Stundenplanänderungen

  • Macht er im Prinzip auch, wenn es wirklich notwendig ist.


    Aber nein, er hat explizit im Vertrag stehen, dass sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind und weder bezahlt werden, noch in Freizeit umgewandelt werden können. Und der Vertrag ist vom Anwalt

    Ist rechtswidrig, ausser er ist leitender Angestellter, sprich Prokura oder darf Mitarbeiter einstellen

  • Naja, in den Ferien muss ich dann noch eine Kinderbetreuung finden, das ist deutlich mehr Stress, deshalb bleibe ich dabei, meine Arzttermine werde ich immer vormittags an meinen freien Tagen legen, wird der Stundenplan geändert, hat der Stundenplaner Pech (wobei bei uns niemand wagen würde ohne Absprache freie Tage überhaupt nur ansatzweise zu ändern).

    Kannst du mir nochmal fix Belege für deine Aussage liefern, dass in Berlin die Rede von „freien Tagen“ im Frauenförderplan ist?

  • Ich habe jetzt aus Jux mal den Frauenförderplan für die Region Berlin - Neukölln angeschaut, ich weiß jetzt nicht, welche Region das bei dir ist. Hier ist unter Punkt 5.2 explizit mehrfach von "unterrichtsfreien Tagen" die Rede, nicht von freien Tagen. Hast du mal Belege für deine Aussage?


    Auch entnehme ich hier nicht, dass z.B. bei Einsatz an einem unterrichtsfreien Tag ein anderer freier Tag zu schaffen ist, sondern es ist nur frühzeitig zu begründen.

    Susannea darauf beziehe ich mich

  • Kannst du mir nochmal fix Belege für deine Aussage liefern, dass in Berlin die Rede von „freien Tagen“ im Frauenförderplan ist?

    Darauf wäre ich offen gestanden auch gespannt. Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass es hier fest vereinbarte und verbindlich freizuhaltende Wochentage gibt, die auch einer notwendigen Stundenplanänderung standhalten. Ich lasse mich in dem Fall aber gerne eines Besseren belehren.

  • Sie wird darauf nicht antworten, weil sie dann zugeben müsste, dass sie sich das einfach nur ausgedacht hat, damit sie recht hat

    Nö, habe ich mir natürlich nicht ausgedacht, ist die Aussage der Frauenvertretung, dass ein Ausgleich gegeben werden muss.


    Und das ich feste verbindliche Wochentage habe, das ist mit der Schulleitung fix vereinbart, denn ansonsten bin ich einfach weg. Das wissen sie und würden es wie gesagt nie wagen, aber bisher haben sie das auch bei niemandem anders gewagt, maximal nachgefragt, ob man das evtl. zum Halbjahr ändern könnte und wenn nein, dann nein.

  • Kurzes Zitat, finde ich ziemlich eindeutig:


    Zitat

    7. In der Region Mitte werden bei Teilzeitbeschäftigten Dienst- und Elterngespräche nicht an den unterrichtsfreien Tagen geführt


    Der Rest sagt ähnliches, das z.B. die freien Tage in der Regel nicht an Konferenztagen sein dürfen und das auch außerunterrichtlich anteilig ist (also auch Studientage usw.)
    Das setzen wir inzwischen auch ganz gut durch, indem wir dann evtl. Mittags statt nachmittags gehen oder zu bestimmten Sachen eben gar nicht kommen. Betrifft ja doch einige bei uns.



    Zitat

    Außerunterrichtliche Tätigkeiten sind von Lehrkräften in Teilzeit nur anteilig zu leisten (FFPl und Urteil vom 16.7.2015 Bundesverwaltungsgericht). Gehen die Verpflichtungen über die vertraglich vereineinbarte Teilzeitquote hinaus, sind Ermäßigungsstunden zu gewähren.

    Ich vermute, genau daraus leitet die Frauenvertretung das her und würde ich auch so sehen.

  • Kurzes Zitat, finde ich ziemlich eindeutig:

    Ich eigentlich nicht, du hast gesagt, dass im "Frauenförderplan" (O-Ton) von "freien Tagen" die Rede ist, und dass für Dienst an eigentlich unterrichtsfreien Tagen ein Ausgleich zu schaffen ist. Beides steht NICHT bzw. sogar quasi gegenteilig im Frauenförderplan. Wenn du es nicht genau weißt, dann behaupte das nicht einfach so felsenfest.

  • Kinderwunschbehandlungen sind völlig freiwillig. Da würde ich verbieten das während der Unterrichtszeit laufen zu lassen.


    Da sehe ich keinen Unterschied zur nichtmedizinischen Thai-Massage, dafür bekommt auch keiner frei.

    Da du ja grade deine Beförderung bekommen hast, hoffe ich grade für die Kolleginnen, die unfreiwillig kinderlos sind, dass du niemals in die Position kommst, ihnen die Behandlungen während der U-Zeit verbieten zu können, oder deine dazu Haltung nochmal überdenkst.

  • Da du ja grade deine Beförderung bekommen hast, hoffe ich grade für die Kolleginnen, die unfreiwillig kinderlos sind, dass du niemals in die Position kommst, ihnen die Behandlungen während der U-Zeit verbieten zu können, oder deine dazu Haltung nochmal überdenkst.

    Wenn du die Beiträge über die Beförderung gesehen hast, hast du vermutlich auch gesehen, dass ich geschrieben habe, dass ich mich bezüglich der Kinderwunschbehandlung geirrt habe. Aber falls die Situation eintreten würde dies entscheiden zu müssen, hätte ich mich auch darüber vorher informiert ;)

  • Wenn du die Beiträge über die Beförderung gesehen hast, hast du vermutlich auch gesehen, dass ich geschrieben habe, dass ich mich bezüglich der Kinderwunschbehandlung geirrt habe. Aber falls die Situation eintreten würde dies entscheiden zu müssen, hätte ich mich auch darüber vorher informiert ;)

    Ach dann hätte es tatsächlich geholfen mich zunächst umfänglich zu informieren und die 4 Seiten Kommentare zu lesen, bevor ich dir fehlende Empathie vorwerfe… Dann haben wir ja beide was gelernt 😉

  • Ich wollte damit wirklich niemandem vor den Kopf stoßen, ich dachte das mit der homöopathischen Behandlung ernsthaft, so klang "Kinderwunschbehandlung" für mich. Ich lasse den Beitrag aber stehen, dann kann man sich wenigstens noch darüber amüsieren (oder empören, wenn man ihn erstmalig liest).

  • Ich eigentlich nicht, du hast gesagt, dass im "Frauenförderplan" (O-Ton) von "freien Tagen" die Rede ist, und dass für Dienst an eigentlich unterrichtsfreien Tagen ein Ausgleich zu schaffen ist. Beides steht NICHT bzw. sogar quasi gegenteilig im Frauenförderplan. Wenn du es nicht genau weißt, dann behaupte das nicht einfach so felsenfest.


    Da wir gerade im anderen Thread die Diskussion hatten, hier nochmal als Erinnerung.



    Hier nochmal mein Beitrag.


    Zitat

    Ich habe jetzt aus Jux mal den Frauenförderplan für die Region Berlin - Neukölln angeschaut, ich weiß jetzt nicht, welche Region das bei dir ist. Hier ist unter Punkt 5.2 explizit mehrfach von "unterrichtsfreien Tagen" die Rede, nicht von freien Tagen. Hast du mal Belege für deine Aussage?

    Auch entnehme ich hier nicht, dass z.B. bei Einsatz an einem unterrichtsfreien Tag ein anderer freier Tag zu schaffen ist, sondern es ist nur frühzeitig zu begründen.

  • Ja und ich habe dir damals schon gesagt, dass Neukölln nicht der ist, den es betrifft und das wie auch der Bezirk so schön sagt, wir noch einen viel "netteren" haben!


    Also nur Erinnerung an dich, ich habe alles genau so richtig angegeben, wie es auch ist und gut ist ;)
    Du willst es nur immer noch nicht einsehen!

    Und nein, ich werde dir nicht alles immer wieder neu verlinken!

    Werde ich auch nicht tun, wenn du es mir noch zehnmal hochschiebst.

  • Ja und ich habe dir damals schon gesagt, dass Neukölln nicht der ist, den es betrifft und das wie auch der Bezirk so schön sagt, wir noch einen viel "netteren" haben!

    Nein, das hast du nicht gesagt.

    Du hast angedeutet, dass es hier um Mitte geht:


    Das ist ein Auszug aus dem Frauenförderplan Berlin-Mitte.



    Wie gesagt, ich habe nach wie vor keine Belege von dir, dass es komplett freie (und nicht nur unterrichtsfreie) Tage in Berlin gibt und dass wenn hier irgendwas ist, ein anderer freier Tag zu schaffen ist. Das war nämlich deine ursprüngliche Aussage. Das hast du ja irgendwann zurückgezogen, das hätte dir die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen gesagt.


    Ich möchte einfach nur darauf hinaus, dass du manchmal recht viel erzählst, was manchmal etwas sehr ... kreativ ist und nicht wirklich Hand und Fuß hat.

  • Das war nämlich deine ursprüngliche Aussage. Das hast du ja irgendwann zurückgezogen, das hätte dir die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen gesagt.

    Ja, das gilt auch immer noch so. Denn wenn die beiden Punkte nicht erfüllt werden können muss es von der Frauenvertretung genehmigt werden (von welcher Gleichstellungsbeauftragten sprichst du, kann ich gar nicht gesagt haben, gibt es bei uns gar nicht!).
    Dies geht in der Regel dann nicht durch, weil es eben freie Tage (unterrichts- und -konferenz bzw. sonstiges Veranstaltungen frei ist ja frei!)

    Aber für mich ist das Thema nun durch, du behauptest, dass es das bei uns nicht gibt, das kannst du ja auch nicht belegen, wie man sieht (denn du belegst ja sogar das Gegenteil mit deinem Ausschnitt) und willst dabei bleiben.


    Dann tu das und nimm hin, dass es anders ist bei uns und ich das auch so beibehalten werde als Tatsache.

  • Hey Karl Dietrich,


    dein Ausschnitt ist doch eindeutig - da steht de jure SIND zu ermöglichen, also, warum widersprichst du jemanden, der es auch noch aus der Praxis kennt…ist doch alles Zeitverschwendung!

  • Hey Karl Dietrich,


    dein Ausschnitt ist doch eindeutig - da steht de jure SIND zu ermöglichen, also, warum widersprichst du jemanden, der es auch noch aus der Praxis kennt…ist doch alles Zeitverschwendung!

    Was? Es geht mir nicht um die unterrichtsfreien Tage, sondern Susannea hat gesagt, laut Frauenförderplan müssten in Berlin komplett freie Tage geschaffen werden und wenn es da eine Konferenz o.ä. gibt, müsste ein anderer Tag dafür als Kompensation geschaffen werden. Das ist aber falsch.


    Vielleicht liest du mal nicht nur Buzzwords.

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