Ja, aber werde ich nahtlos weiter verbeamtet? Was passiert mit meiner bisherigen Pension?
Du bist ja etwas wortkarg mit Informationen um deine Situation beurteilen zu können.
Ich habe jetzt einmal für dich gegoogelt, nach Quereinstieg Hessen:
https://kultus.hessen.de/schuldienst/ei…nst/grundschule
Ich fasse dir das zusammen:
Erstmal brauchst du schon eine Qualifikation, aus dem eins der Unterrichtsfächer abgeleitet werden kann. Hast du das, kannst du den Quereinstieg starten, wirst aber nicht verbeamtet, erst nach Abschluss der dreieinhalbjährigen Qualifikationsmaßnahme, sofern die Voraussetzungen vorliegen