Ich kann deine Frustration verstehen, allerdings solltest du es auch einfach akzeptieren. Die Stelle war nicht für dich vorgesehen oder versprochen, sondern es war jemand nunmal besser als du.
Beiträge von Karl-Dieter
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Wenn die aber bald das gleiche bekommen, werde ich keine G-Kurse mehr machen müssen
Was?
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Mathe ist Verschwendung an Grundschulen?
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Mit den jetzigen Voraussetzungen (Kinderbetreuung bis 13 Uhr, Mann der nicht unterstützt, Probleme bei der Reflexion der eigenen Leistung) sehe ich da, ganz ehrlich, große Schwierigkeiten beim nächsten Anlauf.
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Warum sollte der Arbeitgeber die private Nutzung von Mobiltelefonen - abgesehen von Notfällen - am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit dulden müssen? Selbst die Erreichbarkeit im Notfall wäre über das Sekretariat gegeben.
PS: Gerade anlassbezogen liegt es durchaus im Direktionsrecht, auch die Art und Weise einer Tätigkeit anzuordnen. Im hier diskutierten Setting der Aufsichtsführung in einer Hofpause sehe ich keinen Anhaltspunkt, der die Anweisung, während der Aufsichtstätigkeit kein Handy zu nutzen, behindern würde. Diese ist hier vielmehr sachgerecht.
So einfach ist das nicht, ein komplettes Verbot ist teilweise mitbestimmungspflichtig. https://www.lag.bayern.de/muenchen/entsc…31502/index.php
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Wir in Klasse 5-10 auch. Und Lehrkräfte, die während des Unterrichts/der Pausenaufsicht ihr Handy nutzen, gehen auch nicht. Ausnahmen sind möglich, wenn SuS bei einer Lehrkraft vor der Nutzung einen plausiblen Grund angeben oder LuL erklären, dass sie kurz aufs Handy schauen müssen. Und wir setzen das auch durch.
Rechtlich halte ich so ein Verbot für Lehrkräfte NICHT durchsetzbar
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Es wird ihr schon keiner das Handy aus der Hand schlagen. Aber wenn man Aufsicht hat, passt man auf die Anwesenden auf und wischt nicht auf seinem Smartphone rum.
ich bin durchaus in der Lage auf „anwesende aufzupassen“ und gleichzeitig auf dem „Smartphone zu wischen“
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Nachhilfe beenden. Macht keinen Zweck. Seine Entscheidung.
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Gymnasien
Du hast ja Lehramt Gymnasium und Gesamtschulen.
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Der Aussage kann ich irgendwie nicht folgen. Inwiefern ist der Austausch über einen US-amerikanischen Messenger sicherer als über Mails auf einem internen Server?
weil WhatsApp standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt und Mails idR unverschlüsselt sind und Mails auch idR nicht nur auf dem internen Server bleiben
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Sorry für die Einmischung, aber "WhatsApp"?! Uns wurde von der SL dringend davon abgeraten für den Austausch über schulische Dinge diesen Messenger zu verwenden.
Trotzdem nutzt es jeder. Mit irgendwelchen Leuten hier aus dem Forum möchte ich aber trotzdem keine WhatsApp-Gruppe machen.
Btw ist der Austausch über schulische Dinge per WhatsApp wesentlich sicherer als über E-Mail.
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Damit stehen für die Stundenplanung noch immer über 30 "Stundenslots" zur Verfügung, sodass das im Plan relativ gut unterzubringen ist.
Kommt drauf an, oder man hat Kurse, die zu fixen Zeiten veranstaltet werden o.ä. Bei knapp 25 Wochenstunden und 30 möglichen Slots ist das Erstellen eines Stundenplans schon nicht mehr so einfach, insbesondere an meiner Schulform, wo viel in Kursen läuft.
(a) Lehrkraft A arbeitet Vollzeit (z.B. 24,5h) und hat ein kleines Kind, welches in die Kita (Öffnungszeiten z.B. 8 - 14 Uhr)
Und hier ist der Punkt, wo ich dann kein Verständnis mehr aufbringe. Wenn ich an einer Ganztagsschule Vollzeit arbeite, und dann eine Kita bzw. einen Betreuungsvertrag mit 20 Wochenstunden (das wäre nämlich hier 8-14 Uhr) wähle, ist es meines Erachtens nicht Aufgabe des Arbeitgebers das auszugleichen.
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´´
Dabei wird - mal wieder - verkannt, dass die entsprechenden Sek 2 Schulen i.d.R. erheblich größer sind als die Sek 1 Schulen oder gar Grundschulen und daher auch etwas mehr Personal im Bereich der (erweiterten) Schulleitung benötigen und scheinbar gleiche Aufgaben entsprechend umfangreicher ausfallen
Klingt erstmal logisch, allerdings vergisst du hier -mal wieder- Gesamtschulen, die auch locker mal 1000-1700 Schüler haben können und zur Mehrheit auch S1-Lehrkräfte. Wir haben keinen A15-er im Bereich der (erweiterten) Schulleitung (als Koordinator) der hier solche Aufgaben übernimmt.
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Arbeitet ihr mit Untis (Vertretungsplanung)?
Ja, läuft gut. Bin zufrieden mit dem Programm, auch wenn es natürlich seine Macken hat.
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Bei mir dassselbe, nur kein Zeugnisdruck
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Ich bin ganz ehrlich, ich bin bei diesen Erkrankungen, so wie du das schilderst, recht skeptisch
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Nicht zu vergessen das geringere Deputat..
Das kommt auf die Schulform an, S1-Lehrer an Gesamtschulen haben auch 25,5
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In BaWü darf man außerdem fünf Tage am Stück ohne die Vorlage einer AU fehlen. Lass dir bitte nichts erzählen von wegen, man müsste um Freistellung bitten für einen absehbaren Arzttermin.
In NRW sind meines Wissens nach nur drei Tage am Stück, aber das reicht ja vielleicht auch an vielen Stellen aus.
Diese fünf bzw. drei-Tage-Regelung gilt aber nur für Kranksein, nicht für geplante Arzttermine im Voraus.
Beispiel NRW:
§ 15 ADO
Zitat(2) Wird der Dienst wegen Krankheit von Beamtinnen oder Beamten länger als drei Arbeitstage, von Tarifbeschäftigten länger als drei Kalendertage versäumt, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich ist
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In NRW jetzt sogar 3 arbeiten Minimum in Jahrgang 10 (in Zp Fächern)
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Generelle Attestpflicht ist ja auch was anderes als begründete Attestpflicht als Auflage nach einer pädagogischen Konferenz oder Teilkonferenz.
Begründete Attestpflicht in NRW ist auch ein Verwaltungsakt
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