Aktuell in SH:
Lehrkraft ist 6 Tage nach Präsenzunterricht mit leichten Symptomen einer Atemwegserkrankung zuhause geblieben, die Inkubationszeit passt sehr gut zu einer Ansteckung durch den Unterricht. Dort sind in der Folgewoche außerdem zwei SuS krank gemeldet (ohne, dass man Details erfährt).
Als Symptome wie Geruchsverlust hinzukommen will die Lehrkraft selbstverständlich einen Test auf SARS-CoV-2 durchführen auch zum Schutz und zur Information der übrigen Mitglieder der Schulgemeinschaft und erfährt, dass der Dienstherr sich weigert die Kosten zu übernehmen. Man könne ab dem 22.02. in SH Schnelltests machen, vorher wird da nix gezahlt. Lehrkraft macht daraufhin verständlicherweise keinen Test, die KuK werden natürlich von der Schulleitung auch nicht informiert.
Die beschriebene Situation kann auf alles hinweisen, ernsthafte Anzeichen für einen größeren Ausbruch oder Belege für eine Infektion in der Schule kann ich da nicht erkennen.Möglich, vielleicht auch nicht. Aber viel wichtiger:
Der Dienstherr ist nicht für annlassbezogene Tests aufgrund von Symptomen verantwortlich, bei den in der Schule zur verfügung stehenden Testmöglichkeiten ist das Vorhandensein von Symptomen sogar ein Ausschlusskriterium. Wenn man Symptome hat, ist man krank, dann hat man das zu tun, was man macht, wenn man krank ist: zum Arzt gehen, sich da anhand der ärztlichen Empfehlungen behandeln zu lassen und die Behandlung, wie üblich, mit seiner Krankenkasse abrechnen.
Wer jetzt ernsthaft Kindergartenspiele der Art "Wenn der Dienstherr vorher keine Kostenübernahme zusichert, mache ich gar nichts" spielt ist definitiv Teil des Problems und nicht der Lösung.