Beiträge von Karl-Dieter

    Schon in der Mittelstufe sind Arbeiten regelmäßig 90 Minuten lang.

    Das liegt dann aber bei euch an der Schule, in Deutsch müssen die erst ab Jg. 9 90 Minuten sein. In der ersten Fremdsprache gibt es da keine Pflicht zu in der Sekundarstufe I.

    In Jahrgang 7 kann man auch schon auf 5 Klassenarbeiten runtergehen.

    Das liegt alles in der Hand eurer Fachkonferenzen. Wenn die natürlich in ihren Beschlüssen ans Limit gehen, ist das natürlich etwas ungünstig, aber nichts was am Land NRW liegt.

    https://www.schulministerium.nrw/anzahl-der-klassenarbeiten

    NRW: Vor zehn Jahren 7 Semester plus 24 Monate Vorbereitungsdienst —> A12, bald A13.

    Grundsätzlich hast du Recht, allerdings ist das (fairerweise muss man sagen, je nach Uni) länger her als 10 Jahre, die 24 Monate VD gab es mWn das letzte Mal 2012 afaik. Die Unis haben z.T. ihre Studiengänge schon wesentlich früher umgestellt, landesweit aber, soweit ich weiß, mit der LABG 2009.

    Ich selbst arbeite jetzt im sechsten Jahr für E10, meine Kolleginnen bekommen A12. Dazu kam es, weil ich mich „erst“ mit 26 für den Lehrerberuf entschieden habe. Viel finanzielle Unterstützung von zuhause gab es nicht und ich bin irgendwann mit drei Jobs neben meinem Zweitstudium an Grenzen gestoßen. Das hat mich ziemlich umgehauen, hatte vor Jahren auch bei mir eine Trennung zufolge und jetzt eben deutlich weniger Geld für die gleiche Arbeit. Zum Glück kann ich jetzt berufsbegleitend noch was draufsetzen und bekomme ab dem nächsten Herbst E13.

    Das ist hier aber schon ein kleiner Unterschied. Du bekommst ein geringeres Gehalt, weil du zurzeit noch eine geringere Qualifikation dafür hast (wenn ich das richtig entnehme). Du machst die gleiche Arbeit, ja. Und, das wollen viele nicht-grundständig ausgebildete Kolleginnen und Kollegen nicht hören, aber im Schnitt nicht mit der gleichen Qualität.

    Sie meint, dass die Prüfungstage des mündlichen Abiturs bei uns an der Schule nicht mit dem Arbeitsrecht vereinbar seinen:


    Viele KuK haben am ersten Prüfungstag erst Unterricht (ich z. B. den ganzen Vormittag), eine kurze Mittagspause und dann Prüfungen bis 19:15 Uhr plus die Anfertigungen der Notenbegründungen.


    Am nächsten Tag beginnen die Prüfungen um 7:40 Uhr und enden in meinem Fall um ca. 16:30 Uhr.


    Dieses Vorgehen ist bei uns keine Ausnahme, sondern Standard. Ich hatte auch schon 11 eigene Prüfungen an einem Tag.

    Was sagt der Personalrat dazu?

    Ggf. ergibt sich daraus dann ja die Möglichkeit, auch nochmal die Belastungsverteilung zum Schuljahresende (insbesondere Abitur+ZP10) ganzheitlich in den Blick zu nehmen.

    Wieso ist ZP10 ein Problem? Die Untergrenze der Klassenarbeiten wurde hier doch um eins verringert, dann muss die Fachkonferenz dann hier auch entsprechend handeln und diese Untergrenze (an meiner Schulform 3, Bandbreite 3-5) sich entsprechend nutzen und festlegen

    Dann habe ich im Schnitt 35 Examensklausuren samt mündlichen Prüfungen für Externe und durchgefallene SuS. Das muss alles korrigiert/ vorbereitet werden, und da muss ich ganz ehrlich sagen, dass mich das ziemlich ankotzt, mit dieser Belastung auch noch alle meine Ausfallstunden kompensieren zu müssen.

    Gut, man muss natürlich auch sagen, dass es dafür (aktuell) noch eine Besoldungsstufe mehr als an den Primar- und S1-Schulen gibt plus noch Amtszuschlag.

    Da eine Konrektorin auch noch zum weit überwiegenden Teil Unterricht macht, kann man genauso hinterfragen, wieso bei TZ die Lehrer-Aufgaben auf 0 reduziert werden. Oder?

    Dieser Fall mit 4,5 Stunden ist ja schon etwas speziell, weil da kaum Stunden vorhanden sind, bei denen man verschieben kann.

    Aber wenn man mal realistischere Zahlen nimmt, eine Konrektorin mit 28 Stunden Vollzeit und z.B. 5 Leitungsstunden, die reduziert auf z.b. 22 Stunden, kann ja problemlos weiterhin fünf Leitungsstunden haben und ist immer noch den überwiegenden Teil im Unterricht. Wüsste ich jetzt auch nicht, was dagegen spricht.

    Das auf jeden Fall.

    Aber ich habe ja auch nicht geschrieben, dass sie bei 2 Stunden die gleichen Aufgaben hätte.

    Logisch, das wird natürlich dann auch reduziert. Wobei man schon hinterfragen kann, wieso bei TZ die SSL-Aufgaben reduziert werden und diese Anrechnungsstunden auf die SL wandern.

    Ich bezog mich aber tatsächlich auf diesen Beitrag:

    felicitas_1
    8. April 2025 18:42

    Ein Reservist der Schweizer Armee wird für einen Wiederholungskurs selbstverständlich bei bezahlter Stellvertretung freigestellt. Ich halte in den Zeiten, in denen wir nun mal leben, eine Wehrübung für alles andere als "absolutn Unsinn".

    Ja, wir reden hier aber nicht von der Schweiz. Vielleicht sollte die Schweiz "in den Zeiten, in denen wir nun mal leben" auch mehr als 0,7% des BIP investieren.

    Umgekehrt hilft die Zuwanderung aber den Lehrkräftemangel zu reduzieren, da zahlreiche Lehrpersonen unter den Zugewanderten der letzten Jahre sind. Einige davon sind bereits erfolgreich im deutschen Schuldienst angekommen, zahlreiche andere befinden sich mitten in der erforderlichen Nachqualifikation, da sie inzwischen über die erforderlichen Deutschkenntnisse (C1 wird hier in BW zu Beginn der Ausbildung am Seminar erwartet, C2 muss spätestens bis zu den Lehrproben und Kolloquien nachgewiesen werden) verfügen.

    Hier würden mich tatsächlich mal belastbare Zahlen interessieren, weil die Anforderungen (an Studium und Sprache) sind schon recht hoch, und dann müssen die Leute auch noch grundsätzlich als Lehrer geeignet sein.

    lso bei uns ist der Nachmittagsunterricht bis einschließlich 9. Jg. sinnfrei. Nachmittags eine Doppelstunde Mathe, Deutsch, Englisch, Naturwissenschaften, WPI ... zu haben, ist einfach nicht nachhaltig.

    Dann ist das bei euch einfach ein schlechtes Konzept, es gibt ja da durchaus andere Modelle. Selbst eine Standard-Gesamtschule sollte das ohne viel Aufwand hinbekommen, dass nicht Nachmittags alle "Hauptfächer" hinkriegen.

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