Es muss ja eigentlich nicht sein, dass man mit Name, Geburtsdatum und was sonst noch regelmäßig beim RKI eincheckt.
Tut man nicht.
Es muss ja eigentlich nicht sein, dass man mit Name, Geburtsdatum und was sonst noch regelmäßig beim RKI eincheckt.
Tut man nicht.
Ich kann doch bei Nachweisen ein Attest verlangen oder?
Du, als Lehrer, in diesem Fall: Nein.
Generell wäre es aber sinnvoller, dass man sich VORHER schlau macht und nicht nachher.
Muss ich für die Ferien einen Krankenschein bringen ? 🤔
Würde ich in diesem Fall so sehen, ja.
Bei uns ist das ein Privileg für die Abiturienten, wenn sie sich mit ihrer Partyveranstaltung an die offizielle Zeugnisübergabe anhängen dürfen. Dann sparen sie nämlich die Kosten für den Raum, weil zumindest der erste Teil als offizielle Schulveranstaltung gilt
Bin mir relativ sicher, dass damit automatisch auch der zweite Teil eine offizielle Schulveranstaltung ist.
Und das lässt mich darüber nachdenken, ob es in Deutschland nicht auch die Möglichkeit des Home Schoolings geben sollte.
Auf gar keinen Fall, das nutzen nämlich zu 99,9% nur religiöse und weltanschauliche Fanatiker, die ihre Kinder entsprechend ungestört indoktrinieren wollen.
Und nicht unerwähnt lassen möchte ich die Familien, die mir fast zugeflüstert haben... das kann man ja kaum laut erzählen... aber wir haben unseren Rhythmus gefunden und uns gehts richtig gut im Distanzunterricht. Diese Kinder haben tatsächlich besser gelernt, als in der Schule.
Kann ich mir nicht vorstellen.
Finde ich absolut super.
(Mensch, mit so kurzen Sätzen kann man richtig gut diskutieren.)
Edit: Ich habe gestern zum ersten Mal einen Test von fast 30 SuS beaufsichtigt. Wer da behauptet, er kann sehen, dass die SuS den Test korrekt durchführen, lügt. Und somit ist die Bescheinigung nicht mal das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurde. Oder anders formuliert: Ich sehe mich nicht in der Lage, den Aspekt "beaufsichtigt" in "beaufsichtigter Test" zu gewährleisen.
Das kann durchaus sein, aber die das MSB hat nunmal in seiner Weisheit entschieden, dass die Schüler diese Dinger bekommen.Ob man das gut findet, ist ne andere Sache, aber das an den Schülern auszulassen, in dem man das denen so madig wie möglich macht, hat was von irgendwelchen Bananenrepubliken, wo man den Antrag für irgendwas nur in ungeraden Wochen Mittwochs von 8:00 - 08:30 Uhr abgeben kann.
Unsere Schulleitung kommt ihrer Pflicht wie immer vorbildlich nach. Die Bescheinigung wird natürlich ausgefüllt, den notwendigen Stempel der Schule können die SuS zwischen 14.30 und 15.30 im Sekretariat abholen. Ich bin davon überzeugt, dass die SuS die kurze Wartezeit nach dem Ende ihres Unterrichts gerne warten, um ihr Ergebnis bescheinigen zu lassen.
Finde ich absolut daneben.
Wir impfen auch gegen andere Krankheiten, die bei Kindern in den meisten Fällen symptomlos verlaufen wie Polio und nur in seltenen Fällen gefährlich werden, oft seltener als Covid, zum Beispiel Masern
Masern haben eine Lethalitätsrate von 0,01 - 0,1%, wesentlich höher als Covid-19 bei Kindern.
Nüchtern betrachtet werden die Grund- und Förderschüler mit ihrem PCR-Test auch nicht besoffen im Innenraum einer Gastronomie sitzen, sondern vielleicht mit Papa ne Pommes abholen oder
Oder:
Inzidenz 35-50
Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind im Innenbereich mit 20, im Außenbereich mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung möglich, wenn diese getestet, geimpft oder genesen sind. Auch im Innenbereich sind keine Masken nötig.
Wenn man sich fragt, wie man Frechheit noch steigern kann, kommt eine Schulmail, die das macht. Gültigkeit des Tests als 72 Stunden. Läuft.
ist bei PCR-Tests (was die Lolli-Tests ja sind) für mich aber okay, da die deutlich genauer sind. Da lieber einen 72-Stunden alten PCR-Test als einen 24-Stunden alten PoC-Test
Bei mir wurde auch nur der Wehrdienst auf die Erfahrungsstufen angerechnet - nicht auf die Probezeit.
Alle Leute müssen einen gültigen, maximal 48 Stunden alten Test vorweisen, um überhaupt das Gelände zu betreten.
Das entnehme ich der Coronabetreuungsverordnung NRW nicht.
"
(2b) Für alle in Präsenz tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges an der Schule tätiges Personal), die nicht über eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Nummer 1 bis 5 der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) ver- fügen, werden wöchentlich zwei Coronaselbsttests im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 3 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 oder ersatzweise PCR-Pooltests durchgeführt. "
Eltern, die zu einer Klassenpflegschaft kommen, sind auch mit sehr kreativer Auslegung keine "in Präsenz tätigen Personen". Sonst müsste auch jeder Postbote, Paketbote, Handwerker usw. diesen Test vorweisen.
Da gibt es ausschließlich die Vorgabe der medizinischen Nutzung
(3) Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske ge- mäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht
Normale Elternabende wie "Mein Kind ist frech zu den Eltern" - klar. Aber die klassische Klassenpflegschaft habe ich als "Organ der Mitwirkung" laut Coronabetreuungsverordnung verstanden. Weiter oben wurde ja auch schon darüber diskutiert. Aber 100%ig sicher bin ich mir ja auch nicht.
Dass in Schule reflexartig mit "das ist zu teuer", "kann das nicht der Informatik-Kollege selber programmieren", "da mache ich es lieber weiter per Hand" reagiert wird, ist typisch und zeigt eines der Kernprobleme unseres Berufsstandes auf.
Bei uns ist das Budget dafür einfach nicht da. Jetzt, wo der Schulträger gesagt hat, er übernimmt das, haben wir es natürlich sofort bestellt.
jetzt gibt es noch andere Gruppen, die wichtiger dran sind.
Noch wichtiger wäre es, dass BioNTech und Moderna nicht mehr an über 60jährige verimpft wird.
Bei mir persönlich bleibt auch das unangenehme Gefühl, dass die Empfehlung der Stiko sich in die "Fähnchen im Wind"-Liste einreihen wird:
Quasi alles, was du aufzählst, hat das RKI bekanntgegeben - und nicht die Stiko. Stiko ist die Ständische Impfkomission, die hat doch nichts mit Masken zu tun.
Ich meine, dass die CoronaSchVO das noch nicht hergibt.
Ich bin mir relativ sicher, dass die nie wirklich untersagt waren bzw. normale Klassenpflegschaft war eigentlich immer möglich.
dazu führen, dass sämtliche Läden wieder viel voller werden, weil die Teenies mal eben nach der Schule in Kleingruppen...
Logisch. Aber ist halt deren Recht. Willst du die einsperren zuhause?
ca. zweijährigen Elternzeit in keinem Arbeitsverhältnis, offiziell (Rentenversicherung, Krankenkversicherung...) in Elternzeit.
Ohne Arbeitsverhältnis keine Elternzeit, das nur für dich als Information.
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