Alle Leute müssen einen gültigen, maximal 48 Stunden alten Test vorweisen, um überhaupt das Gelände zu betreten.
Das entnehme ich der Coronabetreuungsverordnung NRW nicht.
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(2b) Für alle in Präsenz tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges an der Schule tätiges Personal), die nicht über eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Nummer 1 bis 5 der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) ver- fügen, werden wöchentlich zwei Coronaselbsttests im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 3 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 oder ersatzweise PCR-Pooltests durchgeführt. "
Eltern, die zu einer Klassenpflegschaft kommen, sind auch mit sehr kreativer Auslegung keine "in Präsenz tätigen Personen". Sonst müsste auch jeder Postbote, Paketbote, Handwerker usw. diesen Test vorweisen.
Da gibt es ausschließlich die Vorgabe der medizinischen Nutzung
(3) Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske ge- mäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht