Beiträge von Karl-Dieter

    vorausgesetzt man arbeitet in der Grundschule und nicht in der gymnasialen Oberstufe, wo man stundenlang 5 seitige Aufsätze, Klausuren und Abiturprüfungen korrigiert. Das ist ein Unterschied.

    Interessant, du bist dabei im Referendariat zu scheitern, hast faktisch keinerlei Erfahrungen über Schule und erlaubst dir hingegen solche Aussagen über anderen Schulformen und deren Lehrkräfte.

    Dass ich begründen müsse, wenn ich TZ arbeite weil ich kein Kind habe.

    Finde ich nachvollziehbar. Die Regelarbeitszeit ist nun mal 41 Stunden die Woche bei Beamten. Familienpolitische Teilzeit ist ja kein Problem, aber dass man für die voraussetzungslose Teilzeit eine Begründung benötigt, ist absolut nachvollziehbar, man hat da nämlich keinen Anspruch drauf, wenn dienstliche oder betriebliche Belange dem entgegenstehen.

    Ist das normal? Hört sich nach furchtbarer Zeitverschwendung an.

    Warum? Dient ja auch der Qualitätssicherung.


    Ansonsten ist das beispielsweise in NRW für Abteilungsleiter an Gesamtschulen explizit vorgeschriebener Teil der Arbeit:


    Zitat

    - Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten -

    https://bass.schule.nrw/1011.htm

    Sei mir nicht böse, aber wir hatten hier bereits zwei Userinnen, die über einen längeren Zeitraum viele UserInnen beschäftigt haben und von ähnlichen Problemen berichteten; die für sie nach Lösungen gesucht haben und nichts war gut genug. Das Ganze endete dann in erheblichen Auseinandersetzungen, Meta-Diskussionen und letztlich auch viel Unfrieden.

    Bereits beim ersten Beitrag kam mir die Geschichte schon so wild vor, daher habe ich auch direkt daran gedacht.

    Wir hatten die Direktabrechnung mit dem KH nur während der Schwangerschaft meiner Frau, da lief das aber nicht ganz so gut.

    Aufgefallen ist mir das, weil wir auf einmal eine Gutschrift von der PKV bekommen hatten, weil wir das Einzelzimmer nicht in Anspruch genommen hatten. Dafür stand auf der Beihilfe-Ausfertigung das EZ drauf, was die ja nicht übernimmt.

    Stellte sich raus, dieser Posten war von der Rechnungsstelle vertauscht worden. Das war leider ziemlich viel Hin und her mit Versicherung, KH, Stornorechnung, & Co bis das alles korrigiert war.


    Ansonsten kann ich nur für die Beihilfestelle der BR Münster sprechen, bei größeren Beträgen einfach anrufen dann wird man vorgezogen, wie Bolzbold bereits sagte.

    eigentlich müsste man jeden nach dem Ausweis fragen, den niemand von den Wahlhelfern kennt.

    Nein, das ist nicht korrekt.

    § 56 BWO:

    Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen.

    Und nu meinst nicht, dass dann letztlich die Bezirksregierung einfach anordnet, dass der dienstälteste Lehrer komissarisch die Stelle des Schulleiters einnehmen muss?

    In der Regel macht das nicht die BR, weil für die Grundschulen die Schulämter zuständig sind. Da wird in der Regel keiner zu verpflichtet sondern es muss sich ein Schulleitungsteam aus dem Kollegium bilden und von einer Nachbarschule wird dann SL oder sSL für die wichtigen Unterschriften kommissarisch benannt.

    Die SL sagte mir, ich solle meine kompletten Bewerbungsunterlagen zusenden (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, etc.).

    Würde ich nicht machen. Weder Anschreiben, noch Lebenslauf, noch Zeugnisse. Das ist keine Bewerbung.

    Kurze Information über schulisch nutzbare Qualifikationen und ggf. Posten / Tätigkeit in der Vergangenheit und fertig. Was geht den SL mein Abiturzeugnis an?

    Darf ich fragen, nach wie vielen Fehltagen ihr eine Attestpflicht verhängt?

    Zumindest in NRW ist eine pauschale Regelung nicht zulässig.

    Aber was ist hiermit:

    -eine Stunde Klassenlehrerunterricht, in der die Schüleri/innen hre Zeugnisse bekommen

    -der komplette letzte Tag vor den Sommerferien, weil Unterricht im Klassenverband angeordnet ist

    -Methodentage

    - ein Schultag, an dem man mit den Schüler/innen in einen anderen Klassenraum umzieht und mit der Klasse nur aufräumt etc.

    Ist für mich alles abrechenbare Mehrarbeit.


    Die gleiche Diskussion gab es aber auf einer DB sSL kürzlich. Da gab es auch beide Auffassungen.

    Ich kenne aus meiner eigenen Erfahrung genug Situationen, in denen ich es nicht geschafft habe, pünktlich zu sein. Dafür gab es klare Gründe. Eine Zurechtweisung hätte daran nichts ändern können

    Ich sehe das etwas anders. Insbesondere die Pünktlichkeit zum Dienstbeginn kann man erwarten. Wenn man mit genügend Puffer losfährt und man landet dann in einer Vollsperrung - okay, passiert. Mir auch schon. Das ist aber nicht wöchentlich oder monatlich.

    Das im Eingangspost erwähnte "Oh, ich stehe hinter dem Müllwagen und kann dann nicht direkt vom Auto in den Unterricht marschieren sondern diese Verzögerung von 2 Minuten führt direkt zu einer Verspätung auf der Arbeit" sind meines Erachtens nach zwar natürlich "klare Gründe" aber es liegt hier schon in der Verantwortung des AN / Beamten das entsprechend einzukalkulieren.

    Also, ich glaube, dass einigen (damit meine ich jetzt nicht dich) nicht ganz klar ist, wie das in der so hochgelobten freien Wirtschaft aussieht. Das passiert zwei, dreimal und dann gibt es die ordentliche Kündigung. Und zwar rechtmäßig.

    https://www.kanzleiwehner.de/blog/kuendigun…u-spaet-kommen/

    Und ich finde schon, dass Kolleginnen und Kollegen, die häufiger morgens zu spät erscheinen, auch entsprechend kommuniziert werden sollte, dass das ganze ein Dienstvergehen ist.

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