Wenn ich auf 21000 EUR (1800 x 12) Steuern zahle (zB 25% mal niedrig gerechnet) wären das knapp 5200€ zusätzliche Steuerbelastung
Beiträge von Karl-Dieter
-
-
Nenn es wie du willst. Ist steuerschädlich, genau Insolvenzgeld.
Das ist schon ein deutlicher Unterschied.
-
Cool wäre es eigentlich, wenn man schon vor dem Ref wüsste, obs denn was mit der Verbeamtung wird.
Wieso? Ändert doch nichts an dem Beruf.
-
Ansich ja, aber ich finde es eine Frechheit,
Elterngeld muss nicht versteuert werden. Es wirkt nur Steuerprogressiv. Wie jede Lohnersatzleistung.
-
Spannend, bei mir sind bislang an drei verschiedenen Schulen Klausuraufsichten in der SEK II bezahlt worden. Vielleicht sollte das Forum hier mal helfen

Klausuraufsichten müssen auch bezahlt werden. Aufsicht bei Prüfungen (ZP 10, Abitur, Nachprüfungen) nicht.
-
bei uns sind die Abituraufsichten auch in einer Excelltabelle. Vermute aber nicht Unfähigkeit, sondern System: ist der Aufsichtsplan in UNTIS, ist es schwierig zu argumentieren, dass sie nicht bezahlt werden, weil sie ja eigentlich "Teil der Dienstpflicht" sind...
Das kann man in Untis sehr einfach einstellen, ob die gerechnet werden oder nicht.
Bei Prüfungen oder Aufsicht bei Prüfungsarbeiten ist die Sachlage relativ klar, ist keine vergütbare Mehrarbeit vor, Punkt 2.2.3 Bass 21-22 Nr. 21. Da muss man eigentlich nicht argumentieren -
Die Arbeits- und Lernbedingungen vor Ort sind dort auch entsprechend gut. Das sieht an anderen, die fast nur von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern besucht werden, schon sehr viel anders aus.
Warum sind die Arbeits- und Lernbedingungen an Schulen, die fast nur von leistungsschwächeren Schülern besucht werden, nicht gut?
-
Relativ einfach kann man solche Veranstaltungen über „Veranstaltungen“ einpflegen. Der normale Nutzer hat dann aber keine Komplettübersicht.
Das Klausurenmodul etc. geht auch, ist aber teilweise extrem fummelig. Ich bin eigentlich sehr fit in Untis, aber davon bin ich jetzt nicht unbedingt so der Fan. -
-
Man weiß nie, was dran kommt ...
Das ist richtig, die ADO wurde bei mir aber überhaupt nicht thematisiert, spielt für den AL im Zusammenhang mit anderen Lehrkräften auch weniger eine Rolle und reines Paragraphenwissen ist im schulfachlichen Gespräch auch nicht so gefragt. Auch von meinen AL-Kollegen habe ich das noch nie gehört
-
Kommentierte ADO besorgen und auswendig lerne
Für Abteilungsleitung absolut überflüssig.
-
abe mich auf eine Stelle als AL an einer Gesamtschule der Nachbarstadt beworben und soll noch vor den Sommerferien die Revision machen. Der Termin wurde mir erst vor zwei Wochen mitgeteilt.
Ich finde die Frist absolut in Ordnung, wie lange Vorbereitungszeit willst du denn haben?
Ich würde an deiner Stelle auch zurückziehen, insbesondere die Ablehnung des persönlichen Vorstellens deutet eigentlich sehr star kdarauf hin, dass es hier hausinterne Bewerber gibt.
-
Jegliche Konferenzen vorab, Vorbereitungen etc. sind also unberücksichtigt.
Ja, dann gehst du da auch nicht hin.
-
Potenzialanalyse, Boys and Girls Day, Berufspraktikum, Sozialpraktikum, Workshops im Rahmen von KAoA (alle verpflichtenden Elemente), Besuch der Uni, Absprachen mit Uni und Agentur für Arbeit, Workshops mit unseren schulischen Kooperationspartnern, Assessment-Training, Bewerbungstraining, Betreuung unserer Homepage für die Studien- und Berufsorientierung, Arbeitskreistreffen aller Stubos
Zum großen Teil der übliche Stubo-Kram, allerdings sind da halt auch Sachen bei, die nicht Aufgabe der StuBos sind, beispielsweise Bewerbungstraining. Oder auch die Homepage. "Uni mal angucken" ist auch nicht Aufgabe der StuBos.
Wenn du da klare Grenzen ziehst, wird es schon etwas einfacher.
Das ist das übliche Vorurteil, dass man pervers“ viele Entlastungsstunden bekommt. Das richtet sich nach Anzahl der Schüler. Und ja, wir haben vier (!) Stunden insgesamt. Schwarz auf weiß.
Das kommt auf die Schulform und die Schülerzahl an, vier Stunden insgesamt wundert mich hier aber auch etwas. Kann aber bei einem Gymnasium durchaus sein, wir haben 8 oder 9, weiß ich gerade nicht auswendig.
-
Offiziell gibt es keine Quartalsnoten
-
s nur dadurch möglich ist, wenn Lehrkräfte schneller einen den Unterricht sabotierenden Schüler (m/w/d) aus der Unterrichtssituation herausnehmen dürfen
Dürfen sie, aber meiner Erfahrung nach machen das die meisten nicht.
-
An der Grundschule, wo eine Bekannte arbeitet, beginnt die erste Stunde um 8 Uhr, aber es müssen schon ab 7:15 Uhr zwei Lehrkräfte die "Frühaufsicht" übernehmen.
Das ist bei der Schule meiner Tochter die kostenpflichtige Frühbetreuung, die von dem Träger der Betreuung übernommen wird.
-
BEM-Gespräche werden allerdings auch nicht unbedingt von allen Beteiligten an die große Glocke gehängt.
-
Wenn der Schüler bisher keine Ordnungsmaßnahmen "gesammelt" und eine saubere Vorgeschichte hat, würde ich als Schulleitung evtl. auch genau überlegen, ob man damit rechtlich bei Widerspruch durchkommt oder ob eine andere Maßnahme erst einmal "verhältnismäßiger" wäre.
die Entlassung von der Schule muss eh von der Schulaufsicht genehmigt werden und da holt man sich die Rückendeckung ein bevor man in die Teilkonfernenz geht
-
Danke, dass ihr genauso fassungslos seid.
Bundesland Hessen. Wir sind eine Haupt- und Realschule. Der Schüler ist 14. Die Polizei ermittelt.
Ein Schulverweis bedeutet, dass er sich eine neue Schule suchen musste. Das ist in Hessen die höchste Ordnungsmaßnahme. Die Klassenkonferenz würde den Verweis bei SL beantragen.
In NRW wäre eine Entlassung von der Schule mit dem Hintergrund und dem Alter und ohne vorherige OM höchstwahrscheinlich nicht möglich
Werbung