Beiträge von Seph

    Was heißt hier "Tricksereien"? Es kann durchaus vorkommen, dass man bei der Erstellung von Klausuren auch mal Fehler drin hat, die tatsächlich zu zu schweren Klausuren führen können. Diese dürfen natürlich entsprechend berücksichtigt werden. Andererseits sollte nun wirklich nicht eine eigentlich angemessene Klausur nochmals deutlich vereinfacht werden, nur damit man "über dem Schnitt" bleibt. Es lässt sich in einem solchen Fall sehr gut begründen, warum die Wertung der Klausur dennoch genehmigt werden sollte.

    Aber, wie gesagt, in der Sache hast du schon nicht unrecht. Es ist halt eine bescheuerte Situation, die der Dienstherr durch alltagsfremde Regelungen provoziert.

    Wie gesagt: so blöd finde ich die Regelung nicht, dass im Falle sehr vieler Unterwertungen zumindest noch einmal eine weitere Person im Sinne eines Vieraugenprinzips drauf schaut. So nervig das ist, kann man das auch als persönliche Entlastung vor unnötigen Vorwürfen zu schwerer Klausuren sehen. Wichtig ist halt, dass es keinen Automatismus geben darf, sondern dass eine Wiederholung wirklich nur angeordnet wird, wenn die Anforderungen der Klausur erkennbar nicht sachgerecht waren.

    Ich habe noch nie eine Klassenarbeit wiederholt, aber jetzt muss ich es machen.

    Ist das bei euch wirklich so? Bei uns in NDS gibt es keinen Automatismus, der zu einer zwingenden Wiederholung einer schlecht ausgefallenen Arbeit führt. Es ist eher so, dass eine Arbeit, die mehr als 30% (Sek I) bzw. 50% (Sek II) nicht ausreichende Noten aufweist, genehmigt werden muss. Das wiederum ist letztlich nur ein Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass eine Arbeit auch wirklich zum Unterricht und den zu erreichenden Kompetenzen passt.

    Stellt sich bei der Prüfung der Genehmigung nämlich heraus, dass dies der Fall ist, sollte die Arbeit im Regelfall auch genehmigt werden und wird gerade nicht wiederholt. Dann passiert auch das nicht:

    Ich finde es unmöglich, dass schwache/faule Klassen den Lehrer mit Minderleistungen erpressen können.

    Ich studiere momentan Lehramt an Oberschulen (TU Dresden). Perspektivisch habe ich vor ins gymnasiale Lehramt zu wechseln. (Damit kann man halt an jeder Schulform unterrichten).

    Meine Fächer sind Geographie und Geschichte.

    Dieser perspektivische Wechsel kann sinnvoll sein, sollte aber nicht zu spät erfolgen, da es zunehmend schwieriger werden wird, bereits erbrachte schulformspezifische Studienleistungen für das andere Lehramt anzuerkennen.


    Hat jemand Ahnung wie groß die Chance ist eine Stelle in Sachsen ist zu finden? Vorzugsweise Großraum Dresden/Kamenz.

    Wie wichtig ist die Staatsexamsnote? Welchen Wert sollte man erreichen?

    Einen pauschalen Wert kann man nicht sagen, insbesondere schwankt diese Schwelle je nach "Angebot und Nachfrage". In Fächern mit Bewerberüberhang (wozu Geographie/Geschichte sicher gehören) spielt die Note eine größere Rolle als in Mangelfächern. In Sachsen war es zumindest vor einigen Jahren so, dass insbesondere Leipzig und Dresden sehr stark nachgefragt waren und man hier Spitzennoten mitbringen musste, im ländlichen Bereich dafür ganz gut unterkommen konnte. Ich vermute, dass sich daran nichts wesentliches geändert hat.

    Mit Abnehmen verstehe ich das "Aus-der-Hand-Nehmen", also notfalls mit festem Griff. Hat mein ehemaliger Schulleiter mal gemacht, finde ich nach wie vor kritisch.

    Dass das Verbot der Handynutzung unkritisch ist, dem stimme ich absolut zu.

    Achso, das hatte ich dann falsch verstanden. Nein, natürlich entreiße ich keinem Schüler direkt das Handy...was nichts daran ändert, dass es dennoch abgegeben wird. Auf körperliche Auseinandersetzungen lasse ich mich genauso wenig ein wie auf unnötige Diskussionen. In der Regel reicht das auch aus.

    Dein Hinweis darauf, Schülern Geräte nicht durch körperliche Auseinandersetzung abzunehmen, ist natürlich vollkommen richtig.

    Eine ungenügende Leistung muss auch als solche in einer Leistungssituation festgestellt werden. Aus dem einfachen Nutzen eines Handys während der Lernsituation kann nicht auf eine ungenügende Fachleistung rückgeschlossen werden.

    Du nimmst hoffentlich nicht einfach Handys ab. Das kann ich nach eingehender Beratung mit meinem Makler bzgl. eventueller Versicherungsleistungen und nach vertieften Gesprächen über Amtshaftung mit den entsprechenden Menschen der Schulaufsicht nicht empfehlen.

    Das Abnehmen eines Handys in Einklang mit dem - übrigens verwaltungsrechtlich auch haltbarem - Verbot der Handynutzung während des Unterrichts ist mit Sicherheit kein grob fahrlässiges Handeln. Tatsächlich dokumentiere ich aber den Zustand des Gerätes, nachdem der Schüler es mir vorgelegt hat, bevor ich es transportiere. Es gab auch an unserer Schule bereits vereinzelte Fälle von späteren Versuchen, Schäden am Handy auf Lehrkräfte zu schieben und dann Ansprüche geltend zu machen. Diese haben sich aber letztlich immer wieder als haltlos herausgestellt.

    Danke für den Hinweis. Bei uns ist das durchaus ein Recht auf Wunsch des Schülers in der Sek I:

    Zitat von Verordnung Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen

    9. (...) Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.

    In der Sek II ist die Ersatzleistung hingegen der Regelfall, von dem nur in Ausnahmesituationen abgewichen werden kann.

    Zitat von Verordnung über die gymnasiale Oberstufe

    7.15 Hat eine Schülerin oder ein Schüler eine Klausur oder eine fachpraktische Arbeit versäumt, so muss in der Regel eine

    Ersatzleistung erbracht werden.

    Ich habe keineswegs von Schulleitungsstellen geschrieben, sondern vom mittleren Management an Schulen. Die Stellen im 1. Beförderungsamt sind an (niedersächsischen) Gesamtschulen sämtlich für Jahrgangs- und Fachbereichsleitungen vorgesehen und nicht wie z.B. einige der Stellen an Realschulen für "beliebige" herausgehobene Tätigkeiten. Diese können zwar ebenfalls die Leitung einer Fachschaft (eines einzelnen Faches) beinhalten, können aber auch Dinge wie "Orga der Schulbuchausleihe", "Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen" u.ä. sein. Diese Aufgaben wiederum bleiben an den Gesamtschulen dann eher zum Verteilen im Kollegium unter den Einstiegsämtern.

    Nein, die Schulen bieten bewusst diese Kooperation an und es geht nicht um so etwas Seltsames wie Japanisch. Die Schulen wollen das ja selbst, z.B. Musik, Kunst, Chemie, ganz normale Fächer.

    Die wenigsten Schulen sind in der Oberstufe groß genug, um ausnahmslos alle Fächer auch wirklich im Haus anzubieten. Es passiert daher in Abhängigkeit der Wahlen von Schülern zwangsläufig, dass nicht jeder dieser Wünsche realisiert werden kann. Entweder die Schüler wählen dann halt um oder nehmen in Kauf, für ihren Wunschkurs pendeln zu müssen. Und nein, dafür muss die Schule mit Sicherheit nicht aufkommen.

    Alternativ erklärte ich bei Erhalt des Stundenplanes, dass der Standortwechsel nicht möglich sei, weil ÖPNV und zu Fuß nicht in Frage kämen.

    Dazu hatte ich mich doch bereits geäußert: das habe ich in der Vergangenheit genauso gehandhabt und bin da voll bei dir. Man sollte sich aber auch klar machen, dass eine solche strikte Haltung zwar rechtlich völlig sicher ist und sinnvoll erscheinen mag, in der Praxis aber dazu führen kann, dass der Stundenplan wirklich der verlängerten Pendeldauer angepasst wird. Ich persönlich hätte wenig Lust, dann Freistunden im Plan und längeren Nachmittagsunterricht zu haben, nur damit mir genügend Zeit zum Pendeln mit ÖPNV eingeräumt werden kann. Das muss man eben für sich selbst entscheiden.

    Und bevor über das Stöckchen gesprungen wird: mir geht es dabei gerade nicht um die Suggestion abstrakter Gefahren. Ich bleibe auch dabei, dass kein Stundenplaner mit Absicht schlechte Pläne bastelt. Es geht hier einfach um die nüchtern sachliche Feststellung, dass wenn eine Lehrkraft mehr Zeit zum Pendeln beansprucht (zurecht!!!), sie diese natürlich gerne erhalten kann.

    Warum gerade nur an den Gesamtschulen zu A14 ?

    Gibt es da eine Begründung?

    Vermutlich weil die zugehörigen Stellen im 1. Beförderungsamt an den Gesamtschulen sämtlich Leitungsstellen im mittleren Management sind, die die Koordination einer größeren Anzahl von Lehrkräften in bestimmten Aufgabenspektren umfassen. Analoges gilt für andere Konrektoren an Haupt- und Realschulen, die entsprechend auch nach A14 besoldet werden sollen. Die Übernahme von "herausgehobenen Tätigkeiten" bringt i.d.R. nicht so viel Leitungsverantwortung mit sich und wird dann nach A13Z besoldet.

    Mir ist einerseits klar, dass das im Einzelfall jeweils anders aussehen kann, dass ich hier nur Tendenzen widerspiegle und dass andererseits diese Vermutung zwar plausibel erscheint, nicht jedoch offiziell so kommuniziert wurde.

    Das muss man gar nicht. Mit dem Stundenplan sind sie angeordnet.

    Das kann man so betrachten, aber mit dem Stundenplan sind noch keine konkreten Dienstreisen angeordnet, sondern lediglich nötig. Ich bin mir relativ sicher, dass sich ohne entsprechende formale Anordnung in der Vergangenheit bereits bei der Zahlung der Reisekosten quergestellt wurde und dann bleibt wirklich nur noch der Klageweg. Den Stress kann man sich mit vorherigem Antrag deutlich sparen.

    Das Interesse kann ich nicht erkennen. Nö, derartiges beantragte ich nicht.

    Dieses Interesse ist immer dann als gegeben anzunehmen, wenn das Dienstgeschäft am anderen Ort sonst nur mit erheblichem zeitlichen Aufwand möglich wäre. In diesem Fall werden höhere Kilometerpauschalen als Reisekosten zurückerstattet als wenn das Beförderungsmittel freigestellt bleibt und der Beamte "freiwillig" sein eigenes Kfz benutzt, da es bequemer scheint.

    Auch hier kann man davon halten, was man will. Aber so funktionieren nun einmal die Reisekostenabrechnungen und daher beantrage ich etwaige Dienstreisen auch genau so....oder sehe in anderen Fällen ganz davon ab, diese durchzuführen ;)

    Und mir schwebt auch vor, dass in NRW das Nachschreiben im Ermessen des Lehrers liegt. Oder?

    Wie meinst du das? Bei entschuldigtem Fehlen muss schon eine Ersatzleistung angeboten werden, i.d.R. ist das die Nachschreibeklausur. Es gibt in bestimmten Fällen aber auch abweichende Möglichkeiten. In NRW kenne ich mich da leider zu wenig aus und müsste erst recherchieren.

    Tja, und jede Störung wird ja auch von mir wahrgenommen und ist eine Fehlleistung, weil die falsche Antwort / Bearbeitung der Aufgabe.

    Als mir das bewusst wurde, habe ich endlich gecheckt, dass ich Störenfriede sehr wohl bewerten kann für ihr Verhalten.

    Hatte ich ja bereits mal geschrieben, ich nehme alle Äußerungen, Reinrufe etc. als Antwort auf die Aufgabenstellung und dann ist es alles sachlich falsch.

    Unterrichtsstörungen sind gerade keine fachlichen Fehlleistungen, auch wenn du - und leider noch immer viele andere Lehrkräfte - sich das so zurechtbiegen. Rechtlich haltbar ist das keineswegs. Und für Unterrichtsstörungen gibt es angemessene Reaktionen über Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen. Die erfordern im ersten Moment natürlich etwas mehr Arbeit als wieder einmal einfach genüsslich ein "ungenügend" ins Heft zu malen, sind aber deutlich nachhaltiger.

    Zu der behindertenrechtliche Seite kann ich wenig sagen. Es ergibt sich aber eine andere Möglichkeit, an der Dauerpendelei etwas zu machen. Wenn Fußweg und ÖPNV nicht in Frage kommen, kann nicht gependelt werden. Dann muss sich die Schulleitung etwas anderes einfallen lassen.

    Genau das ist die Stelle, an der man sich persönlich genau überlegen muss, wie weit man das eskaliert. Ich bin bei der grundsätzlichen Aussage ja vollkommen bei dir und es darf natürlich nicht sein, dass der Dienstherr stillschweigend voraussetzt, dass man sein Privat-Kfz für solche Standortwechsel nutzt.

    Für mich persönlich spielte das an einer früheren Schule in - zum Glück - seltenen Ausnahmefällen mal eine Rolle. Für den Wechsel an die Außenstelle war die Pause etwas zu kurz und nur mit Auto hektisch annähernd machbar. Letzteres habe ich nicht gemacht, sondern darauf hingewiesen, dass ich halt leider für den Fußweg länger als die Pause benötige, der Unterricht damit erst leicht verspätet beginnen kann und die Außenstellenleitung sich um die Aufsicht kümmern möge.

    Eine Totalverweigerung wäre hier zwar rechtlich vlt. auch möglich gewesen, der Weg zu einem wesentlich besch**** Stundenplan durch Berücksichtigung hinreichend langer Wechselpausen ist dann aber wirklich nicht mehr weit. Auch eine noch so engagierte SL wird keine Dienstfahrzeuge auftreiben können, nur weil der Schulträger die Schule an verschiedenen Standorten betreibt und kann letztlich nur durch die Einsatzplanung darauf reagieren. Und wenn das bei weit entfernten Standorten für eine Lehrkraft bedeutet, zur 1./2. Stunde an Standort A zu sein und dann halt aufgrund mangelnden Dienstfahrzeug erst zur 5. Stunde an Standort B eingesetzt werden zu können, so wird das dann ggf. genau so eingeplant.

    Einige meiner Schülerinnen und Schüler haben sich jedoch beschwert, dass die Aufgaben in der Nachschreibeklausur von denen in der regulären Klausur abweichen. Sie argumentieren, dass sie sich so auf einen anderen Aufgabentyp hätten vorbereiten müssen. Wie handhabt ihr das in eurem Unterricht? Seht ihr Vorteile darin, die Aufgaben in Original- und Nachschreibeklausur zu variieren? Oder ist es eurer Meinung nach fairer, ähnliche Aufgaben zu stellen?

    Einige der Schüler beschweren sich so oder so, das muss wirklich nichts heißen. Und es ist auch andersherum: sie bekommen im Unterricht eine ganze Reihe von Kompetenzen vermittelt, von denen nicht immer alle auch in der Klausur eine Rolle spielen. Für die Nachschreibeklausur darf natürlich auch eine andere Auswahl aus dieser Menge verwendet werden, vorbereiten mussten sie sich ohnehin auf alle.

    Wichtig ist letztlich nur, dass die Verteilung der Anforderungsbereiche vergleichbar ist und Nachschreibeklausuren weder deutlich einfacher noch deutlich schwerer als die Originalklausur ausfallen. Das betone ich vor allem deshalb, weil es ein beliebtes Spielchen einiger Kollegen zu sein scheint, mit "extra schweren Nachschreibeklausuren" zu drohen, was natürlich rechtlich völlig daneben wäre.

    Wieso meinst du, dass man der Klasse zeigt, wer der Chef ist, indem man gewalttätig wird und seinen Willen in derselben Sekunde durchsetzt? Auf mich wirkt das verzweifelt, nicht selbstsicher.

    Es ging doch gar nicht vordergründig um Gewalttätigkeit, da verkürzt du das Zitat erheblich zu stark. Es geht darum, bereits in der Situation eine möglichst angemessene Reaktion zu finden und die Situation gerade nicht weiterlaufen zu lassen. Dass es dazu nötig wäre, einen Schüler mit Gewalt aus dem Raum zu zerren, habe ich noch nicht erlebt. Dass man mit dem Rest der Lerngruppe den Raum wechselt, um überhaupt weiter unterrichten zu können, sehr wohl. Der Betreffende war dann auch ziemlich verblüfft, dass er mit seinem Verhalten da an Grenzen stieß.

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