Beiträge von Seph

    Gibt es dafür eine Rechtsquelle?

    Vermutlich nicht. Im Gegenteil dazu gibt es Quellen, die eben doch den Zugriff - auch ohne vorherige richterliche Erlaubnis - gestatten. Dazu gehört das o.g. Urteil des LG Erfurt genauso wie z.B. das LAG Berlin-Brandenburg mit Az. 4 Sa 2132/10, welches selbst im Fall der Erlaubnis privater Nutzung noch immer keine unlösbaren Probleme mit dem Fernmeldegeheimnis bei Zugriff des AG im begründeten Fall sieht. Deutlich wird aber immer auch die von mir weiter oben angesprochene notwendige Abwägung von Interessen und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

    Auch dienstliche Mails dürfen dürfen nicht von der SL gelesen werden. Anlassbezogen ist das auch nicht möglich. Das geht nur mit richterlichem Beschluss.

    Das hängt zum einen stark davon ab, ob nun die Privatnutzung erlaubt ist (mir ist keine Schule bekannt, in der es eine solche explizite Erlaubnis gibt) oder nicht. Und selbst falls eine solche vorliegt, scheint es einzelne Gerichte (z.B. das LG Erfurt, Az. 1 HK O 43/20) zu geben, die auch dann die Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses ablehnen. Das ist aber tatsächlich umstritten und daher wird empfohlen, die Privatnutzung sogar explizit zu verbieten.


    Dass ein AG nur mit richterlichem Beschluss auf (rein dienstlich zu nutzende) Accounts Zugriff habe, ist hingegen nicht korrekt. Gleichwohl ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung und Interessenabwägung vorzunehmen und sollte sauber dokumentiert werden.

    Darf die Schulleitung auch private Mails mitlesen, die zwar an den Rechnern in der Schule geöffnet werden, aber nicht über das schulische Outlook-Programm laufen?

    Darf die Schulleitung auch Briefe öffnen, die an die Lehrkraft geschickt wurden?

    Habt ihr denn eine explizite Erlaubnis, private Angelegenheiten auf Dienstgeräten zu erledigen? Aber nein, unabhängig von der Antwort auf diese Frage darf die SL keine permanente Überwachung der Geräte durchführen. Anlassbezogen ist das aber u.U. denkbar, z.B. bei hinreichend konkretem Verdacht auf ungestattete Privatnutzung ;)

    Mir kommt da als ersten Verleumdung oder üble Nachrede in den Sinn. Ist sie unter 14 und die Eltern tragen dieses weiter, sind die Eltern die Adressaten, ist sie 14 dann sie persönlich. Das ganze per Anwalt, der sowohl das Beamtenrecht, als auch das Strafrecht kennt.

    Mal unterstellt, dass am Eröffnungsbeitrag wirklich etwas dran ist, kommt mir als erstes "Dummes Gerede" seitens der Schülerin in den Sinn. Gegen eine 9.Klässlerin aufgrund einer einfachen Behauptung, jemand habe ihr in den Ausschnitt geschaut, strafrechtlich vorgehen zu wollen, mag formal richtig sein, ist aber einfach etwas "over the top" und gibt dem mehr Gewicht als gut wäre. Den Schritt kann man sich noch immer vorbehalten, sollte das in anhaltende Anschuldigungen münden. Ansonsten ist man als Lehrkraft ganz gut beraten, sich ein gewisses dickes Fell bzgl. Behauptungen von Schülern zuzulegen. Ein proaktives und sachliches Gespräch über den Vorfall mit der SL schadet auch selten.

    Ich finde es sinnvoller zum Unterricht zu erscheinen als zur Konferenz, insofern haben die Kuk vielleicht komisch geguckt. Für den Unterricht muss eine Vertretung organisiert werden, für eine Konferenz nicht.

    Mal abgesehen davon, dass man krank am besten ganz zu Hause bleibt, gibt es durchaus Erkrankungen, die zwar Unterricht verhindern, nicht jedoch zwingend die Anwesenheit bei einer Konferenz. Bei meiner letzten Laryngitis ging es mir eigentlich ganz gut, nur an sprechen war halt gar nicht zu denken.


    PS: Ich war natürlich nicht in der Schule, habe aber dennoch am Schreibtisch gearbeitet.

    Hat die SL nicht grundsätzlich bei allem, was ich dienstlich mache, so etwas wie Aufsichtspflicht?

    Dann dürfte sie auch die E-Mails lesen, die ich dem Dienstaccount sende/empfange.

    In der Wirtschaft ist das nicht viel anders. Der Chef muss ja jederzeit Einblick in alle geschäftlichen Vorgänge nehmen können.

    Das muss man durchaus differenzieren. Es gibt seitens des AG kein Recht auf permanente Überwachung des Mailverkehrs der Mitarbeitenden. Das gilt auch für die rein dienstlich zu nutzenden Accounts.

    Wahrscheinlicher ist, dass die SL sich in alle Verteiler der Fachschaften hat eintragen lassen...

    Daran musste ich auch denken und wäre tatsächlich auch normal, insbesondere da die SL auch für diese Prozesse die Gesamtverantwortung trägt. Einzelmails von Person A zu Person B kann eine SL i.d.R. nicht lesen. Der Schulträger wiederum kann ggf. (Fern-)Zugriff auf die Schulrechner haben und sich im technischen Bedarfsfall aufschalten. Aber auch das nicht zur Mitarbeiterüberwachung, insbesondere nicht ohne Anlass.

    Wir sind ein Kollegium mit ca. 50 Lehrern und die Schulleitung kann bei uns mit dem Zuhören nicht aufhören. Eigentlich wollen sie offiziell nie was wissen, aber die Vorgesetzten schauen immer mal überall gerne rein :sofa: . Sie bekommen doch immer recht große Ohren, wenn es um spannende Themen geht :fluester: , z. B. Familienplanung, neue/alte Partnerschaften usw. Dann gibt es anschließend immer wieder einige Schulnews, in denen die eine oder andere Information versteckt wird.

    Dass SL-Mitglieder in den Pausen auch im Lehrerzimmer greifbar und ansprechbar sind, ist genau wie ein ehrliches Interesse an ihren Lehrkräften sehr positiv. Wer Familienplanung u.ä. geheim halten möchte, sollte schlicht nicht im Lehrerzimmer darüber sprechen...ganz unabhängig davon, ob nun ein SL-Mitglied anwesend ist oder nicht. Der Flurfunk richtet das eher früher als später ohnehin.

    Also, wenn ich mir heute das erlauben würde, was die sich so immer erlauben, dann würde ich vermutlich schon gestern vor dem Schreibtisch des Regierungspräsident Platz nehmen dürfen. :schreien: Wie ist es bei euch an der Schule so?

    Und du glaubst wirklich, dass die Anwesenheit im Lehrerzimmer und das Aufschnappen von Gesprächen dort vor Ort ein Dienstvergehen wäre?

    Das Verhalten von Menschen entwickelt sich bis zum 14. Lebensjahr und danach ändert man sich nicht mehr. Was glaubst du wieso ich immer noch in meinen Kinderzimmer sitze und den ganzen Tag Videospiele spiele? Die Lehrer von damals hatten mit ihrer Einschätzung vollkommen Recht.

    Stimmt schon, deswegen sind wir ja solche Lowperformer und nur Lehrer geworden.

    Ja und mir würde es eben reichen, wenn solche Leute in Arbeitsdienst gezwungen werden. Eben nichts mit langzeitarbeitslos. Die bekommen dann Arbeitslosengeld, wenn sie die Straßen kehren und alles, was eben noch so anfällt. Wenn sie auch das nicht tun, dann muss auch das Arbeitslosengeld gekürzt werden.

    Langzeitarbeitslose erhalten bereits jetzt kein Arbeitslosengeld mehr, sondern nur noch das Bürgergeld.

    Wohlgemerkt ist es mit kranken Menschen etc. natürlich anders. Ich meine die Gruppe Mensch, die einfach keine Lust hat etwas zu leisten.
    Und davon haben wir viele an der Schule, selbst am Gymnasium. Dort ist es zumindest warm und trocken. Und dann gehen sie nach ause zum Zocken und bekommen von Mami das Essen auf den Tisch gestellt. Schule ist zu bequem. Viel zu bequem.

    Genau, bei den Jugendlichen (!), die eben auch andere Interessen als Schule haben, ist der Weg zum Langzeitarbeitslosen schön klar vorgezeichnet :autsch:

    Achja, diese Unsitte hatte ich ganz vergessen. Zum Glück hatte ich noch nie einen Arbeitgeber mit Kernzeiten.

    Das mag sehr von den Tätigkeiten abhängen. Spätestens wenn der AN in Prozesse mit Notwendigkeit zu engen und häufigen Abstimmungen mit anderen AN eingebunden ist oder verlässlicher Kundenkontakt erforderlich ist, spielt ein Modell mit Kernarbeitszeiten schnell eine Rolle.

    Jedenfalls für Angestellte kommt aber auch § 616 BGB in Frage. Die Möglichkeit besteht also durchaus, für das Gebet freigestellt zu werden. Für das Freitagsgebet ergibt sich allerdings durch die Länge und den Moscheebesuch eine recht große Abwesenheitszeit.

    Die relevante Einschränkung hast du bereits vollkommen richtig erkannt. Der §616 BGB ist u.U. für sehr kurzzeitige Gebete am Arbeitsplatz anwendbar, aber mit hoher Sicherheit nicht für ein so langes Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Für die Schule ist es in der Praxis aber ohnehin etwas einfacher: Man bittet bei der Stundenplangestaltung um Berücksichtigung dieses "Sperrslots" und nimmt in Kauf, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gibt.

    Wie wäre es, wir ließen es dabei einfach bewenden? Warum muss immer noch einer tippen, dass er wen kennt, der das System bestimmt ganz dolle ausgenutzt hat, weswegen er, der Redliche, der Gelackmeierte sei? Es kennt sicher auch jemand einen Apotheker, der Steuern hinterzogen hat. Deswegen sind kriminelle Apotheker aber kein gesellschaftsrelevantes Problem, was man im Apothekerforum ansprechen müsste, damit Mitlesende sich bestätigt fühlen, dass alle Apotheker kriminell sind.

    Der Vergleich hinkt doch. Es geht hier gerade um die systembedingte Problematik hohen Krankenstands in Deutschland und die insbesondere im öffentlichen Dienst zu niedrige Hürde, sich oft oder längere Zeit herausziehen zu können, ohne weitere Konsequenzen befürchten zu müssen. Darauf dass das zum Glück nur im Ausnahmefall vorkommt, hatte ich hingewiesen. Was das nun mit "kriminellen Apothekern" zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

    Und auch das ist kein Spaß für die. Etwas mehr Mitgefühl würde einigen doch gut stehen.

    Ich habe absolut nichts von "Spaß" geschrieben und die Kollegin hatte unser aller Mitgefühl. Und sei versichert, dass das Leitungsgremium in schwierigen privaten Situationen immer ein offenes Ohr für Kolleginnen und Kollegen hat und gemeinsam nach Entlastungsmöglichkeiten sucht. Dass man sich aber aufgrund einer schwierigen privaten Situation einfach über einen so extrem langen Zeit bei voller Bezahlung aus dem Job herausziehen kann, ist einfach nicht tragbar.

    To be fair: Die Krankheitstage bei Lehrkräften sind im Durchschnitt tatsächlich niedriger als der Durchschnitt der Arbeitnehmer insgesamt. Problematisch sind halt die wenigen (und es sind auch nur wenige) Fälle mit dauerhaftem oder extrem häufigen Fernbleiben, welches nicht in jedem Fall wirklich entsprechende gesundheitliche Gründe hat. Hier gibt es einfach Lücken in der Frage nach Konsequenz entsprechenden Verhaltens, die ausgenutzt werden können. Erfreulicherweise nutzen dies aber wie erwähnt nur sehr wenige auch wirklich aus.

    Einige meiner langzeiterkrankten Kollegen (ja, es waren durchaus einige) hatten eine Krebserkrannung. Andere schwere OPs. Andere Depressionen.

    Das muss ein Spaß sein @State of Trance!

    Und in einem anderen Fall war eine Kollegin aufgrund einer Scheidung und des damit verbundenen Stresses über ein Jahr mit vollen Bezügen zu Hause. Anekdotische Evidenz bringt hier aber kaum weiter. Es ist unbestritten, dass bei langen Ausfällen von Kollegen häufig erhebliche gesundheitliche Probleme dahinterstehen. Das steht aber nicht im Widerspruch dazu, dass es in unserem Beruf tatsächlich "zu einfach" ist, auch aufgrund weniger erheblicher Probleme lange Zeit (oder alternativ sehr häufige kurze Zeiten mit kurzen Unterbrechungen) bei vollen Bezügen wegbleiben zu können. In der Wirtschaft endet das i.d.R. mit einer personenbedingten Kündigung, im öffentlichen Dienst halt nicht.

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