    Wenn 90% der Klasse aber z.B. gerne das Halbfinale der Nationalmannschaft im eigenen Land (was es eben nicht alle paar Jahr wieder gibt) schauen wollen, dann fände ich es von der deutlichen Minderheit der Klasse schon etwas unkollegial, würden sie partout darauf bestehen, Unterricht zu machen - wenn selbst die Lehrkraft bereit wäre, das Spiel zu schauen. In einer (Klassen-)Gemeinschaft muss man auch mal zurückstecken.

    Seit wann entscheiden denn Schüler per Mehrheit, dass kein Unterricht stattfinden soll und stattdessen Freizeit angesagt ist?

    Ich habe an meiner Schule die Masse an KuK, die anhand einer Vielzahl verschiedener Leistungsnachweise die Note feststellt. Und Standard ist auch, dass die KuK bei der Abteilungsleitung die KAen vorlegt, so dass diese feststellen kann, ob im nötigen Umfang schon mal schriftliche Leistungen vorliegen. Das von dir beschriebene Verhalten würde ganz schnell auffallen.

    Einerseits würde es schnell auffallen und hätte andererseits für die betreffenden Kollegen bei uns auch tatsächlich Konsequenzen, die dafür sorgen, dass die Arbeit nicht mehr so chillig abläuft. Insofern ist das beschriebene anekdotische Beispiel sicher nicht exemplarisch für Lehrkräfte, sondern mal ein klares Beispiel für Führungsversagen an einer konkreten Schule.

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