Auch in Deutschland besteht keine Pflicht zur Mitführung des Personalausweises. Die Polizei wird im Fall einer Kontrolle um Angaben zur eigenen Person bitten und diese auf Plausbilität prüfen. Ergeben sich hier Unstimmigkeiten, sind die Angaben nicht glaubhaft oder werden erst gar keine gemacht, können erkennungsdienstliche Maßnahmen ergriffen werden. Das wird in Österreich vermutlich nicht viel anders sein, oder?
Ich denke, im Extremfall natürlich schon. Aber hier reicht die Nennung von Namen, Geb.datum und Meldeadresse. Im Idealfall hast du noch einen Zeugen, der das bestätigt. Das war in Deutschland schon strenger.