Ansonsten, wie bereits gesagt, dass man alle Förderbedarfe etc in einer Klasse hat und keinerlei zusätzliche Unterstützung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Falls dem doch so ist: Dann wäre die erste sinnvolle Maßnahmen, dass du das änderst bzw. das in die Wege leitest.
Beiträge von Karl-Dieter
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Alternativ kannst du einfach die Entlassung aus dem Dienst beantragen
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Natürlich kommen sie aus dem SL-Topf. Dafür ist er unter anderem da.
Klar, ist der dafür da. Und ein Stellvertreter gibt dann die Hälfte seiner Anrechnungsstunden ab? Weil das nämlich eigentlich sein Job ist. In der Praxis wird dann wohl eher … sehr kreativ verteilt
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Es ist ein Orientierungswert aus der Praxis.
Der deckt auch relativ akkurat den echten Bedarf ab. Du bist morgens im Schnitt 45min damit beschäftigt Krankmeldungen anzunehmen, einzutragen, Vertretungen des Tages zu planen, Vertretungen des Folgetages vorzuplanen, etc. Dazu kommen dann ggf. kurzfristige Korrekturen/Ausfälle während des Tages. Es gibt Phasen da reicht die Zeit nicht aus (große Krankheitswelle) und Phasen da bist du etwas schneller fertig. Jetzt immer ausgegangen von einer mittelgroßen bis großen S1-Schule und der Verwendung eines gängigen Stundenplanprogramms.
Normalerweise werden diese Entlastungen aus der Schulleitungsentlastung/Leitungszeit gewährt. Die genaue Verteilung legt die Schulleitung in Absprache mit den Beteiligten fest und orientiert sich am Aufgabenumfang. Die Rechtsgrundlage ist §5 in der von Botzbold verlinkten Verordnung.
Es gibt keine Zuschreibung von automatischer Mehrarbeit bei Beförderungsstellen. Deine Arbeitszeit bleibt formal immer 41h.
Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, ob du wegen größerer Verantwortung ein Beförderungsamt hast oder weil du qualifizierter bist als ein nicht beförderter Lehrer und daher deinen neuen Aufgabenbereich besser/effizienter erledigen kannst. Daher fällt die Entlastung aus dem Lehrertopf auch für die Beförderungsaufgabe weg und wird auf andere umverteilt.
Vertretungsplan/Stundenplan ist allerdings eine andere Sache, da es eine originäre Leitungstätigkeit ist und aus der Leitungszeit entlastet wird.
Eine Ausschreibung des 1. Beförderungsamts für diese Tätigkeit ist meines Wissens auch nicht zulässig und würde spätestens im Personalrat gestoppt.
Wäre mir neu, meistens ist die Formulierung dann ähnlich wie „Mitarbeit bei den Stundenplänen“ oder so.
Ansonsten aktuell gerade bei Stella. OStR Gesamtschule Kürten
„Aufgabenbeschreibung: Übernahme von Aufgaben im Bereich der Schulverwaltung - dazu gehören u.a. das Aufstellen von entsprechenden Vertretungs- und Aufsichtsplänen und deren Dokumentation in Zusammenarbeit mit der stellvertretenden Schulleiterin. Erwünscht werden Kenntnisse und Fertigkeiten in den Verwaltungsprogrammen UNTIS sowie GPC. „
Oder
Gesamtschulrektor Gesamtschule Kierspe
„Koordinierungsaufgabe verbunden: Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation, Administration sowie der Kommunikation bei organisatorischen und administrativen Fragen. Erwartet wird die Mitarbeit bei der Erstellung der Stunden- und Vertretungspläne sowie der jährlichen Schulstatistik.“
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Klär das dringend mit der Entlastung ab.
Pro Tag Vertretungsplan ist eine Entlastungsstunde bei einer mittelgroßen S1-Schule notwenig. (Deine erste Stunde sollte dringend für den Vertretungsplan reserviert werden.)
Für die Stundenplanerstellung sind mind. 2 weitere Entlastungsstunden nötig, wenn ihr 2 Pläne pro Jahr macht und die von mittlerer Komplexität sind.
Wenn du nicht nur den Plan sondern auch die Verteilung machen sollst, entsprechend mehr.
Wie der Zeitbedarf für die S2 ist, müßte einer der S2-Kollegen sagen.
Bei 3 Tagen und 2 Stundenplänen wären das 5 Anrechnungsstunden. Finde ich sehr üppig, unabhängig davon wundert es mich, wo diese Stunden in der Regel herkommen. Fünf aus dem LK-Topf ist schon recht dreist und fünf aus den SL-Stunden eher utopisch
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Alle Förderbedarfe plus sonstige Beeinträchtigungen in einer Klasse und dann ohne jegliche weitere Unterstützung? So ganz kann ich mir das nicht vorstellen.
Hast du dich schon an den Personalrat gewendet?
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Na ja aber was ist schon A11… selbst A12 war jahrzehntelang einfach eine grosse Frechheit für einen grossen Teil aller Lehrer. Erst langsam wird es mit A13 etwas besser. Da wäre A11 für Bachelor doch okay. Ich kenne einige Freunde,
die sind entfristet mit E10 - ganz ohne je studiert zu haben!
Dann aber faktisch nur mit Verwaltungsfachwirt
https://www.kommunalforum.de/e_10_tvoed.php (Tv-L wird ähnlich sein)
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Dem muß ich leider widersprechen. Ich bin meiner Klasse nur in einem Nebenfach eingesetzt, was zur Folge hat, daß ich neben den Klassenlehrertätigkeiten eigentlich nicht mehr zu unterrichten brauche, weil bei der Verwaltung die komplette Zeit draufgeht.
Vor allem würde mich interessieren, woher diese halbe Stunde kommt, die für die Besprechung der Klassenlehrer berechnet wird. Wenn aus dem normalen Stundentopf fände ich das recht fragwürdig.
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Nun gut. An der Gesamtschule haben wir Klassenleiterstunden. Und es gibt Entlastung in Klasse 5 und 10, weil die besonders arbeitsintensiv sind.
Außerdem haben wir eine Präsenzstunde im Plan, für die wir eine halbe Stunde angerechnet bekommen und in der wir mit unserem Co Sachen absprechen können (ist natürlich gleichzeitig).
Das ist an eurer Gesamtschule so, nicht an jeder.
Karl-Dietrich hast du eine Leitung?
Die Aufgaben sind ungleich mehr als bei den Kollegen, die nie eine haben - die müssten das dann nach deiner Argumentation auch originär ausgleichen, wenn sie originäre Aufgaben nicht wahrnehmen können..
Ja natürlich habe ich eine Klassenleitung. Und ich bin auch nicht an einem Gymnasium im Essener Süden. Ich bin mir dessen bewusst, aber trotzdem bin ich der Meinung, dass eine Klassenleitung DIE klassische Aufgabe schlechthin des Lehrers neben dem unterrichten ist.
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Würde schon helfen wenn man NUR Unterricht und NICHTS anderes machen muss…Leitung einer Klasse gegen eine Stunde Entlastung und eine Stunde mit der Klasse im Deputat …
Klassenleitung ist aber eine der originärsten Aufgaben einer Lehrkraft und gehört zum
Job dazu. Warum sollte es da Entlastung geben?
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Darf man den Schüler festhalten? Darf man sich körperlich wehren? Darf man ihn fixieren, um andere Schüler zu schützen?
Ja, ja, ja.
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Ich würde das auch dringend entsprechend beim LBV melden und nicht drauf hoffen, dass es keiner merkt. Das ist ein Verstoß gegen die Treuepflicht.
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Unsere Schulrätin (ebenfalls NRW) ist für rund 30 Grundschulen zuständig. Sie leitet eine Behörde. Unsere Schulleitung kontaktiert sie bei besonderen Einzelfallentscheidungen und in wichtigen, grundlegenden Fragen. Ich denke nicht, dass es überhaupt möglich ist, Sie als Lehrkraft persönlich zu sprechen. Ich wüsste auch nicht, welche Fragen man mit ihr als Lehrer:in persönlich klären könnte/sollte/müsste.
Personalfragen, falls man sich für zB eine Tätigkeit als Konrektorin o.ä. interessiert. Die können da nämlich beraten, und wissen auch, wo bald was frei wird, haben einen Blick darauf etc
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um mit ihm ein paar Anliegen zu besprechen.
Kommt drauf an, um welche Anliegen es geht.
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Hey Karl Dietrich,
dein Ausschnitt ist doch eindeutig - da steht de jure SIND zu ermöglichen, also, warum widersprichst du jemanden, der es auch noch aus der Praxis kennt…ist doch alles Zeitverschwendung!
Was? Es geht mir nicht um die unterrichtsfreien Tage, sondern Susannea hat gesagt, laut Frauenförderplan müssten in Berlin komplett freie Tage geschaffen werden und wenn es da eine Konferenz o.ä. gibt, müsste ein anderer Tag dafür als Kompensation geschaffen werden. Das ist aber falsch.
Vielleicht liest du mal nicht nur Buzzwords.
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Jetzt unabhängig des BUT:
Ich hoffe, dass die Kids und ihre Eltern/Erziehungsberechtigten immer eine Abrechnung bekommen und das Geld auch zurück.Restgeld bekommen die Eltern natürlich zurück, aber ich werde sicherlich keine Abrechnung erstellen wo „1.5.21 eine Kugel Eis für 99 Cent“ drauf steht.
Wofür die Gelder insgesamt verwendet werden, besprechen wir auf dem Elternabend
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Da auch Symptomlose ansteckend sind und kaum noch einer testet, bringt das Heimschicken bei bekanntem Coronafall so viel wie Coitus Interrupts bei HIV.
Dann müsste man konsequenterweise schwangere Lehrkräfte grundsätzlich zuhause lassen, denn eine Wiederzulassung ist auch bei Mumps, Masern etc. da, und auch da gibt es unentdeckte Fälle. Und irgendwo sollte man ne Grenze ziehen. Ich persönlich bin eh der Meinung, dass schwangere Lehrkräfte auch durchaus wieder arbeiten können. Ich erinnere daran, dass zu Beginn des Schuljahres 20/21 in NRW schwangere Lehrkräfte sogar arbeiten mussten, und da hatten wir ganz andere Rahmenbedingungen.
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Ja und ich habe dir damals schon gesagt, dass Neukölln nicht der ist, den es betrifft und das wie auch der Bezirk so schön sagt, wir noch einen viel "netteren" haben!
Nein, das hast du nicht gesagt.
Du hast angedeutet, dass es hier um Mitte geht:
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Das ist ein Auszug aus dem Frauenförderplan Berlin-Mitte.
Wie gesagt, ich habe nach wie vor keine Belege von dir, dass es komplett freie (und nicht nur unterrichtsfreie) Tage in Berlin gibt und dass wenn hier irgendwas ist, ein anderer freier Tag zu schaffen ist. Das war nämlich deine ursprüngliche Aussage. Das hast du ja irgendwann zurückgezogen, das hätte dir die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen gesagt.
Ich möchte einfach nur darauf hinaus, dass du manchmal recht viel erzählst, was manchmal etwas sehr ... kreativ ist und nicht wirklich Hand und Fuß hat.
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Natürlich stand und steht es da drin, du wolltest es nur nicht sehen hatte ich das Gefühl

Wo konkret hier?
Bildschirmfoto 2023-02-05 um 17.03.15_autoscaled.jpg
Kannst gerne hier darauf antworten:
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