Wir reden aber nicht über das Arbeitsrecht in Berlin für angestellte Lehrer sondern über das Beamtenrecht in Baden-Württemberg. Und auch dort kann man einer bis 2027 eingestellten Lehrkraft nicht so mir nichts dir nichts die Stelle wieder wegnehmen, weil die ursprüngliche Stelleninhaberin plötzlich doch wieder vorzeitig zurückkehren will. Auch die Vertretungskraft hat Rechte!
In NRW ist das so, das ist explizit in den Arbeitsverträgrn so geregelt.