Teilzeit jedes Jahr neu beantragen?

  • Hallo,


    ich arbeite in Teilzeit (10/25,5 Stunden), verbeamtete Lehrerin in NRW. Muss ich jedes Schuljahr neu diese Stundenzahl beantragen?

    Ausgehend von BW: Im Regelfall nein, es kommt aber ein Stück weit auf den Grund für die Reduzierung an, wie lange diese ihre Gültigkeit behält. Ich habe beispielsweise infolge einer nachgewiesenen Schwerbehinderung reduziert. Solange ich nicht plötzlich einen GdB unter 50 habe und auch nichts selbst ändern möchte behält also mein Antrag auch in Folgeschuljahren prinzipiell seine Gültigkeit. Wäre mein Ausweis nur befristet gültig würde aber bereits der Gültigkeitszeitraum des Ausweises eine Begrenzung darstellen, eh sei denn, die Gültigkeit würde verlängert werden. Auch bei einer Reduzierung infolge von Erziehungs- und/oder Pflegezeiten gibt es Grenzen, sei es, weil die Kinder ein bestimmtes Alter erlangt haben oder eine bestimmte Pflegestufe eines nahen Angehörigen weiterhin als gegeben nachgewiesen werden muss.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Musst du:

    LINK

    Zitat

    Teilzeitbeschäftigung ist eine Freistellungsmöglichkeit für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die auf Antrag gewährt wird. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Beginn zu stellen. Sechs Monate vor Ablauf der bewilligten Teilzeitbeschäftigung muss eine Erklärung darüber abgegeben werden, ob die Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung oder eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung gewünscht wird

  • ich arbeite in Teilzeit (10/25,5 Stunden), verbeamtete Lehrerin in NRW. Muss ich jedes Schuljahr neu diese Stundenzahl beantragen?

    Ja, ich arbeite seit 13 Jahren Teilzeit in NRW und muss für jedes Schuljahr einen neuen Antrag stellen.

    Immer bis Kalenderjahresende. Ich habe meinen daher letzte Woche abgegeben für das Schuljahr 2022/2023.


    Meine Ermäßigung als Schwerbehinderte - falls die TE das meinen sollte - muss ich nicht jedes Jahr neu beantragen. Das gilt solange der Ausweis gilt.


    Edit: pepe war schneller.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Musst du:

    LINK

    Das ist ja verrückt, dass das so anders geregelt ist. Bei mir (BW) ist wie geschrieben völlig klar, dass die gewährte Teilzeit einfach weiter gilt, bis ich einen Antrag auf Deputatsänderung stelle. Danke, für die direkte Korrektur. In dem Fall hätte mein BW-Hinweis nur Probleme bereitet, die vermeidbar sind.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kommt drauf an, bis zu welchem Datum du beim letzten Antrag beantragt hast. Viele machen es für jedes Schuljahr neu, du kannst aber auch direkt für max 3 Jahre Teilzeit beantragen.

  • Kommt drauf an, bis zu welchem Datum du beim letzten Antrag beantragt hast. Viele machen es für jedes Schuljahr neu, du kannst aber auch direkt für max 3 Jahre Teilzeit beantragen.

    Bist du dir da sicher? Im Link von pepe oben steht da m. E. anders (oder ich verstehe es falsch):

    "Beginn einer voraussetzungslosen / sonstigen Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich der 01.08. und Beginn einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen der 01.02. oder 01.08., sowie direkt im Anschluss an eine Mutterschutzfrist und / oder Elternzeit. Das Ende der Teilzeit ist grundsätzlich der letzte Tag der Sommerferien oder der 31.01."

    Ich verstehe es so, dass die TZ jedes Jahr neu beantragt werden muss und jeweils nur für ein Jahr/Schuljahr gilt. So ist es übrigens meines Wissens in NDS auch.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich finde es nicht, aber in dem Dokument aus Düsseldorf steht eindeutig mindestens ein Jahr. Ich hab auch maximal 3 Jahre im Kopf, bin aber gerade zu faul nachzulesen warum. Ich hab jedenfalls bisher immer 3 Jahre beantragt und das ging immer durch.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich arbeite auch in BW in Teilzeit und ich muss die Teilzeit jedes Jahr neu beantragen. Unsere Schulleitung weist jedes Jahr daraufhin, dass Nichtbeantragung ein volles Deputat bedeutet.


    LG

    Kopfschloss

  • Ich arbeite auch in BW in Teilzeit und ich muss die Teilzeit jedes Jahr neu beantragen. Unsere Schulleitung weist jedes Jahr daraufhin, dass Nichtbeantragung ein volles Deputat bedeutet.


    LG

    Kopfschloss

    Ah, OK, dann ist es auch hier in BW nur bei Schwerbehinderten wie mir (und Gleichgestellten) anders- genau wie offenbar in NRW.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank! Ich habe das Formular ausgefüllt und abgegeben. Volle Stelle? Ich glaube nicht, dass ich das jemals in meinem Leben noch mal hinbekomme... evtl., wenn die Kinder ausgezogen sind.

  • Ich arbeite auch in BW in Teilzeit und ich muss die Teilzeit jedes Jahr neu beantragen. Unsere Schulleitung weist jedes Jahr daraufhin, dass Nichtbeantragung ein volles Deputat bedeutet.


    LG

    Kopfschloss

    Das hängt dann vermutlich in BW vom Grund für die Reduzierung ab. Teilzeit wegen Erziehung minderjähriger Kinder muss definitiv auch nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Nur wenn die Stundenzahl in die eine oder andere Richtung verändert werden soll, muss das pünktlich über STEWI (Anfang Januar) beantragt werden.


    LG DFU

  • DFU

    Hast du da was Schriftliches?

    Das wäre mir neu wenn das wirklich so wäre würde ich mir am Wo ein to do sparen können. :)


    LG Kopfschloss

    Ich habe das nicht direkt gefunden, denke aber, dass es indirekt hieraus hervorgeht:

    Für die Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen mit mindestens 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit bzw. der Hälfte des regelmäßigen Dienstes gibt es keine zeitliche Höchstgrenze. Sie ist so lange möglich, wie die Voraussetzungen vorliegen. Unterhälftige Teilzeit darf zusammen mit Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge 15 Jahre nicht überschreiten (§ 73 Absatz 1 LBG).

    Wenn beim ersten Beantragen der Teilzeit nachgewiesen wurde, dass diese aus familiären Gründen wegen minderjähriger Kinder im Haushalt erfolgt, entfällt der Anspruchsgrund ja auch in den Folgejahren bis zum Erreichen der zeitlichen Höchstgrenze nicht. Insofern spart es unnötige Verwaltungsakte an dieser Stelle lediglich Änderungsmitteilungen über Stewi einzufordern. Frag aber doch vielleicht einfach noch einmal kurz bei deiner Gewerkschaft nach, ob das passt, damit du auf der sicheren Seite bist. Was ich interpretiere und das RP dann wie handhabt können durchaus zweierlei sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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