Hier reibt sich der Schulleiter immer die Hände und ordnet keinen Distanzunterricht an um schön die Minusstunden einzusammeln.
Das wir aber an den Tagen des Ausfalls am Schreibtisch sitzen und nicht frei haben, interessiert natürlich niemanden.
Was konkret machst du denn am Schreibtisch? Unterrichtsvorbereitung die du eh machen würdest? Dann wird das natürlich nicht gegengerechnet. Oder versorgst du die Schüler, die du eigentlich zu dem Zeitpunkt im Unterricht hättest, mit Material? Dann ist das was anderes. Aber scheinbar machst du das freiwillig, da du ja sagst, es wurde kein Distanzunterricht angeordnet.
In NRW wäre das okay so und ist auch explizit im Mehrarbeitserlass genannt:
"4.5 Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:
- bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze oder Glatteis u.a.),"
(Nicht anrechenbar = Minus)