Weil in einem anderen Thread die Diskussion auch um Krankenstand geht - wie kommt es eurer Meinung nach, dass sich Berliner Lehrerinnen und Lehrer an 32 Kalendertagen im Jahr krank melden - Schweizer jedoch nur an 8 Tagen?
Beiträge von Karl-Dieter
-
-
Das es hier an einer Schule quasi nicht zu Vertretung kommt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auch dass angeblich nie jemand krank ist. Entweder wird das sehr geschönt dargestellt oder man hat da nicht so den Blick drauf.
Wobei in der Schweiz die Zahl der Krankentage deutlich niedrigerer ist, in Deutschland fehlt der durchschnittliche Arbeitnehmer 18 Tage, im öffentlichen Dienst noch mehr - in der Schweiz 7 Tage pro Jahr.
-
auch wohl nicht allen Kollegien.
Ich halte die Entscheidung für den Wegfall der Maskenpflicht auch für richtig.
-
Ich wundere mich ehrlich gesagt, wie viel/oft bei euch offenbar vertreten werden muss. Mir ist es schon fast peinlich, dass ich in einem Schuljahr zwei mal ne Vertretung brauche, unser Krankenstand ist normalerweise extrem niedrig.
Das kommt halt auch ein bißchen auf die Altersstruktur der Schule an. Wenn ich viele etwas ältere Lehrkräfte habe, dann sind die statistisch gesehen halt schon öfters krank.
-
Eine Mutter, die ich aus der Kita kenne, darf nur arbeiten, wenn es seit 2 Wochen keine Neuinfektion an der Schule gab.
Genau, das ist die Standard Wiederzulassungstabelle. Gibt auch andere Zeiten für andere Krankheiten.
Planerisch ist das natürlich sehr schwer umzusetzen, weswegen ich natürlich jeden Schulleiter verstehen kann, der die Leute dann gar nicht mehr einsetzen will.
-
Unsere Schulkonferenz hat gerade beschlossen, dass bei uns in der Schule weiterhin Maskenpflicht gilt. Ich bin mal gespannt auf die Diskussionen und ob das so durchgezogen werden kann...
Natürlich nicht, weil hier die Rechtsgrundlage für diese Grundrechtseinschränkung fehlt. Frag mich immer, was die SK geritten hat, solche offenkundig rechtswidrigen Beschlüsse zu fassen. Genauso wenig kann die SK eine Kopftuchpflicht einführen o.ä.
-
und vor allem warnen die Krankenhäuser zu Recht vor einer Überlastung.
Die werden aber nicht durch Kinder überlastet. Und wenn die Kinder umgeimpfte Erwachsene anstecken... nun, da ist mein Mitleid nicht so großö
-
Ez Regel ab jetzt im Unterricht: einer ohne Maske: dauerhaft lüften.
Was ein Unfug. Physikalisch sowieso völliger Quatsch.
-
Ich frage mich ja schon, ob die Leute im Ministerium, die sowas entscheiden, eigentlich Zeitung lesen.
Du meinst, solche Presseartikel?
https://www.deutschlandfunk.de/coronaschutz-f…ticle_id=503828
-
Okay, für ein Gymnasium ist das wirklich sehr wenig.
-
Ja, es gibt eines. Darin steht, dass man bei maximal 50 % Anspruch auf einen freien Tag hat (den habe ich) und dass man mindestens einen freien Nachmittag haben soll (das ist bei mir unser Konferenztag abgesehen vom freien Tag natürlich).
Noch mal zum klarstellen: Ich habe nichts dagegen, dass Teilzeitkräfte zur ersten Stunde kommen (würde ich übrigens sehr gerne, darf ich aber nur 1x). Ich verstehe auch, dass Teilzeitkräfte MAL nachmittags arbeiten müssen.
Was mich stört ist, dass das nicht proportional gehandhabt wird, sprich: halb so viele Nachmittage wie Vollzeitkräfte. Und auch die Freistunden sollten proportional sein. Welche Vollzeitkraft hat schon 10 Freistunden???
Mich stört, dass ich seit Jahren, immer so viel nachmittgs arbeite, wie die Vollzeitkräfte und HIER immer die Schimpfe höre, wie unverschämt Teilzeitkräfte doch seien. Übrigens auch nur hier. Da geht mir dann echt die Hutschnur hoch. Im Real life beschwere ich mich nicht so.
Ich verstehe übrigens auch nicht, warum es die Vollzeitkräfte stört, nachmittags zu arbeiten. Im Büro oder in der Fabrik oder als Busfahrer müssten sie als Vollzeitkraft doch auch nachmittags anwesend sein. Vorbereiten können sie doch dann vormittags oder in ihren Freistunden. Das wird doch den Teilzeitkräften auch immer "vorgeschlagen", das das so easy peasy gehe.
Also ich muss fairerweise sagen, auch wenn ich deine Argumentation manchmal etwas
Merkwürdig finde, so ein Stundenplan, insbesondere die zahl der Hohlstunden, würde bei uns nicht durchgehen. Bei uns hättest du mit halber Stelle maximal 3 Hohlstunden.
-
Ja, warum sollten sie denn nicht Nachmittags unterrichten? Wer an einer Ganztagsschule arbeitet, kann nunmal, auch bei Teilzeit, nicht erwarten, dass er nur Vormittags eingesetzt wird.
-
Komme aber gar nicht zur Ruhe, wenn ich immer alle zwei Wochen wieder zum Arzt muss.
Ja gut, sei mir nicht böse, aber eine ärztliche Behandlung ist ja auch sinnvoll. Was hast du denn erwartet? Sechs Monate Krankschreibung und nichts machen in der Zeit?
-
Ansonsten muss man sich halt überlegen, ob man sich immer direkt ne Woche krank meldet, wenn der Hals etwas schmerzt.
-
Ich formuliere es nochmal. Es ist vollkommen richtig und gut, dass Ärzte das tun.
Sehe ich anders. Ich habe bisher noch nie etwas bei der PKV eingereicht und häufig erreiche ich auch nicht die Grenze für die KDP. Sprich, im Endeffekt zahle ich alle Arztrechnungen aus der eigenen Tasche erst einmal. Von daher ist es ja auch in meinem Interesse, dass hier kein Mist auf der Rechnung steht.
-
Demnach müssten ihr die 16 Ganzstunden als ca. 21,3 von 25,5 Stunden
Genau andersherum, sie dürfte nur 12 Unterrichtsstunden á 60 Min machen.
-
Diesen rechtlich sehr fragwürdigen Rat zu geben halte ich für bedenklich, aber nun gut. Zumal mMn eine bis zu sechsmonatige Freistellung durchaus möglich ist §16 FrUrV.
-
Also ich sehe das etwas anders. Mal für einen kurzen Zeitraum, ja. Aber was hier vorgeschlagen wird, wochenlang?
-
bei privaten bzw. Ersatzschulen kann man sich auf das Hausrecht berufen und es dann so umsetzen.
Das halte ich für sehr weit hergeholt. Auch mit Hausrecht kann ich nicht alles ohne Rechtsgrundlage verlangen, da private bzw. Ersatzschulen eben auch Pflichten haben.
-
Da diese Tests ja eh kaum Treffer bringen, ist mir dieses in der Sache recht unsinnige Vorgehen inzwischen auch herzlich egal...
Ich sehe das anders, wir hatten dadurch schon knapp um die 30 Schüler, die wir so herausgefischt haben. Und die waren nachher alle PCR-bestätigt positiv.
Werbung