Beiträge von Karl-Dieter

    hat nur 30 Tage Urlaub im Jahr.

    Reicht doch aus, mit 30 Tagen Urlaub kann man knapp sechs Wochen frei machen. Berliner Modell besagt 1-3 Wochen, drei Wochen ist dann aber schon die Höchstgrenze. Es kann auch durchaus sein, dass die Eingewöhnung nicht am 1.8. starten kann, sondern sogar erst am 8.8., nämlich wenn die Kita Schließzeiten am Ende der Ferien hat.


    Generell ist das natürlich etwas sehr blauäugig von euch geplant, du bist einfach davon ausgegangen, dass du wieder anfängst zu arbeiten (was ja auch okay ist), aber dann sollte auch ein Plan stehen, wer dann entsprechend die Eingewöhnung macht. Und warum dein Mann nicht kann, ist mir aus deinen Beiträgen nicht so ganz hervor gegangen. Finanzielle Verluste hat man bei Elternzeit immer. Vermutlich ist es eher der Klassiker, Mann ist ach so wichtig im Job und kann auf gar keinen Fall Elternzeit nehmen, in Wirklichkeit ist er entweder unfähig, oder tut so, oder hat keine Lust und schiebt andere Gründe vor.

    Für Kind 1 werden die ersten 1-2 Wochen zur Eingewöhnung reserviert, für Kind 2 die folgenden usw, so dass also Kind 5 erst viele Wochen später (z.B. Oktober) eingewöhnt wird.

    Wenn ich einen Kitaplatz ab 1.8. habe und auch ab 1.8. zahle, würde ich denen einen dezenten Vogel zeigen, wenn die mir sagen, dass mein Kind erst 2-3 Monate später kommen kann.

    etzt frage ich mich: Wie soll die Eingewöhnung stattfinden, wenn unsere Kita bis zum Ende der Sommerferien zu ist und erst dann wieder öffnet, wenn ich arbeiten muss? Läuft das dann vorher ab? Da sind wir gar nicht da, sondern bei meiner Verwandtschaft in Italien. Wir sind nur die ersten zehn Tage in den Sommerferien da, dann sind wir futsch. Und selbst wenn wir da wären, wäre der Kurze gerade eingewöhnt, und dann schließt die Kita für drei Wochen und wir fangen wieder von vorne an? Ich bin echt gespannt. Bislang hab ich noch nicht mitbekommen, wie das geht. :D

    Dann kann man halt nicht zu der Verwandtschaft nach Italien oder muss das entsprechend mit Elternzeit planen, dass in der Eingewöhnung Elternzeit genommen wird. So wie jeder das macht.

    Bei der Beurteilung (2018) für meine Bewerbung auf eine A13-Beförderungsstelle habe ich 5 von 5 Gesamtpunkten bekommen, diese kam tatsächlich von der BezReg zurück und die Begründung musste umfassender formuliert werden. Bei der Beurteilung nach der Probezeit (noch nach dem alten Schema) habe ich den Vermerk "hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet" erhalten, hier kam aber nichts zurück o.ä.

    Vor allem, da der finanzielle Unterschied zu A13 in keinem Verhältnis zur zusätzlichen Arbeit und Verantwortung steht.

    Das sehe ich eigentlich anders, A16 als Beamter klingt zwar Brutto nicht so wahnsinnig viel, um das Äquivalent als Angestellter zu verdienen, müsste man irgendwas zwischen 120 000 - 140 000 EUR/a verdienen, für eine Leitungsposition ist das schon ganz gut

    Sagt mal, wenn ihr eine rote Warnapp hättet und euch sicher wärt, dass ihr in der Situation eine dichte FFP2 getragen habt und derzeit sowieso an einem großen Durchseuchungsexperiment teilnehmen dürft - wie würdet ihr reagieren?

    Wenn ich die Situation kenne und weiß, wie ich da geschützt war. Ignorieren.

    Ich zahle monatlich 36 Euro und würde 1000€ im Monat bekommen. Gleichzeitig gibt es auch was im Sterbefall. Ich könnte auch jederzeit kündigen und mein angespartes Geld zurück bekommen.

    Wie soll das für die Versicherung ansatzweise möglich sein? Versicherungsleistungen (Tod, Dienstunmfähigkeit) sind doch aus dem großen Topf der Beiträge zu zahlen, zusätzlich noch die Kosten für Verwaltung, abzüglich der Gewinne aus Geldanlagen, was momentan eher marginal ist.


    Wie hier eine Versicherung angeblich garantieren kann, dass man sein angespartes Geld zurückbekommt (ich gehe hier von der vollen Höhe aus), wenn man kündigt, ist mir schleierhaft.

    Der Grundfreibetrag erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 240 EUR, d.h. auf diesen Betrag war vorher LSt fällig, jetzt nicht mehr. Dass hier allerdings 50 EUR mehr abgezogen werden, ist erstaunlich.

    Zudem werden alle Eckwerte des Steuertarifs um 1,17% angehoben.

    kann der Administrator von Logineo, in meinem Fall ist das die Schulleitung,

    Interessanterweise wird bei Logineo empfohlen, dass die Schulleitung nicht als Administrator tätig wird. Ist aber keine Pflicht und häufig macht das eben die Schulleitung, weil aus dem Kollegium dazu keiner Bock hat. Gibt übrigens an Grundschulen eine Anrechnungsstunde. Unabhängig davon wäre es mir aber doch neu, dass man beim normalen Logineo (Groupware) sehen kann, was genau die Kollegen machen. Den letzten Login kann man schon sehen, aber das erfasst eigentlich nur den Login in den Webclient und nicht per z.B. IMAP in das Mailkonto

    vorgezogene Ferien hätten das verhindert.

    Vorgezogene Ferien ist ein Euphemismus für Schulschließung, wozu, wie bereits gesagt, das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich etwas gesagt hat.

    Und ein einzelner Fall ist jetzt sicherlich kein Grund um damit irgendwelche Schulschließungen zu legitimieren.

    verschärften Quarantäneregelungen bleiben noch länger so bestehen? Dann dürfte wir bald automatisch im Lockdown landen

    Nö, nur bis Omikron die Masse der Infektionen ausmacht. War bei Delta damals nicht anders.

    Wenn es so kommt, wo ich befürchte, wird's ohne Distanzunterricht dann wohl kaum gehen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat Schulschließungen sehr enge Grenzen gesetzt, in der Urteilsbegründung nimmt es explizit auf die damals vorwiegend bzw. völlig ungeimpfte Bevölkerung und das Fehlen von Testmöglichkeiten, damit ist das nachträglich für verfassungskonform erklärt worden.

    Diese beiden Dinge treffen jetzt nicht mehr zu, d.h. eine Schulschließung (nichts anderes ist Distanzunterricht) wird damit in weite Ferne gerückt. Zu Recht.

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