Beiträge von Moebius

    Ich erinnere mich von einzelnen Bundesländern schon mal gehört zu haben, dass Lehrkräfte, die lange in einem anderen Beruf gearbeitet haben und dann wieder in die Lehrertätigkeit einsteigen wollen, zunächst eine Art Kolloquium absolvieren müssen. Innerhalb des Dienstes halte ich das für rechtlich nicht denkbar.

    Das Gesetz gilt explizit für alle Landesbeamte.

    Die genauen Wertgrenzen sind dort nicht genannt, sie obliegen der Festlegung der Dienstaufsichtführenden Behörde, die von mir genannten Zahlen sind bei uns über die Schulleitung kommuniziert worden.

    Ich frag dann noch mal nach. Vom Ministerium gibt es im wesentlichen Blabla, aber eine konkrete Grenze ist nirgends angegeben? Also für NRW?

    (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.

    (2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.

    Nein, mit "Movieworld" liefert die Suche nur diesen thread hier...

    Moebius
    29. Oktober 2013 15:47

    Ist zwar Niedersachsen ab:

    Genehmigungsfrei bis 10 €, bis 40€ darf der Schulleiter genehmigen (auch pauschal), alles darüber über die Behörde oder nur Annahme stellvertretend für die Schule (heißt: man stellt den Geschenkkorb unter Zeugen in's Lehrerzimmer und jeder nimmt sich was unter der 10€-Grenze). Gilt nur für Sachgeschenke, Geld oder geldwerte Gutscheine dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden.

    Don't ask, don't tell.

    Klar, beim Autofahren halte ich mir auch immer die Augen zu, dann kann ich sagen, ich hätte von der Geschwindigkeitsbegrenzung nichts mitbekommen, wenn ich geblitzt werden.

    Auch ich kenne Fälle, bei denen fahrlässig gegen die Regeln zur Annahme von Geschenken verstoßen wurde, inclusive einiger hundert, bei denen ein Strafbefehl die Folge war (Stichwort Movieworld, ich hoffe, wir müssen es nicht schon wieder durchkauen, im Bedarfsfall findet man es über die Forensuche).

    Die Aussage einer Lehrkraft "du darfst jetzt nicht auf Toilette gehen" hält eine Erwachsenen sicher nicht davon ab, doch zu gehen, wenn er trotzdem unbedingt muss, nur mit den Konsequenzen (der daraus resultierenden Bewertung der Arbeit) muss man halt anschließend leben.
    Da mit irgendwelchen Menschenrechtsverletzungen oder Körperverletzungen zu kommen ist eine geradezu lächerliche Argumentation, die sonst von einigen wenigen Krawall-Eltern und -Schülern kommt. Im vorliegenden Sachverhalt ist diese Diskussion vollends abwegig.

    In Niedersachsen haben Gymnasien ziemlich einheitlich 1xA16 (Schulleitung), 1xA15+ (ständige Vertretung) und 4xA15 (schulfachliche Koordination). Kleine Gymnasien haben nur 3 Koordinatoren, wenige große 5, mehr als 5 gibt es nicht.

    Natürlich laufen bei uns aber mehr als 4 KuK mit A15 rum, deren Stelle hängt aber nicht an der Schule, sondern sie sind Landesfachberater oder Fachleiter am Studienseminar, von den Stellen hat die Schule auch nichts. Ich habe das Gefühl, dass einige sehr große Zahlen hier zu Stande kommen, dadurch dass Dinge mit in den Schultopf geworfen werden, die dort nichts zu suchen haben.

    Ist aber auch ein easy Job. Selbst bei großen Schulen hält sich die Anzahl der Fahrten doch in Grenzen. Ich kann mir schon vorstellen, dass sich hier viele drauf bewerben werden.

    In der genannten Formulierung definitiv, aber die Stelle könnte auch so formuliert werden, dass die Organisation und Buchung der Fahrten vom Stelleninhaber übernommen wird, dann sähe es schon anders aus.

    Nebenbei: in Niedersachsen müssen A14 Ausschreibungen mindestens 2 Aufgaben enthalten, ich halte es für unwahrscheinlich, dass nur "Aufsicht über die Fahrten" ausgeschrieben wird.

    Bei uns wurde vor Jahren einmal eine ähnliche Stelle für A14 ausgeschrieben. Es war allerdings allen klar, dass sie hausintern an eine Kollegin vergeben wird. Ich vermute hier ähnliches.

    Das lässt sich aber nur begrenzt steuern. Ich habe auch schon erlebt, dass plötzlich eine Querbewerbung aufgetaucht ist, von jemandem, der ein Bewerbungsverfahren nutzt, um damit eine langwierige Versetzung abzukürzen. Wenn der dann bereits A14 ist und in seiner aktuellen Stammschule gut beurteilt wird, kriegt der die Stelle, auch wenn man sich auf den Kopf stellt, weil man intern ganz andere Pläne hatte.
    Eine nicht fachbezogene, allgemeine Stelle birgt in der Ausschreibung immer ein größeres Risiko, besonders wenn sie vom Arbeitsaufwand attraktiv erscheint.

    Als allgemeine Vorbereitung würde ich mir ein oder zwei der Bücher von Hoegg angucken, da gibt es allgemein-schulrechtliches und auch eines für schulische Führungskräfte. Ansonsten solltest du natürlich alle Grundlagen für deine Stelleninhalte kennen, wo in deinem Fall zunächst mal der Fahrtenerlass zu nennen wäre, da würde ich mit jemandem sprechen, der bereits eine Stellerin ähnlichen Inhalten hat.

    Bei der Schulleitung würde ich freundlich aber unmissverständlich vorher klar machen, dass du einen Schulwelchsel anstrebst und auch zB kein Interesse an einer A14 Stelle an deiner eigenen Schule hast. Der drang, dich durch eine etwas schwächere Bewertung an der Schule zu halten, wird beim Schulleiter sinken, wenn er damit rechnen kann, dass ei paar Monate später einfach das nächste Verfahren machen zu dürfen.

    Wenn man sich die Zahlen nüchtern anschaut, relativiert sich das Ganze deutlich: Bei mehreren Millionen Leistungsbeziehenden spricht die Bundesagentur für Arbeit von einigen hundert Verdachtsfällen auf organisierten Bürgergeldbetrug.

    Das was ich beschrieben habe, ist kein Betrug, es ist ein legales Ausnutzen des Systems.

    Es sind teilweise auch schlicht Probleme, die sich aus der EU-Freizügigkeit ergeben..

    Es ist schon auch unsere Umsetzung vor Ort.

    Um nur ein Beispiel zu nennen: vor ein paar Wochen hat die zuständige Ministerin angekündigt, die Übernahme von Mieten bei Bürgergeldempfängern pro Quadratmetern zu deckeln. Hintergrund ist ein Masche, die das ausnutzt: Jemand, meist aus einem osteuropäischen EU-Land, kauft eine Schrottimmobilie. Dort ziehen dann extra zu diesem Zweck nach Deutschland geholte Menschen aus Rumänien oder Bulgarien ein, die dort mit mehreren Personen ein Zimmer mieten und Bürgergeld (oder vorher Harz 4) beantragen, damit die Miete vom Amt übernommen wird. In einer maroden Wohnung wohnen dann 8 Personen mit jeweils einzelnen Mietverträgen und der Eigentümer kassiert für eine Wohnung insgesamt 4000 € pro Monat. Kein Mensch würde zu solchen Konditionen regulär mieten, aber so lohnt es sich für beide Beteiligte, weil die Miete vom Amt bezahlt wird und der Mieter gleichzeitig Bürgergeld bekommt. (In der Konstellation macht es dann auch gar keinen Sinn, sich Arbeit zu suchen, weil dann die Miete nicht mehr übernommen würde.)
    Die Masche ist bekannt, ich habe vor sicher 10 Jahren zum ersten mal eine Dokumentation über die damit verbundenen Probleme gesehen (sie ist einer der Hauptgründe dafür, dass manche Stadtteile in Ruhrgebietsstädten so abgestiegen sind). Solche Dinge wurden von der Politik jahrelang sehenden Auges ignoriert. Gerade hat die SPD-Basis den dort populären eigenen Bürgermeister von Berlin-Neukölln abgesägt, unter anderem, weil er dort ähnliche Probleme angesprochen hat.

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