Die Steuerklasse 3 ist da wenig aussagekräftig, da in dieser für den Ehepartner mit der III zunächst kaum Einkommenssteuer abgezogen wird.
Das ist etwas ungenau ausgedrückt, sondern die Person mit Steuerklasse III hat einfach beide Grundfreibeträge auf seinem Gehalt. Je nach Einkommen wird dort aber trotzdem einiges an Einkommenssteuer abgezogen. Zumal das nur die monatliche Vorauszahlung regelt.
Unabhängig davon hat die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, dass die Kombination der Steuerklassen 3/5 abgeschafft werden soll:
Zitat
Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.
Absolut richtige Entscheidung, da in vielen Ehen häufig der Automatismus vorherrscht, der Partner mit dem etwas größeren Einkommen "muss" Steuerklasse 3 nehmen sonst spart man keine Steuern. Was natürlich völliger Schwachsinn ist, aber dazu häufig dazu führt, dass der Mann das Mehreinkommen als "sein" Einkommen ansieht.