da eine Klage vermeintlich keinen Erfolg gehabt hätte.
Das halte ich eigentlich für Humbug, weil eigentlich alle Klagen erfolgreich waren, außer bei denen, wo den Eltern ein zumutbares Angebot gemacht wurde, welches sie aber abgelehnt haben. Wenn es dann keinen Platz gibt, muss Schadensersatz gezahlt werden.
Hier übrigens mal ein Beispiel aus Hessen:
https://www.spiegel.de/panorama/bildu…ef-85b8e4218404
Zitat
, dass ihr der Landkreis 23.000 Euro Entschädigung für den Verdienstausfall zahlen muss, weil ihr nicht rechtzeitig ein Platz für ihr Kind zur Verfügung gestellt wurde. Als Träger der Jugendhilfe müsse er für jedes rechtzeitig angemeldete und anspruchsberechtigte Kind einen angemessenen Betreuungsplatz nachweisen.
Oder auch hier, vom BGH:
https://www.spiegel.de/karriere/bunde…-a-1117557.html
Also sei mir nicht böse, wenn das tatsächlich zwei Fach(!)anwälte gesagt haben, dann sind sie so dermaßen inkompetent, dass ich da schreiend wegrennen würde.
Dass die Städte Eltern natürlich gerne abwimmeln, ist klar, aber es gibt nun mal diesen Rechtsanspruch. Und der ist eben nicht so einfach mit "joah, ham halt keine Plätze, ne" erledigt.