Rechtlich stimmt das alles. Die entscheidenden Fragen für mich als sterblicher Kollege wären: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine ordnungsgemäß durchgeführte Konferenz zu einem anderen Ergebnis käme, gibt es da irgendeinen Beschluss, der mir so gar nicht behagt und ist es mir das wert, volle Breitseite abzufeuern? Erneut durchgeführt werden muss die Konferenz erst dann, wenn es eine offizielle Beschwerde gibt. Und als jemand, der dreimal gegen die eigene Schulleitung remonstriert hat, weiß ich aus leidlicher Erfahrung, dass man sich genau überlegen sollte, ob sich die Konfrontation lohnt. Mehr wolle ich nicht gesagt haben.
Bei uns in BRB muss die SL sowas einkassieren, passiert das nicht und kommt irgendwann einer und beschwert sich, kassiert das Schulamt das ein und die SL kriegt eins auf den Deckel.