Habe den Fall mal genau so mitbekommen. Es gab ohne vorherige OM eine Androhung (§53 Abs. 3 Nr. 4) sowie noch flankierende Maßnahmen. Die BR hats mitgetragen.
Das geht auch. Entlassung ohne vorherige Androhung (aber einige andere OM) geht auch. BR hat mitgetragen, Gericht hat es auch bestätigt.