Mag sein. Ich sehe aber immer noch nicht, inwiefern hier eine Vorteilsannahme vorliegt.
Musst ja auch nicht du sehen, reicht ja wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit kassiert.
Mag sein. Ich sehe aber immer noch nicht, inwiefern hier eine Vorteilsannahme vorliegt.
Musst ja auch nicht du sehen, reicht ja wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit kassiert.
Genausowenig können imho sämtliche Fahrtkosten für einzeln Lehrpersonen übernommen werden
Nö dem würde ich als Teil des Vorstands auch nie zustimmen.
Und auf welcher Rechtsgrundlage handeln bundesweit alle Fördervereine so?
Vor deinem Beitrag fiel ja schon das Stichwort "Gemeinnützigkeit". Ein Förderverein ist ein "gemeinnütziger Verein". Dafür braucht man gewisse Voraussetzungen. Z.B.
ZitatEntscheidend für die Anerkennung der Selbstlosigkeit ist nicht nur die Art und Weise der Verwendung der finanziellen Mittel des Vereins. Dazu zählen insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und Überschüsse aus der Vermögensverwaltung sowie Gewinne aus etwaigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Wichtig ist auch der Zeitraum, in dem die finanziellen Mittel des Vereins ausgegeben werden (Mittelverwendung). Selbstlosigkeit setzt auch voraus, dass
- kein Mitglied aus den Mitteln des Vereins Zuwendungen erhält
- der Verein keine Person durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
- das Vermögen des Vereins auch nach dessen Auflösung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden darf
Fördervereine von Schulen unterstützen explizit Institutionen, keine einzelnen Personen. (Das wären dann gut begründete Ausnahmefälle.)
Also braucht man über das Thema "Förderverein zahlt die Klassenfahrt für einen Lehrer" nicht diskutieren - der Förderverein würde damit ggf. die Gemeinnützigkeit verlieren.
Fördervereine von Schulen unterstützen explizit Institutionen, keine einzelnen Personen. (Das wären dann gut begründete Ausnahmefälle.)
Also braucht man über das Thema "Förderverein zahlt die Klassenfahrt für einen Lehrer" nicht diskutieren - der Förderverein würde damit ggf. die Gemeinnützigkeit verlieren.
Ich sehe darin offen gestanden keine Förderung einer einzelnen Person. Die Lehrkraft hat keinerlei persönlichen Vor- oder Nachteil ob sie nun fährt und die Kosten erstattet bekommt oder nicht fährt und keine Kosten zu tragen sind. So oder so wird die Lehrkraft keinen finanziellen Benefit neben ihrer normalen Besoldung haben und so oder so wird sie während ihrer Arbeitszeit arbeiten.
Man kann das Konstrukt natürlich etwas sauberer gestalten, indem der Förderverein - sofern er denn wirklich fördern möchte, dass mehr Fahrten stattfinden als normalerweise möglich wären - einen allgemeinen zweckgebundenen Zuschuss in das Fahrtenbudget der Schule leistet, aus der dann wiederum die Fahrtkosten der Lehrkräfte insgesamt getragen werden. Dann ist man etwas weg von den Einzelpersonen.
"kein Mitglied aus den Mitteln des Vereins Zuwendungen erhält"
Da nehme ich als Gegenbeispiel das Deutsche Rote Kreuz. Hier werden z.b. Fahrgelder (also Reisekosten) für die Teilnahme an den Ausbildungen oder Sanitätsdiensten ausgezahlt und das in Übereinstimmung mit dem steuerrechtlichen Bestimmungen. Das ist nicht nur durch unseren Kreiscerbandsjustitiar sondern auf höchster Ebene im Generalsekretariat geklärt. Und da sitzen Rechtsanwälte die dich auskennen. Zusätzlich werden wir jährlich durch eine Steuerkanzlei geprüft. Also mehr Rechtssicherheit gibt es nicht.🤷
Die Gemeinnützigkeit finde ich einigermaßen irrelevant. Mir geht es nach wie vor um die Behauptung, es läge eine Straftat vor, wenn der Förderverein Fahrtkosten übernehme.
Im übrigen kommen die Fahrtkosten nicht der fahrenden Lehrerin zu Gute. Diese kriegt ja nur erstattet, was sie auslegt.
Die Gemeinnützigkeit finde ich einigermaßen irrelevant. Mir geht es nach wie vor um die Behauptung, es läge eine Straftat vor, wenn der Förderverein Fahrtkosten übernehme.
Für die Person, die das auszahlt und damit wissentlich die Gelder des Vereins veruntreut, würde ich sagen, schon.
Also ich würde klar meinen Kopf dafür nicht hinhalten und ich denke diverse andere Vorsitzende von Fördervereinen sehen das ebenso.
"kein Mitglied aus den Mitteln des Vereins Zuwendungen erhält"
Da nehme ich als Gegenbeispiel das Deutsche Rote Kreuz. Hier werden z.b. Fahrgelder (also Reisekosten) für die Teilnahme an den Ausbildungen oder Sanitätsdiensten ausgezahlt und das in Übereinstimmung mit dem steuerrechtlichen Bestimmungen. Das ist nicht nur durch unseren Kreiscerbandsjustitiar sondern auf höchster Ebene im Generalsekretariat geklärt. Und da sitzen Rechtsanwälte die dich auskennen. Zusätzlich werden wir jährlich durch eine Steuerkanzlei geprüft. Also mehr Rechtssicherheit gibt es nicht.🤷
Ihr seid aber wohl auch kein Förderverein. Sportvereine machen das ja bis zu einer gewissen Summe auch so und es darf ja auch bei Fördervereinen ein umsatzsteuerpflichtiger Geschäftsbetrieb vorhanden sein, aber davon ist erstmal im Normalfall ja nicht auszugehen.
Die Gemeinnützigkeit finde ich einigermaßen irrelevant.
... aber das ist doch der wesentliche Punkt!
... aber das ist doch der wesentliche Punkt!
Für mich nicht. Ich denke, die Fördervereine wissen, was sie tun, und können ihre Gemeinnützigkeit sicher stellen.
Hier wurde die These aufgestellt, es handele sich um Vorteilsannahme, wenn ein Förderverein die Fahrtkosten einer Lehrerin übernehme. Wo ist denn nun strafrechtlich der Unterschied zu anderen Zuwendungen des Fördervereins.
Für mich nicht. Ich denke, die Fördervereine wissen, was sie tun, und können ihre Gemeinnützigkeit sicher stellen.
... indem sie nicht die Lehrer bei einer Klassenfahrt finanzieren. Kein Problem.
Aber Lehrer für den Unterricht bezahlen geht? Ich kenne nâmlich Fördervereine die zusätzliche LK bezahlen.
... indem sie nicht die Lehrer bei einer Klassenfahrt finanzieren. Kein Problem.
Sic!
Nehme ich als Lehrkraft Gelder vom Förderverein für eine Dienstreise an, habe ich einen Vorteil (Durchführung der Dienstreise ohne eigene Kosten) sobald ich das ohne Genehmigung annehme. Abnehmen mit Genehmigung kann ich es aber nicht, da eine Genehmigung die Verpflichtung des Dienstherren zur Bezahlung einer genehmigten Dienstreise nach sich ziehen muss. Beamtenrecht ist da ganz klar genau wie das Reisekostengesetz. Wird eine Reise vom Dienstherren genehmigt ist diese vollumfänglich durch diesen zu zahlen.
Alles andere ist nicht rechtens.
Und zwar genauso nicht rechtens wie es bei einigen Schulen im Land Brandenburg verlangt wird, dass Kollegen auf die Zahlung der Kosten durch den Dienstherren verzichten und es sich über die Steuer wiederholen sollen. Dazu gibt’s sogar Urteile.
Aber Lehrer für den Unterricht bezahlen geht? Ich kenne nâmlich Fördervereine die zusätzliche LK bezahlen.
Und diese haben in der Regel auch einen Vertrag mit dem Förderverein und nicht mit dem Dienstherren. Alles andere ist rechtlich nicht zulässig.
Jetzt werde ich Mal ganz spitzfindig. Wie wäre es denn, wenn der Förderverein eine zweckgebundene Spende an das Land NRW macht. Zweck Etat für Klassenfahrten der Schule x, y?
Hobbyjuristen an die Front.
Nehme ich als Lehrkraft Gelder vom Förderverein für eine Dienstreise an, habe ich einen Vorteil (Durchführung der Dienstreise ohne eigene Kosten) sobald ich das ohne Genehmigung annehme.
Ohne Genehmigung ist es keine Dienstreise. Dann bezahlt mir der Förderverein eine Reise (wie aber schaffe ich es dann, dem Unterricht fern zu bleiben?). Das wäre ein Vorteil.
Mit Genehmigung fallen mir keine Kosten an. In dem Fall habe ich keinen Vorteil, wenn der Förderverein der Schule bei den Kosten aushilft.
... indem sie nicht die Lehrer bei einer Klassenfahrt finanzieren. Kein Problem.
Dann muss aber bitte klar sein, dass auch wirklich nur Fahrten genehmigt werden, deren Kosten vollständig aus dem Schuletat getragen werden können und dabei in keiner Weise ein Druck auf Lehrkräfte aufgebaut wird, dieses durch Eigenanteile zu entlasten, wie das in Berlin gerade vorgesehen ist und in NDS bereits als rechtswidrig erkannt wurde.
Natürlich muss ein Förderverein keine Schulfahrten fördern, sondern kann auch andere Schwerpunkte zur Förderung schulischen Lebens setzen.
wenn der Förderverein eine zweckgebundene Spende an das Land NRW macht.
Das hülfe den Berliner Schulen wenig.
Ohne Genehmigung ist es keine Dienstreise. Dann bezahlt mir der Förderverein eine Reise (wie aber schaffe ich es dann, dem Unterricht fern zu bleiben?). Das wäre ein Vorteil.
Mit Genehmigung fallen mir keine Kosten an. In dem Fall habe ich keinen Vorteil, wenn der Förderverein der Schule bei den Kosten aushilft.
Ohne Gehnemigung kann ich die Reise nicht antreten, da es keine Dienstreise ist.
Mit Genehmigung darf der Förderverein nicht einspringen da Vorteilsnahme.
Das hülfe den Berliner Schulen wenig.
Hilfsweise auch eine Spende an das Land Berlin 😂
Für den Haushaltsstreit über Klassenfahrten an Berliner Schulen gibt es jetzt eine Lösung. CDU und SPD im Abgeordnetenhaus einigten sich am Donnerstagabend darauf, den Schulen mehr Spielraum zu geben, um Reisekosten für Lehrkräfte zu finanzieren. [...] In Zukunft sollen Schulen die Möglichkeit haben, Reisekosten aus anderen Finanztöpfen aufzufüllen, wenn das ursprüngliche Budget nicht ausreicht. Zum Beispiel könnten die Mittel für Schulpersonal, Möbel oder Lehr- und Lernmittel angezapft werden. "Die Schulen sind jetzt handlungsfähiger und können ihre Klassenfahrten weiter finanzieren, wenn sie diese Priorität setzen wollen", betonte Lasic.
https://www.rbb24.de/panorama/beitr…lt-loesung.html
„Wir transformieren das System“, erläuterte die Abgeordnete. Sie sei „sehr glücklich über die gefundene Lösung“. Wie berichtet, sollte das Budget für die Reisekosten der Lehrkräfte auf 1,5 Millionen Euro gedeckelt werden, obwohl mindestens zwei Millionen Euro benötigt würden. [...] Wie berichtet, standen vielerorts fast alle Klassenreisen auf der Kippe, darunter auch Schneesportfahrten, die als Kurse zum Abitur angerechnet werden sollten.
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