In NRW beispielsweise gibt es jetzt kein automatisches Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht für schwangere Lehrerinnen mehr.
Beiträge von Karl-Dieter
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nser Gesundheitsamt hat aktuell entschieden, dass doppelt geimpfte Lehrer nicht in Quarantäne müssen. Darüber bin ich sehr froh.
Das ist auch korrekt, anders könnte das GA auch nicht entscheiden, denn die handeln nach den Leitlinien des RKI:
ZitatVollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind
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Die Covid-Impfung hat nur eine "bedingte Zulassung". D.h., selbst die Fachleute sind sich nicht sicher, ob evtl. langfristig unerwünschte Nebenwirkungen auftreten können.
Nö, die bedingte Zulassung hat damit nichts zu tun. Es wurde hier eine "conditional marketing authorization" beantragt, das ist üblich für neue Medikamente.
Das, was du meinst, ist die sog. "under exceptional circumstances", das ist für Medikamente, wo der Hersteller keine weiteren Daten liefern kann, weil z.B. die Indikationen für das Arzneimittel so gering sind.
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die Ansteckung erfolgte vor den Ferien
Ahja, und das weißt du woher genau? Hast du zufällig eine Quelle dafür?
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Machen sowieso keinen Sinn, weil sie Delta so gut wie nicht erkennen.
Das ist so nicht ganz korrekt.
Die Schnelltests wurden für symptomatische Infektionen entwickelt, selbst wenn sich ein Geimpfter infiziert, ist er häufig symptomlos und hat eine geringe Viruslast, deswegen ist der Test hier erstmal in Frage zu stellen. Andererseits ist die Viruslast bei Delta in der Nase deutlich höher und damit schneller durch Schnelltests zu erkennen. Hier steht auch einiges dazu.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/m…79-4fd75672f87b
Aber zu deiner Aussage gibt es so keine Belege.
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In NRW (hilft dir für Hessen nicht, ich weiß) ist das tatsächlich recht schwierig herauszufinden, weil dieses, vermutlich doch übliche Beispiel, nicht wirklich irgendwo vernünftig beschrieben ist.
In der Beihilfeverordnung steht drin, dass der jeweilige berücksichtungsfähige Angehörige es nur eben dann sein kann, wenn er im Vorjahr der Antragstellung keine 18k EUR verdient hat. Das gilt aber nicht für 2 Beamte, da ist diese Verdienstgrenze egal. Tricky wird es dann, wenn man zwei Kinder hat, dann springt nämlich der erhöhte Beihilfebemessungssatz hin und her.
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Doch, am BK. Total gängig hier.
Okay, das kann natürlich sein. Bin jetzt von GyGe ausgegangen.
Wenn man an einer Schule ist, kriegt man da natürlich auch seinen Unterricht. Das ist jetzt nicht das Problem. Aber es werden eben nur selten Stellen dafür ausgeschrieben.
Hier Seite 22 von 29:
https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…e/Prognosen.pdf
Bio und Sport haben jeweils nur eingeschränkte Einstellungschancen. Beides kombiniert ist halt noch ungünstiger. Deutsch ist ebenfalls eingeschränkt, hat aber immerhin ein hohes Stundenvolumen.
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(Studienziel: Lehramt Gymnasien)
Wird in NRW mit dieser Kombination tatsächlich nicht so einfach problemlos einen Job zu bekommen.
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Also als A13er (gD, 1. Beförderungsamt) kann ich mich doch direkt auf die Stelle eines Gesamtschuldirektors (A15) bewerben, oder vertu ich mich da?
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Die Wartezeit vor einer Beförderung muss eingehalten werden und eine Bewerbung auf eine A14 Stelle setzt voraus, dass die einjährige Sperre bereits durchlaufen ist: "Die Voraussetzungen müssen bis zum Bewerbungsschluss vorliegen".
Nein. Nicht, wenn der Vermerk "In besonderem Maße" im Probezeitgutachten steht. Dann kann man sich auch schon vorher bewerben. Das war z.B. bei mir der Fall.
Übrigens gilt das ganze auch für den ehemals gD, also A12 - A13.
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Hallo zusammen,
ist es eigentlich schon klar, wie es nach den Sommerferien für Schwangere in NRW weitergeht?
Nein. Aktuell gilt die Regelung kein Präsenzunterricht, aber sämtliche anderen Dienstpflichten.
https://www.bezreg-muenster.de/de/im_fokus/ue…onahinweise.pdf
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Nein, da wird dir nichts weggenommen.
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Kolleginnen und Kollegen, die ihre Stundenzahl reduziert haben, haben ggf (idR ab 50%) durchaus einen Anspruch auf einen unterrichtsfreien Tag.
Ja, sie haben einen unterrichtsfreien Tag. Nichts anderes habe ich gesagt.
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die eigentlich frei haben
Nein, die haben nicht frei, sondern es liegt kein Unterricht an dem Tag.
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Die Steuerklassen könnt ihr die ganze Zeit auf 4/4 lassen. Die ändern nichts an der Steuerschuld sondern ist nur eine ungefähre Vorauszahlung.
Das ist wie beim Abschlag für Strom oder Gas.
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es ist ziemlich unpraktisch
Wenn das der sog. Burkini ist, ist er erlaubt. Gab da auch diverse Urteile zu.
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Es gibt Seiteneinsteiger die sind fehl am Platz und es gibt Seiteneinsteiger die einen richtig guten Job machen, genauso wie es richtig tolle "studierte" Lehrer gibt.
Ja, ich stimme dir da zu. Mich stört aber diese "gleiche Arbeit, gleicher Lohn"-Diskussion bzw. hier konkret diese Aussage "sie leisten dasselbe" - und da bin ich nach wie vor der Meinung, dass das im Schnitt eben nicht der Fall ist.
Klar gibt es Graupen unter ausgebildeten Lehrern, aber sie haben zumindest mehrfach in ihrer Schullaufbahn unter Beweis gestellt, dass sie Unterricht können - nicht-ausgebildete Lehrer aber eben nicht.
Ja, sie machen gleiche Arbeit - aber nicht gleich gut. Im Durchschnitt (sonst kommt mir gleich wieder mit irgendwelchen Anekdoten an)
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Vertretungslehrkräfte und Seiteneinsteiger leisten dasselbe, wie grundständig ausgebildete Lehrkräfte.
Sehe ich anders und ich habe hier auch völlig andere Erfahrungen gemacht.
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Ich weiß nicht, mich würde die Ungleichbehandlung an der Stelle zu sehr wurmen. Objektiv betrachtet kann es sicherlich in manchen Fällen trotzdem sinnvoll sein. Aber ein unangenehmer Beigeschmack bleibt sicherlich.
wieso gibt es hier eine Ungleichbehandlung?
Wieso soll jemand ohne die entsprechende Qualifikation, also entsprechend vermutlich auch nicht so gute Arbeit, das gleiche Geld sie jemand bekommen der diese Qualifikation hat?
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